Diskussion:Verbrechen der Aggression

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

Verbrechen der Aggression ist nicht gleichzusetzen mit Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Bearbeiten

Hallo, bitte die Einleitung ändern: Verbrechen der Aggression ist nicht gleichzusetzen mit Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vielmehr wurden diese drei "alten" Verbrechen von internationalem Belang 2010 um ein viertes ergänzt. Die Formulierung "gleichzusetzen" ist m. E. sehr irreführend.


--193.175.2.18 14:42, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 04:32, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Es ist sachlich grob falsch, zu behaupten der seit dem 1.1.17 geltende § 13 VStGB ...

Bearbeiten

... ersetze den zum selben Zeitpunkt gestrichenen § 80 StGB, denn nach Absatz 4 des VStGB werden 99 % des bisherigen Täterkreises ausgenommen. Und dies, obwohl Art. 26 GG dem zwingend entgegensteht.

Ich habe mal, sicherlich ungelenkt eine Änderung eingefügt.

Hannes Homerich (nicht signierter Beitrag von 92.116.136.77 (Diskussion) 08:52, 20. Sep. 2019‎)