Diskussion:Udo Vetter

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Happyoldman2 in Abschnitt Schalla Prozess

Abschnitt Literatur Bearbeiten

Nachfolgende Literatur stammt nicht von der porträtierten Person. Falls die Literatur von der porträtierten Person handelt, sollte dies herausgestellt werden. --ZRH 19:55, 25. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Einspruch: Das muss sie nicht. Es reicht vollkommen, wenn die Literatur den Mann zitiert und dessen Arbeit beschreibt. Und das tut sie. -- Nephiliskos 20:02, 25. Okt. 2009 (CET)Beantworten
jein, ich finde die Bücher sind thematisch so breit angelegt, dass eher Einzelnachweise sinnvoll wären. hast du die Bücher zur Hand und kannst etwas dazu sagen, in welchem Umfang und zu welchen Bereichen da UV aufgegriffen wird? Danke, Rbrausse (Diskussion Bewertung) 22:35, 25. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Bitte die Literaturliste nochmal überarbeiten, Bücher die bei BoD veröffentlicht wurden sind nicht geeignet und bei den anderen sollte zumindest das Kapitel oder die Seite angeben werden, sonst wird früher oder später jemand den ganzen Abschnitt "Literatur" löschen. -- W.E. Vorschläge? 23:25, 25. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Mag an meinem Portal liegen, aber ich hab gelernt, dass Seiten- und/oder Kapitelangaben in die Einzelnachweise gehören. Gruß;--Nephiliskos 01:14, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Meinetwegen könnte der ganze Literaturabschnitt raus. Zwei Bücher sind in den Einzelnachweisen. Die Bücher sind nicht von Vetter und handeln nicht im Kern von ihm, nicht einmal eine größere Anzahl von Seiten, soweit ich das überblicke. Er wird lediglich zitiert. Wichtiger fänd ich, dass die Videos von seinen Vorträgen wieder unter "Weblinks" erscheinen, da die deutlich mehr über ihn aussagen. -- 85.177.239.118 02:43, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Ach, noch was: Der QS-Baustein könnte vielleicht raus. Die Sache mit der Literatur hat sich doch zu einem Randaspekt entwickelt, der jetzt hier diskutiert und dann umgesetzt werden kann. -- 85.177.239.118 02:47, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

So, habe mir mal die Mühe gemacht:

  1. Die Piratenpartei: Es werden ganze Blogbeiträge über mehrere Seiten zitiert, S. 71 -72 und Seite 93 - 96, das Buch habe ich gelesen.
  2. Das Weblog-Kompendium: Blog-Beschreibung mit Screenshot, halbe Seite ,S. 217
  3. Karrierefalle Internet: Ein zitierter Satz, S. 68/69

Ich sehe nur das erste Buch als wirklich relevant an. -- 85.177.239.118 03:00, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

So, ich habe jetzt mal die weniger relevanten Bücher gegen relevante Videos ausgetauscht. Die helfen dem Leser mehr, sich ein Bild von Vetter zu machen. -- 85.177.239.118 03:41, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Dass das Buch von Henning Bartels nicht optimal als Literaturangabe geeignet ist, habe ich ja schon oben angemerkt (Bücher die im Eigenverlag oder bei BoD erscheinen, sind es in der Regel nicht), aber gut… Als QS-Fall mE erledigt. -- W.E. Vorschläge? 09:24, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Aus Eigenverlag (oder BoD) sollte man nicht auf die inhaltliche Qualität schliessen. Formal sind Verlagspublikationen üblicherweise überlegen, inhaltlich hingegen nicht notwendigerweise. --ZRH 16:24, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Knastblog Bearbeiten

Hr. Vetter ist außerdem der Autor des Knastblog. Das sollte in den Artikel eingehen. --John.constantine 09:34, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Erledigt (erstmal als ein Satz, Redirect auch angelegt). --TheK? 00:41, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Werdegang, bzw. Angabe zum familiären Hintergrund Bearbeiten

Hat der Mann Kinder? Ist er verheiatet? Fehlt da nicht was? --Kai Jurkschat 20:26, 6. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Wenn journalistisch nichts darüber veöffentlicht wurde, weil Vetter eventuell großen Wert auf die Privatsphäre seiner Familie bzw. seines Privatlebens legt, dann gehört es auch erst mal nicht in die Wikipedia. -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 22:18, 23. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 17:03, 17. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Schalla Prozess Bearbeiten

Der Abschnitt des Schalla Prozesses ist miss- bis unverständlich:


"Mandatiert war Vetter auch im sogenannten „Schalla-Prozess“ vor dem Landgericht Dortmund gegen den mutmaßlichen Mörder der Dortmunder Schülerin Nicole Schalla († 1993). Obwohl der mutmaßliche Täter vom Landgericht 2021 wegen Mordes verurteilt wurde, erreichte Vetter, dass sein Mandant wegen Beweisführungsmängeln und Verfahrensmängeln auf freiem Fuß bleibt (Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm). Das Landgericht Dortmund stellte trotz Verurteilung keinen Haftbefehl aus. Der Fall wurde dem Bundesgerichtshof zur Revision vorgelegt, das Urteil wurde im Dezember 2021 rechtskräftig."


Hier entsteht der Eindruck, der dass der BGH die Entscheidung des OLG Hamms und die Beweisführungs- und Verfahrensmängel bestätigt hätte. Dies ist nicht der Fall, da der BGH den Schuldspruch und lebenslange Freiheitsstrafe bestätigte. Weiter ist fraglich weshalb, wenn dieser Fall überhaupt erwähnt wird, die für die öeffentliche Wahrnehmung jedoch hochrelevante Flucht in Folge der ausgesetzten Untersuchungshaft nicht erwähnt wurde.


Aus diesem Grund schlage ich folgenden Text vor:


"Mandatiert war Vetter auch im sogenannten „Schalla-Prozess“ vor dem Landgericht Dortmund gegen den mutmaßlichen Mörder der Dortmunder Schülerin Nicole Schalla († 1993). Obwohl der mutmaßliche Täter vom Landgericht 2021 wegen Mordes verurteilt wurde, erreichte Vetter, dass sein Mandant wegen Beweisführungsmängeln und Verfahrensmängeln auf freiem Fuß bleibt (Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm). Im Anschluss floh der mutmaßliche Täter bis er in den Niederlanden fefasst wurde. Der Fall wurde dem Bundesgerichtshof zur Revision vorgelegt, das Urteil wegen Mordes und lebenslanger Freiheitsstrafe wurde im Dezember 2021 bestätigt und rechtskräftig." --Happyoldman2 (Diskussion) 12:25, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten