Diskussion:Trauung per Stellvertreter/Archiv

Lizenzhinweis nach Zusammenführung von Trauung per Stellvertreter und Handschuhehe

Diesen Hinweis bitte nicht löschen und immer an oberster Stelle im Archiv belassen.

Die Artikel Trauung per Stellvertreter und Handschuhehe haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Handschuhehe einige Textpassagen übernommen und in Trauung per Stellvertreter eingefügt.

Damit werden die Lizenzbestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) und der CC-BY-SA 3.0 gewahrt.
Normalo 18:20, 2. Apr. 2010 (CEST)

Bezeichnungen

Worin besteht der Unterschied zur Handschuhehe? --MfG: --FTH DISK 16:58, 4. Sep. 2007 (CEST)

Dies hier ist der korrekte und ältere Ausdruck, der sowohl von der lateinischen Übersetzung des in Hof- und Diplomatenkreisen gebräuchlichen Termini herrührt. Zum Beispiel verweise ich nur auf die hier angeführten Belege. --Herrick 09:27, 2. Okt. 2007 (CEST)
Die Frage ist seit der Zusammenlegung der Artikel nicht mehr aktuell. --Lektor w (Diskussion) 08:32, 17. Feb. 2016 (CET) erledigtErledigt

Ferntrauung

Der Artikel behandelt zwar die Eheschließung per Stellvertreter, aber wesentlich ist dabei die nicht gleichzeitige Anwesenheit der Brautleute. M.E. sollte daher auch auf die Ferntrauung, wie sie im 3. Reich praktiziert wrude, hingewiesen werden. -- 91.58.13.91 15:17, 1. Nov. 2010 (CET)

done / inkl. BKL / und Beitrag der IP richtig in Disku unten eingeordnet --Holgerjan 18:05, 1. Nov. 2010 (CET) erledigtErledigt

Ahistorische Darstellungsweise

Dies sollte man doch bitte vermeiden und nicht so tun (tempus, Wortwahl), als ob es sich um einen heute noch gültigen Brauch handelt und zudem Fachtermini dabei einfach löscht. --Laibwächter 17:48, 4. Okt. 2010 (CEST)

Sorry, meine Änderung war als Berichtigung gedacht, da es sich in der Tat um einen "heute noch gültigen Brauch" (bzw. eine in vielen Ländern gängige Rechtspraxis) handelt. Dass das im deutschsprachigen Raum nicht so ist, wird ja ausdrücklich erwähnt. Im Übrigen war das alles dem Artikel auch schon vorher zu entnehmen (siehe Abschnitt "Situation heute"), nur stand es nicht in der Einleitung. Fachtermini habe ich nicht gelöscht, sondern präzisiert. Deine Aktion war also ziemlich voreilig. Ich erlaube mir daher, die Verbesserungen wiederherzustellen. --Jordi 17:56, 4. Okt. 2010 (CEST)
O.K. Durch den folgenden Abschnitt Geschichte kann man dies ja dargelegt betrachten. Trauung per procurationem war der fragliche terminus. Und bei den Ländern, in denen die Trauung per Stellvertreter noch möglich ist, hätte ich gerne Beispiele und Belege genannt., weil sich der vorliegende Text auch nicht zum Ende hin ausdrücklich dazu auslässt. --Laibwächter 19:20, 4. Okt. 2010 (CEST)
Die Länder sind ja weiter unten im Artikel genannt (unter der Überschrift "Situation heute" und dann unter den beiden "Fallgruppen"). Zugegebenermaßen leicht zu übersehen, die ganze Gliederung des Artikels ist für meine Begriffe etwas unübersichtlich geraten (liegt vielleicht auch an der zwischenzeitlich erfolgten Zusammenführung zweier Artikel zum selben Thema, eines eher historisch und eines eher juristisch geprägten) und wäre vielleicht mal zu überarbeiten, auch die Überschrift "Situation heute" klingt für mich nicht so doll, aber seisdrum. Belege kannst du haben, und da du ja nach deinem Profil zu urteilen Spanisch sprichst, reicht dir eine Kopie des Eheschließungsprotokolls über eine in Spanien geschlossene Handschuhehe aus dem Jahre 2004, das gerade auf meinem Schreibtisch liegt? Spaß beiseite (das fiele sowieso unter meine berufliche Schweigepflicht), man müsste halt die entsprechenden Gesetzestexte aus den genannten Ländern einmal alle raussuchen, ist aber recht mühsam. Oder jemand stellt eine Sekundärquelle ein, die habe ich momentan nicht zur Hand (ich habe die Länder aber auch nicht aufgelistet). Was übrigens den "Fachbegriff" per procurationem angeht, das ist einfach ein lateinischer Ausdruck für "kraft Vollmacht", also ganz banal und an dieser Stelle vollkommen entbehrlich, da ja aus dem Text schon deutlich hervorgeht, dass der Stellvertreter für sein Handeln in irgendeiner Weise bevollmächtigt sein muss. Da dieser Ausdruck nicht überall gebräuchlich und im Grunde auch nur von historischem Interesse ist, sollte man ihn besser in dem Abschnitt "Geschichte" einbauen. --Jordi 21:30, 4. Okt. 2010 (CEST)
Als Beleg für die "bloße Übermittlung einer vorgefassten Entscheidung" bietet sich evtl. z.B. Mathias Rohe: Das islamische Recht: Geschichte und Gegenwart, S. 355 an. Was denkst du? --Laibwächter 09:55, 5. Okt. 2010 (CEST)

Bei der im ersten Beitrag kritisierten Änderung ist es geblieben. Ich schlage daher Archivierung vor. --Lektor w (Diskussion) 08:46, 17. Feb. 2016 (CET) erledigtErledigt

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 08:46, 17. Feb. 2016 (CET)