Diskussion:Temu (Online-Marktplatz)

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Grueslayer in Abschnitt Online-Marktplatz?

Kritik

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Geschäftsmodell: Social Commerce

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Geschäftsmodell: Unsachlich?

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Ich kenne die Richtlinien auf Wikipedia nicht , also korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege aber:

Der Abschnitt Geschäftsmodell ist aus meiner Sicht sehr reißerisch geschrieben. Wirkt weniger wie in einer Enzyklopädie sondern mehr wie aus der Marketingabteilung der Firma.

Drei Mal werden hier die Preise (teils auch mit sehr umgangssprachlichen Formulierungen) als extrem gut dargestellt: "Unschlagbare Preise", "extrem niedrige Preise", "ultrabillige Angebote"

Könnte man nicht einfach einmal schreiben, dass mit sehr niedrigen Preisen geworben wird?

Auch, dass die App "erfolgreich mit anderen bekannten E-Commerce-Plattformen" konkurriert erscheint mir erst mal eine Spekulation zu sein. Klar ist sie (bedingt durch die teure Werbeoffensive) aktuell omnipräsent und wird viel gedownloadet aber ob das Geschäftsmodell ein Erfolg ist wird sich bestimmt erst in den kommenden Monaten und Jahren zeigen. Die Quelle die für die entsprechende Stelle verwendet wurde nennt keine Zahlen die diese Behauptung untermauern würden. --94.31.97.56 12:30, 4. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Der Kritik an dem offensichtlichen Marketingcharakter des Artikels stimme ich uneingeschränkt zu, wohingegen die Ungeheuerlichkeit, aus einem Land wie China Konzernen das Recht auf den Zugriff hier nur am Rande erwähnter, extrem sensibler Inhalte nach belieben zu gestatten, hier kaum wahrnehmbar scheint. Auch der Fakt, jenen Bestimmungen zwingend zu jedem Kauf dort zustimmen zu müssen, wird ebensowenig erwähnt wie die Tatsache, damit auch den Verkauf dieser Zugriffsrechte an beliebige Dritte (!) gestatten zu müssen. Besonders der letztgenannte Fakt läßt kaum einen anderen Schluss zu, eingedenk der auch mit Zwangsarbeit kaum zu realisierenden Preise, als hier von einem betrügerischen Geschäftsmodell auszugehen. Die Ware, mit der Gewinne erzielt werden, ist hier nicht das Produkt, es sind hier die Daten der Kunden. Viele im Rest der Welt hergestellten Produkte sind aufgrund dieses Preisdruckes, der, Rückfinanziert durch die Handelsware Kundendaten, unter dem Herstellungspreis angeboten werden, führten und führen unstrittig auf unlauterem Wege zur Ruinierung bisheriger Handelsfirmen. Ich habe keinen Schimmer, wie hier etwas belegt werden muss, finde das aber extrem wichtig. Mit freundlichem Gruß - Anne Schmitt --94.220.109.53 12:46, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten
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Der Weblink "Alina Schröder: Kunden tappen in Kostenfalle: Verbraucherzentrale warnt vor Onlineshop. In: Frankfurter Rundschau. 6. Oktober 2023" funktioniert nicht mehr [[--Qusai (Diskussion) 12:45, 15. Nov. 2023 (CET)]]Beantworten

Lieferbenachrichtigung von Temu: Darum warnt jetzt das Landeskriminalamt

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Behörden warnen

Vorsicht vor den Temu-Betrügern!

Vorsicht vor gefälschten Lieferbenachrichtigungen: Betrüger nutzen die Beliebtheit der chinesischen Shopping-App Temu aus, um an deine Daten zu gelangen.

Jetzt warnt die Polizei.

Publiziert: 27.11.2023 um 14:56 Uhr Aktualisiert: 29.11.2023 um 16:28 Uhr

https://www.blick.ch/digital/behoerden-warnen-vorsicht-vor-den-temu-betruegern-id19184589.html


Lieferbenachrichtigung von Temu: Darum warnt jetzt das Landeskriminalamt

27.11.2023 09:59 Patrick Hannemann

https://www.chip.de/news/Lieferbenachrichtigung-von-Temu-Darum-warnt-jetzt-das-Landeskriminalamt_185046573.html


LKA Niedersachsen

Temu: Polizei warnt vor gefälschten Lieferbenachrichtigungen

Veröffentlicht: 28.11.2023 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 28.11.2023

https://www.onlinehaendler-news.de/online-handel/marktplaetze/139168-temu-polizei-warnt-gefaelschten-lieferbenachrichtigung


--Über-Blick (Diskussion) 04:14, 30. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Illegal

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Der gesamte Webshop ist illegal und ist nicht mit geltendem, europäischem Recht vereinbar. Der Webshop ist ohne Registrierung überhaupt nicht benutzbar. Es liegt der Verdacht nahe, den Chinesen primär umfangreiche Daten zu liefen, und im Gegenzug dafür darf man billigen Ramsch kaufen. Die EU macht sich wieder lächerlich, da sie derartige Praktiken akzeptiert. Der Handel mit der Ware (Qualität, Umweltstandards, etc.) ist ein ganz anderer Punkt, aber da soll jeder individuell entscheiden, ob er solche Produkte braucht. Leider wird es aber auch wenig Unterschied machen, ob man Ramsch direkt aus China bestellt, oder zu einem (höheren Preis) in einem Ramschladen hierzulande. (nicht signierter Beitrag von 217.149.175.173 (Diskussion) 15:43, 10. Feb. 2024 (CET))Beantworten

Wie kommst du darauf, dass da europäisches Recht gälte? MBxd1 (Diskussion) 16:01, 10. Feb. 2024 (CET)Beantworten
DSGVO (Art. 3, Abs. 2 bzw. 3), Rom-II-Verordnung ("Marktortprinzip"), EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (Widerrufsfrist von 14 Tagen – wird teilweise verweigert), vermeintlich fehlende oder falsche CE-Kennzeichnung (quasi "China Export"), etc. Die subjektive Durchsetzung ist meist nur schwer oder gar nicht möglich. Daher: sofern geltende Vorschriften nicht eingehalten werden, sollte eine solche Site einfach blockiert werden. --217.149.169.229 23:30, 12. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Und wo ist da die Niederlassung in der EU? Wenn man bei einem Onlineshop ohne ersichtlichen EU-Standort kauft, gilt EU-Recht nicht. Völlig egal, ob das ein argentinischer Onlineshop oder Temu ist. MBxd1 (Diskussion) 23:45, 12. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Die DSGVO gilt (auch) unabhängig vom Sitz des Verantwortlichen – einfach die angeführten Artikel nachlesen (Schon mal überlegt, warum die eine Cookie-Einwilligung verlangen?)! Gewisse Regelungen für Waren gelten ebenfalls generell bei Inverkehrbringen von Waren (z.B. CE-Kennzeichnung, die lt. diversen Medienberichten bei Temu-Käufen oft fehlen). Und wenn der Online-Shop seine Leistung auf ein Zielland (bzw. die EU) ausrichtet (z.B. Übersetzungen, Versand in diese Länder), fällt das unter die Rom-II-Verordnung ("Marktortprinzip", außervertraglicher Schuldverhältnisse), womit viele weitere Rechte oftmals gemäß dem Empfängerland gelten, z.B. Produkthaftung – mit all den Schwierigkeiten zur Durchsetzung.

Online-Marktplatz?

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Ich finde es irgendwie seltsam, dass (Online-Marktplatz) im Titel steht. Weder bei Zalando noch bei Amazon oder ebay haben wir eine ähnliche Beschreibung im Titel. Und es erscheint mir generell eher Wikipedia-untypisch zu sein. Meinungen? Ich würde dazu tendieren die Klammer zu löschen. Grüße, Fued Katari (Diskussion) 00:17, 17. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Du kannst die Klammer nicht (ohne Umwege) löschen, weil das Lemma Temu mit einer Begriffsklärungsseite belegt ist. Ein Qualifikator ist notwendig. Üblicherweise ist ein Qualifikator eine Ein-Wort-Definition des Lemmas (X ist ein Y), "Online-Marktplatz" ist deshalb nicht falsch. Möglicherweise wäre "Website" aber ein besserer weil gängigerer Qualifikator. Vor einer allfälligen Verschiebung unbedingt Konsens (auf dieser Diskussionsseite) herstellen und nach einer Verschiebung die Linkziele in verlinkenden Artikeln umbiegen (dazu vor der Verschiebung links in der Menüleiste Tools → What links here aufrufen). Viele Grüße, Grueslayer 01:10, 17. Feb. 2024 (CET)Beantworten