Diskussion:Taqi Usmani

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Reiner Stoppok in Abschnitt Schriften

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Der Großteil des Artikels scheint der englischen Wikipedia entnommen worden zu sein. Leider fehlen auch dort Quellenangaben. Gib bitte die (vermutlich gemeinsamen) Quellen dieses Artikels an oder weise behelfsweise darauf hin, dass dieser Artikel aus einer anderen Wiki-Sprachversion übersetzt worden ist.

Des weiteren fehlen Nachweise für die folgenden beiden Passagen:

"Er ist Sunnit und Hanafit."

"HSBC Amanah Finance, Dubai. (Mitglied des islamischen Rechtsrates)"

Reiche bitte auch hierfür die Quellen nach. eNight 08:38, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Das er Sunnit und Hanafit ist, ist wohl allzuklar wenn seine Urteile auf albalagh.net verteilt werden, er an einer Darul uloom studiert hat und siehe: http://en.wikipedia.org/wiki/Hanafi#Notable_Hanafis

Desweiteren unterlasse es belegte Passagen wie die mit dem Auswärtigen Amt zu löschen, verweiße auf andere Wiki Sprachen kannst du selber reinbauen...Aboo 13:43, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Der Zustand der Staatsgewalt in den pakistanischen Grenzprovinzen ist zwar eine interessante und belegte Information, hat aber nichts mit Usmani zu tun (zur Erinnerung: in diesem Artikel geht es um Usmani). eNight 19:08, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Schau dir bitte mal Wikipedia:Quelle an. Insbesondere den Abschnitt "Spezialfall: Übersetzung aus anderssprachiger Wikipedia", "Übersetzungen aus anderen Sprachversionen und andere Artikel der Wikipedia sind nur dann tauglich, wenn deren Quellenangaben ausgearbeitet sind." und "Die Glaubwürdigkeit der Wikipedia hängt von der Überprüfbarkeit ihrer Inhalte ab. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass es sich um ausgewiesene Fakten und nicht um Theoriefindung handelt.". Wenn du dich an diese etablierten Regeln hältst, macht es einiges einfacher. Danke eNight 15:42, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Das "Bitte Diskussionsseite beachten und ggfs. etwa beiträgen statt dauernd Rechtschreibefehler wiederherzustellen." in der Änderungszusammenfassung soll "etwas beitragen" heißen. Was hier gerade abgeht, wirft kein Glanzlicht auf Wikipedia und verbessert den Artikel in keinster Weise. Bitte reiß dich zusammen und reverte nicht blind drauf los. eNight 17:05, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Unter "Gesetzesvollstreckung" kann man mehreres verstehen, der dahinter kommende Satz dient nur der Verdeutlichung und ist Relevant.Aboo 17:08, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Vielleicht arbeitet mein Hirn heute besonders langsam, aber was hat "Der Pakistanische Staat und dessen Gesetze sind in einigen Gebieten des Landes (meist Randprovinzen), vor allem in den Stammesgebieten an der Grenze nach Afghanistan in denen bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen faktisch nicht vorhanden" mit Taqi Usmani zu tun? Er hat diesen Zustand weder herbeigeführt, noch beseitigt, noch hat dieser Zustand seine Biographie maßgeblich beeinflusst. Genausogut könnte man "Jesus starb in Jerusalem im Kreuz" in den Artikel einfügen, weil in einem Abschnitt Christen erwähnt werden.
Mit der Bitte um Erleuchtung eNight 17:11, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
"Die Gesetzesvollstreckung" bezieht sich auf die Verhältnisse in den Randprovinzen, genau dass soll dieser Absatz klarstellen.Aboo 17:18, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Mit den weiteren 2 Nachgereichten Quellen wird eigentlich alles abgedeckt, der Baustein ist nicht mehr von nöten. Aboo 17:27, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Danke für die zusätzlichen Quellen. Insbesondere die persönliche Homepage ist recht interessant.
Es fehlen allerdings noch immer Belege für zwei Aussagen des Artikels:
"Er ist Sunnit und Hanafit." <- hierfür haben wir bislang nur den englischsprachigen Hanafi-Artikel, der allerdings selbst wiederum keinen Beleg für die dort gemachte Auflistung enthält. Wikipedia:Quelle weist darauf hin, dass "Übersetzungen aus anderen Sprachversionen und andere Artikel der Wikipedia sind nur dann tauglich, wenn deren Quellenangaben ausgearbeitet sind." Dies ist für den Hanafi-Artikel leider nicht der Fall, insofern haben wir keine brauchbare Quelle. Die Beobachtung dass seine Fatwahs auf albalagh.net publiziert werden ist ein Indiz, jedoch kein Beleg. Da auf Wikipedia jedoch keine Theorienfindung stattfinden soll, ist eine Quelle für solche fundamentalen Aussagen notwendig. Auf der Homepage von Usmani lässt sich auch kein Hinweis darauf finden, dass er sich als Hanafit bezeichnet.
"HSBC Amanah Finance, Dubai. (Mitglied des islamischen Rechtsrates)" <- Hier geht es darum, dass er bei Amanah als "Mitglied des islamischen Rechtsrates" tätig ist. Seine Homepage (und auch die englischsprachige Wikipedia) erwähnen lediglich, dass er für die Amanah tätig ist, ohne seine Position zu spezifizieren. Woher hast du die Information, dass er dort Mitglied des Rechtsrates (und nicht etwa Personalchef o.ä.) ist?
Mittlerweile glaube ich auch verstanden zu haben, was Du mit der Information des Auswärtigen Amtes zur Sicherheitslage in Pakistan möchtest. Es geht darum, den Grund für die Kritik Usmanis an Zia ul-Haq besser zu veranschaulichen. Die Kritik wurde von Usmani jedoch vor ca. zwanzig Jahren geäußert. Insofern wäre der damalige Zustand der Staatsgewalt in den Grenzregionen relevant. Die heutige Situation kann jedoch (schon aus rein chronologischen Gründen) nicht der Anlass für die damalige Kritik gewesen sein.
Um die Gemüter zu beruhigen, werde ich den Quellenbaustein erst einmal nicht wieder einfügen. Ich bitte dich jedoch, Belege für die beiden oben genannten Aussagen (Hanafit und Amanah-Rechtsrat) beizubringen oder die Passagen aus dem Artikel zu entfernen.
Den Absatz über die Grenzprovinzen werde ich vorschlagsweise umformulieren, so dass klar wird, dass die damalige Situation gemeint ist. Die AA-Quelle muss ich in diesem Zusammenhang leider entfernen, da sich sich auf die (für die damalige Kritik nicht relevante) heutige Situation bezieht. Ich schau mal ob ich eine Quelle zum damaligen Zustand finde.
Beste Grüße eNight 17:52, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Das er Hanafit ist, ist so etwas einleuchtendes das es kaum erwähnt wird, er kommt aus Deoband, hat an einer Darul uloom studiert...er gibt auch Fatwa´s gemäß Hanafitischem Recht: http://www.albalagh.net/qa/beard_hanafi_deobandi.shtml http://www.albalagh.net/qa/riba.shtml

Auch andere beziehen sich auf ihn als "Hanefischen Gelehrten": http://qa.sunnipath.com/issue_view.asp?HD=1&ID=933&CATE=4 http://qa.sunnipath.com/issue_view.asp?HD=1&ID=723&CATE=115

Auszüge aus seinem Buch: http://www.cometoislam.com/fiqh/legal/main.htm

Seite 103: http://www.cometoislam.com/fiqh/legal/104-105.htm 113: http://www.cometoislam.com/fiqh/legal/112-113.htm Aboo 19:10, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Zugegeben: Das alles deutet darauf hin, dass er wahrscheinlich Hanafit ist. Mutmaßungen reichen aber nicht aus, um als Fakten präsentiert zu werden. Wie können wir uns aber sicher sein? Woran erkennt man einen Hanafiten? Das einfachste wäre, wenn jemand erklären würde: "Ich bin Hanafit."
In den Albalagh-Links äußert sich Usmani zu Rechtsfragen. Aber wo wird klar, dass er diese Äußerungen als Hanafit tätigt? Es gibt z.B. deutsche Rechtsanwälte, die Rechtsgutachten zu Fragen des österreichischen Rechts erstellen, ohne selbst Österreicher zu sein.
Der erste Sunnipath-Link nennt Usmanis Vater einen Hanafiten, ohne Usmani selbst einen Hanafiten zu nennen. Auch der zweite Link tituliert Usmani nicht ausdrücklich als Hanafiten. Wird die Zugehörigkeit zu einem Madhhab über die väterliche Linie vererbt? Wenn ja, wo ist dies geregelt? In diesem Fall wäre Usmani wohl zumindest als Hanafit auf die Welt gekommen.
In seinem Buch äußert Usmani sich über Abu Hanifa und die Ursprünge des Madhhab, jedoch ohne sich selbst einen Hanafiten zu nennen.
Es bleibt die Frage, wie zweifelsfrei festgestellt werden kann, zu welchem Madhhab sich eine Person bekennt, ohne dass sich diese Person explizit dazu äußern würde. Kennst Du hier eine anerkannte Definition, die bei der Klärung der Frage helfen könnte? eNight 21:39, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Nachdem es noch immer keine Belege für die beiden oben genannten Passagen gibt, werde ich diese entfernen. Wenn jemand brauchbare Quellen findet, können sie gerne wieder eingefügt werden. eNight 20:23, 10. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Zu den Belegen Bearbeiten

Wichtiges ist gar nicht belegt, z.B. die Kritik am Gesetz zum Schutz der Frauen.

Selbstverständlichkeiten wie, dass ein Richter am obersten Scharia-Gericht in Pakistan kein Schiit sein kann, muss man nicht belegen, es gehört aber meiner Meinung nach auch nicht in die Einleitung (anders wäre es, wenn er eine Ausnahme von der Regel wäre).

Manchem Ausdruck merkt man an, dass es sich im eine Übersetzung handelt, zum Beispiel gibt es im Deutschen keine "Schlüsselmitglieder".

Der Link zur Website von Taqi Usmani ist defekt. Man sollte es vielleicht mit diesem versuchen: www.muftitaqiusmani.com. Dort findet sich beispielsweise der Aufsatz Islamization of Laws in Pakistan: The Case of Hudud Ordinances, auf den sich Ausführungen im Artikel offenbar teilweise stützen (ich habe den Aufsatz noch nicht gelesen).

Immerhin: es ist erfreulich, dass es diesen Artikel überhaupt gibt, das ist alles andere als selbstverständlich in der deutschsprachigen Wikipedia, die Pakistan gerne rechts liegen lässt! Angesichts dessen wirken lange Diskussionen, ob das Sunnit-Sein von Taqi Usmani ausreichend belegt ist, reichlich beckmesserisch! --R. la Rue (Diskussion) 11:35, 23. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 07:49, 6. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Schriften Bearbeiten

Ein Absatz über seine Schriften fehlt. --Reiner Stoppok (Diskussion) 22:20, 14. Mai 2017 (CEST)Beantworten