Diskussion:Tantieme

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A01:C22:B874:5C00:941F:AE2E:E40:1CC5 in Abschnitt Berechtigungsdauer

kann jemand noch ergänzungen bezügl. auszahlungen durch die gema anbringen?

Berechtigungsdauer

Bearbeiten

Sind Tantiemen an die Lebensdauer einer Person gebunden, können sie veräußert/ weiterverkauft/ vererbt/ terminiert werden? (nicht signierter Beitrag von 2A01:C22:B874:5C00:941F:AE2E:E40:1CC5 (Diskussion) 18:17, 4. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Wortherkunft

Bearbeiten

Kann mir jemand sagen, woher dieses Wort kommt !!!!!!??

Aussprache

Bearbeiten

Wie wird das Wort ausgesprochen (auf Wiktionary steht nichts)? Tantiime oder Tantjieme (erstes "e" ausgesprochen)? --Denysince 20:34, 26. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Antwort: ersteres (also wie ein langes "i"), laut leo.org. (nicht signierter Beitrag von 31.18.226.60 (Diskussion) 11:36, 27. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Das zweite ist richtig. --Chirsibaum (Diskussion) 09:34, 13. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Unsinn. siehe Wiktionary! Este (Diskussion) 15:46, 13. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Veraltete Informationen?

Bearbeiten

Der zweite Einzelnachweis (zum BMF-Schreiben IV A 2 - S 2742 - 4/01 vom 1. Februar 2002) enthält keinen gültigen Link. Dieses BMF-Schreiben ist auf der Setie des BMF nicht zu finden. Sind die Informationen überhaupt noch korrekt? (nicht signierter Beitrag von 80.187.106.163 (Diskussion) 21:11, 6. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Abgrenzung zu Boni fehlt

Bearbeiten

Diese wäre ebenfalls hilfreich. (nicht signierter Beitrag von 31.18.226.60 (Diskussion) 11:36, 27. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 09:53, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten