Diskussion:Sven Beuter

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

Informationen hinsichtlich des Täters

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Ich denke, es ist weder üblich in der Wikipedia, noch aus Gründen der Information zwingend geboten und rechtlich problematisch, den Täter mit seinem vollem Namen zu nennen. Die übliche Vorgehensweise (Sascha L.) scheint mir eher angebracht. Unter Umständen könnte es sogar sinnvoll sein, den Namen aus der Versionsgeschichte zu löschen. Die einzelnen Ausführungen hinsichtlich seiner heutigen politischen Tätigkeit ist ebenfalls nicht Gegenstand dieses Artikels. Die namentlich genannten Freunde des L. habe ich komplett aus dem Text herausgenommen. Sie haben weder etwas mit der Person von Sven Beuter, noch mit der Tat an sich etwas zu tun. (nicht signierter Beitrag von OnlyMe (Diskussion | Beiträge) 02:58, 21. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Korrektur missverständlicher oder ausschweifender Formulierungen

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"Weil L. zwei Wochen zuvor zusammengeschlagen worden war, ging er auf den schmächtigen Sven Beuter los, da er solch eine Beschimpfung nicht dulden wollte." Hier werden (quasi alternativ) zwei Motive von L. für die Tat genannt, die sich gegenseitig ausschließen. Sollte L. auf Beuter losgegangen sein, weil er zwei Wochen zuvor zusammengeschlagen worden war, könnte dies als Verteidigungshandlung (sicherlich nur in der Vorstellung des Täters und daher nicht gerechtfertigt, aber...) angesehen werden, während das Motiv, eine Beschimpfung nicht dulden zu wollen schon weitaus mehr auf ein aggressives Verhalten des L. hindeutet. (Eine andere Quelle spricht übrigens davon, das L. am Vortag die Prügel bezogen hätte: Tagesspiegel vom 1.11.1996 "In vielen Orten um Berlin schwelt ein Kleinkrieg zwischen "rechten" und "linken" Jugendlichen"; leider nur über wiso.net zu erreichen.) Ich denke, die Ausführungen von L. - die sicherlich seiner Verteidigung vor Gericht dienten - gehören eher in den Absatz zur Gerichtsverhandlung. Im Absatz zum Tathergang sollte eher nur die einzelnen Handlungen dargestellt werden, keine psychologische, rechtliche oder sonstige Bewertung.

Der Abschnitt über die Gerichtsverhandlung ist viel zu ausschweifend. Die vielen Angaben hinsichtlich des Täters L. gehören nicht in einen Artikel über Sven B. In keiner Quelle ist belegt, dass die schwere Kindheit mit den Misshandlungen Auswirkungen auf das Urteil gehabt haben - daher müssen sie meiner Ansicht nach raus. Auch die gegen ihn gestellten Anzeigen (er war nicht vorbestraft) gehören in allen Einzelheiten hier her - es muss reichen, ihn als Rechtsextremen bzw. etabliertes Mitglied der neonazistischen Szene in Brandenburg an der Havel zu bezeichnen.

Das Sven Beuter keine Abwehrverletzungen der Arme aufgewiesen hat, wurde bereits im Abschnitt um die Tathandlung erörtert. Weitergehende (teoretische) Erklärungen sind zu viel Information.

"Ein Herr W. von der Jungendgerichtshilfe appellierte an den Richter, ein mildes Urteil zu verhängen, weil er den Eindruck von Lücke gewann, dass er ein guter Mensch sei. Daraufhin rückte Staatsanwältin von der Mordanklage ab...". Das ist unwahrscheinlich. Es gibt mehrere Gründe in der StPO, eine Anklage abzuändern, aber ein Apell der Jugendgerichtshilfe gehört zweifellos nicht dazu! Vielmehr dürfte der Grund darin liegen, dass "niedere Beweggründe nicht mit der nötigen Sicherheit nachgewiesen werden konnten" http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/straftat-an-brutalitaet-kaum-zu-ueberbieten/5888.html.

Die Ausführungen des Verteidigers sind irrelevant für einen Personenartikel über Sven Beuter. Wenn, dann muss die Feststellung ausreichen, dass L. sich einen Anwalt aus dem rechtsextremen Umfeld gesucht hat - kann aber auch draußen bleiben.

Der ganze Teil, der die weitere Betätigung des L. im rechtsextremen Umfeld behandelt, hat nichts mit Beutner zu tun und ist für den Artikel daher nicht von Bedeutung. Außerdem muss erneut auf das Persönlichkeitsrecht von L. hingewiesen werden. Hab ich deshalb als notwendige Streichung betrachtet. --OnlyMe (Diskussion) 02:42, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Wünschenswerte Überarbeitung

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Ich denke, an dem Artikel gibt es noch einiges zu tun. Einiges davon möchte ich hier zur Diskussion stellen.

Kann der Abschnitt vom Tathergang nicht noch etwas gekürzt werden? Das die Polizei zuerst die Personalien der Helfer aufgenommen hat, bevor sie einen Krankenwagen rief, wäre nur dann von Bedeutung, wenn dies zum Tod von Beutner beigetragen hätte, z.B. durch verspätetes Einleiten von Rettungsmassnahmen. Dies ist jedoch weder belegt, noch wird es behauptet. Der Artikel hat nicht die Probleme der Brandenburger Polizei im Zusammenhang mit rechtsextremen Straftaten zum Inhalt (wenngleich es genügend Beispiele gäbe...), ist meiner Ansicht nach daher off topos.

Muss das mit der Blutlache und die Aufzählung der einzelnen Verletzungen wirklich sein? Das wirkt eher wie Boulevard.

Zuletzt sollten meiner Meinung nach die Aufzählung der Gedenkveranstaltungen zusammengefasst und gestrafft werden. Das nimmt einfach zu viel Raum ein. --OnlyMe (Diskussion) 02:58, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 06:00, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten