Diskussion:Sultanat Witu

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Chrischerf in Abschnitt Eher kein Sultanat Malakote

Erste Debatten Bearbeiten

[...]Sie erstreckte sich von der Tana- bis zur Juba-Mündung in Somalia über 300km Küstenlinie.[...]

Danach wurde Witu zu einem Teil Britisch-Ostafrikas und gehört heute zu Kenia.

Wenn mir jemand diesen Kontrast erklären könnte. Ist nämlich für den Leser ziemlich verwirrend. --Exa 12:37, 12. Mär 2006 (CET)

Der Kontrast ist damit erklärt, daß das Gebiet nördlich von Lamu bis nach Somalia nie zu Witu gehörte, sondern es ging um den Verzicht auf Ansprüche. Die Engländer nahmen es dann ein und gaben es 1925 an die Italiener ab (Jubaland - Oltro Giubba). --Kipala 23:04, 4. Jun 2006 (CEST)

Ansonsten gibt es eine klare Darstallung des Übergangs von Witu aus deutscher in die britische Sphäre in Meyers Lexikon unter http://susi.e-technik.uni-ulm.de:8080/Meyers2/seite/werk/meyers/band/18/seite/1006/meyers_b18_s1006.html --Kipala 23:04, 4. Jun 2006 (CEST)

Ich habe den Artikel jetzt umgeschrieben. Die gängigen Darstellungen im Netz stimmen nicht mit den erreichbaren zeitgenössischen Quellen überein. Das sind vor allem die Lexikonartikel in Meyers Konversationslexikon, die ja direkt vor dem Ende des deutschen Schutzgebietes 1888/89 sowie direkt danach 1892 verfaßt wurden, sowie in der Encyclopedia Britannica aus den Jahren um 1910/11. Dazu kommt der Artikel im Deutsche n Koloniallexikon, dessen Text ja 1914 fertig war, auch wenn es erst 1920 erschien.
Die Unterschiede betreffen sowohl die Größe des Gebietes (Witu reichte nicht bis nach Somalia), Details der Erwerbung sowie des Endes der deutschen Zeit (es gab weder einen spontanen Volksaufstand nach Bekanntgabe der Abtretung an England noch eine geplante Racheaktion des Sultans, sondern ein Konflikt mit einem provozierend auftretenden deutschen Unternehmer ging in Gewalttaten über und weitete sich in verbreitete Anschläge gegen Europäer aus), das Schicksal des Sultans (Fumo Bakari wurde nicht von der Bevölkerung erschlagen, sondern starb erst 1891).
Unklar bleibt mir der Schutzrechtsstatus des Sultanats vor 1890; Laut Meyers Lexikon (1892) wurde ein solcher Vertrag im April 1890 abgeschlossen; andererseits gab es eine Abmachung von 1887, die die Nordgrenze Witus festlegte (vgl. Helgoland-Sansibar Vertrag Art. II). Ob diese Abmachung auch eine Art von Schutzverhältnis begründete, habe ich nirgends gefunden. Jedenfalls erscheint es nach den im Netz vorhandenen Quellen mehr als zweifelhaft, ob bereits 1885 mehr als das Gebiet der Witugesellschaft unter das Protektorat des Reiches fiel. Das Koloniallexikon ist hier zeitlich ganz unbestimmt. --Kipala 11:45, 5. Jun 2006 (CEST)


Was man nicht machen sollte, ist dies, Quellen zu zitieren die schon früher umstritten waren. Es wird die Historie nicht dadurch wahrer, daß es in Meyers Konversationslexikon stand. Authentischer sind da denn doch Originalbriefe z.B. die der Denhardts, die sich größtenteils in Privathand oder im Deutschen Witu-Archiv, Dessau befinden. Das eigentliche Sultanat Witu war bedeutend größer als es immer wieder abgebildet wird und reichte tatsächlich bis weit nach Somalia hinein und auch das Sultanat Malakote war ein Vasallengebiet Witulands. Interessant sind auch die Briefe von Rochus Schmidt, der ja ebenfalls davon schreibt, daß bei Empfängen beim Sultan von Witu etliche Häuptlinge aus dem sehr nördlichen Somaliagebiet dort waren und nach dem Protokoll her die Oberhoheit des Sultans von Witu anerkannten. Daran ändert auch nicht der Krieg mit Somalia etwas der in der Zeit der deutschen Herrschaft stattfand. Das Ende des Krieges war ja gerade, daß sich somalische Häuptlinge wieder unter die Oberhoheit Witus begaben und auch Tribut zahlten, wenngleich dieser doch mehr symbolischer Art war und eigentlich keine reale Herrschaft Witus in somalischen Gebieten bestand, aber bloß von "Ansprüchen" zu schreiben, dies halte ich für falsch.

Es ist in letzter Zeit viel Unsinn über Witu geschrieben worden, weil man keine Primärquellen benutzt und sich nur auf Sekundärliteratur stützt. Interessante neue Erkenntnisse gab es ja vor einiger Zeit in der "Mitteldeutschen Zeitung" zu lesen, die über das Deutsche Witu-Archiv schrieb. Da gab es neue Forschungen bezüglich der Briefmarken Witus anhand von Schreiben von Clemens Denhardt. Archivar Nowack enttarnte, daß es bei einem Großteil bei den auch von renommierten Auktionshäusern als echt angebotenen Witu-Marken es sich um Nachdrucke von vor 1930 handelt. Die tatsächlich verausgabten Marken 1889 waren viel geringer als bisher angenommen und und bewegen sich insgesamt auf nur weit unter 1000 Stück für alle (!!!) kompletten Markenausgaben zusammen und höchstwahrscheinlich sind jetzt nur noch weltweit 200 wirklich echte Witu-Marken in Sammlerbesitz!

Benutzer:von Bodenhausen

Danke für den Hinweis! Natürlich haben Primärquellen (wie zeitgenössische Briefe von Beteiligten) ihr ganz eigenes Gewicht! (auch wenn sie nicht an sich schon "richtige" Angaben liefern). Sind denn diese Briefe publiziert und zugänglich?
Zum Umfang Witus: wie verhält sich die Darstellung zu den zeitgenössischen publizierten Quellen wie zum Beispiel der Karte [[1]]? Oder zu den 1887 (!) vereinbarten Grenzen des Sultanats, die im "Vertrag über die Kolonien und Helgoland" Artikel 2 sehr klar mit "von Kipini bis zu dem im Jahre 1887 als Grenze festgesetzten Punkt gegenüber der Insel von Kweihu" (ca.90 km Luftlinie) angegeben sind?
Zurückzufragen wäre auch nach der Qualität der wiedergegebenen Beobachtungen des Rochus Schmidt, wenn der von somalischen Häuptlingen schreibt. Was meint er damit? Die somalischen Gesellschaften haben keine Häuptlinge. Hat er eine seltene Variante der somalischen Gesellschaft beobachtet - oder hat er nicht verstanden, was er da gesehen (oder: gehört?) hat? Letzteres wäre ja gar nichts Seltenes bei Berichten von Beobachtern in fremden Kulturen. Wenn er sich da aber geirrt hat - wie steht es mit seinen Angaben über "Tribute"? --Kipala 18:16, 8. Jun 2006 (CEST)

Da muß ich Dir Recht geben, besonders was die Beobachtungen von Rochus Schmidt anlangt in punkto "Häuptlinge". Veständlich auch, daß sich der Sultan von Witu den Deutschen gegenüber als großer Herrscher darstellen wollte, dessen Gebiet eben größer war als es die Deutschen sahen, die auch auf andere europäischen Mächte Rücksicht nehmen wollten. Es ist also tatsächlich schwierig solche Originalbriefe richtig einzuschätzen. Auf jeden Fall ist Fakt, daß die im Vertrag über die Kolonien etc. genannten Grenzen nicht mit der Auffassung des Sultanspalastes übereinstimmten, siehe auch Malakote-Gebiet. Ich denke aber dennoch, daß Wituland nicht nur vage Ansprüche auf das strittige Umland hatte, sondern mehr. Publiziert sind diese Briefe leider nicht und auch sehr schwer zugänglich. Ich hatte das Glück einiges einzusehen. Leider ist es so, daß etliche Besitzer von Witu-Material sehr auf ihrem Material sitzen. Besonders etliche Zeitzer Witu-Sammler sind da sehr bedeckt, in letzter Zeit allerdings auch das Deutsche Witu-Archiv, Einsichtnahmen sind leider seit einiger Zeit kaum mehr möglich.

Mit freundlichem Gruß Benutzer:von Bodenhausen

kurz zu deinen Anmerkungen: das ist jetzt natürlich alles Raten im Dunkeln. Für Nägel mit Köpfen müßte man sich ansehen, was es im Aktenbestand des ehemaligen Kolonialministeriums zu Witu gibt (wo Dehnhardts offizielle Berichte liegen müßten falls erhalten); in London hat die "School of Oriental Studies" einen interessanten Bestand, von dem leider nur die Karteikarten im Netz stehen, nicht die Dokumente selber; die haben sowohl eine Reihe von englischen Berichten (und sie hatten unter den District Officers eine Reihe sehr heller Köpfe, die auch gut in den Landessprachen waren und in vielen Ländern wertvolle Berichte hinterließen); außerdem hat London auch die größte Sammlung an alten Suaheli-Dokumenten in arabischer Schrift weltweit, wie ich höre (auch und gerade aus dem Bereich der Nordküste); die angeführte Literatur lohnt sich durchzusehen, die leider weithin nur noch antiquarisch oder über eine gute Unibibliothek zu haben sein könnte -bin leider nicht in Nähe einer Uni;
Was den Sultan von Witu und seine Nordverbindungen angeht, so würde mich ein Herrschaftsbereich verwundern. Das war doch die alte Herrscherfamilie von Pate (die Leute vom Lamuarchiv schreiben immer "Patta" - da findet man im Netz eher nichts,denke ich, diese Umschrift ist seit Jahrzehnten weg) und damit Erben einer jahrhundertalten Tradition, Pate war ja mal Großmacht,aber seit Anfang des 19. Jahrhunderts waren sie weg vom Fenster und hatten dann der Ausdehnung Omans, später Sansibars nichts entgegenzusetzen. Deshalb haben sie sich ja auch dort im Hinterland des Tana verkrochen. Ich kann mir vorstellen,daß sie alte Verbindungen zu ehemaligen Pate-Vasallen hatten, die auch nicht mit Sansibar zufrieden waren, das ja damals noch die Häfen der heutigen Somaliküste bis nach Mogadischu kontrollierten, und heimlich die Nabahanis in Witu aufsuchten. Ob das nun Somalis waren,würde ich eher bezweifeln, die heutige südsomalische Küste ist altes Bajun-Land, also Bantus mit Kisuaheli als Verkehrssprache; die Somalis waren ja noch relativ frisch in der Gegend im Zuge ihrer Südwanderung und eher als Nomaden im Binnenland.
Was ich nach den zugänglichen Angaben noch nicht klar sehe,ist die Frage, wie der Unterschied zwischen "Deutsch-Witu" und dem Sultanat zu sehen ist. Warum also schloß (lt. Meiers Lexikon Aktualiserungs- Nachtrag von 1892) der damals neue Sultan 1890 einen Schutzvertrag mit dem deutschen Gesandten in Sansibar ab, wenn das Sultanat schon Schutzgebiet gewesen war?? Wenn die Karte nach 1885 so ein kleines Gebiet als "Deutsch-Witu" zeigt, deutet das ja auch darauf hin,daß zunächst nur die Erwerbung der Kolonialgesellschaft eigentliches Schutzgebiet war. Das Witu-Archiv weist ja darauf hin, daß unter Dehnhardts Einfluß Dieben keine Hände mehr abgehackt wurden. War das die deutsche Kolonialmacht / Gesetzgebung oder eher Dehnhardts persönlicher innenpolitischer Einfluß, der ja auch Minister für Inneres und Äußeres des Sultans geworden war? Ein Haufen Fragen... --Kipala 22:30, 8. Jun 2006 (CEST)

Da bin ich überfragt, da ich mich nicht so akribisch mit dem Thema befasse. Daß vieles noch der Aufarbeitung bedarf, da im Dunkeln liegend, dies beweist auch die Leere die bei Historikern in punkto Malakote herrscht. Kein Mensch weiß da was und auch Nowack konnte mir da telefonisch nur mitteilen, daß er dazu händeringend Material sucht, weil er da kaum was hat. Eine lohnenswerte Aufgabe eventuell für Dich, werter Kipala!? Ärgerlich ist es doch immer wieder wenn die Malakote-Briefmarken mit den Denhardts in Verbindung gebracht werden und Malakote als Witu-Schutzgebiet bezeichnet wird. Alles sehr ungenau! Maile doch mal das Witu-Archiv an, zwecks Zusammenarbeit!

Benutzer:von Bodenhausen

Malakote ist der Name einer kleinen Volksgruppe am Tanafluss. Sie leben südlich von Garissa auf einem kleinen Gebiet beiderseitsd es Flusses, etwa 150 - 200 km nördlich von Witu. Wenn ihr Gebiet damals ähnlich gewesen ist (die afrikanischen Völker sind ja oft sehr flexibel), dann war das wohl recht weit weg von Witu. Karte: [[2]]; --Kipala 21:29, 10. Jun 2006 (CEST)

Ganz kurz für Dich, werter Kipala zu der Problematik Malakote: "Das damalige Gebiet Malakote hatte Massa als Hauptstadt (Hauptort) und wurde von Witu als Außenbesitzung gesehen, in etwa vergleichbar mit der Außenbesitzung Lamu von Sansibar, also weitgehende Autonomie, aber unter Oberhoheit. Durch die englische Besitzergreifung Witus fühlte sich der Regionalherrscher Malakotes nicht mehr an die Oberhoheit Witus gebunden und es wurde das unabhängige Sultanat Malakote proklamiert, dies mit Unterstützung deutscher Abenteuerer (nicht die Denhardts!!!). Der Ausgang ist bekannt: Deutschland unterstützte das Vorhaben nicht und eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit, geschweige denn ein deutsches Schutzgebiet, kamen nicht zustande. Die Briefmarken des Sultanats Malakote sind Phantasieprodukte die erst nach dem Fehlschlagen der Malakote-Pläne in den Handel kamen. Desöfteren im Handel angebotene Briefe mit Abstempelung Massa (Balkenstempel) mit Ankunftsort Lamu und andere Orte sind mit Vorsicht zu sehen, da entweder Gefälligkeitsabstempelungen für Sammler oder Fälschungen aus der Zeit....." (Excerpt von Deutsches Witu-Archiv, Dessau, Bernd Nowack

Benutzer:von Bodenhausen

Britische Machtübernahme Bearbeiten

Der Abschnitt ist nach dem unter "Weblinks" angegebenen Bericht über die britischen Feldzüge in Witu 1890 und 1893 anhand des Abschlussberichtes von Admiral Freemantle überarbeitet. --Kipala 19:36, 8. Jun 2006 (CEST)

Werter Kipala
Das Kapitel der englischen Besitzergreifung ist jetzt nach Deiner Überarbeitung sehr gut!!! Dies bestätigte mir auch telefonisch das deutsche Witu-Archiv und sandte mir von den Feldzügen und Massakern der Engländer englische zeitgenössische Zeichnungen, die ziemlich drastisch sind und belegen, daß Witu dem Erdboden gleichgemacht wurde.

Benutzer:von Bodenhausen


Verschoben von user:kipala Bearbeiten

Werter Kipala! Die Bearbeitung des Witu-Artikels durch Dich ist zu ausschweifend, besonders was die englische Machtergreifung anlangt. Außerdem sind die Ausführungen fehlerhaft, wahrscheinlich einfach nur aus dem fehlerhaften Buch über Küntzel übernommen. Den Weblink von Bad Sulza zu streichen ist schon mehr als daneben - macht man nicht! Ebenfalls sind Bemerkungen zu Weblinks wie "fehlerhaft" daneben, wenn die eigenen Ausführungen unhistorisch sind. Habe dies geändert! Bitte den Weblink von Bad Sulza wieder reinsetzen, ansonsten mache ich dies. Skribifax

Mein lieber Skribifax, erstens ist es auf wikipedia zwar möglich, aber meines Erachtens kein besonders guter Stil, wenn man anonym und unregistriert Meinungen auf Seiten Abschießt. Zweitens würde mich natürlich interessieren, was denn nun fehlerhaft an meinem Text war - ich lerne gerne hinzu! Drittens kann ich belegen, was an den beiden genannten Seiten fehlerhaft ist. Viertens habe ich, wenn ich mich nicht irre, den link von Bad Sulza selbst reingesetzt und ihn nicht gestrichen. da täuscht sich einer von uns beiden. Und fünftens gibt es Diskussionsseiten, man muß nicht auf der Hauptseite von Nutzern seine sicherlich sehr wichtigen Worte plazieren. Sechstens kopiere ich das jetzt auf die Witu-Diskussionsseite, wo es hingehört. Und siebtens kenne ich das genannte Buch über Herrn Küntzel nicht. Ich stütze mich auf Meyer (1892) und den englischen Bericht über die britischen Feldzüge in Witu 1890 und 1893 anhand des Abschlussberichtes von Admiral Freemantle (beides in den links nachzulesen) --Kipala 19:53, 11. Jun 2006 (CEST)


Umbenennung auf Wituland Bearbeiten

Ich würde den Artikel gerne auf "Wituland" oder "Witu (Sultanat)" verschieben. Deutsch-Witu als offizieller oder auch nur gängiger Name ist hier nicht belegt worden. Es macht auch wenig Sinn; "Deutsch-Ostafrika" war sinnvoll zur Unterscheidung von Britisch-, Italienisch- und Portugiesisch-Ostafrika, die allesamt im deutschen Sprachgebrauch der Kolonialzeit vorkamen. Bei Witu gab es nichts zu unterscheiden. Ich kenne keinen zeitgeössixchen Beleg für "Suaheliland" als politische oder verwaltungsmäßige Bezeichnung; es gibt die Briefmarken, die mit unklarer (arabischer) Rechtschreibung so etwas ähnlich wie "Suahelisultan" als Aufschrift haben. --Kipala 13:14, 4. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Wituland passt. "Deutsch-Witu" ist in der Tat verwirrend und suggeriert, dass es noch andere Witus gab, was jedoch nicht der Fall war. Meine Zustimmung zur Verschiebung hast du. Liebe Grüße, -- JCIV 11:15, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Jau, ist dran. Das ist nur ein Überrest aus der Kolonialfan-Vergangenheit des Artikels; machte noch nie Sinn, war aber damals besser nicht dran zu rühren, da drohenden edits wars sich oft etwas durch liegenlassen erledigen. --Kipala 16:24, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Das stimmt, manchmal brauchen Artikel auch mal ihre Zeit. Imho können wir das Klammerlemma auch durch "Sultanat Witu" oder "Wituland" ersetzen, oder was meinst du? Liebe Grüße, -- JCIV 20:19, 8. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Heisst jetzt Witu (Sultanat). Gibt es irgendwelche Regeln gegen Klammern?? Wituland war ein eher recht kurzfristiger Wortgebrauch in England und wohl auch Deutschland; das "deutsche Schutzgebiet" war ja immer ein Teil des Sultanats bis auf die sehr kurze Periode am Schluss, wo es zwar einen Protektoratsvertrag über ganz Witu gab, der aber nie umgeetzt wurde, weil das Hel.goland-Sansibar-Abkommen dazwischenkam. Sultanat vorweg? Nee, dann lieber nur Witu - aber wenn einer noch etwas über den Ort machen will ? --Kipala 00:01, 9. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Nein, regeln gegen Klammerlemmata sind mir nicht bekannt, nur wird das kaum einer so suchen. Von mir aus kann das auch so bleiben, so lange es keine Alernativen gibt. Und da keine in Sicht ist, lasse ich das Lemma auch so. Liebe Grüße, -- JCIV 15:23, 9. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Man kommt auch über "Witu" ran.--Kipala 19:14, 10. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Und über "Witlunad", dafür sind die Weiterleitungen gut. Liebe Grüße, -- JCIV 19:23, 10. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Von Witugebiet könnte auch noch weitergeleitet werden, da der Begriff in zeitgenössischen Lexika verwendet wurde ([3], [4]). --Chrischerf 20:00, 27. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Gute Idee, done. Kipala 12:50, 28. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Fumo... wie? Bearbeiten

Wie hieß er denn nun? Fumo Bakari, Omari oder Oman? --89.13.60.86 22:13, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Suum cuique. Lies nochmal nach, es sind zwei. Fumo Bakari war der erste, sein Bruder Fumo Omari der 2. Hast recht, "Omani" ist typo. Kipala (Diskussion) 21:24, 6. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Wituland vs. Sultanat Witu vs. Deutsch-Wituland Bearbeiten

Ein sehr interessanter Artikel. Allerdings werde hier verschiedene Entitäten miteinander vermengt. Wituland ist eine geographische Entität, das Sultanat Witu und das Schutzgebiet Deutsch-Wituland sind politische bzw. völkerrechtliche Entitäten. Das geographische Wituland mag ursprünglich durch das Sultanat Witu ausgefüllt worden sein, was es beides aber nicht identisch macht. Worüber vom Deutschen Reich Schutz ausgesprochen wurde, war jenes Gebiet (welches tatsächlich als 'Deutsch-Wituland' bezeichnet wurde), dass die Gebrüder Denhardts vom Sultanat Witu erworben hatte. Das Sultanat Witu und das Schutzgebiet Deutsch-Wituland waren nicht identisch. Das Lemma verspricht das Sultanat Witu zu erklären, allerdings liegt der Schwerpunkt des Artikels auf die Kolonialisierung von Wituland. --Arturius 21:59, 25. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Danke für die Blumen! Deine Bemühung um Begriffsdifferenzierung scheint mir aber am Gegenstand etwas vorbeizugehen. Erstmal gab es keine "geographische Entität" abseits des Sultanats, das ja erst 1858 entstand (Flucht / Emigration der alten Herrscherfamilie von der Insel aufs Festland). Der Begriff "Wituland" ist erst eine kurzlebige deutsche Bezeichnung aus der Zeit, als man dort die Kolonie probierte. Das Sultanatchen (was immer seine "Grenzen" bzw. tatsächlicher -stets umstrittener- Herrschaftsbereich gewesen sein mag) war ja immer wackelig auf den Beinen, weil Sansibar das Gebiet für sich beanspruchte, ohne es durchsetzen zu können. Deshalb war man auch so eifrig bemüht, die Deutschen als Vertragspartner und Schutzmacht an Land zu ziehen. Angesichts der Tatsache, dass die deutsche "Kolonialzeit" kaum 5 Jahre währte, lohnt sich das Philosophieren auch nicht recht. Welche deutsche Kolonie war denn in den ersten 5 Jahren ihrer Existenz faktisch existent im Rahmen der behaupteten Grenzen?? Ostafrika, Kamerun und Namibia wurden doch erst über einen deutich längeren Zeitraum zurechtgeschossen und zurechtmassakriert und existierten anfangs nur an den Mlitärstützpunkten... --Kipala (Diskussion) 23:29, 25. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich stimme dir zu, dass der Begriff Wituland erst mit den deutschen Kolonialbestrebungen entstand, was aber nichts daran ändert, dass es sich um die Bezeichnung eines Gebietes handelte, nämlich das Gebiet um die Stadt Witu. Auch geographische Bezeichnungen haben eine Geschichte (=einen Anfang). All deine Bemerkungen, dass das Sultanat klein und dessen Herrschaft fragil war und die deutschen Kolonialbestrebungen in diesem Gebiet kurzlebig waren, mögen zwar richtig sein, ändern aber nichts daran, dass es sich um all die erwähnten Gebilde um unterschiedliche Gegenstände handelte. Die Geschichte des Sultanats Witu und die Geschichte von Deutsch-Wituland sind verschiedene, auch wenn es Berührungspunkte gab. Es geht hier nicht um geschwätziges Philosophieren, sondern um (wissenschaftliche) Präzision. Der Artikel behandelt mehrere Gegenstände und differenziert nicht oder nicht eindeutig zwischen den oben genannten drei Entitäten. Der Abschnitt 'Wituland unter deutscher Herrschaft' zum Beispiel suggeriert, dass das Sultanat eine Kolonie deutsche Kolonie war, was nicht der Fall war, sondern nur der vom Sultanat käuflich erworbene Küstenlandstrich war es. Eine Gleichsetzung dieser Entitäten, hier im Beispiel von Wituland = Sultanat Witu, stiftet Konfusion. --Arturius 00:32, 26. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Der Schwerpunkt des Artikels liegt auf die Kolonialisierung von Wituland. Meiner Meinung nach bedarf es hier und da begrifflicher Differenzierung (Wituland vs. Sultanat Witu vs. Deutsch-Wituland) und vor allem muss das Lemma auf eine geographische Bezeichnung geändert werden. Wituland findet man am häufigsten. Witu ist mir nur als Bezeichnung der Stadt oder des Sultanats bekannt (arabische/islamische Emirate oder Sultanate tragen zumeist den Namen ihrer Hauptstadt). Natürlich muss die Einleitung auch entsprechend geändert werden. So stimmt dann das Lemma mit dem Artikelinhalt überein. --Arturius 00:45, 26. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich stimme nicht deinem Argument zu, hier ginge es um eine geografische Bezeichnung im Gegensatz zu einer politischen. Das solltest du bitte an Quellen belegen. Vor dem Sultanat in und um Witu haben wir keine Quellen zu der Gegend, meines Wissens auch nicht über einen Ort Witu. Laut De Vere Allen (s.u.; man sollte seine Angaben zur Vorgeschichte hier unbedingt einbauen) wurde die Ansiedlung 1862 als Residenzort gegründet. Nach der Etablierung der Briten redet auch kein Mensch mehr von einem Wituland oder Witugebiet, sonst zeige bitte Quellen. Alles was es gibt, redet von dem -wie auch immer zu umschreibenden- Herrschaftsbereich des Sultans von Witu. Die politischen Quellen (siehe Reichstagsprotokoll, Dt-brit Vertrag) erwähnen den Begriff "Wituland" gar nicht.
Im Reichstagsprotokoll steht in Klammern "Suaheliland". Das kommt der Eigenbezeichnung nahe. Fumo Bakari nannte sich "König der Waswahili", vgl. James De Vere Allen: Swahili Origins: Swahili Culture & the Shungwaya Phenomenon, Seite 234 (google-books). Die einzigen Witu-Briefmarken von 1889 nennen auch "Swahili Sultanat" (sultaniyya swahiliyya). "Witu" als Bezeichnung dafür war der Name der Europäer, die wenig Anlass hatten, die heftige Selbstueberschaetzung in der Eigenbezeichnung zu verstehen. Vermutlich auch der Zanzibari, die den Anspruch aus der Eigenbezeichnung natürlich ebensowenig wie das ganze Sultanat anerkennen konnten.
Auch Carl Peters (Die deutsche Emin-Pascha-Expedition S. 66ff) schreibt nur vom Witu-Sultanat oder dem Sultanat Witu, wo er ja einen ganzen Monat verbrachte. Kein "Wituland" etc.
Du hast recht, dass der grösste Teil des Inhalts von den Versuchen zur Kolonialisierung handelt. Das liegt am vorhandenen und zugänglichen Material. Sollte man hier kürzen? Von der Sache geht es um einen historischen -kurzlebigen- Staat und sein breiter dokumentiertes Ende. --Kipala (Diskussion) 09:10, 26. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Warum sollte Peters auch notwendigerweise von Wituland schreiben. Außerdem bezieht sich Witu bei ihm eindeutig auf den Ort Witu. Siehe auch Koloniallexikon: [5]
Hier zig zeitgenössische englische Quellen, die Wituland verwenden: [6], [7]
Wenn sich der Artikel auf das Sultanat beschränkt, dann ist das in Ordnung. Ändert nichts an der Notwendigkeit begrifflicher Präzision. Der Abschnitt 'Wituland unter deutscher Herrschaft' bezieht sich zum großen Teil auf Deutsch-Wituland, dass nicht mehr Teil des Sultanats war und sollte daher differenziert und gekürzt werden. Ich würde dir gerne beim Ausbau des Artikels helfen. Hab bei der Recherche einiges gefunden. Sogar die Beschreibung einer Flagge.
Die Grenzen des Sultanats sind in einem Vertrag festgelegt worden.
Wenn Wituland identisch mit dem Sultanat ist, dann ist nach deiner Argumentation der vom Sultanat veräußerte Teil Deutsch-Wituland also nicht im Wituland? Warum dann Deutsch-Wituland? Hier ein paar Belege für meine Thesen: [8], [9], [10], [11] --Arturius 13:24, 26. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ja lass uns überlegen! Mir ging es nur darum, dass "Wituland" keineswegs die klar vorherrschende Bezeichnung war. ich habe paar Stunden lang via Internet und books nachgelesen und sehe es jetzt so:
1. Das Sultanat im Gebiet der Tanamündung fing schon früher an, laut De Vere Allen S. 234 im Jahre 1817 mit der Übersiedlung von Sultan Fumoluti von Pate ins Tanadelta nach Kau.
2, Sein Sohn Fumo Bakari zog dann 1862 wieder um und gründete den Ort Witu.
3. Die Herrschaft führte spätestens seit Witu den Namen "Swahili-Sultanat". Das ist vielfach belegt, siehe die Briefmarken, oder Jutta Bückendorf "Schwarz-weiss-rot über Ostafrika !"S. 250 Anm 245: Die Gebrüder Denhardt führten bis zu ihrem Tod den Titel "Vetreter des Swahili-Sultanats"
4. Der Sprachgebrauch der Europäer variierte zwischen Witu, Wituland, Sultanat Witu, Witugebiet etc.. Gut zusammengefasst im "American Journal of Philately (Google eBook) Scott Stamp and Coin Company, 1892" S. 393. Die Engländer gebrauchten später amtlich "Sultanate of Witu / Witu Sultanate" (vgl. z.B. Kenya Gazette 29. Juli 1914) bis 1923, als sie das Sultanatsgebiet mit Lamu zusammenfassten (anlässlich Tod des letzten Sultans?).
5. Soweit ich sehe, ist das "Schutzgebiet" nie durch einen Vertrag mit dem Sultan definiert worden. Die Erklärung im Reichstag verwendet Witu und Suaheli-Land nebeneinander. Gab es einen deutschen "amtlichen" Namen? Abgesehen davon: welche Bedeutung sollte ein amtlicher deutscher Name gehabt haben??? Es hatte ja nie eine deutsche Machtergreifung gegeben. Das haben erst die Briten gemacht und Witu zerstört dabei. Es gab diese Übereignung von Gelände an die Denhardts, die aber nur theoretisch war, und dann den Verkauf eines Teils seitens der Denhardts an die Tanagesellschaft (da hast du eine geografische Bezeichnung), aus der aber auch nichts herauskam.
6, Die Zwischenüberschrift "Wituland unter deutscher Herrschaft" habe ich schon mal umgebaut - wie du richtig sagst, traf sie nicht den Inhalt sondern war nur ein Rest des Ursprungsartikel "Deutsch-Witu". Auch wenn das Sultanatchen klein und schwachbrüstig war, hat es doch immerhin ein paar Jahrzehnte bestanden. Das jetzt aus der Kolonialbrille darzustellen (also 5 Jahre vergebliche Klimmzüge) ist nicht angemessen. Kipala (Diskussion) 00:52, 27. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich widerspreche keineswegs, dass das Sultanat oder die kurzlebige deutsche Kolonie nicht mitunter auch verkürzend als Wituland oder Witu bezeichnet worden sind. Eingedenk dessen aber, dass Wituland bzw. Witu als Allgemeinbegriff bzw. als geographische Bezeichnung (siehe obige Quellen, selbst der Helgoland-Sansibar spricht allgemein nur von Witu als Gebiet, nämlich das Sultanat und Deutsch-Wituland umfassende Gebiet) gebraucht wurde und eingedenk dessen, dass die Hauptstadt des Sultanats auch den Namen Witu trägt, ist es dem Verständnis keineswegs dienlich mehrdeutige Wörter zu verwenden, vor allem, da es einen belegbaren eindeutigen Sprachgebrauch gab. Ausführlichere Quellen machen da in der Begriffswahl durchaus einen Unterschied. Ich mache mir nichts aus Quellen, die da was mal erwähnen (das bezieht sich nicht konkret auf deine Quellenwahl!). Die Wörter Witu und Wituland können sich auf voneinander verschiedene Dinge (nach meiner Zählung sind es jetzt 4) beziehen und sollten daher nicht (ohne Zusatz) verwendet werden:
  • geographisch/territorial (Gesamtwitu): Witu, Wituland, Witugebiet, Suaheli(-Land)
  • Sultanat Witu (>Witu), selten auch Sultanat Wituland (>Wituland), Swahili/Suaheli-Sultanat, selten auch Witureich
  • Deutsch-Wituland (>Wituland), selten auch Deutsch-Witu (>Witu), selten auch Deutsch-Witugebiet (>Witugebiet)
  • Stadt: Witu
Am 8. April 1885 verkauft der Sultan von Witu Land an Klemens Denhardt (Vertragstext: [12]). Denhardt wird vom Sultan zu seinem Vertreter ernannt und bittet ihn ein Schutzverhältnis mit dem Deutschen Reich zu arrangieren. Am 24. April 1885 ersucht dieser nach Schutz vom Deutschen Reich für das Sultanat, welches am 27. Mai unter Vorbehalt stattgegeben wird. Die Anerkennung des Protektorats (Nachtrag: der Begriff Protektorat ist wohl etwas zu stark, da das Sultanat nie seine äußerlichen Souveräntitätsrechte abgab) des Deutschen Reichs über das Sultanat Witu und die Gebietserwerbung von Denhardt durch den Sultan von Sansibar wurde am 13. oder 14. August 1885 durch eine Flottendemonstration erzwungen. Am 30. Juni 1885 verkauft Denhardt sein erworbenes Land für 100.000 Mark an das Witu-Komitee (später: Witu-Gesellschaft) (Nachtrag: komplett oder zum großen Teil?) . Am 1. November 1886 wurden ein Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Vereinigten Königreich geschlossen. Das Königreich anerkennt das deutsche Protektorat über das Sultanat Witu oder über das gesamte Witugebiet (im Vertrag ist von Witu die Rede) und regelte unter anderem Folgendes: Abgrenzung der deutschen und englischen Interessensphären (Artikel 3) und Abgrenzung des Sultanats Witu (Artikel 5). Der Vertragstext ist hier zu finden: [13]. Im Januar 1887 unter Beisein eines Vertreters des Sultanats Sansibars wird durch das Hissen der deutschen Flagge (in Stadt Witu?) das Sultanat Witu zeremoniell unter deutschen Schutz gestellt. Am 18. desselben Monats verzichtet der Sultan Sansibars offiziell auf alle Ansprüche im Witugebiet und zieht alle dort stationierten Garnisonen und Beamte ab. Am 5. April 1890 wurden ein Schutzvertrag zwischen Deutschen Reich und dem Sultanat Witu geschlossen (Formalisierung des Protektorats, Vertragstext?). Am 10. Mai 1890 wird die Witu-Gesellschaft Teil der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft. Durch den am 1. Juli 1890 geschlossenen Helogland-Sansibar-Vertrag zieht das Deutsche Reich die Schutzherrschaft über das Witugebiet zurück. Am 12. August 1890 wird der Sultan von Witu über den Vertrag informiert, was zu Unruhen führt infolge im September deutsche Siedler ermordet werden. Im Oktober Strafexpedition der Briten gegen das Sultanat. Am 19. November erklärt das Vereinigte Königreich die Schutzherrschaft über das Sultanat Witu. 25. Januar 1891 Friedensschluss zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Sultanat Witu. Am 20. März 1891 wird die Verwaltung des Sultanats an die Imperial British East Africa Company übertragen, was zum jahrelangen Aufstand führte, was wiederum am am 31. Juli 1893 zum Abzug der Company führte... etc.
Hier findest du eine Karte des an Klemens Denhardt veräußerten Gebietes [14], ich habe noch eine andere Karte gefunden [15]. Bei beiden ist das Gebiet der Privatkolonie als 'Deutsch-Wituland' bezeichnet, so auch das Kolonialjahrbuch [16]). Was meinst du mit theoretisch? Nach Stand 1889 [17] sollen die Denhardts Plantagenanbau betrieben haben (scheinbar haben die Denhardts nicht alles verkauft). Die Witu-Gesellschaft solle zwar ihr Gebiet nicht begonnen haben zu kultivieren, hatte dort aber Handelsstationen gebaut. Ihren Hauptsitz hatte sie auf Lamu errichtet (Teil Deutsch-Witulandes?). Und hier [18] ist von einem Missionar mit 20 Rindern und 40 Ziegen die Rede :-). Und schließlich wurden 1890 deutsche Siedler verschleppt und getötet. Klar, es war alles noch in den Anfängen, aber das Urteil 'theoretisch' ist zu pessimistisch. Übrigens würde ich mit Freuden ein Artikel über Deutsch-Wituland lesen. Ausreichend zu schreiben gäbe es ja. --Arturius 01:56, 27. Sep. 2014 (CEST)Beantworten


Erstmal danke, du hast einige hilfreiche Quellen ausgegraben, die ich noch nicht gelesen hatte.

Mit der Geografie hast du es ja... Deklinier das doch mal an Luxemburg o.ä, durch: ein Ort, ein ebenso genannter Staat - und eine Landschaft??

Hey, ich habe das nicht erfunden, sondern den Sprachgebrauch der Quellen beobachtet. Warum sollte ich ein anderes Beispiel bringen, was sollte das belegen?

Auf deine gestellten Fragen geben die von dir genannten Quellen weithin Antwort. Erstmal war die Schutzgebietserklärung offenkundig eine einseitige deutsche Aktion, die von aussen anerkannt wurde, bis es dann kurz vor Toresschluss einen Vertrag mit dem Sultan selbst (Inhalt? Konditionen? Text??) gab. Vorher hatte der Sultan um Freundschaft und Schutz des Kaisers gebeten - aber damit (anders als z.B. in den Peters-"Verträgen" ) keinerlei Rechte aufgegeben oder abgegeben. Das tat er nur gegenüber Denhardt für ein fest umschriebenes Gebiet , und Denhardt bzw. die Witugesellschaft hat dafür dann das Verhältnis zum Reich hergestellt. Wenn von "Deutsch-Witu" die Rede war, dann in Hinblick auf das Denhardt-Gebiet (vgl. beide Karten bei Schmidt und bei Voeltzkow). Zum sachlichen Gehalt dieser Kolonie vgl. den von dir genannten Kurtze, Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, s. 164: nur 1 (!!) Niederlassung eines Missionars mit 20 Kühen und 40 Ziegen - in GANZ Deutsch-Witu zum Zeitpunkt 1890. Natürlich sind 40 Ziegen nicht nur theoretisch, da hast du auch wieder Recht.

Es bleiben offene Fragen. Vielleicht weißt du ja mehr:
Die Besitzverhältnisse des Gebietes Deutsch-Wituland nach 1890 bleiben obskur. Siehe dazu Deutsche Kolonialzeitung 1893, S. 148-149: [19], [20]. Demnach blieben die Besitzverhältnisse von Deutsch-Wituland bestehen, da lediglich die Schutzherrschaft wechselte, endete aber de jure 1893 mit der Wahrnehmung der Souveränitätsrechte des Sultanats Witu durch das Vereinigte Königreich. Viel interessanter sind aber die praktischen Fakten: Was haben die Besitzer denn mit ihren Land nach 1890 gemacht? Von Enteignungen konnte ich nichts lesen. Vielleicht haben diese während des Aufstandes 1890 das Land verlassen gehabt, danach war es durch die British Company verboten das Land zu betreten. Rechtlich scheint der Fall also niemals geklärt worden zu sein. Warum haben die Denhardts Entschädigungsansprüche gestellt, wo sie doch ihr Land bereits veräußert hatten? --Arturius 01:08, 28. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Ich sehe nicht, dass im Anglo-Deutschen Abkommen vom 29.10/1.11. 1886 (Tippfehler in der Überschrift deiner Quelle: 1888) ein Protektorat über Witu angesprochen ist. Es geht nur um die Abgrenzung der Küste von "Witu". Laut Bückendorf hatte der Sultan pfiffigerweise Küstengebiet an Denhardt überschrieben, das er gar nicht kontrollierte und das Zanzibar gehörte. wenn ich es recht verstehe, wurde ein Teil davon im Anglo-Deutschen Abkommen nachträglich zu Witu gezählt, damit die Deutschen überhaupt Seezugang von ihrem Gebiet hatten.

Womit also zuzugestehen ist, dass es auch eine allgemeine Verwendung des Begriffes "Witu" gab: In den deutsch-englischen Verträgen ist entweder explizit vom Sultan bzw. Sultanat von Witu die Rede oder allgemein von Witu, was, wie du richtig bemerkst, auf ein mehr oder weniger unbestimmtes Territorium bezogen ist (also als geographische Bezeichnung gebraucht wurde), dass das faktische und das beanspruchte oder zugesprochene Territorium des Sultanats von Witu und auch das Territorium Deutsch-Wituland umfasst. In dem Vertrag von 1886 und von 1890 ist davon auszugehen, dass 'Witu' sich auf Gesamtwitu bezieht und nicht nur auf das Sultanat, da diese Verträge auch für Deutsch-Wituland galten und das Gebiet ansonsten nicht extra erwähnt wird. Noch was: Der Sache nach kann man zwischen einem Schutzgebiet Wituland und Deutsch-Wituland unterscheiden. Wie zu lesen war bezog sich 'Deutsch-Wituland' auf die Privatkolonie, aber der Schutz galt dem Sultanat. Nach einer zeitgenössischen Rechtsauffassung soll sich dieser Schutz deswegen auch auf Deutsch-Wituland bezogen haben, da es ehemaliges Territorium des Sultanats war. Kein plausibles Argument meiner Meinung nach. Aber es ist festzuhalten, dass Deutsch-Wituland kein kaiserlicher Schutzbrief erteilt wurde. Allerdings ist in den Zeiten seiner Existenz der Begriff Schutzgebiet nie gefallen, wird aber später in älteren und neueren Quellen durchaus gebraucht. --Arturius 01:08, 28. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Lamu hätte der Sultan gern gehabt, hatte er aber nicht - war aber der einzige Dampferhafen der gegend, weswegen die Witugesellschaft + Post dort sass.

Jepp, Lamu war Teil des Sultanats Sansibar.

"Deutsche Siedler verschleppt und getötet" - sei besser sehr vorsichtig mit den Darstellungen der Kolonialnostalgiker, und den Rechtfertigungen für die britische Invasion im Sultanat. Voeltzkow hat in seinem Reisebericht ja sehr ausführlich den Verlauf zusammengetragen - es begann mit dem Mord an einem Angestellten des Sultans durch den Herrn Künzel, der den Herrenmenschen demonstrieren wollte und der die Schiesserei im Ort Witu anfing, die ihn und seiner Gruppe das Leben kostete - leider danach auch einige Unbeteiligte. Das alles in der kritischen Phase nach Aufkündigung der Freundschaft seitens des Reiches, und ansonsten in Verfolg der illegalen Tätigkeiten des Künzel.

Ich hab hier nicht alle Informationen belegt gehabt. Das mit dem Missionar war eine Quelle, in anderen Quellen finden sich andere Informationen über die Ausnutzung der Kolonie. Ich habe das mit den Siedler nur erwähnt um zu belegen, dass es welche gab. --Arturius 01:08, 28. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Wenn du Deutsch-Witu als eigenen Artikel texten mächtest - nur zu. ob es sich lohnt, mehr als ein Abschnitt in der Geschichte des Sultanats zu sein - schaun mer halt. --Kipala (Diskussion) 00:17, 28. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

DEIN ZITAT: Womit also zuzugestehen ist, dass es auch eine allgemeine Verwendung des Begriffes "Witu" gab: In den deutsch-englischen Verträgen ist entweder explizit vom Sultan bzw. Sultanat von Witu die Rede oder allgemein von Witu, was, wie du richtig bemerkst, auf ein mehr oder weniger unbestimmtes Territorium bezogen ist (also als geographische Bezeichnung gebraucht wurde), dass das faktische und das beanspruchte oder zugesprochene Territorium des Sultanats von Witu und auch das Territorium Deutsch-Wituland umfasst. Ja logo - die allgemeine Verwendung war immer auf das politische Gebilde "Sultanat" bezogen und sein sowohl definiertes wie auch undefiniertes Gebiet. Nenne ich nicht "geografischen Begriff",sondern politischen: Ohne "Witu"-Sultanat kein "Witu" - Gebiet. Vor der Residenzgründung des Ortes Witu 1862 sprach kein Mensch von einem "Witugebiet", nach 1923 auch niemand mehr (wer darüber sprach, sprach historisch)
Nein, eben nicht. Es spielt keine Rolle, woher die Bezeichnung stammt oder für wie lange sie in Gebrauch war. Nochmal hierfür die Belege: [21], [22], [23], [24]. Außerdem entbehrt es jeder Logik. Denn nach deiner Theorie wäre in den Verträgen Deutsch-Wituland von den Bestimmungen ausgenommen, wenn "Witu" oder "Wituland" sich hier allein auf das Sultanat bezöge. --Arturius 23:13, 28. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
DEIN ZITAT: Noch was: Der Sache nach kann man zwischen einem Schutzgebiet Wituland und Deutsch-Wituland unterscheiden. Wie zu lesen war bezog sich 'Deutsch-Wituland' auf die Privatkolonie, aber der Schutz galt dem Sultanat. Nach einer zeitgenössischen Rechtsauffassung soll sich dieser Schutz deswegen auch auf Deutsch-Wituland bezogen haben, da es ehemaliges Territorium des Sultanats war. Kein plausibles Argument meiner Meinung nach. Trotz mangelnder Plausibilität doch von gewisser Wirksamkeit, oder? Die Unterscheidung ist richtig. Übrigens ergibt sich aus den von dir genannten Texten, warum die Ansprüche nach Wechsel an GB weg waren: die Briten haben sie einfach ignoriert... ebenso wie den mal vereinbarten Weiterbestand des Sultanats nach dem Tod des Sultans 1923. Aus englischer Sicht war das immer das Projekt einer dahergelaufenen Räuberbande gewesen, man hatte sich den Deutschen gegenüber verpflichtet, die "Souveränität" des Sultans zu wahren. Das wurde auch erst auch formal eingehalten , aber nach Versailles PLUs TOd Sultan war die Gelegenheit da, das Ganze einzustampfen. Kipala (Diskussion) 22:40, 28. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Kurt Toeppen, der letzte Vertreter der Witu-Gesellschaft in Witu, hat 1902 einen Aufsatz veröffentlicht ('Das Ende von Witu'): [25], hab das mal in pdf konvertiert: [26]. Nach kurzem Überfliegen lese ich, dass die Deutschen durch den Aufstand 1890 das Land verlassen haben und wie du richtig bemerkst, wurden diese Ansprüche in Folge ignoriert. Toeppen berichtet zudem, dass er von der englischen Regierung entschädigt wurde. Aber ich schau's mir nochmal genauer an. Festzuhalten ist aber, dass die Formulierung, dass Helgoland für Deutsch-Wituland getauscht wurde, so nicht stimmt. --Arturius 23:13, 28. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Bei den Denhardt-Ansprüchen dürfte es darum gehen, dass sie nur einen Teil des vom Sultan erhaltenen Geländes an die Witugesellschaft verkauft hatten. Was das Abkommen von 1890 angeht, so behaupt(te)en nur die Deutsch-Witu-Fans, es sei um Witu gegangen. Es ging a) um die Abgrenzung zwischen Deutschen und Briten in den Kolonien allgemein, und b) darum, in Hinblick auf Sansibar und Uganda Ruhe zwischen Deutschen und Briten herzustellen und die Beunruhigung der Briten hisnichtlich Stimmen und Aktivitäten unter deutschen Kolonialprotagonisten (Peters!) zu beenden. Witu wurde zur Frontbegradigung gern mit drauf gegeben, a) weil man in Berlin eh genervt von dem Projekt war, das auf keinen grünen Zweig kam, und ohne Lamu (Schiedsspruch von 1887) auch wenig praktische Perspektive bot und b) weil mit diversen Hinterlandsphantasien (Ausdehnung via Tanafluss zum Victoriasee, oder längs der Somaliküste) hier tatsächlich Potential für einen neuen Konflikt sichtbar wurde.--Kipala (Diskussion) 07:09, 29. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Übrigens: bei Toeppen sehe ich die Klärung für das, was mir hinsichtlich "Protektorat" schon aufgefallen war. 1885 hatte der Sultan keinerlei Rechte aufgegeben - Toeppen schreibt S.200 Sp 2oben, der Vertrag sei damals "vergessen" worden. Von daher haben Engländer und Deutsche und Zanzibar das Sultanatsgebiet als "Protektorat" betrachtet, ohne dass es so richtig eins war. Was der Sultan nun 1890 unterschrieben, wissen wir immer noch nicht... Ansonsten bestätigt, Toeppen, dass die mehrfach zu lesende Darstellung auch nicht stimmt, dass nach Kündigung des Protektorats sich der Volkszorn gegen alles Deutsche erhoben hätte. Sicher war die Stimmung sehr gespannt, aber mit dem Morden hat der Rassist aus Bayern (ehemals auch mal Fremdenlegionär gewesen) angefangen, der sich ansonsten mit seinem Sägeprojekt einfach im Lande breit gemacht hatte, ohne Genehmigung und Absprache. Daraus resultierte der Kampf, bei der selber und seine Spießgesellen umkamen, und danach die Angriffe auf weiteren Deutschen im Lande.Kipala (Diskussion) 10:47, 29. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Anmerkungen Bearbeiten

Ich erlaube mir mal etwas Struktur hineinzubringen. --Arturius 02:56, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

  • Die Ursachen des Wituaufstandes (Küntzel-Zwischenfall oder Helgoland-Sansibar-Vertrag?) nochmal überprüfen.
  • Liste der Sultane
  • Denhardts und Toeppens Einfluss als Generalbevollmächtigte des Sultans und ihre Bemühungen (Erfolge, Misserfolge) --Arturius 00:17, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
  • Was für ein Aufstand? Was du wohl meinst, war erstens die Auseinandersetzung mit den im Lande agierenden Deutschen, zweitens der Widerstand gegen die britische Eroberung. "Aufstand" würde voraussetzen, dass sich hier etwas gegen ein Herrschaftsverhältnis richtete.Das gab es bis dahin nicht. Ansonsten sehe ich, dass nach dem deutschen Rückzug ("Verrat") die Kacke langsam an Temperatur gewann, ohne noch zu dampfen. Dann kommt Künzel und es geht hoch.

Kipala (Diskussion) 01:36, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Geschichte des Sultanats allgemein Bearbeiten

Quellen:

  • A Swahili History of Pate (A. Werner), aus: African affairs: Journal of the Royal African Society. 1915: [27]
  • Reise in Ostafrika, Band I, Abt. I, Reisebericht 2. Teil, S. 48 ff.: [28]
  • The last Swahili State - The Foundation of the Witu Sultanat in the 19th Century: [29]
  • Swahili Origins: Swahili Culture & the Shungwaya Phenomenon: [30]
  • The Origins and Development of the Witu Sultanate: [31]

Nach Lektüre der obigen Quellen kann der Beginn des Sultanats mit der Besiedlung von Kau um 1817 angesetzt werden. Die Errichtung Witus als Beginn zu setzen, nur weil die Europäer dieses Sultanat 'Witu' nannten, geht an den Tatsachen vorbei. Das Sultanat errichtete Witu, nicht umgekehrt. Auch ist zu überlegen, ob das Lemma nicht in Swahili-Sultanat geändert werden sollten oder wenigstens in der Einleitung ganz klar als die korrekte Bezeichnung dargestellt werden sollte. --Arturius 07:59, 5. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

d'accord! Das Lustige an dem Aufsatz von Coret, the last Swahili State (2012) ist ja, dass sie ohne jegliche Erwähnung der deutschen Periode auskommt! (kommt davon, wenn man Studentenpapiere veröffentlicht..). Aber immerhin ein Hinweis, dass man die Sache nicht nur von den 5 Jahren deutsches Schutzgebiet betrachten sollte Kipala (Diskussion) 10:13, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ja, durchaus etwas oberflächlich, bezieht sich auf oben genannte Literatur, dafür schöne Bilder (Palast des Sultans). Aber auch sie behauptet, der letzte Sultan sei kein Nabahanide gewesen. --Arturius 17:57, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ohne Beleg, mit denen sie auch sonst sparsam umgeht. Würde bei Voeltzkow bleiben. Hast du den vollen Text von Ylvisaker? Könnte ihn dir sonst schicken. Kipala (Diskussion) 23:11, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Einverstanden! Der Text von Ylvisaker ist glücklicherweise frei zugänglich, danke. --Arturius 04:51, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Was mir wichtig erscheint zu erwähnen ist die Verfälschung der Denhardts, die aus einer 'Bande' ein Sultanat machten. Denn scheinbar handelte es sich bei der Bezeichnung 'Swahili-Sultanat' auch nur um eine Denhardtsche Fiktion, um territoriale Ansprüche zu fingieren. Des weiteren sehe ich daher hier das Problem, den Gegenstand genau zu bestimmen bzw. abzugrenzen. Zwar wechselte der Ort der Herrschaft, aber man kann von einer kontinuierlichen Herrschaft der Nabahaniden sprechen (Patta, Kau, Witu). Also entweder nehmen wir den Ort der Herrschaft als Grenzpunkt oder die Gesamtgeschichte der Nabahaniden und ihre Herrschaft findet hier Platz. Praktisch dürfte das nicht den großen Unterschied machen. Wenn begrenzt werden sollte, dann bin ich doch dafür das Sultanat mit der der Flucht aus Kau und den Bau Witus anzusetzen. Also entweder geht es hier um den Herrschaftsbereich der Nabahaniden oder konkreter um den Herrschaftsbereich der Nabahaniden in Witu. --Arturius 18:14, 9. Okt. 2014 (CEST) Witu und die deutsche Emin-Pascha-Expedition. --Arturius 18:39, 9. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Entdeckungsgeschichte Bearbeiten

Primärquellen:

  • Das Land Witu und die südliche Galla. In: Baron Carl Claus von der Decken: Reisen in Ost-Afrika in den Jahren 1859 bis 1865. Band 2. S. 369 ff. [32]
  • Richard Brenner: Richard Brenner's Forschungen in Ost-Afrika. In: Petermanns Geographische Mitteilungen, 14. Band (1868). S. 361-367, 456-465.
  • Gustav Adolf Fischer: Über die jetzigen Verhältnisse im südlichen Galla-Lande und Wito. In: Mittheilungen der geographischen Gesellschaft in Hamburg, 1. Band (1878) 1876-1877. S. 347-362.
  • Gustav Adolf Fischer: Clemens Denhardt's Ost-Afrikanisches Forschungs-Unternehmen. In: Petermanns Geographische Mitteilungen, 23. Band (1877). S. 33-34.
  • Gustav Adolf Fischer: Das Wapokomo-Land und seiner Bewohner. In: Mittheilungen der geographischen Gesellschaft in Hamburg, 2. Band (1880), 1878-1879. S. 1-57.
  • Clemens Denhardt: Erkundigungen im äquatorialen Ost-Afrika. In: Petermanns Geographische Mitteilungen, 27. Band (1881). S. 11-19, 130-143.
  • Clemens und Gustav Denhardt: Bemerkungen zur Originalkarte des unteren Tana-Gebietes. In: Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin, 19. Band (1884). S. 122-160[33], 194-217[34].

Sekundärquellen:

Unter deutscher Schutzherrschaft Bearbeiten

Quellen:

  • Eintrag 'Wituland', in Die staatsrechtliche Stellung der deutschen Schutzgebiete: [37], [38]
  • Schmidt: Deutsch-Witu-Land, in Illustrierte Zeitschrift für Länder- und Völkerkunde, 1888: [39]
  • Eintrag 'Wituland' in Carl Frenzel: Deutschlands Kolonien: [40]
  • Kurtze: Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft: [41]
  • Kurt Toeppen: Das Ende von Witu: [42]
  • Nachlaß Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg (Präsident der Witu-Gesellschaft: [43]
  • Übersicht der Verträge der Denhardts von 1885 bis 1887 in Witu und Umland, sowie deutsch-englische Festlegung der Grenzen, in: The Map of Africa by Treaty, Vol. 1 (1894), S. 312 ff.: [44]
  • Rochus Schmidt: Aus kolonialer Frühzeit. S. 57-78: [45]. Schmidt war stellvertretender Vertreter der Witu-Gesellschaft von 1886 bis 1888 und führte 1888 eine "Entsatzexpedition" zur Rettung Gustav Denhardts gegen Somali an.
  • Beiträge in Koloniales Jahrbuch:
  • Sernau: Das Wituland, S. 231-244, in: Das Jahr 1888, 1. Jahrgang
  • Das Witugebiet, S. 260-270, in: Das Jahr 1889, 2. Jahrgang
  • Das Witugebiet, S. 231-236, in: Das Jahr 1890, 3. Jahrgang
  • Beiträge in Deutsche Kolonialzeitung:
  • Zweiter Band (1885)
  • Das Witugebiet, S. 534
  • Informierung der Reichsregierung über die Besitzverhältnisse im Witugebiete, S. 670
  • Unsre ostafrikanische Erwerbungen, S. 670-674
  • Dritter Band (1886)
  • Denkschrift des Reichskanzlers über die Deutschen Schutzgebiete, S. 3-8
  • [Bericht über den Verkauf des Denhardtschen Besitzes], S. 425
  • Deutsch-Wituland, S. 428-434, 455-456, 482-491, 516-517
  • Vierter Band (1887)
  • Deutsch-Witu-Land, S. 196-197
  • Das Witu-Protokoll, S. 236-237
  • Rekognoszirungen in Deutsch-Wituland, S. 237-241
  • Deutsch-Witu-Land, S. 261-262
  • Englische Missionen am Tana, S. 302-304
  • Beiträge in Deutsche Kolonialzeitung. Neue Folge:
  • Erster Band (1888)
  • Rabenhorst: Deutsch-Wituland. S. 19-20
  • Die Zölle des Sultans von Witu. S. 239-240
  • Schmid: Deutsch-Wituland. S. 405-409, 418-421)
  • Zweiter Band (1889)
  • Aus dem Witulande. S. 120
  • [Streit um Lamu zwischen IBEA und Witugesellschaft]. S. 136
  • Von der deutschen Emin Pascha Expedition. S. 270-271
  • Tiedemann: Ein besuch beim Suaheli-Häuptling Futula. S. 271-273
  • Toeppen: Aus Deutsch Witu-Land. S. 325-328
  • Dritter Band (1890)
  • Von Curt Töppen. S. 15
  • Kolonisation im Witulande. S. 16
  • Die Rechte des Sultans von Witu. S. 22-23
  • Aus Witu. S. 39
  • Der Abschluß des neuen Schutzvertrages mit Witu. S. 142-143
  • Bornhak: Nochmals das Witugebeit und der deutsch-englische Vertrag. S. 222
  • Der Fall Küntzel. S. 248
  • Über die Niedermetzlung der Deutschen in Witu. S. 267

Küntzel-Zwischenfall Bearbeiten

Quellen:

  • Ermordung von Deutschen im Sultanat Witu (Akten des Reichtags), Telegramme des Konsuls, Zeugenberichte (Toeppen, Meuschel u.a.): [46]
  • Meuschels Bericht in Illustrierte Zeitung ('Die jüngsten Vorgänge in Witulande'): [47], bessere Qualität: [48]

Ursache des Küntzels-Zwischenfall offener formulieren bzw. beide Versionen (wer hat angefangen) darstellen. Meines Wissens wurde das ja nie aufgeklärt. --Arturius 00:17, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Ursache des Künzel-Zwischenfalles - was soll offener sein? Wir haben 3 ausführliche Schilderungen: Toeppen, der sehr penible Voeltzkow, und der Überlebende August Menschel. ( Du hattest doch seinen Bericht verlinkt, oder hatte ich den selber gefunden??? Finde ihn nicht mehr, mehrere Fortsetzungen in einem Blättchen). Toeppen und Voeltzkow (beide keine Augenzeugen) haben beide die Geschichte gehört, dass Küntzel erst den Sultan öffentlich übel beschimpft ("Hurensohn"), bewaffnet aus der Stadt ausbricht und dabei den Torwächter in Witu ermordet (nennen sie nicht so, "Neger" werden schließlich nicht von Weißen "ermordet"). Menschel versteht kein Kisuaheli, kann nicht wiedergeben, was Herr Küntzel in Erregung öffentlich und lautstark von sich gab, erzählt, dass der Wächter erstmal hilft das Tor zu öffnen, wird dann aber seltsam ambivalent. Er kennt den Vorwurf, dass die Schießerei nach der Ermordung des Torwächters allgemein wurde - bestreitet ihn aber nicht. Hat Küntzel den Wächter endlich erschossen, als der nach Herannahen der Sultanssoldaten bzw. der aufgebrachten Bevölkerung nicht mehr mitmachte beim Öffnen? Oder sich Küntzel dann entgegenstellte? Oder haben wir hier Schutzbehauptungen sei es des Überlebenden? Oder des Sultans?? Toeppen jedenfalls kann einen Tag später ohne Gewalt quer durch das Gebiet bis nach Witu spazieren, wird danach aber vom Sultan infolge der Erregung im Volk unter Geleitschutz wieder zurückgebracht. Kipala (Diskussion) 01:36, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Menschels Bericht hier: S. 605 ff Die jüngsten Vorgänge im Witulande; bes. S. 608 und S. 609/2 unten. --Kipala (Diskussion) 02:37, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Post u. Briefmarken Bearbeiten

Quellen:

  • Die Postwertzeichen und Entwertungen der deutschen Postanstalten in den Schutzgebieten und im Auslande: [49]
  • Weblinks: [50], [51]

Post und Briefmarken des Sultanats (nicht zu verwechseln mit der Poststation auf Lamu)--Arturius 00:17, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Weisst du, wie die copyrights für die Briefmarkenabbildungen (zweidimensional, keine Schöpfungstiefe etc??) in der deutschen wikipedia gehandhabt werden? --Kipala (Diskussion) 01:36, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Motive der Briefmarken sind geschützt (Amtliche_Briefmarke_(Deutschland)#Abbilden_von_Briefmarken), daher gelten dieselben Richtlinien wie für andere geschützte Werke. Aber im Falle der Witu-Briefmarken sind die Schutzfristen abgelaufen. Moderne Abbildungen (Reproduktionsfotografien) genießen mangels Schöpfungshöhe keinen Schutz. --Arturius 02:56, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Unter britischer Herrschaft Bearbeiten

Quellen:

  • Zanzibar in Contemporary Times, S. 160 ff.: [52]
  • The Royal Navy, A History from the Earliest Times to the Present, Vol. 7, S. 407 f. (Beschreibung der britischen Expedition von 1893): [53]
  • Edmund Fremantle: The navy as I have known it, S. 376 ff.: [54]
  • Social and diplomatic memories (1922), Kapitel X (=314 ff.), Beschreibung der Ereignisse 1893: [55]
  • Verträge, Proklamationen etc., in The Map of Africa by Treaty (1894), Vol. 1: [56]
  • Weblinks: Witu 1890

Zäsur zwischen dem Sultanat vor 1893 und nach 1895 nicht deutlich genug herausgestellt. Die Zeit unter der Herrschaft der britischen Gesellschaft könnte ausgeführt werden. 'Sultan Fumo Omari hielt sich nicht sehr an die Oberhoheit der britischen Gesellschaft' sollte gestrichen oder sinntragend umformuliert werden. Das Sultanat war 1893 nur kurzfristig Teil des Sultanats Sansibar. Warum haben die Engländer 1895 das Sultanat wiederbelebt? 'britische Position [war] stark genug' erscheint kein plausibler Grund der Wiedereinführung, bitte ausführen. Auch ist zu erwähnen, dass Omari bin Mohammed nicht der Dynastie Nabahani entstammte. Welche Souveränitätsrechte hatte das Sultanat in dieser Phase überhaupt noch? --Arturius 00:17, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Richtig, die Endphase unter den Briten ist schwammig formuliert.
Die "Souveränität" war -wie in britischen Protektoraten üblich - nur formal, der englische Berater gibt die Richtung an, erlässt aber alle Anordnungen im Namen des Sultans (Voeltzkow 89 unten). Laut Voeltzkow S. 88 war Omari bin Mohammed doch Nabhanide (vgl Stammbaum S. 65 Nr. 30 u.re.).
Das Sultanat wurde 1895 nicht wiederbelebt. Es war zwischenzeitlich formal Zanzibar unterstellt, wurde aber bei der Übernahme (Pacht) des kenainischen Küstenstreifens mit der Verwaltung Britisch-Ostafrikas, später Kenya Colony, unterstellt. Kipala (Diskussion) 01:36, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Zeitleiste:
  • 21.10.1890: Ausnahmezustand wird über Witu verhängt, Europäern wird der Zutritt zu Witu verboten
  • 27.10.1890: Zerstörung Witus durch Admiral Freemantle
  • 19.11.1890: Witu wird zum britischen Protektorat erklärt
  • 25.01.1891: Friedenvertrag zwischen der britischen Regierung und dem Volk von Witu
  • 05.03.1891: Britische Regierung übergibt vorbehaltlich der IBEA (Imperial British East Africa Company) die Verwaltung von Witu, Aufhebung des Kriegszustandes
  • 18.03.1891: Sultan und Würdenträger von Witu akzeptieren per Abkommen die Bestimmung vom 05.03.
  • 31.07.1893: Witu wird administrativer Teil Sansibars

Flagge Bearbeiten

Reise in Ostafrika, Band I, Abt. I, Reisebericht 2. Teil, S. 79 [57]: "In einem solchen, ziemlich von Ost nach West ziehendem Walde schlug Ahmad sein Heim auf und hißte seine Flagge, zwei gekreuzte rote weißgeränderte Dreiecke".

Reise in Ostafrika, Band I, Abt. I, Reisebericht 2. Teil, S. 83 [58]: "Die Flagge des Sultans war vertikal in 2 Felder geteilt, das an der Stange befindliche Feld ist weiß, das äußere rot, in letzterem befindet sich ein weißer Stern."

  • 05.03.1891 - 31.07.1893: Flagge der IBEA (auf commons)
  • 31.07.1893 - 1920: "die arabische rote Flagge von Zanzibar mit einer kleinen englischen Nationalflagge in der Mitte" (Reise in Ostafrika, Band I, Abt. I, Reisebericht 2. Teil, S. 89 [59]) Flagge auf commons
Ich habe mal   gebastelt (und gleich falsch benannt - sollte Voeltzkow heissen, nicht Toeppen.) Sieh mal drauf.. Kipala (Diskussion) 09:43, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ich weiß, dafür gibt es keinen Beleg, aber könnte der Stern auf der roten Fläche zentriert werden? Ansonsten gefällt mir dein Design. --Arturius 09:59, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Guck mal hier links oben: [60]
 
Kipala (Diskussion) 13:31, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Passt! --Arturius 19:33, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Zur Beschreibung: Müsste da nicht 1890 oder früher statt 1895 stehen? Voeltzkow referiert auf 1890, die obige Zeichnung spricht von Sultan Ahmed. Die Zeichnungen sind von Rabenhorst, der Vorgänger Toeppens, also Stand 1886/87. --Arturius 19:33, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Hast recht! Flüchtigkeitsfehler von mir, Beschreibung korrigiert, Umbenennung beantragt. Kipala (Diskussion) 21:40, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe mir erlaubt kosmetischen Änderungen an deiner Flagge durchzuführen. Ich hoffe, du bist mit dem Ergebnis einverstanden. --Arturius 00:43, 5. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Hast du die Rabenhorstzeichnung von Sultanshaus mit Fahne hochgeladen? Kipala (Diskussion) 10:22, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Das Bild habe ich auf den Blog vom Witu-Archiv gefunden. Leider ohne Angabe von Quellen. Ich suche noch nach höher aufgelösten Scans. Soll ich es hochladen, um das Flaggendesign zu rechtfertigen? --Arturius 04:49, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ja, fände ich gut. Kipala (Diskussion) 07:45, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Ist hochgeladen [61]. --Arturius 07:56, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Schmidt (Aus Kolonialer Vorzeit, S. 67) beschreibt die Flagge so: "Sie bestand aus einem weißgeränderten Stern auf roten Untergrund mit einem breiten weißen Rande". Dies findet Bestätigung, wenn man sich Rabenhorsts Zeichnung genauer anguckt, dann ist zu erkennen, dass die weiße Fläche kleiner ist als die rote, ich würde schätzen in einem Verhältnis von 1:2. --Arturius 09:48, 8. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

politische bzw. administrative Geschichte Bearbeiten

  • 1817-1890: von der Küste durch Sansibar vertrieben, weiterhin ständige Bedrohung durch Sansibar, Deutsches Reich erwirkt für den Schützling Witu (seit 1885) 1886 die Anerkennung der vollen Souveränität und die Abtretung von Küstenland durch Sansibar (war zu irgendeinem Zeitpunkt Witu Vasall Sansibars?)
  • 1890: (völkerrechtliches) Protektorat des Deutschen Reiches ('um den Wert als Tauschobjekt zu erhöhen'), im selben Jahr einseitig vom DR zurückgenommen
  • 1890-1920: (koloniales) Protektorat des Vereinigten Königreichs (einseitig erklärt durch UK 1890, anerkannt durch Witu Januar 1891)
  • 1890-1891: Kriegszustand (effektiv kein britischer Einfluss)
  • 1891-1893: Verwaltung durch IBEA
  • 1893-1895: Provinz (Wilajet) des britischen Protektorats Sultanat Sansibar; nur provisorische Verwaltung, keine Annexion durch das Sultanat; Sultanat Witu durch Vertreibung des Sultans aufgelöst, Omar bin Hamid wird zum Wali von Witu ernannt.
  • 1895-1920: Zuordnung zum Distrikt Tanaland im neu gegründeten British East Africa Protectorate. Omar bin Hamid wird Sultan von Witu. Britischer Resident wird beigestellt, der dem British Commissioner for East Africa unterstellt ist. Erster Resident: Alexander S. Rogers.
  • 1920-1923: Zuordnung in die Coast Province der neugegründeten Kolonie Kenia. 1923 Tod des Sultans, Beendigung des Protektoratsstatus und Zusammenlegung mit dem Distrikt Tana River zum Distrikt Lamu.

Deutscher Besitz in Witu nach 1890 Bearbeiten

Quellen:

  • Beschluss über Entschädigung der Denhardts in der 61. Sitzung (21.03.1899) des Reichstags: [62], [63]
Wenn das tatsächlich stimmen sollte, das nur jener Vertrag unterzeichnet wurde (und somit rechtskräftig war), in dem der Sultan das Gebiet veräußerte, ohne die Hoheitsrechte daran abzugeben, dann wäre dieses Gebiet weiterhin als Gebiet des Sultans zu werten, für das der Sultan lediglich den Denhardts ein Nutzungsrecht einräumte (Konzession), so dass Deutsch-Wituland durch das Schutzversprechen an den Sultan auch Teil des Schutzgebietes war. Auch geht von Toeppen nicht hervor, dass die Denhardts nur ein Teil veräußert hätten. Bei der Reichstagsverhandlung um eine Entschädigung für die Denhardts wird die Witugesellschaft bzw. der Landverkauf (aber auch andere Details) überhaupt nicht erwähnt [64]. Was wir aber bei Toeppen erfahren ist, dass die Denhardts durchaus Besitz in Lamu und in Witu (Stadt) hatten, aber scheinbar nicht (mehr) auf dem Gebiet Deutsch-Wituland. Ich konnte einige Quellen (werden nachgereicht) finden, wonach deutschen Siedler und Plantagenbauern 1891 nach Witu zurückkehren konnten, nachdem der Kriegszustand durch die Engländer aufgehoben wurde. Die Entschädigungsansprüche können sich auf sonst was, z. B. allein auf die Auswirkung des Kriegszustand sich bezogen haben. Eine stillschweigende Enteignung durch die Engländer wäre noch nachvollziehbar, aber hätte das nicht lauten Protest ausgelöst gerade in diesen Zeiten ausgelöst? Und hätte eine Enteignung nicht doch irgendwie erklärt werden müssen? Da schweigen die Quellen verdächtig, da wird wohl nur ein Blick in die Archive Klarheit bringen, z.B. im Witu-Archiv, aber auch im Archiv des Nachlaß' von Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg [65]. Also wenn es ein Deutsch-Wituland-Artikel geben soll, dann muss irgendwie das Ende angegeben werden. Aber so kommt man über Spekulationen nicht hinaus. Toeppen wurde 1890 entlassen, weshalb er ja zu dem Thema nichts zu sagen weiß, wie die Beziehungen zwischen DOAG und den Engländern hinsichtlich Deutsch-Witulands waren. --Arturius 16:53, 29. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Nicht nur der Schutzvertrag von 1890 fehlt, sondern auch der Wortlaut, wozu das Deutsche Reich (auf Bitten Denhardts) sich 1885 habe verpflichtet. --Arturius 16:53, 29. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Nachtrag bzgl. Besitz von den Denhardts: Auf dieser Karte (Koloniales Jahrbuch, Band 2, Jahrgang 1889) ist ganz Deutsch-Wituland als Besitz der Witu-Gesellschaft gekennzeichnet: [66]. --Arturius 23:01, 29. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Nachtrag #2: Nach Conrad Weidmann: Deutsche Männer in Afrika, S. 28 f. haben die Denhardts einen kleinen Teil behalten, also nicht alles verkauft. Nach dem Vertrag vom 1. Juli 1890 habe die Dehnhardts "sich in ihrem Eigenthum erhalten und bewirthschaften dasselbe unter Aufsicht zuverlässiger deutscher [!] Beamter". Das Lexikon ist 1894 gedruckt worden. --Arturius 01:17, 30. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Nachtrag #3: William A. Chanler und Ludwig von Höhnel machten 1892-94 eine Expedition in Kenia und wurden von Gustav Denhardt unterstützt, der zu dieser Zeit in der Region Witu Handel und Plantageanbau betrieb [67]. --Arturius 04:01, 30. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Nachtrag #4: Noch ein eindeutiger Hinweis (Hermann Paasche: Deutsch-Ostafrika. Wirtschaftliche Studien. 1913.): "Die Erfolge der Gebrüder Denhardt scheinen darauf hinzudeuten, daß diese Voraussetzung sehr wohl erfüllt werden kann; denn nachdem sie zuerst im Jahre 1898 aus ihren Waldungen in Witu Gerberrinde mehr versuchsweise nach Deutschland gesandt hatten, haben sie im Jahre 1904 bereits 6000 t verfrachtet, zum größten Teil aus D.O.A." [68] etc. --Arturius 04:46, 30. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Zu Nachtrag 3: sagt nichts über Denhardt Aktivitäten in Witu, Denhardt sitzt auf Lamu. Ansonsten ist die Quelle ziemlich vage zur Umgebung (siehe Charakterisierung der Ursachen für den Tod der Deutschen in Witu)
Zu Nachtrag 4: auch nicht präzise, woher sollen die Gebhardts im alten Sultanatsgebiet Witu soviel Küstenlinie im Besitz haben, um daraus Mengen von Mangrovenrinde zu gewinnen?
Dazu Toeppen 224 rechts unten: die Briten gewährten Denhardts eine Lizenz zur Gewinnung von Mangrovenrinde (ohne Nennung Witu, was nicht sachgerecht wäre - die Masse der Mangroven dort ist um die Inseln Lamu, Manda und an der Küste, von der aber zum alten Witu nur der kleinste Teil gehörte). Toeppen war ja noch eine Weile in der Gegend.
Dazu Koloniallexikon Art Forstwesen: seit 1903 hatte Fa Denhardt Abbaulizenz Mangrovenrinde in DOA / Tanga-Pangani gepachtet

[69]

Mein Eindruck ist, es gab nicht viel zu enteignen, weil nichts da war - vgl. die Notiz über die 40 Ziegen und 20 Kühe - das soll Mai 1890 laut Autor das GESAMTE AKTIVE DEUTSCHE INVESTMENT gewesen sein.--Kipala (Diskussion) 23:44, 30. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Da machst du dir es meiner Meinung nach zu einfach. Ich habe Quellen angegeben die zeitlich und thematisch voneinander unabhängig sind. Auch referiert keiner dieser Quellen auf die andere. Man kann einen einzelnen Beleg sicherlich anzweifeln, aber die Häufung spricht gegen die Enteignungshypothese (jedenfalls in der herkömmlichen Version). Demgegenüber habe ich nicht eine Quelle gefunden, die ausdrücklich von einer Enteignung seitens der Engländer spricht, auch erfahren wir nirgends, worauf sich die Denhardtschen Entschädigungsansprüche konkret beziehen. Nun zur Kritik an deiner Quellenkritik: Inwiefern ist es relevant, dass Chanler das Gebiet nicht detailliert beschreibt oder den Aufstand in Witu - den er nicht selbst erlebt hat - deiner Meinung nach falsch charakterisiert, inwiefern spricht das gegen dieses Zitat:
Beside these two representatives of the British East Africa Company [auf Lamu], two other Europeans resided there, Germans, named Teide and Denhardt, engaged in trade with the natives, and in management of severeal plantations. [...] At this time he [G. Denhardt] he had been a resident of that portion of the country about twelve years; during which period he had endeared himself to the natives, and had acquired a considerable influence over them.
Letztendlich läuft deine Kritik darauf aus anzuzweifeln, dass Chanler jemals in Witu war oder er das Treffen mit dem Noname Denhardt erfunden hat.
Paasches Zitat gibst du nicht mit Sorgfalt wieder. Wir erfahren lediglich, dass Denhardt 1898 aus Witu "versuchsweise" Gerberrinde nach Deutschland geschickt hat. Über die Masse wird gar keine Aussage getroffen. Die 6000t stammen, wie der Autor zugibt, "zum größten Teil aus D.O.A.", deckt sich also mit deiner Quellenangabe. Dass die Denhardts auch woanders Land besessen haben, bedeutet weder, dass sie nicht auch Land in Witu besessen haben, noch dass sie 1890 enteignet wurden. Die Denhardts waren schließlich keine Bauern, die an dem Ort ihrer Plantage gebunden waren, sondern Unternehmer.
Es ist unsachlich sich auf eine einzige Quelle zu beziehen, die das eigene Argument stützt, aber die anderen Quellen zu ignorieren, die ihr widersprechen. Nachdem du Toeppens Bericht gelesen hast und dir der Fall von Küntzel bekannt ist, - und du weißt, dass auch mir diese bekannt sind - halte ich es für unangebracht den Bericht über die Ziegen ernsthaft als authentischen Beleg hervorzuholen.
Eine Enteignung ist nicht nur unbelegt, sondern erscheint mir nach dieser Sachlage auch unplausibel. Meine Theorie ist ja, dass sich die Entschädigungsansprüche auf die Auswirkungen des Witu-Aufstandes und auf die folgende Phase des Kriegszustandes bezog. Schließlich stand der Besitz formell unter Schutz. --Arturius 01:15, 1. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Johannes Paeßler: Die Bedeutung der deutschen Schutzgebiete als Gerbmaterialproduzenten. In: Deutsches Kolonialblatt, 19. Jahrgang (=1908), Nr. 11: Vor etwa zwölf Jahren [also um 1896] traten die Herren Gebrüder Denhardt mit dem Ersuchen an mich heran, die Mangrovenrinde, die sie auf ihren Besitzungen in dem früher unter deutschem, jetzt unter englischem Schutze stehenden Wituland in großen Mengen gewinnen könnten, auf ihre Verwendbarkeit als Gerbstoff eingehend zu prüfen [70].
Nachtrag #2: M. Gürke: Die Verwerthung der ostafrikanischen Mangrovenrinden. In: Der Tropenpflanzer. Zeitschrift für tropische Landwirtschaft. 1. Jahrgang, 1897: Von den Brüdern Denhardt wurden aus Wituland Mangrovenrinden [...] nach Deutschland gesandt und an der Deutschen Gerberschule zu Freiberg in Sachsen untersucht. [71]
Nachtrag #3: Board of Trade Journal. 94. Jahrgang, 1916, berichtet von der Zwangsschließung von der G. Denhardt & Co in Lamu: [72]. Verarmt sind die Denhardts wohl wegen dem Verlust ihrer afrikanischen Plantagen.
Bei Nachtrag 3 sind wir d'accord. Die Fa. Denhardt taucht als Lieferant von Mangrovenrinde bis zum WKI immer wieder auf. Geschäftssitz war Lamu. Das das Material aus der Gegend von Lamu aber aus Privatbesitz von Denhardts kommt, sieht nicht plausibel aus - auch wenn es so in en Prüfnotizen erwähnt wird. Sieh die mal die Karte an. Was vom alten Witu Küste war, war fast vollständig an die Witugesellschaft gegangen. Sollte Denhardt noch privat Gebiet an der Witu-Restküste gehabt haben, war da nicht viel zu ernten. Die Massen der Mangroven waren (bis heute) am Kanal zwischen den Inseln Lamu, Manda, Pate usw und der Küste, die aber nicht mehr zu Witu gezählt wurde, soweit ich es sehen kann. Deshalb ist die Bemerkung von Toeppen erhellend, der von Pacht bzw. britischer Ausbeutungslizenz für Denhardt um Lamu herum schreibt.Später hat Denhardt ja noch Lizenzen für Mangrovenrinde an der Küste von DOA erworben. Ich sehe nicht, dass die Rinde von gekauftem oder erworbenem Land stammt - wer will den diese Matschzone erwerben?
Ich sehe auch keine Enteignung. Bernhak, Kolonialzeitung 1893 ist zu entnehmen, das bis dahin irgendwelche Ansprüche von Deutschen auf / in Witu schlichtweg ignoriert wurden, Die Briten hatten bis dahin auch besseres zu tun, als sich darum zu kümmern (erstmal das Gebiet zu erobern..). Wenn hinterher Deutsche in dem Gebiet auftauchen, ist es offen, ob es sich um "Rückkehrer" oder Neuankömmlinge handelt. Denhardts waren offenkundig auf Lamu präsent geblieben; wie ja ausführlich an mehreren Stellen dargelegt wird, "Ohne Manda und Patta aber war dies ganze Wituland für uns ziemlich werthlos" S.145. Wofür Denhardts Entschädigung von 150TRM angeboten wurde, ist auch nicht klar. Ob es ein politische Trostpflaster sein sollte ? Ich hatte in Erinnerung, dass sie nicht alles aus dem angeblichen Vetrag mit dem Sultan verkauft hatten, Beleg finde ich aber nicht wieder. (Deshalb so auch im Artikeltext: nur 1400 qkm von 1600 qkm an die Gesellschaft verkauft..)
Die Ziegennotiz sopllte man nicht einfach beiseiteschieben. Ich lese das als Aufnahme des Viehbestandes im Gesellschaftsgebiet nach Übernahme durch die DOAG. Also nicht das gesamte Investment - der Viehbestand.. Kipala (Diskussion) 20:20, 1. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ich bin mit deiner Analyse einverstanden mit Ausnahme der Behauptung, dass die Denhardts in Witu keine Mangroven abbauten. Dafür ist die Quellenlage zu dicht. Der Testanbau muss ja nicht auf ihrem Erstlings-Grundstück passiert sein. Wo der reguläre Anbau stattfand dazu siehe: Deutsches Kolonialblatt, 20. Jahrgang (1909): [73]. So wie ich die zeitgenössische Literatur überblicke, wurden die Causa Denhardt immer mal wieder herausgeholt, um Caprivi und seinen 'Helgoland-Sansibar-Vertrag' anzugreifen. Gerade die pro-Denhardtschen Pamphlete verschweigen, dass der größte Teil Deutsch-Witulands nicht mehr im Besitz der Denhardts war, als der Vertrag in Kraft trat und somit nicht die Hauptgeschädigten - sofern es allein durch den Vertrag überhaupt ein Schaden gab - desselben waren. Eine Enteignung seitens der Engländer ist deshalb unplausibel, weil sie den Denhardts durchaus erlaubten weitere Konzessionen in Witu zu erlangen. Warum sollten die Engländer gerade darauf bestanden haben, dass die Denhardts ihre 'Matschzone' abtreten sollten, aber diesen im Inland gewährten das Land zu nutzen. Die Denhardts sollen vor 1890 noch einige Verträge mit dem Sultan abgeschlossen haben, darunter einige Konzessionen und eine Festanstellung der Denhardts als Vertreter des Sultans bis 1902. Durch die (unrechtmäßige) Abschaffung des Sultanats 1893 durch die Engländer könnten somit Streitigkeiten über die Gültigkeit dieser Verträge oder über den Entschädigungsanspruch entstanden sein. Aber das ist alles Spekulation. Wir erfahren nur, dass die Denhardts gegen Britisch-Ostafrika geklagt haben sollen. Bzgl. des Erfolgs sind die Quellen sich uneins. Aber durch diese Klage sollten nicht alle Ansprüche geregelt worden sein. Für die Restansprüche sollte ein Schiedsgericht bestehend aus den Konsuln von Sansibar einberufen werden. Aber auch dazu gibt es keine weiteren Details.
In den Reichstagsprotokollen ist zu lesen, dass die Regierung die DOAG die Witugesellschaft und ihr Landbesitz für ein zukünftiges 'Kompensationsobjekt' aufkaufen ließ. Auch erfahren wir, dass nach Gültigkeit des Vertrages (August oder September 1890) die Flagge der DOAG in Deutsch-Wituland (noch) gehisst war. Aber über eine formellen Übergabe oder Überlassung - die es wohl gegeben haben wird - ist nichts zu finden. Wäre halt schön ein genaues Datum oder Jahresangabe für das förmliche Ende Deutsch-Witulands zu haben. Gut, wir haben jetzt abgesteckt, was wir nicht wissen. Ich meld' mich wieder, falls ich irgend eine neue Quelle oder Information finde. --Arturius 02:30, 2. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Sorry, kein Mensch baut(e) Mangroven an. (Ausnahme: Wiederaufforstungsprojekte in den letzten 20 Jahren in einigen Ländern). Deshalb ist auch der Erwerb der Wattzone an tropischen Meeren für diesen Zweck kein Thema. Dein Zitat in Deutsches Kolonialblatt, 20. Jahrgang (1909) sagt auch nichts anderes als was ich oben schrieb: Denhardts erwarben Lizenzen zur Ausbeutung der Mangroven. Im Lamugebiet demnach erst ab 1900 (der Voeltzkowbericht ist von 1903f). Das hat nichts mit Besitz zu tun, der für eventuelle Entschädigungsfraen von Bedeutung wäre. Und: Sieh auf die Karte! Witu hat ausserhalb des Gesellschaftsgebietes so gut wie keine Küste gehabt - woanders gibt es keine Mangroven. --Kipala (Diskussion) 07:34, 2. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Eventuell sprechen wir vollkommen aneinander vorbei und sind eigentlich einer Meinung. Dein Einwand hat nichts damit zu tun, was ich schrieb. Ich habe gar nicht behauptet, dass die von Denhardts nach 1890 genutzten Gebiete in Witu es sich um die potentielle Entschädigungsobjekte handelte, noch habe ich behauptet, dass diese Gebiete sich notwendig außerhalb des ehemaligen Gesellschaftsgebiets befanden. Es ging darum zu widerlegen, dass die Denhardts nach 1890 in Witu keine Nutzungsrechte wahrnahmen und dort keine Mangroven abholzten. Habe ich deine Position missverstanden? --Arturius 08:08, 2. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ach, dir geht es darum, ob es sich bei den Abholzgebieten um Besitz der Denhardts handelte; nein, das geht natürlich nicht daraus hervor. Nur zwei Hinweise, dass Gustav auf Lamu eine private Plantage besaß, hab ich gefunden. --Arturius 08:13, 2. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ja, ich hatte dich so verstanden, dass du auf fortgeltenden Besitz im Kontext Entschädigungsansprüche rauswolltest. Ok, dann haben wir uns verstanden. Hat die Diskussion sich also gelohnt. Du hast tatsächlich sehr viel Quellenmaterial ausgegraben, Respekt! Das "förmliche Ende" wäre wohl spätestens mit den Enteignungen 1916 gekommen. Da wird die DOAG nicht mehr genannt - ob deren Witubesitz seinerzeit stillschweigend unter den Tisch fiel oder im Rahmen der Ablöse der DOAG-"Hoheit" über DOA an das Reich geregelt wurde, habe ich nicht gesehen. (vgl hier [74] S. 166 - in Bezug auf Witu werde ich nicht ganz schlau draus.) Hier [75] steht auch (Archiv Deutscher Landwirtschaftsrat 1906), dass die "Witu Gesellschaft" immer noch Entschädigung wartet - ist also von zweifelhaftemn Wert, das anscheinend Witugesellschaft und DOAG verwechselt sind? Also offen gehalten bis zum WKI? Und dann nur die Firmen enteignet, die noch bis zum Krieg vor Ort tätig waren? Das Detail kann man aber auch offenlassen und in Fussnote als ungeklärt darstellen. Kipala (Diskussion) 23:25, 2. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Hier übrigens noch eine Quelle für den Umfang (50 qmeilen) von Denhardts Erwerbung und seinen teilweisen Weiterverkauf. Denke aber unsicher, dass es so stimmte - viele andere reden nur von 25 qmeilen. [http://elexikon.ch/denhardt/17_0218 Meyer 1888 - erwänht "Kann" - muss "Kau" heißen, das aber gar nicht Witugebiet (mehr) war - vgl Toeppen zu Denhardts Verträgen - der Sultan verschrieb ihm Gebiete ausserhalb seines Herrschaftsbereiches, um die Zanzibaris auf mehr Abstand zu bringen), [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Denhardt Meyer 1906 nennt keine 50 qm mehr). Kipala (Diskussion) 00:01, 3. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Zur Feier des Tages ein Ausschnitt aus den stenographischen Berichten des Reichstages. Er enthält die Denhardtschen Ansprüche: [76]. Siehe besonders Seite 6 und 11 des Dokuments. Wie vermutet beziehen sich die Ansprüche auf Ersatz des Schadens während des Aufstandes und Ersatz der Schuld des Sultans. Von Enteignung ist hier nicht die Rede, allerdings ist ungewiss, ob gegenüber der englischen Regierung nicht noch andere Ansprüche gestellt wurden. Bzgl. der DOAG und Witu ist absolut nichts zu finden. --Arturius 21:51, 3. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe nach dem Reichstagsprotokoll gesucht wie blöde - Chapeau, Monsieur! Könntest du die von dir aufgefundenen Quellen mal auflisten? Ich habe keinen Überblick mehr, und deine dropbox können wir nicht verlinken. Kipala (Diskussion) 01:36, 4. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Noch eine Quelle gesichtet (gelistet unter 'unter deutscher Herrschaft') die auflistet, welche Verträge die Denhardts zwischen 1885 und 1887 geschlossen haben. Dort ist eindeutig davon die Rede, dass diese Verträge von der IBEA nicht anerkannt wurden: [77]. Somit dürfte bzgl. des Denhardtschen Besitz nun mehr Klarheit herrschen. --Arturius 10:56, 5. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Toeppen 86,87 und 99 dürften die entscheidenden Angaben zu den Denhardtschen Verträgen sein - sofern man ihm glauben kann, dass er die Originale vor sich hatte - wozu ich neige. Den entnehme ich u.a., dass der Sultan Denhardt Gebiet überschrieb, das er nicht hatte - und darauf spekulierte, dass es durch deutsche Parteinahme tatsächlich von den Zanzibaris aufgegeben werden könnte - denn für den Fall hielt er eine 50% Rückübertragung an sich selber fest (Nr. 3 Zusatzvertrag S. 87). Offenkundig hat Denhardt das Spiel mitgespielt, denn hier sind Orte aufgeführt, die zanzibarisch waren (Kau etc).Kipala (Diskussion) 10:02, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten


Wiki commons Bearbeiten

Ich habe auf Commons eine Sultanat-Witu-Kategorie eröffnet und lade alles brauchbare grafische Material hoch, was ich finden kann: [78]. Dazu auch die Illustrationen aus Meuschels Bericht. Weißt du, welche Szene diese Illustration darstellen soll? --Arturius 09:43, 5. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

 
Illustration einer von August Meuschel berichteten Szene, nach eigenem Erlebnis während der Küntzel-Expedition:
Illustrierte Zeitung 608 re oben: Szene vom 14.09. 1890 - ein Beamter des Sultans überreicht Meuschel den Brief, den er nicht lesen kann Kipala (Diskussion) 11:12, 5. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Vielen Dank, ergänzt. --Arturius 11:47, 5. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Sultanat Malakote? Bearbeiten

1896 sollen im kenianischen Hinterland „deutsche Abenteurer“ versucht haben, ein Sultanat namens Malakote zu kolonialisieren ([79], [80], [81]). Der Hauptort hieß Massa. Bekannt ist das heute nur aufgrund von vier (informellen) Briefmarken, die oft in Zusammenhang mit Witu gebracht werden. Weiß jemand mehr über diesen Sachverhalt und kennt zitierfähige Belege? Freilich reicht es nur für eine Randbemerkung, aber als solche könnte es ja ergänzt werden... --Chrischerf (Diskussion) 13:13, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Eher kein Sultanat Malakote Bearbeiten

Nach allem, was ich je gesehen habe, ist nichts über ein "Sultanat Malakote" bekannt. Malakote ist der Name einer Untergruppe der Pokomo am Tanafluss. Auf ebay findet sich folgender Eintrag, der aber auch keine Quelle ist:

Gebiet: Deutsche Kolonien / Witu-Schutzgebiet
Menge: 16 Pesa, 32 Pesa sowie 1 Rupie vom rechten Bogenrand mit anhängenden großen Leerfeldern
Erhaltung: postfrisch ohne Falz, ungummiert wie verausgabt - siehe original Scans
Beschreibung: ca. 1899 - nicht katalogisiert - Michel Deutschland Spezial: "Die sogenannte Malakote-Ausgabe ist keine jemals gültig gewesene Briefmarken-Ausgabe, da die Gebr. Denhardt zu keiner Zeit im Besitz des betreffenden Gebietes waren. Es handelt sich um ein reines Privaterzeugnis" ...
"Die Markenbestände der von den Gebr. Denhardt, Freunden des Sultans, veranlaßten Ausgaben wurden ein Jahr
nach dem 1929 erfolgten Tode Konsul Denhardts in dessen Nachlass gefunden.[82]"

Jetzt kann man raten, dass ein Denhardt nach der Abtretung Witus an die Briten noch einen Plan hatte, in Zusammenarbeit mit einem Malakoteführer (der vielleicht ausländische Verbündete gegen lokale Gegner suchte) ein neues Vertragsgebiet zu deklarieren und deshalb schon mal ein paar Briefmarken drucken ließ... Mangels Quelle bleibt das alles pure Spekulation - und das würde ich nicht in den Artikel setzen.Kipala (Diskussion) 17:26, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Diese Marken sind bereits in einem Briefmarkenkatalog aus dem Jahre 1921 zu finden. Dort werden sie dem Sultanat Witu zugeordnet: [83]. Ergo eine Alternativbezeichnung des Sultanats Witu? --Arturius 18:20, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Kann ich mir nicht vorstellen.Die Marken sagen übrigens nichts über ein "Sultanat", auch der arabische Text sagt nur "posta malakote". Übrigens "posta" in sehr kreativer Orthographie, anders als auf den Witumarken. Dein 1921-Katalog ist m.E. keine Quelle, dafür zu unpräzise. Urheberschaft Denhardt belegt oder geraten? Mir fällt auch auf, dass ich z.B. auf "deutsche-schutzgebiete" Äußerungen zu Malakote sehe, die von nicht genannten "Kolonialpionieren" etc reden, nicht Denhardt nennen.Kipala (Diskussion) 19:07, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Meines Erachtens stellen sich zwei Teilfragen: Gab es überhaupt ein „Sultanat“ Malakote und wenn ja, besteht eine Verbindung bzw. Synonymität zu den Denhardts und Witu? Auf den Sultanatsbegriff gebe ich in der Tat auch nicht viel. Allerdings lese ich gerade Tiedemanns Tana-Baringo-Nil – keine besonders reputable Quelle, weiß ich. Jedoch scheint mir bemerkenswert, dass Tiedemann in seinem Tagebuch kurz einen Ort Namens Massa – der vermeintliche Hauptort Malakotes – erwähnt. Der Ort, „ein großes Dorf“, wie Tiedemann schreibt, lag etliche Tagesmärsche von Witu entfernt in der Nähe des Flußes Tana. Dort habe er in Peters’ Auftrag am 12. September 1889 die deutsche Flagge gehisst und „Protokolle ... von den Anwesenden mit zum Teil unglaublichen Hieroglyphen unterzeichnen“ lassen (offenbar eine jener informellen „Besitzergreifungen“, die niemals völkerrechtlichen Status erlangten und wohl schon nach damaligen Maßstäben höchst zweifelhaft waren). Durchaus möglich, dass sich noch 1896 deutsche Kolonialisten auf die „Protokolle“ beriefen und ein Wituland 2.0 initiieren wollten. Ohne weitere Quellen natürlich reine Spekulation und schwerlich belegbar. --Chrischerf (Diskussion) 19:59, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ich sehe bei Tiedemann nichts von "Malakote". In der Literatur finde ich es nur als Bezeichnung einer Volksgruppe, anscheinend auch eher als Bezeichnung der Außenstehenden über diese - siehe "The name Malakote (meaning slave) was given to this people group by the Somalis.(entferne die XX-zeichen in der Adresse, wird so von einem Filter blockiert " (auch damals schon eher Außenbezeichnung?)Kipala (Diskussion) 22:52, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Stimmt, "Malakote" wird bei Tiedemann nicht namentlich erwähnt. Auf dieser Landkarte von den Denhardts wir das Dorf UND die Umgebung als „Massa“ bezeichnet (siehe oben links auf der Karte). --Chrischerf (Diskussion) 13:06, 7. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Danke fuer die Karte, kannte ich noch nicht. Wenn ich das mit google earth vergleiche, ist es die Gegend beim heutigen Chewele. Allerdings hat sich entweder Denhardt bei der Karte vertan, oder der Tana ist ein Stueck weit gewandert.Kipala (Diskussion) 14:04, 7. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Im Personenlexikon von Conrad Weidmann (1894, S. 28) heißt es im Eintrag zu Clemens Denhardt, er habe den Tana 1878 bis „Massa im Land Malakote“ befahren. Nur als Indiz – nicht als Parteinahme für oder gegen eine Einarbeitung zu verstehen. ;-) --Chrischerf (Diskussion) 20:09, 7. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Das ist absolut akzeptabel als Zuordnung des damaligen Ortes Massa ins Malakote-Gebiet (auf mir zugänglichem Material für heute nicht identiifizierbar). Wie immer auf der 1884-Denhardt-Karte die Feinkoordinaten sind, die Malakote genannte Gruppe sitzt ja auch heute entlang des Tana flussabwärts von Garissa. Aber denen eine "staatliche" Organisationsform zuzuschreiben? gar "Sultanat"?? Ich glaube jederzeit, dass Kolonialabenteurer beliebige Gesprächspartner zu "Sultanen" hochjubelten, um dann aus Zetteln mit 3 Kreuzen drauf irgendwelche Ansprüche anmelden zu können. So hat Peters das ja auch gemacht. Aber was soll das denn über "Gebiete" oder "Sulatanate" aussagen? Nach wie vor habe ich keine Quelle gesehen.
Wenn ich Arturius Hinweis auf den Katalog von 1921 nachgehe, sehe ich auf google-images eine Malakote-Marke, die auf Ebay den Poststempel "Massa 15. II 1896" zeigt (weitere dort angezeigte Malakote-Marken haben unleserliche Stempel). Nun macht mich die Seite im Katalog vorsichtig, die für Lamu auf offensichtliche Fälschungen verweist.
Ich habe jetzt folgenden Text hinzugefügt: "Nach dem Übergang Witus an Großbritannien tauchten im Handel, sowie später im Nachlass von Denhardt Briefmarken mit der Bezeichnung "Posta Malakote" auf. Dies bezieht sich auf das Siedlungsgebiet der Malakote-Volksgruppe, die am mittleren Tanafluss außerhalb des Witugebiets siedelt. Es ist ungeklärt, von wem diese Marken herausgegeben wurden und ob sie sich auf eine tatsächlich je eingerichtete Poststation beziehen." ok? Kipala (Diskussion) 23:03, 7. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Aus meiner Sicht okay. Wenn man mehr Infos findet, kann man das ggf. ja noch als Außensicht/Fremdkontakt beim Malakote-Volksstamm (Pokomo?) ergänzen. --Chrischerf (Diskussion) 10:45, 8. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Es existiert ein Kurzbefund eines Prüfers, der die Echtheit eines gestempelten „Malakote-Paares“ bestätigt (siehe hier). Allerdings wird in einigen Briefmarkenforen der Verdacht geäußert, das sei alles nur von den Denhardt-Brüdern lanciert worden, um die Entschädigungssumme in die Höhe zu treiben. Die aktuelle Erwähnung im Artikel ist daher meines Erachtens gut und ausreichend. Hier ist dann noch eine kurze Beschreibung: Malakote: Dies ist die Bezeichnung für ein Ende des 19. Jh. zu Britisch-Ostafrika gehörendes Gebiet am Oberlauf des Tana, in dem die Gebrüder Deinhardt Land erwerben wollten, nachdem durch den Sansibar-Vertrag das Witu-Schutzgebiet an Großbritannien abgetreten worden war. Damit wäre ich mit dem Thema dann auch durch. Weitere Infos könnte es evtl. noch in dem Buch von Herbert Schrey geben, das auch in den Quellenangaben dieses Artikels genannt ist... --Chrischerf (Diskussion) 23:13, 11. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Der Herr Prüfer deutet leider weder an, woher er das im Jahre 2004 weiß, noch was denn nun echt ist. Das Datum? Der Ort? Die Marke als solche?? Kipala (Diskussion) 22:05, 12. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, viel gibt der Kurzbefund nicht her. --Chrischerf (Diskussion) 16:10, 13. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Sollte es sich bei Massa tatsächlich um das Malakotegebiet handeln, dann ist das Jahr 1896 fragwürdig. In dieser Zeit hatten die Briten in Kenia bereits Fuß gefasst, weshalb ein Versuch im Hinterland des britischen Protektorats zu kolonialisieren unplausibel ist. Die Wiederbelebung der Kolonialinteressen zwischen 1894 und 1897 bezogen sich auf das italienische Protektorat in Somalia. Dass das Gebiet 1889 Gegenstand deutscher Kolonialinteressen war, kann ich bestätigen:

Juristisch stützte sich das deutsche Benadirprotektorat auf die Verträge Jühlkes [...] und auf die Kontrakte des [...] Leutnants von Anderten mit einem gewissen "Großsultan" Dadi Abbadaddah, der das riesige Hinterland westlich Witu beiderseits des Tana abgetreten hatte. (Fritz Ferdinand Müller: Deutschland - Zanzibar - Ostafrika. S. 352.)

Seltsam ist auch, dass in zeitgenössischen Quellen von einer Kolonialisierung Malakotes nach 1889 nichts berichtet wird. Wenn bereits Briefmarken gedruckt wurden, dann sollte es sich doch um ein ganz ambitioniertes und fortgeschrittenes Projekt handeln, dass schwerlich nicht dokumentiert sein kann? Der Vertrag zwischen Anderten und Dadi Abbadaddah kann hier eingesehen werden: [84], S. 368. Allerdings ist dieser bereits 1886 unterzeichnet worden. Dadi Abbadaddah scheint als Herrscher tatsächlich existiert zu haben: [85]. --Arturius 23:15, 10. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Messieurs! Die Marken sind eines der vielen Denhardtschen Betrügereien. Siehe: Herbert Schrey: Die ersten deutschen Posteinrichtungen an der Ostküste Afrikas mit einem Anhang über die Sultanatspost Wituland und Malakote.

In der Literatur erscheinen im Jahr 1894 Meldungen, daß Clemens Denhardt bei der Firma Julius Klinkhart in Leipzig eine neue Auflage von Breifmarken in Auftrag gegeben habe. Es handelt sich bei dieser Auflage um die sogenannten Malakote-Marken, die für eine neu einzurichtende Post am mittleren oder oberen Lauf des Flusses Tana in der Wapokomo-Landschaft gedacht waren. Clemens Denhardt wollte mit diesem Versuch seine alten Souzeränitätsrechte aus seiner früheren Stellung als Außenmister des Sultan von Witu, von dem er s. Zt. auch die Postrechte gepachtet hatte, geltend machten. In Vorbereitung der Einrichtung einer solchen Post ließ Cl. Denhardt in Deutschland im DIN-A-4-Format auf Büttenpapier in Litographie-Druck zweisprachige Verträge herstellen. Der Text zeigt auf der einen Seite deutsche Schreibschrift und auf der gegenüberliegenden die arabische Suaheli-Transskription. Vorgedruckt war bei allen Verträgen die Jahreszahl 1895, die dann später jeweils handschriftlich "96" umgeändert wurde. Zugleich hiermit ließ Denhardt auch die oben erwähnten Briefmarken drucken [...]. Diese Postverträge und ein gewisses Kontingent Briefmarken hat Clemens Denhardt - vermutlich Ende des Jahres 1895 - an seinen Bruder Gustav, der in Lamu geblieben war, nach Afrika geschickt. [...] Trotzdem gelang es den Gefolgsmännern Denhardts, den ihm vollkommen ergebenen Deutschen Tiede und Häßler, in seinem Auftrag mit den Eingeborenen am Oberlauf des Tana im Februar 1896 diese Postverträge abzuschließen. (S. 128)

Die Marken wurden mit verschiedenen Stempeln "entwertet" und in den Umlauf gebracht, um eine funktionierenden Postverkehr vorzutäuschen. Die IBEAC hat Denhardts Treiben aber schnell ein Ende bereitet. Das Motiv ist unklar, Schrey vermutet, dass die Denhardts versuchen wollten damit die Entschädigungsansprüche gegenüber dem Deutschen Reich zu untermauern.

Aus dieser Sicht gesehen könnte man die Malakote-Post als den Versuch einer Privatpost werten, die von einem Privatmann in einem Gebiet errichtet werden sollte, dessen Hoheitsrechte nicht des Initiators, sondern einer fremden Macht, bzw. der Br.E.A.Cy. unterstand. Leider machen aber die aufgezeigten Manipulationen, mit denen Clemens Denhardt seine selbst erdachte Post sozusagen höffähig machen und sie damit zu Täuschungszwecken mißbrauchen wollte, aus der ganzen Malakote-Frage eine Schwindelangelegenheit. (S. 131) --Arturius 02:04, 11. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Na dann hat sich die Skepsis ja bestätigt. Die Frage wäre allenfalls, ob der Anderten-Abbadaddah-Vertrag an geeigneter Stelle Erwähnung finden kann. Im Artikel über die Bestrebungen an der Somaliküste passt das ja geographisch nicht so ganz. Vielleicht stattdessen hier? --Chrischerf (Diskussion) 20:48, 19. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Der Anderten-Abbadaddah-Vertrag war eines der Verträge, die der Reichsregierung als Grundlage dienten 1889 ein Protektorat über das Gebiet von Kismayu bis in das Tanagebiet zu erklären. Dieses Protektorat ist in der Literatur als Benadirprotektorat bekannt. Wenn man den Vertrag isoliert (d.h. von der geographsichen Lage aus) betrachtet, passt er sicherlich nicht hundertprozentig in den Artikel über Kolonialbestrebungen an der Somaliküste, andererseits ist das Tanagebiet genau an Somalia anschließend und die Akteure sowie der Zeitraum sind identisch. --Arturius 21:12, 19. Jun. 2015 (CEST) Also eher würde ich für eine Umbenennung des Lemmas plädieren, als diesen Vertrag aus Sachzwängen zu ignorieren und ihn isoliert woanders darzustellen, obwohl dieser Vertrag mit den Bestrebungen an der Sonaliküste eng verwoben ist. --Arturius 21:18, 19. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Vielleicht kann ein kurzer Abschnitt Benadirprotektorat im Artikel über die deutschen Bestrebungen im Somaliland angelegt werden (wenn genug belegbare Inhalte vorliegen). Somaliküste könnte in Somaliland geändert werden – das war damals eben nicht so klar abgrenzbar. Weitere Diskussionen dann am besten dort. --Chrischerf (Diskussion) 12:59, 21. Jun. 2015 (CEST)Beantworten