Diskussion:Staatlicher Rundfunk

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von H7 in Abschnitt Fox News Channel

Staatliche Rundfunkanstalten in den USA? Bearbeiten

Mich würde mal interessieren, da die Amerikaner das System des Verbots eben dieser ja hier in Deutschland durchgesetzt haben, ob es in den USA staatliche Rundfunkanstalten geben darf oder nicht? Weiß da jemand etwas genaueres? --Makaveli Diskussion 17:11, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Das Thema kam bei Wikipedia schon auf. "Staatsfinanzierte Inlandspropaganda ist in den USA seit 1948 verboten", siehe Pentagon Channel. Ich übernehme den Satz mal für den vorliegenden Artikel. Danke für die Anregung. --Kolja21 00:56, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Bahn TV Bearbeiten

Es mag sein, dass der Staat indirekt Einfluss auf das Programm hatte. Den Sender deshalb aber als Staatsfernsehen zu bezeichnen, ist trotzdem Unsinn. Er war formal ein privatrechtliches hauseigenes Fernsehprogramm eines Unternehmens, vgl. mabb.de als aufsichtsführende Medienanstalt. Aber Radio Andernach wurde offenbar vergessen, dort ist die Sonderstellung im Kontext der Empfangbarkeit etwas ausführlicher genannt. --H7 (Diskussion) 17:39, 11. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Verbot des staatlichen Rundfunks in Deutschland Bearbeiten

Es wäre hilfreich, den dazu gehörenden Paragraphen anzuführen, der dieses Verbot eindeutig ausdrückt. Chiron McAnndra (Diskussion) 13:39, 24. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Art. 5 GG. --H7Mid am Nämbercher redn! 22:18, 24. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
@H7: Artikel 5 garantiert die Pressefreiheit (= Meinungsvielfalt), aber von einem Verbot des staatlichen Rundfunks steht dort nichts. @Chiron McAnndra: Analog zu der Formulierung im Artikel: "Auch wenn staatlicher Rundfunk heute in Deutschland verboten ist ..." heißt es beispielsweise auf der Webseite des Deutschen Journalistenkollegs: "Staatsfernsehen ist wie jeglicher staatlicher Rundfunk in Deutschland verboten, der Auslandssender Deutsche Welle stellt jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung dar." Das ist gängige Lehrmeinung (Auslandssender = akzeptierter Graubereich, da keine direkte Beeinflussung der Wähler im Innland), aber du hast völlig recht, dass das besser belegt werden muss. --Kolja21 (Diskussion) 03:22, 25. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Mit Verweis auf das 1. Rundfunk-Urteil habe die entsprechende Stelle im Artikel wie folgt korrigiert: "Auch wenn heute in Deutschland ein duales Rundfunksystem etabliert ist, in dem der öffentlich-rechtliche anstelle des staatlichen Rundfunks eine zentrale Rolle spielt, ..." --Kolja21 (Diskussion) 04:05, 25. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Egal wo und wie man bei Google sucht: In diesen Fällen wird man normalerweise immer auf eben jenen Art. 5 GG verwiesen. Ist eigentlich auch logisch nachvollziehbar: Denn wenn der Staat selbst Rundfunk veranstaltet, ist der Rundfunk einer systemischen Abhängigkeit unterworfen, während die Inhalte bei öffentlich-rechtlichen Sendern einem klar definierten und ausgewogenen gesetzlichen Auftrag folgen (folgen müssen, falls alles mit rechten Dingen zugeht) und bei einem System von Privatsendern rein theoretisch jeder senden kann, was er will (auch jeder Bürger, der im Wettbewerb eine Plattform dafür findet). Das ist der Unterschied zum staatlichen Rundfunk. Deswegen ist es schon nachvollziehbar, dass das im GG genannte Zensurverbot auch als Verbot eines staatlichen Rundfunks ausgelegt wird. --H7Mid am Nämbercher redn! 12:23, 26. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

@Kolja21 - Sorry, aber der Link zum ersten Runfunkurteil zeigt gar nichts, das mit offentlich-rechtlich vs staatlich zu tun hat. Darin geht es allein um die Kompetenz der Länder in Sachen Fernsehen vs des Versuchs des Bundes, ein eigenes Fernsehen zu etablieren. Das ist ein reines Föderalismus-Thema und bringt zu meiner Frage keine Aufklärung. --Chiron McAnndra (Diskussion) 17:52, 7. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

@Chiron McAnndra: Du möchtest eine einfachere Antwort? Den "dazu gehörenden Paragraphen ..., der dieses Verbot eindeutig ausdrückt" gibt es nicht. --Kolja21 (Diskussion) 19:59, 7. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Wenn kein Gesetz eindeutig staatlichen Rundfunk verbietet, dann ist er folglich auch nicht verboten. --Chiron McAnndra (Diskussion) 16:45, 25. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Fox News Channel Bearbeiten

Die Politik- und Medienwissenschaftlerin Nicole Hemmer sagte dem "New Yorker", in der Geschichte der USA sei man "noch nie so nah am Staatsfernsehen" gewesen. Fox sei sowohl Trumps "Schild als auch sein Schwert" - das TV-Netzwerk nehme den Präsidenten in Schutz und verbreite seine Propaganda.

Auf englisch: Nicole Hemmer, an assistant professor of Presidential studies at the University of Virginia’s Miller Center and the author of “Messengers of the Right,” a history of the conservative media’s impact on American politics, says of Fox, “It’s the closest we’ve come to having state TV.”

Im Artikel erwähnen ? --Neun-x (Diskussion) 08:16, 6. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Hallo Neun-x, ich habe die Diskussion mitbekommen, aber ich denke sie gehört nicht hierher, sondern betrifft die Meinungsfreiheit, Medienvielfalt, Medien in den USA etc. Unabhängig davon, ist der Artikel leider noch sehr schwach und müsste dringend ausgebaut werden. --Kolja21 (Diskussion) 12:56, 6. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Formal ist sowas nie Staatsfernsehen, weil da der Staat eben nicht direkt drinhängt. Nicht mal Megaradio SNA ist Staatsfunk, auch wenn staatlich-russische Inhalte übernommen werden. Beim Staatlichen Rundfunk ist immer auch der formale direkte Einfluss maßgeblich. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 14:50, 6. Mär. 2019 (CET)Beantworten