Diskussion:Soldatenlaufbahnverordnung

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von LitEx in Abschnitt Artikel veraltet – neue Rechtslage!

BW-Jargon Bearbeiten

Wäre das möglich, den Artikel vielleicht in einer allgemeinverständlichen Sprache zu verfassen? Dieser Abkürzungswahn und die vielen Fachausdrücke machen den Artikel (und viele andere zum Thema Bundeswehr, etc.) extrem unverständlich. Er sollte doch auch von Menschen gelesen und verstanden werden, die nicht mit den Fachtermini vertraut sind (so wie ich). Danke im Vorraus --MB-one 01:31, 10. Sep 2006 (CEST)

Also beim schnellen durchsehen hab ich jetzt nur so Sachen wie SaZ, was verlinkt ist, und OA für Offizieranwärter gefunden. So viel und schlimm isses ja nu nich. Oder meintest du noch was anderes. Werd auf alle Fälle da heut nochmal drübergehn. --GrummelJS 10:49, 10. Sep 2006 (CEST)
Sorry, mach Dir bitte selbst etwas Mühe: Schreib, was genau du nicht verstehst, und wenn Du dich für ein Thema interessierst, eigne Dir einen Grundstock an Vokabular an. Professor Abronsius 23:00, 01. Apr 2007 (CEST)
Tatsächlich ist der Artikel (neben etlichen sachlich falschen Passagen) für Laien ohne ausschweifende Erklärungen nicht verständlich. Was soll denn wohl "6ten Stufe" bedeuten. Der Eingeweihte weiß ja daß es sich um eine dienstgradgruppenbezogene Kodierung in der zuerkannten ATN handelt. Aber diese Erklärung ist für eine Enzyklopädie viel zu technisch.--romeo-kilo 16:16, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Leutnant AiP Bearbeiten

Soweit ich weiß, ist der AiP nicht mehr aktuell. Der neue Dienstgrad heißt Leutnant SanOA. Bin mir aber nicht mehr sicher, daher wäre es schön, wenn ein Kundiger sich dem Textteil einmal annimmt.

Nun, es war schon "immer" so, dass der Sanitätsoffizieranwärter mit Bestehen der Offizierprüfung zum Leutnant SanOA befördert wurde. Er war dann zwar Offizier, hat aber den Eingangsdienstgrad seiner Laufbahn noch nicht erreicht, und führt deshalb den Zusatz OA, obwohl er schon Offizier ist. Der Leutnant AiP ist nach der Reform der Ärzteausbildung (Fortfall des AiP) nicht mehr zutreffend. Der Leutnant SanOA wird mit Bestehen der Ärztlichen Prüfung direkt zum Stabsarzt befördert. --romeo-kilo 11:39, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Verkappte Lobbyarbeit Bearbeiten

Ich finde die Tendenz des Artikels hinsichtlich der Laufbahnziele unsachgemäß. Die Laufbahnverordnung sieht Mindestzeiten für die Erreichung bestimmter Dienstgrade vor (bsp. § 18). Danach kann z. B. nur Hauptfeldwebel werden, wer mindestens 12 Jahre verpflichtet ist und mindestens 8 Jahre als Feldwebel Dienst getan hat. Daraus ergibt sich, daß ein Soldat, der diese Mindestvoraussetzungen erfüllt, allenfalls mit Dienstzeitende als Hauptfeldwebel der Reserve entlassen werden kann. Normalerweise steht dieser Dienstgrad nur Berufssoldaten zur Verfügung. Hieraus eine Regel abzuleiten, nach der SaZ 12 zum HFw befördert werden sollen, ist in meinen Augen "wishful thinking". "Sollen" ist in der Rechtssprache als Rechtsbegriff geläufig, es hieße dann: "Der Soldat soll dann und dann zum ... befördert werden." Dann müßten gewichtige Gründe entgegenstehen, damit es anders liefe. Das steht aber nicht in der Laufbanverordnung. Insofern ist der Artikel also ein Stück verkappte Lobbyarbeit. Naja, willkommen bei wikipedia. Professor Abronsius 23:00, 01. Apr 2007 (CEST)

"Gleichzusetzen" Bearbeiten

Es ist falsch, hier zu unterstellen, Offizieranwärterdienstgrade seien mit den korrespondierenden Unteroffizier- bzw. Feldwebeldienstgraden "gleichzusetzen", nur weil sie jeweils ähnliche Dienstgradabzeichen tragen und nach der gleichen Gruppe des Bundesbesoldungsordnung besoldet werden. Ebenso ist ein Hauptmann nicht mit einem Stabsarzt "gleichzusetzen". Diese Formulierungen sollten dringend ersetzt bzw. gestrichen werden.--romeo-kilo 16:10, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Doch, das ist gleichzusetzen. Und zwar aus folgenden Gründen: Ein Oberfähnrich verdient das gleiche Grundgehalt bei gleicher Erfahrungsstufe und er hat die gleichen Befugnisse nach der Vorgesetztenverordnung. Lediglich seine Uniform sieht aufgrund der silbernen Paspellierung anders aus. Und die Dienstgrade sehen sich auch nicht einfach nur "ähnlich", sondern von der OA-Kordel und dem Äskulapstab abgesehen, sind es die gleichen.Sie können mir natürlich jetzt auch triftige Gründe dagegen nennen, aber bisher steht in Ihrer Kritik nur "stimmt nicht" und "auswechseln" ohne jegliche Vorschläge oder Begründung. -- Goodie4711 17:49, 23. Jan. 2011 (CET):Beantworten

Degradierung? Eher nicht. Bearbeiten

  • Im Offiziersrang eines Leutnants eingestellte Soldaten verlieren, im Gegensatz zu den obig benannten, bei Nicht-Bestehen des Offizierlehrganges ihren Dienstgrad und werden zum Oberfähnrich degradiert. Ergibt sich keine Weiterverwendung, so kann der Soldat im Extremfall aus der Laufbahngruppe der Offiziere entlassen, zum Hauptfeldwebel degradiert werden und nach zwei Jahren entlassen werden.

Wo kommt das denn her? Das gibt die SLV nicht her. Von einem bestandenen Offizierlehrgang ist in §26 (der behandelt die Einstellung als Leutnant) nirgends die Rede. Kann sein, dass bei der praktischen Umsetzung die Verpflichtungszeiten an den Lehrgang und das Bestehen geknüpft sind, aber Degradierung ist Blödsinn. --LC 13:16, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Einstellung mit höherem Dienstgrad Bearbeiten

Der o.a. Abschnitt gehört dringend überarbeitet. Sollte sich innerhalb der nächsten vier Wochen keine Belege für diesen Abschnitt finden lassen (insbesondere für die Beispiele) werde ich ihn von den "falschen" (nicht mit Belegen aus z.B. der SLV gesicherten Behauptungen ) Inhalten befreien. --LW-Pio 22:27, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Nicht belegte Inhalte gelöscht --LW-Pio 18:56, 16. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Verbesserungsfähig! Bearbeiten

Der Artikel zu Lemma Soldatenlaufbahnverordnung ist m.E. verbesserungsfähig. Im Vorspann wird grob gesagt, was in der SLV geregelt ist (subjektiv priorisiert). Von den fünf Kapiteln der SLV enthalten drei in der Überschrift den Begriff Laufbahngruppe, der kommt weder im Vorspann, noch sonst wo auf der Seite vor. Die vier Punkte aus dem Vorspann (mal unterstellt, das seien die wichtigsten), sollten sich in der gleichen Reihenfolge im Text wiederfinden. Der beginnt mit der Überschrift Beförderung, ohne wenigstens auf den Hauptartikel Beförderung (Rang) hinzuweisen. Der nächste Abschnitt befasst sich mit dem Überspringen von Dienstgraden ohne auf die SLV Bezug zu nehmen. Unter dieser (verwirrenden) Überschrift wird auf die gemäß SLV vorgesehene Abfolge von Dienstgraden bei Offizieranwärtern eingegangen. Eine Entsprechung für Feldwebelanwärter fehlt. M. E. gehört weder das eine noch das andere an diese Stelle, sondern lediglich ein Verweis auf die Hauptartikel Offizieranwärter und Feldwebelanwärter. Der Kernsatz der SLV in Bezug auf Dienstgrade: "Die Dienstgrade einer Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen..", den ich bereits einmal eingefügt hatte, ist leider einem Revert zu Opfer gefallen. Und ob die "Neckermänner" wirklich in ein Lemma mit der Infobox Gesetz gehören, ist sicher eine Überlegung wert. Ich werde mich gern an der weiteren Bearbeitung beteiligen, aber ich befürchte, dass ohne Diskussion meine Beiträge wieder einem Revert unterzogen werden. -- Bungert55 (Diskussion) 16:30, 14. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Artikel veraltet – neue Rechtslage! Bearbeiten

Der Eintrag zur Soldatenlaufbahnverordnung ist nicht mehr aktuell und enthält zahlreiche falsche Verweise. Im Juni 2021 ist eine neue Fassung der VO in Kraft getreten, mit der sich die Nummerierung der Paragraphen verschoben hat. Bestimmte Regelungen aus der alten VO finden sich in der neuen nicht wieder.

Ich hatte bereits eine Überarbeitung vorgenommen, aber diese wurde von LW-Pio zurückgewiesen, angeblich „aufgrund von tlw. fehlerhaften Einfügungen“ und „in der Summe keine Verbesserung“.

Die Anpassung eines Eintrags zu einer Rechtsvorschrift an die aktuelle Rechtslage halte ich nicht nur für eine deutliche Verbesserung, sondern für zwingend geboten. Welchen Sinn soll es haben, hier ungültige Regelungen und tote Links zu konservieren? Sollte es tatsächlich „tlw. fehlerhaften Einfügungen“ gegeben haben, so hätte LW-Pio das kommunizieren oder ändern können. --LitEx (Diskussion) 07:40, 19. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

@LitEx: Die Anpassung eines Eintrags zu einer Rechtsvorschrift an die aktuelle Rechtslage ist selbstverständlich grundsätzlich eine Verbesserung. ABer nicht, wenn bereits in der Infobox Änderungen vorgenommen werden, die falsch sind (bspw. Fundstellenverzeichnis etc.). Von daher war dein Eintrag aufgrund der umfangreichen Änderungen in Gänze zurückzuweisen, da lieber etwas Veraltetes als etwas Falsches in Wikipedia stehen soll. Deine Änderungen sollten aber von meiner Seite aus als Grundlage für eine Überarbeitung genommen werden. Das hätte ich dir auch auf meiner Disk erklärt, auf der du ja freundlicherweise geschrieben hast. Dass du jetzt nicht abwarten kannst, sondern hier auch noch direkt ein Fass aufmachst, ist zwar formal berechtigt, empfinde ich aber als schlechten Stil. Anyway... Fazit: es wierd also in den nächsten Tagen eine Überarbeitung mit deiner Fassung als Grundlage von mir geben. Oder du schaust nochmal sehr, sehr kritisch auf deine Fassung und setzt sie ohne die Fehler wieder ein. Gruß--LW-Pio (Diskussion) 07:50, 19. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
@LW-Pio: Nochmal: Welche Fehler? Du schreibst pauschal von Fehlern, ohne konkret welche zu nennen. Falls mit „Fundstellenverzeichnis“ der Fundstellennachweis gemeint gewesen sein sollte, wo ist der Fehler, siehe hier http://www.buzer.de/fna/51-Rechtsstellung%20der%20Soldaten.htm unter 51-1-34?
Mir geht es nicht darum, dass ich den Artikel ändere, sondern darum, dass er richtig ist. Wenn Du das in der nahen Zukunft erledigst, hänge ich mich nicht weiter rein. Gruß --LitEx (Diskussion) 11:49, 19. Aug. 2021 (CEST)FBeantworten
@LW-Pio: Was Du mir hier als vermeintliche Fehler unterstellst, sind keine Fehler. Ich habe mich ja auf den offiziellen Fundstellennachweis bezogen (der Ende des Jahres herausgegeben wird). Nur, wenn eine Rechtsvorschrift unterjährig durch eine neue Fassung ersetzt wird, ändert sich eben die Nummer. Und zwar nicht erst Ende des Jahres, sondern sofort. Dann macht es keinen Sinn, mit der Eintragung der neuen Nummer bis Jahresende zu warten.
Und Ermächtigungsgrundlage ist natürlich § 93 SG. So steht es in der Verordnung selbst, siehe Veröffentlichung im BGBl.: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s1228.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s1228.pdf%27%5D__1629650168434
Bei dem, was Du mir als Fehler unterstellst, handelt es sich offensichtlich um Deine eigenen Fehler. Ich würde mehr Zurückhaltung beim Redigieren von Artikeln zu Rechtsvorschriften empfehlen. LitEx (Diskussion) 18:52, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Du hast schon gelesen, was ich geschrieben habe? Zum Thema FNA: Ja, in der realen Welt würde mir deine Argumentationslinie als logisch erscheinen. Wir sind aber in der Wikipedia, da gelten teilweise andere Regeln. Und wie ich bereits schrieb, bezieht sich die Vorlage: Infobox Gesetz, eindeutig auf den zum Jahresende gerausgegebenen Fundstellennachweis. Sollte das durch das Rechtsportal anders gesehen werden, bitte ich um Mitteilung der dort geübten Praxis durch einen erfahrenen Mitarbeiter des Portals. Zum Thema Ermächtigungsgrundlage: Nochmal, der §93 SG (§72 a.F.) regelt nur die Zuständigkeit, sprich, wer darf die Verordnung erlassen. Dass eine Verordnung erlassen werden darf/kann/soll/muss, regelt der §27. Jetzt finde die (deine) Fehler. Ich würde daher mehr Leseverständnis beim Arbeiten mit Rechtsquellen empfehlen. Gruß--LW-Pio (Diskussion) 09:09, 25. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Lieber @LW-Pio:, ich kann mich nicht ewig mit diesem Artikel rumägern, zumal ich im Urlaub bin. Es ist doch auch deutlich, dass wir beide letztlich dasselbe wollen, nämlich die Qualität hier erhalten/verbessern. Dazu versuchen wir natürlich, unser Wissen jeweils einzubringen.
Zum ersten Punkt gebe ich Dir Recht: wie bekommt man die Experten vom Rechtsportal dazu, das zu beantworten?
Beim 2. Punkt muss ich leider darauf bestehen, dass ich richtig liege. Wie ich Dir schon auf Deiner Disk Seite geschrieben haben, arbeite ich als Jurist im Bundesminsterium der Justiz und für Verbraucherschutz. Und wenn wir dort eine Verordung mitprüfen (was bei dieser Verordnung sicher geschehen ist), dann achten wir darauf, dass die Rechtsgrundlage in der Eingangsformel genannt wird. Und hier lautet der Beginn der Eingangsformel nun einmal: "Auf Grund des § 93 Absatz 1 Nummer 2 des Soldatengesetzes, der durch Artikel 6 Nummer 32 Buchstabe a des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist". Du hast natürlich auch Recht, dass diese VO in § 27 SG schon angesprochen wird. Aber aufgrund der Eingangsformel ist die technische VO-Ermächtigung dennoch § 93 SG. --LitEx (Diskussion) 19:13, 27. Aug. 2021 (CEST)Beantworten