Diskussion:Siedle (Unternehmen)
Belege fehlen, Eigenwerbung
BearbeitenBelege fehlen in jeglicher Hinsicht. Der Artikel war wohl Eigenwerbung der Firma und wurde schon etwas entschärft. -- Philipendula 17:09, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Bahnhof??? Also ich würde mal den nächsten Elektiker, Archiketen oder einen Hausbesitzer fragen ob er Siedle kennt und ob der Artikel noch andere Quellen braucht. Welche Belege brauch es noch. Zählt hier nur das WWW und nicht der normale Menschenverstand? Zum Beispiel: [[1]] -- PGG 17:41, 4. Jul. 2009 (CEST)
Leider habe ich gerade keinen Elektriker zur Hand und der angegebene Weblink ist wohl auch von der Firma verfasst. Und wenn die wirklich so berühmt sind, sollte es ja auch neutrale Quellen geben. -- Philipendula 17:52, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Problembeschreibung: Wer schreibt zu erst über ein Produkt wenn er es verkaufen will? Der Produzent. Wer macht es danach nieder? Die Konkurenz. Was machen die, die begeistert sind von dem Produkt? Sie schreiben vom Produzenten ab. Warum wird dann die Orginalquelle nicht gleich als Quelle akzeptiert? Warum soll eine Firma wie Siedle etwas falsches auf Ihrer Internetseite publizieren? [[2]] [[3]] [[4]] [[5]]. Heute bei meinen Rundgang habe ich mal so grob die Gegensprechanlagen der Häuser angeschaut. ca 80 % waren von Siedle aus verschiedenen Generationen. Wie ist das in anderen Städten? -- PGG 00:08, 6. Jul. 2009 (CEST)
Zahlen / Belege
BearbeitenDie Umsatz und Mitarbeiterzahlen sind noch nicht für 2016 veröffentlicht. Es sind erst am 20.01.2017 der Finanzbericht / Bilanz für das Jahr 2015 veröffentlicht. Einer der führenden Hersteller in Europa stimmt wirklich nicht. Welches Vergleichzahlen belegen. (nicht signierter Beitrag von 2003:8c:f7c:46a4:51f8:4948:f7ae:c8c3 (Diskussion) 10:42, 4. Aug. 2017 (CEST))
- Vergleichszahlen? Welche? Wo? --79.240.133.7 17:30, 14. Nov. 2023 (CET)
Geh durch die Straßen und schau mal wie oft Siedle Geräte an den Häusern vertreten sind. Selbst in Filmen wie Resident Evil sieht man Sprechanlagen von Siedle. --Cherzo136 (Diskussion) 16:11, 11. Apr. 2024 (CEST)
Diese subjektive Privat-Empirik "sieht man doch überall" reicht für mein Verständnis für eine Enzyklopädie nicht aus. Der Artikel ist offensichtlich durchsetzt von werblichen Behauptungen, die nicht belegt sind. Da Siedle keines der Kriterien für Wirtschaftsunternehmen erfüllt, stelle ich einen Löschantrag. --BlackforstHype (Diskussion) 12:56, 30. Jun. 2024 (CEST)
- @BlackforstHype, darf ich fragen, was ist Dein Globalziel? Wird hier über Bande gespielt? Stellst Du den Löschantrag, damit dann ein neuer Artikel unter dem Marketing Kunstwort "Siedle Gruppe" oder "Siedle Group" (ohne tatsächliche Rechtsform) in die Wikipedia eingebettet wird, am Beispiel Lufthansa Group oder Otto Group? Liege ich da richtig mit meiner Vermutung? Eine Stellungnahme wäre prima. --2001:9E8:678F:4D00:F845:6517:B375:91C3 13:06, 3. Jul. 2024 (CEST)
Bundesanzeiger - Neueintragung: Handelsregister-Bekanntmachungen vom 22.09.1988 - HRA 683 Do - 30. August 1988 (HRA683DO)
S. Siedle & Söhne, Telefon- und Telegrafenwerke Stiftung & Co
Bekanntmachungstext HRA 683 Do -- 30. August 1988: Fa. S. Siedle & Söhne, Telefon- und Telegrafenwerke Stiftung & Co., Sitz in 7743 Furtwangen (Bregstr. 1). Offene Handelsgesellschaft. Die Gesellschaft hat am 30. Dezember 1987 begonnen. Persönlich haftende Gesellschafter sind: GfS Gesellschaft für Sicherheitssysteme mbH, Sitz in Furtwangen und Siedle Stiftung, Sitz in Vaduz/Liechtenstein. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Gesellschafter GfS Gesellschaft für Sicherheitssysteme mbH alleine berechtigt. Er ist befugt, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen und fremden Namen zu vertreten (§ 181 BGB). Der Gesellschafter Siedle Stiftung ist von der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. Gesamtprokura ist erteilt an Joachim Köstner, Villingen-Schwenningen. Er vertritt zusammen mit einem vertretungsberechtigten Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen. (Geschäftszweig: Fortführung des von der S. Siedle & Söhne, Telefon- und Telegrafenwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Furtwangen gepachteten Handelsgeschäfts. Herstellung und der Vertrieb feinmechanischer und elektrischer Apparate und Maschinen sowie verwandter Erzeugnisse). Angaben in ( ) ohne Gewähr. Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Eine "Marktbeherrschende Stellung" wird mit über 40% alleinigem MArktanteil erreicht. Trotzdem wurde belegt 50%iger Anteil aus dem Artikel rausgelöscht. wenn kein begründeter Einspruch werde ich das wieder hinzufügen. Siehe dazu auch eine Marktbeherrschende Stellung bei 40% kann angenommen werden, Siehe auch Kartellrecht – Eine Einführung – Teil 13 – Ermittlung einer marktbeherrschenden Stellung oder § 18 Marktbeherrschung (4) "marktbeherrschend ist, wenn es einen Marktanteil von mindestens 40 Prozent hat." oder Punkt 220--Gelli63 (Diskussion) 12:58, 16. Jul. 2024 (CEST)
- In keinem der genannten Einzelnachweise wird von Marktbeherrschung gesprochen. Du leitest aus irgendwelchen Zahlen Marktbeherrschung ab und das ist nicht statthaft. Die Einzelnachweise erwähnen alle "einen Marktanteil von etwa 50 Prozent", interessanterweise überall die gleiche Formulierung wie in dieser Selbstdarstellung, selbstverständlich ohne den Markt genau abzugrenzen, die Marktgröße zu erwähnen und wo sie die Zahlen her haben. Siehe die einschlägigen Richtlinien WP:Belege und WP:Keine Theoriefindung. So kann man Pressemitteilungen schreiben aber keine enzyklopädischen Artikel. --Millbart talk 13:26, 16. Jul. 2024 (CEST)
- lies bitte die Definition von Marktbeherrschende Stellung und die angegebenen Literaturhinweise dazu.--Gelli63 (Diskussion) 13:33, 16. Jul. 2024 (CEST)
- das hatten wir doch auch schon in der LD WIWO, Capital, Mangaer Magazin , Cicero, baunetz, SWR und "ähnlich reputabele" Medien wie ein Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Seite 76 als nicht reputabel abwerten zu wollen.--Gelli63 (Diskussion) 13:39, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Hast Du meine letzte Antwort nicht gelesen oder nicht verstanden? Wenn Du Hilfe beim Verständis der einschlägigen Richtlinien haben solltest dann versuch es mal im Mentorenprogramm oder FzW. Hier nur kurz: Niemand, wirklich niemand, spricht von Marktbeherrschung im Zusammenhang mit Siedle. Die Marktstellung des Unternehmens ist nicht belastbar belegt. Dafür müsste der genaue Markt und dessen Größe/Volumen dargestellt sein. Auch der Abschlussbericht gibt als Quelle für den Marktanteil lediglich Mitarbeiter des Unternehmens an. --Millbart talk 13:56, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Der Bericht gibt mehr an als du behauptest: 510 Mitarbeite, 75 Millionen Umsatz und bei Türsprechanlagen einen Marktanteil von 50 %. Und damit per Definition als Marktbeherrschende Stellung. (Europäisch würden soagar 40% dafür ausreichen) Falls du Lese- oder Verständnishilfe brauchst kann ich dir gerne behilflich sein. GGf. hilft auch Blick in die Gesetze: Laut GWB § 18, Marktbeherrschung wird Marktbeherrschung bei einen Marktanteil von mindestens 40 Prozent angenommen. Das was du meinst, dass das Kartellamt eingreift siehe GWB § 19 passiert nur beim Missbrauch dieser Stellung. Das eine ist die rechtliche Situation, das andere der Missbrauch. Und niemand hat Siedle Missbrauch der marktbeherrschende Stellung vorgeworfen, was für das Unternehmen spricht, so dass das Kartellamt trotz marktbeherrschender Stellung nicht tätig werden musste. --Gelli63 (Diskussion) 14:08, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Ich wäre hier mit der Angabe einer marktbeherrschenden Stellung lieber zurückhaltend. Wir haben hier keine Situation wie beispielsweise am Fernbusmarkt, wo Flixbus tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung innehat. 50% mögen je nach Definition ausreichen, aber sie sind letztlich nur eine Momentaufnahme und wohl eher eine marktstarke Stellung als eine marktbeherrschende. --Steigi1900 (Diskussion) 11:26, 19. Jul. 2024 (CEST)
- Der Bericht gibt mehr an als du behauptest: 510 Mitarbeite, 75 Millionen Umsatz und bei Türsprechanlagen einen Marktanteil von 50 %. Und damit per Definition als Marktbeherrschende Stellung. (Europäisch würden soagar 40% dafür ausreichen) Falls du Lese- oder Verständnishilfe brauchst kann ich dir gerne behilflich sein. GGf. hilft auch Blick in die Gesetze: Laut GWB § 18, Marktbeherrschung wird Marktbeherrschung bei einen Marktanteil von mindestens 40 Prozent angenommen. Das was du meinst, dass das Kartellamt eingreift siehe GWB § 19 passiert nur beim Missbrauch dieser Stellung. Das eine ist die rechtliche Situation, das andere der Missbrauch. Und niemand hat Siedle Missbrauch der marktbeherrschende Stellung vorgeworfen, was für das Unternehmen spricht, so dass das Kartellamt trotz marktbeherrschender Stellung nicht tätig werden musste. --Gelli63 (Diskussion) 14:08, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Hast Du meine letzte Antwort nicht gelesen oder nicht verstanden? Wenn Du Hilfe beim Verständis der einschlägigen Richtlinien haben solltest dann versuch es mal im Mentorenprogramm oder FzW. Hier nur kurz: Niemand, wirklich niemand, spricht von Marktbeherrschung im Zusammenhang mit Siedle. Die Marktstellung des Unternehmens ist nicht belastbar belegt. Dafür müsste der genaue Markt und dessen Größe/Volumen dargestellt sein. Auch der Abschlussbericht gibt als Quelle für den Marktanteil lediglich Mitarbeiter des Unternehmens an. --Millbart talk 13:56, 16. Jul. 2024 (CEST)
- das hatten wir doch auch schon in der LD WIWO, Capital, Mangaer Magazin , Cicero, baunetz, SWR und "ähnlich reputabele" Medien wie ein Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Seite 76 als nicht reputabel abwerten zu wollen.--Gelli63 (Diskussion) 13:39, 16. Jul. 2024 (CEST)
- lies bitte die Definition von Marktbeherrschende Stellung und die angegebenen Literaturhinweise dazu.--Gelli63 (Diskussion) 13:33, 16. Jul. 2024 (CEST)