Diskussion:Selbständigkeit (beruflich)

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 95.91.246.144 in Abschnitt Definitionen und Abgrenzung

Merkmale Bearbeiten

Also die Auflistung "Merkmale, die für die Annahme einer Beschäftigung sprechen/Merkmale, die für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit sprechen" ist doch etwas konfus.

Ich sehe unter ersterer Liste eigentlich nur Nachteile, außer dem Nichttragen des Unternehmensrisikos und der Gehaltsunabhängigkeit. Das widerspricht dem Titel. Unter der zweiten Liste finden sich absolut keine Nachteile. Ein Beispiel wäre: "Keine gesetzliche Sicherung durch den Staat / (häufig nicht vorgenommene) eigene Rentensicherung notwendig"

Da wollte wohl jemand die Selbstständigkeit als absolutes NonPlusUltra preisen. Sehe da Verbesserungsbedarf. (nicht signierter Beitrag von PaulBommel (Diskussion | Beiträge) 20:31, 27. Aug 2005 (CEST))

Ich würds ja ändern aber beim Artikelnamen trau ick mir nich: Selbständigkeit braucht nur ein "st" Linus phunknetz.de (nicht signierter Beitrag von 84.168.236.58 (Diskussion) 19:48, 24. Apr 2006 (CEST))

Nach der neuen Rechtschreibung ist die bizarre Form mit zwei "st" sonderbarerweise als alternative Schreibweise erlaubt. Ich hatte den Artikel vor einiger Zeit in die gebräuchlichere und auch heute noch erlaubte Schreibweise mit einem "st" verschoben, was Benutzer:Wikiesk mit einem falschen Hinweis auf die alte Rechtschreibung rückgängig gemacht hat. Du kannst ja ihn mal fragen, was er sich dabei gedacht hat, ich habe keine Lust auf einen Edit-War. --Fritz @ 19:55, 24. Apr 2006 (CEST)
Die klassische Schreibung ist die amtliche, siehe auch die Anlage GSE bei der Einkommensteuererklärung. Ich habe den Artikel gut begründet (mit Verweis auf die amtlichen Texte) wieder dorthin geschoben, wo er hingehört. Die leidige stst-Diskussion ist die gleiche wie vielen anderen Alternativschreibweisen (bzw. zugelassenen Falschschreibungen), hier wird in vorauseilendem Gehorsam das "darf auch" durch ein "muß immer" im Kopf ersetzt. --Leider 15:03, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Begriffsabgrenzung Selbständiger vs. Freiberufler Bearbeiten

Ich bekomme oft den Eindruck, dass ich zwei verschiedene Dinge dahinter verbergen. Was genau sind die Abgrenzungskriterien? (nicht signierter Beitrag von Bernburgerin (Diskussion | Beiträge) 15:28, 6. Jan 2008 (CET))

Als Freiberufler ist man auch selbständig. Es muss allerdings kein Gewerbe angemeldet werden.--MacX85 12:33, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Bernburgerin, die Antwort findest Du unter Freiberuf. Wer Freiberufler ist, ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Grüße, --Die Schwäbin 11:50, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Einzelunternehmung Bearbeiten

Ich vermisse einen Link / Vergleich mit Einzelunternehmung --Fredric 14:06, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Schreibweise Bearbeiten

Warum steht in dem Artikel, dass die Schreibweise "Selbständigkeit" empfohlen wird, wenn der Duden ganz klar "Stelbstständigkeit" sagt Duden. (nicht signierter Beitrag von 78.48.49.16 (Diskussion) 15:08, 13. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Wo empfiehlt der Artikel irgendeine Schreibweise? --Komischn 14:44, 18. Jan. 2012 (CET)Beantworten

steht doch im link?! Von Duden empfohlene Schreibung:

   Selbstständigkeit (nicht signierter Beitrag von 77.180.201.164 (Diskussion) 19:51, 15. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Nicht nur der Duden empfiehlt "selbstständig", die NDR-Variante ist auch in den Agenturschreibweisen siehe ( http://www.die-nachrichtenagenturen.de/wortlisten.htm -> Abweichende Agenturschreibweisen enthalten. Der Artikel ist an dieser Stelle somit sachlich falsch. --Mela (Diskussion) 21:00, 11. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Genaugenommen nicht falsch, lediglich veraltet. Schließlich war bis vor der letzten Minireform "selbständig" richtig und "selbstständig" schlicht und einfach falsch. Heute ist beides zugelassen, aber selbstständig bevorzugt. Ja, sollte man eigentlich verschieben und umarbeiten--80.150.78.219 11:32, 14. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Das ist unsachlicher Quatsch. Die stst-Variante ist uralt und etwa um 1900 herum abgeschafft worden, da offensichtlich zu umständlich und zudem überflüssig. Die RechtschreibreformerInnen haben sie quasi aus dem Müll der Geschichte geholt, in eigenen Dokumenten jedoch nicht verwendet. Wozu auch? Der Wahrig-Verlag wie auch die S.O.K. empfehlen die umständliche stst-Schreibung auch nicht. Nur die Duden-Redaktion (obwohl im selben Verlag wie die Wahrig-Redaktion) empfiehlt die stst-Variante, jedoch ohne Angabe von Gründen. Warum wohl? Was für einen Vorteil hat es, Zungenbrecher zu schreiben? Es ist also die quasi-religiöse Gläubigkeit an "den Duden", der doch tatsächlich nur eine beliebige Redaktion in einem beliebigen Verlag ist, welcher die SchreiberInnen - unter Abschaltung des Hirns - zum stst-Zungenbrecher treibt. Anderes Beispiel: Warum schreiben heute alle SchreiberInnen das Datum als 01. April? Weil es "frau/man" so macht? Wer ist "frau/man"? So entsteht aus Blödsinn eine Massenbewegung. (nicht signierter Beitrag von 89.182.235.85 (Diskussion) 13:48, 9. Apr. 2013 (CEST))Beantworten
Vorweg: Auch Wahrig empfiehlt in dem Buch "Ein Wort - eine Schreibung" die stst-Variante.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt allerdings keine der beiden Varianten, diese Aussage im WP-Artikel ist falsch. Im amtl. Wörterverzeichnis ist die st-Variante zwar fett gedruckt, das liegt aber daran, dass sie alphabetisch an erster Stelle kommt. Andere Varianten, z. B. Delfin/Delphin, sind im Verzeichnis doppelt aufgeführt, also an den beiden jeweils alphabetisch richtigen Stellen und dort dann jeweils fett. Bei selbständig/selbstständig ist aber kein alphabetisch dazwischenliegendes Stichwort aufgeführt, deshalb wurde in diesen Fällen auf den Doppeleintrag verzichtet. Dasselbe gilt z. B. für Dekolleté/Dekolletee, Spagetti/Spaghetti, Penthaus/Penthouse. Im Vorwort zum Regelwerk, Abschnitt 3.2 (Seite 11), heißt es:

„Sofern die Stichwörter in der alphabetischen Abfolge nicht unmittelbar benachbart sind, werden die Varianten an beiden Stellen aufgeführt.“

Und in den Vorbemerkungen zum Wörterverzeichnis (S. 110) steht ausdrücklich:

„Der Fettdruck der streng alphabetisch geordneten Stichwörter dient nur als Lesehilfe und bringt keine Wertung gegenüber den zugeordneten orthografischen und lexikalischen Varianten zum Ausdruck.“

Im Fließtext des amtlichen Regelwerks wird ausschließlich "selbständig" verwendet. Dass nicht beide Varianten verwendet werden, dürfte schnell einleuchten, denn es ist eine weit verbreitete Gepflogenheit, innerhalb eines Dokuments einheitlich vorzugehen; für eine der beiden Schreibweisen musste man sich also entscheiden. Aus dieser Entscheidung nun aber eine Empfehlung abzuleiten, halte ich für ziemlich gewagt. Schöne Grüße, --Holgado (Diskussion) 00:35, 8. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Es handelt sich doch bei selbständig und selbstständig überhaupt nicht um Schreibungsvarianten. Die beiden unterschiedlichen Schreibweisen sind gekoppelt an die jeweils entsprechenden unterschiedlichen Aussprachen, es handelt sich um zwei (verschieden gebildete und verschieden ausgesprochene) Wörter. Und in der Wahl eines Wortes (insbesondere in der Entscheidung zwischen zwei Wörtern, die beide dasselbe bedeuten) ist doch wohl jeder Schreibende vollkommen frei. Mir ist völlig unverständlich, was in dem Zusammenhang eine Empfehlung von Duden, Wahrig, einem anderen x-beliebigen Verlag oder einer x-beliebigen Person soll. Zumindest gehört meines Erachtens die Erwähnung einer solchen Empfehlung nicht hierher, zumal sie keinerlei Relevanz hat. Man würde ja auch nicht besonders erwähnen, wenn eine "Institution X" dem Begriff Sonnabend den Vorzug vor Samstag gäbe. Wikkipäde (Diskussion) 10:47, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wenn dir die beiden Wörter so verschieden wie Sonnabend und Samstag vorkommen, müsstest du es dann nicht umso erwähnenswerter finden, dass die führenden Wörterbuchredaktionen eine der Varianten ausdrücklich empfehlen? Ich fände es im Artikel Samstag unbedingt erwähnenswert, wenn Duden und Wahrig und die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen das Wort Sonnabend anstelle von Samstag empfählen! Schöne Grüße, --Holgado (Diskussion) 16:32, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Nein, die Wörter Sonnabend und Samstag kommen mir keineswegs so verschieden vor wie selbständig und selbstständig, das habe ich nicht behauptet. Es geht auch überhaupt nicht um den Grad der Verschiedenheit, sondern um die jeweils richtige Verschriftlichung zweier verschieden gesprochener Wörter, in diesem Falle von [ˈzɛlpʃtɛndɪç] und [ˈzɛlpstʃtɛndɪç] (IPA). Vielleicht gefällt Dir das Beispiel der (ebenfalls gleichbedeutenden) Begriffe Verdoppelung und Verdopplung besser, die ja auch im Wortinneren verschieden gesprochen und somit verschieden geschrieben werden; hier benötigt der Schreibende ja auch keine Empfehlung, sondern er schreibt das Wort, das er spricht, wie er es spricht (Konrad Duden: "Schreibe, wie du sprichst"). Wikkipäde (Diskussion) 10:42, 12. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Was ich meinte: Wenn man der Meinung ist, es handele sich gar nicht um eine Schreibvariante, sondern um zwei verschiedene Wörter, gerade dann müsste man es erwähnenswert finden, dass eine der beiden Formen ausdrücklich empfohlen wird. Denn es geht ja nicht um irgendeine Institution X, sondern um die führenden Wörterbuchredaktionen, also um die führenden Ansprechpartner in Sachen Rechtschreibung und Stil. --Holgado (Diskussion) 12:01, 12. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Dudenredaktion verhält sich hier widersprüchlich. Sie sagt zu ihren Variantenempfehlungen (24. Auflage, Seite 17): "Es geht dabei ausschließlich um Schreibungen. Wo unterschiedliche Wortformen wie gern und gerne oder Verdopplung und Verdoppelung nebeneinander gebräuchlich sind, geben wir keine Empfehlungen." Nun, sind denn selbständig und selbstständig keine unterschiedlichen Wortformen? Und sind sie etwa nicht auch nebeneinander gebräuchlich? Die Schreibweisen sind doch ohnehin klar und eindeutig: das Wort, das [ˈzɛlpʃtɛndɪç] lautet, schreibt man selbständig (so und nur so); das Wort hingegen, das [ˈzɛlpstʃtɛndɪç] lautet, schreibt man selbstständig (so und nur so). Was also soll in dem Fall die Gelbmarkierung von selbstständig bedeuten? Empfiehlt man denen, die [ˈzɛlpʃtɛndɪç] sagen, selbstständig zu schreiben? Oder empfiehlt man ihnen, statt [ˈzɛlpʃtɛndɪç] besser [ˈzɛlpstʃtɛndɪç] zu sagen - und es dann auch entsprechend zu schreiben? Insofern ist dieser "Fall" - da gebe ich Dir recht - schon erwähnenswert; aber hauptsächlich im Sinne des Wunsches nach einer Erklärung. In einem weiteren Punkt gebe ich Dir recht: Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt in keinem der vielen Fälle, in denen es für ein Wort zwei oder mehr Möglichkeiten der Schreibung gibt, eine davon, alle Varianten sind grundsätzlich gleichberechtigt. Also empfiehlt er erst recht nicht die Bevorzugung einer der hier diskutierten Begriffe; Reihenfolge der Aufführung und Fettdruck des ersten Wortes bedeuten keine "Rangfolge". Wikkipäde (Diskussion) 15:22, 12. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Da sich offensichtlich auch nach einem halben Jahr hier niemand "einen Reim darauf machen" kann, was es genau mit dieser oben geschilderten Widersprüchlichkeit des Dudens auf sich hat: Solange diese ungeklärt weiterbesteht, sollte man entweder die "Dudenempfehlung" im Artikel gänzlich unerwähnt lassen, oder aber, wenn man sie schon hineinnimmt, dann die Inkonsequenz, die sie darstellt, auch deutlich miterwähnen. Wikkipäde (Diskussion) 11:33, 8. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Siehe auch diese Diskussion im Schwesterprojekt -- Peter Gröbner -- 18:19, 21. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Lemma Bearbeiten

Ich halte dieses Klammerlemma für ungünstig und würde eine Verschiebung nach Berufliche Selbständigkeit vorschlagen. -- Ayn Burke 06:02, 30. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Warum? --Hasenläufer (Diskussion) 05:56, 22. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Vorhandener Abschnitt „Schreibweise“ änderungsbedürftig Bearbeiten

Der mit „Schreibweise“ überschriebene Abschnitt sollte grundlegend überarbeitet werden. Er erhält Unwahrheiten und Unstimmigkeiten.

1. Es geht nicht um eine zweite Schreibweise für das bestehende, [ˈzɛlpʃtɛndɪç] ausgesprochene Wort selbständig, sondern um die zusätzliche Aufnahme des gleichbedeutenden, aber anders, nämlich [ˈzɛlpstʃtɛndɪç] ausgesprochenen Wortes selbstständig.

2. Das (kürzere) Wort Selbständigkeit wurde bis 1996 nicht nur überwiegend, sondern fast ausschließlich verwendet; wahrscheinlich deshalb, weil der bis dahin noch maßgebliche Duden die (anders gebildete) längere Form Selbstständigkeit nicht aufgeführt hatte und Benutzer aus der Nichtaufführung auf seine Nichtexistenz oder Falschheit geschlossen hatten.

3. Das Überwiegen der Form Selbständigkeit ging mit Sicherheit nicht nur bis 1996, denn ab dann erst begannen ja Schreibende, die längere Form Selbstständigkeit mit nennenswerter (zunehmender) Häufigkeit auch zu verwenden.

4. In das amtliche Wörterverzeichnis wurde nicht das Substantiv Selbstständigkeit aufgenommen, sondern das Adjektiv selbstständig.

5. Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt nirgendwo die kürzere Form Selbständigkeit. Als seit 2004 maßgebende und zentrale Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung hat der Rat den betreffenden Eintrag der amtlichen Wörterliste von seiner Vorgängerinstanz, der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung, unverändert übernommen; dort stehen mit „selbständig, selbstständig“ die beiden Adjektive kommentarlos nebeneinander. Die Reihenfolge bedeutet keine „Rangordnung“, beide Adjektive sind vollkommen „gleichberechtigt“ und es gibt keine Empfehlung für eines der beiden, Das gilt dann natürlich auch entsprechend für die daraus gebildeten Substantive.

Es ist durchaus sinnvoll und wünschenswert, der offensichtlichen Parallelexistenz von Selbständigkeit und Selbstständigkeit innerhalb dieses Artikels einen eigenen Abschnitt zu widmen. Der sollte aber m. E. nicht oben stehen, sondern unten, da er für das Inhaltliche nicht wesentlich ist. Und er sollte die Fakten sachlich richtig wiedergeben, um nicht falschen Darstellungen Nahrung zu geben, wie sie leider in den letzten Jahren schon zu oft anzutreffen sind (Beispiele: „Selbstständigkeit ist die neue Rechtschreibung von Selbständigkeit“ oder „Statt selbständig schreibt man nach neuer Rechtschreibung nun selbstständig“). Wikkipäde (Diskussion) 10:39, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Abschnitt "Formale Merkmale" ist kaputt Bearbeiten

Im Abschnitt "Formale Merkmale" ist der Übergang von der Aufzählung zum Fließtext kaputt. Kann das mal bitte jemand reparieren? -- Wegner8 (Diskussion) 12:38, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Daten Bearbeiten

Hallo, ich suche die europaweiten Daten: wie viele EPUs gibt es in den einzelnen europäischen Ländern. Danke für Info. maria25 (13:38, 11. Sep. 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Förderung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Bearbeiten

Die Förderung der Selbständigkeit zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit existiert nachwievor, nur heißt das seit ca. 2008/09 nichtmehr Ich-AG und wurde in ihrer Pro-Kopf-Höhe erheblich reduziert. Die Ich-AG wurde nämlich in zwei Formen aufgespalten: Einerseits in den Gründungszuschuss (für die wenigen hierzulande noch vorhandenen Leute mit mittlerweile legendär-utopischer Berechtigung auf Arbeitslosengeld I) und das Einstiegsgeld (für die Leute mit Berechtigung auf Arbeitslosengeld II und Aufstockung, letzteres also die Leute, die trotz Anstellung oder Selbständigkeit in Vollzeit kein sozialversicherungspflichtiges bzw. existenzsicherndes Einkommen haben).

Bei Bewilligung des Einstiegsgeldes (je nach bewilligter Dauer und Höhe bis zu ca. 7.200 EUR, was inzwischen erheblich gekürzt wurde; denn bis 2013/14 waren das noch bis zu 32.000 EUR) z. B. steigt der Freibetrag, der abzugsfrei von den grundsätzlichen Sozialleistungen (ALG II bzw. Aufstockung, die auch dasselbe Antragsformular haben) hinzuverdient werden kann, auf ca. 1.000 EUR, Aus- und Weiterbildungen werden bis zu 100% vom Jobcenter bezahlt, und es gibt bei bewilligtem Einstiegsgeld noch zusätzlich die Möglichkeit auf einen einmaligen Sachgüterzuschuß (zur Investition in für die Selbständigkeit benötigte technische Geräte, Ausstattung, Equipment usw.) von bis zu 5.000 EUR. Da aber die Jobcentermitarbeiter von oben dazu angehalten sind, Leistungen generell restriktiv zu handhaben, ist es immer wichtig, dort die relevanten SGB-II-Paragraphen mit den Nummern zu Hand zu haben, da sich die Sachbearbeiter sonst in der Regel weisungsgemäß dummstellen und behaupten, von sowas hätten sie noch nie gehört: §§ 93ff SGB III für den Gründungszuschuß, §16b SGB II fürs Einstiegsgeld und §16c SGB II für den Sachgüterzuschuß. Als Bedingung fürs Einstiegsgeld muß bereits Aufstockung bezogen werden und ein tragfähiger Bussineßplan vorgelegt werden.

Und daneben bzw. davor gibt es eben nachwievor die reguläre Aufstockung alias Lohnauffüllung, auf die hierzulande lt. Angaben der Bundesagentur ca. 10 Millionen Selbständige, Klein- und Einzelunternehmer (sowie auch ca. ein Viertel bis ein Drittel der erwerbstätigen Arbeitnehmer) dauerhaft angewiesen sind und die dauerhaft von ihnen in Anspruch genommen wird. Aufstockung ist dabei Voraussetzung für den Erhalt von Einstiegsgeld und muß daher zuerst beantragt werden. Um als Selbständiger anerkannt zu werden und so die Aufstockung zu kriegen, muß bereits eine nachweisbare selbständige Einnahme im Vormonat vor dem Antrag ab mindestens einem mittleren bzw. hohen zweistelligen Betrag vorliegen, und oft wird auch der Gewerbeschein verlangt. --80.187.113.170 10:21, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Einleitung Bearbeiten

Der Satz Selbständige, österreichisch auch selbständig Erwerbstätige, schweizerisch selbstständig Erwerbende oder Selbständigerwerbende genannt, ergänzen sich nach dem Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) mit den Arbeitnehmern und den mithelfenden Familienangehörigen zur Anzahl der Erwerbstätigen. ist bez. des Wortes ergänzen erheblich unklar, dubios und missverständlich. Kann man das bitte präzisieren. mfg --93.184.26.78 00:08, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

ergänzen bedeutet hier summieren oder setzen sich zusammen aus: Die Anzahl der unselbständig Erwerbstätigen und die Anzahl der selbständigen Erwerbstätigen ergibt in Summe die Anzahl aller Erwerbstätigen. Oder anders: die Erwerbstätigen setzen sich zusammen aus den unselbständig Erwerbstätigen und den selbständig Erwerbstätigen. --M2k~dewiki (Diskussion) 00:24, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ergänzen ist Ergänzen und Summieren Summieren, die beiden Wörter bedeuten etwas ganz anderes. Schwimmen ist auch nicht rennen. Man schaue im Wahrig Wörterbuch oder sonstigem Fachbuch. könnte es auch nachblättern um hier Klarheit zu schaffen. Gruss --93.184.26.78 13:09, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Einleitender Satz Bearbeiten

Der einleitende Satz: "Unter beruflicher Selbständigkeit versteht man eine wirtschaftliche Tätigkeit, die allein auf Rechnung des Erwerbstätigen, nicht auf Rechnung eines Arbeitgebers erfolgt. Beruflich selbständig ist auch, wer eine eigene Firma ohne Arbeitnehmer führt." ist meines Erachtens nicht korrekt.

Ich schlage vor: "Berufliche Selbständigkeit ist eine Form einer Erwerbstätigkeit. Die Einordnung als Selbständiger folgt in verschiedenen Bereichen des Rechts (Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht) unterschiedlichen Kriterien. Gemeinsames Merkmal ist die Unabhängigkeit von einem Arbeitgeber." Selbst das ist verkürzend, da im Steuerrecht die Selbstständigkeit im Einkommensteuerrecht anders als im Umsatzsteuerrecht gesehen wird. Aber ok, das sind sehr spezielle Fälle (Mitarbeitende Gesellschafter oder Geschäftsführer).

Meinungsäußerungen zu meinem Vorschlag? --Michael Metschkoll (Diskussion) 12:09, 1. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Sozialversicherungsrecht Bearbeiten

Das Thema lautet nicht, ob es missbräuchliche Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Das gehört unter Scheinselbständigkeit. Das Vorhandensein eines Arbeitsvertrages ist Anhaltspunkt dafür, dass keine Selbständigkeit vorliegt. Der ganz Absatz kann gekürzt werden. --Kulturkritik (Diskussion) 17:35, 9. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Solo-Selbständige Bearbeiten

Neuerdings taucht in den Medien ständig der Begriff "Solo-Selbständige" auf, und wird auch von Politikern verwendet. Eine Definition fehlt hier noch. Weiß jemand, was dahinter steckt? Ist das einfach nur doppeltgemoppelt, und die Journalisten und Politiker haben Spaß an dem neuen Wort?

Ich habe die Anwort teilweise schon gefunden. Es ist wohl eine juristische Spitzfindigkeit: nicht alle Berufe gelten als Gewerbe. Wer einen solchen Beruf mit einem eigenen Betrieb ausübt, gilt nicht als Unternehmer, sondern als Selbständiger. Das gilt selbst dann, wenn er Angestellte hat. Zur Unterscheidung solcher "Selbständiger mit Angestellten" von echten Selbständigen ohne Angestellte werden letztere anscheinend manchmal "Solo-Selbständige" genannt.

Wie kommst du denn darauf, dass "echte" Selbstständige keine Angestellten haben? Und warum sollte "Unternehmer" ein Gegensatz zu "Selbstständiger" sein? Soloselbstständige sind Selbstständige, deren Unternehmen aus einer einzigen Person besteht, sie haben also weder Angestellte noch Mitunternehmer. --158.181.79.51 11:16, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Definitionen und Abgrenzung Bearbeiten

Abschnitt "Allgemeines": Die allgemeine Rechtsgrundlage für die berufliche Selbständigkeit ist der Grundsatz der Gewerbefreiheit, wonach jedermann jedes Gewerbe ausüben darf (§ 1 Abs. 1 GewO). Unter "Rechtsfragen" werden die verschiedenen Begriffe und Kriterien erläutert, warum sollte dann ausgerechnet das Gewerberecht die allgemeine Rechtsgrundlage sein? Die freien Berufe sind keine Gewerbe, aber Freiberufler sind doch Selbstständige!? So stehts dann jedenfalls im Abschnitt "Rechtsfragen" -> "Steuerrecht". Im Abschnitt "Abgrenzungen" ist dann allerdings zu lesen: Der niedergelassene Arzt ist zwar selbständig, aber kein Unternehmer, weil die Ausübung der Heilkunde nicht als Gewerbe gilt. Es mag ja sein, dass er kein Gewerbetreibender ist, aber z. B. im umsatzsteuerrechtlichen Sinn ist er doch ein Unternehmer!? --95.91.246.144 19:05, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten