Diskussion:Schulfotograf

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

Kritische Quellen Bearbeiten

Ich fang mal an, zu sammeln. Sicher muss das ein oder andere in den Artikel einfliessen:

2. Der kostenlose Schülerausweis als Köder
Seit geraumer Zeit sorgt für Furore, dass Unternehmen, die sich auf das Fotografieren von Schülern spezialisiert haben, an Schulen herantreten und ihnen folgendes Geschäft vorschlagen: Wenn sie die Schüler fotografieren und ihnen später ein sog. "Fotopackage", bestehend aus vier Portrait-, vier Pass- und 16 Kleinfotos sowie einem Klassenfoto zum Kauf anbieten dürften, bekäme die Schule für die Schüler kostenlos digitale Schülerausweise aus Plastik im Scheckkartenformat. Einem solchen Angebot können manche Schulleiter nicht widerstehen und gehen auf den Handel ein. Dazu geben sie der Firma zunächst die Namen und Geburtsdaten der Schüler, ohne allerdings vorher diese oder ihre Eltern um Erlaubnis gefragt oder wenigstens informiert zu haben. Wenn dann der "Schulfotograf" kommt, die Schüler fotografiert und hinterher die Fotos zum Kauf angeboten werden, sind Beschwerden der Eltern vorprogrammiert. Aus der Sicht des Datenschutzes ist die Sache klar: Die Schule darf die Schüler nur fotografieren lassen und deren Namen und Geburtsdatum an die Firma weitergeben, wenn diese oder ihre Eltern schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben. Weil nämlich das Ausstellen von Schülerausweisen zwar dem Schulverhältnis immanent ist, aber nicht unmittelbar zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gehört, steht es dem einzelnen Schüler frei, ob er überhaupt einen Schülerausweis haben und sich zu diesem Zweck in der Schule fotografieren lassen will. Ein Recht der Schule, Schülerdaten ohne Einwilligung an Dritte für kommerzielle Zwecke weiterzugeben, gibt es schon gar nicht. Darüber bestand mit dem Kultusministerium schon 1996 Einvernehmen. Nur behielt es diese Erkenntnis damals für sich, so dass sich immer wieder Schulen wegen des Köders "kostenloser Schülerausweis" zu Datenschutzverstößen verleiten ließen. Deshalb musste ich wohl oder übel einen solchen Fall, der von mehreren Eltern an mich herangetragen wurde, gegenüber dem Kultusministerium beanstanden. Dieses teilte mit, es habe die Beanstandung zum Anlass genommen, die Schulen darüber zu unterrichten, dass Schülerfotos nur mit Einwilligung der Schüler bzw. deren Eltern angefertigt werden dürfen und von der Weitergabe personenbezogener Daten an gewerbliche Fotounternehmen abzusehen ist.
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/1999/tb5.htm#t5_5

--TSDUS 16:41, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Wortlaut des BGH-Urteils http://www.bvds-ev.de/files/brandenburg.pdf --TSDUS 16:49, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Kindergartenfotograf Bearbeiten

Vielleicht sollte noch der Kindergartenfotograf eingebaut werden, da beide ein ähnliches Gebiet abarbeiten (teilweise mit den gleichen Personen). --MfG Markus S. 09:08, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 23:25, 13. Jan. 2016 (CET)Beantworten