Diskussion:Schloss Ribbeck

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Der folgende Abschnitt im Teil "Geschichte" bedarf einer Überarbeitung

Das Schloss war bis zum Jahre 1947 im Besitz der Familie derer von Ribbeck. Bereits im Jahre 1943 musste die Familie von Ribbeck das Schloss verlassen. Bis dahin vom Krieg verschont, wurde es von einer Luftwaffeneinheit bezogen. Mit der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone 1945 wurde das Gut der Familie von Ribbeck enteignet, »als Neudsiedlerstelle 25 Hektar Land und Wald sowie ein Haus zugewiesen. Zwei Jahre später - 1947- wurde sie durch einen Befehl der Sowjetischen Militäradministration - unter Verlust von Hab und Guts - endgültig aus Ribbeck ausgewiesen« [1] Das Schloss ging in den Besitz des Kreises Nauen über. Dies geschah trotz der Einstufung derer von Ribbecks als Antifaschisten, schließlich wurde der letzte Herr auf Ribbeck der Fideikommissherr auf Ribbeck und Bagow Hans Georg Karl Anton von Ribbeck (* 5. Juli 1880) im Mai 1944 verhaftet und 1945 im KZ Sachsenhausen ermordet.

- bis 1947 im Besitz, aber 1945 enteignet? - "1943 (!!!)musste die Familie von Ribbeck das Schloss verlassen" - warum? - 1943 verlassen - 1944 verhaftet - "Mai 1944 verhaftet und 1945 im KZ Sachsenhausen ermordet" aber: "Hans Georg Karl Anton von Ribbeck (Fideikommissherr auf Ribbeck und Bagow; * 5. Juli 1880; verschollen im KZ Sachsenhausen Februar 1945)" - usw.

--Mischalk 09:31, 10. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Dein Problem verstehe ich nicht? Die Tatsache sind doch eindeutig dargestellt.
  • 1943 verlassen, da die Wehrmacht (Luftwaffeneinheit) einzog
  • 1945 Enteignung der landwirtschaftlichen Nutzflächen (Bodenreform)
  • 1947 Enteignung des sonstigen Eigentums in Ribbeck auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration, darunter fiel auch das Schloss
Deshalb entnehme ich den Überarbeitungsbalken wieder --PS - Der schläfrige Bär! 21:10, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Absatz historisch bedenklich, strittig Bearbeiten

Das Schloss war bis zum Jahre 1947 im Besitz der Familie derer von Ribbeck. Bereits im Jahre 1943 musste die Familie von Ribbeck das Schloss verlassen. Bis dahin vom Krieg verschont, wurde es von einer Luftwaffeneinheit bezogen. Mit der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone 1945 wurde das Gut der Familie von Ribbeck enteignet, als Neudsiedlerstelle 25 Hektar Land und Wald sowie ein Haus zugewiesen. Zwei Jahre später - 1947 - wurde sie durch einen Befehl der Sowjetischen Militäradministration - unter Verlust von Hab und Guts - endgültig aus Ribbeck ausgewiesen.

Von vorgenanntem Absatz habe ich nur den ersten Satz stehenlassen. Die weiteren Sätze genügen genauer historischer Betrachtung nicht; es besteht der Verdacht, dass eine einseitige Darstellung vorliegt. Daher halte ich es für angemessen, den Absatz in der Folge neu zu erstellen und insbesondere durch Einzelnachweise abzustützen. - Die Kritiken im Einzelnen:
  • Was passierte 1943 konkret? Wurde die Familie vertrieben? Oder wurde vermietet? Oder zwangsvermietet? Enteignung war es ja wohl nicht. Welche konkrete Einheit war das?
  • "bis dahin vom Krieg verschont" ist eine Formulierung, die auf spätere Zerstörung abstellt. Wurde das Schloss später zerstört? Falls das Schloss später nicht zerstört wurde, dann steht der Stazteil bedeutungsfrei im Raum.
  • Bodenreform 1945: Erstens erschließt sich nicht, was die Enteignung des Bodens mit dem Lemma zu tun hat - das Schloß war ja offensichtlich nicht betroffen. Zweitens erscheint der Teilsatz mit der Neusiedlerstelle völlig wirr: Wer erhielt diese Stelle - oder was soll der Teilsatz mitteilen? - aus meiner Sicht sollte die Bodenenteignung nicht erwähnt werden: Das gehört zur Geschichte der Familie, weniger zur Geschichte des Schlosses. Falls es aber erwähnt wird, dann bitte so, dass da wirklich historisch belastbare Fakten stehen.
  • Enteignung 1947: Wenn möglich, wäre der konkrete Befehl zu nennen. Sehr stutzig macht mich aber der Teilsatz, dass die Familie aus Ribbeck ausgewiesen worden sei. Man soll nie nie sagen. Aber das wäre völlig untypisch. Entweder folgte mit der Enteignung die Verhaftung. Oder sie erfolgte nicht. Dann verblieb die enteignete Familie - oder ging in den Westen; letzteres wird in Familiengeschichten als Flucht beschrieben. Eine Ausweisung aus einem Ort - das müßte aus meiner Sicht schon belegt werden. Alternativ lassen wir den Teilsatz weg - mit dem Schloß hat das wegen der Abfolge schon nichts mehr zu tun.

Markus-Wi 01:21, 6. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

auch kritisch Bearbeiten

Dies geschah trotz der Einstufung derer von Ribbecks als Antifaschisten, schließlich wurde der letzte Herr auf Ribbeck der Fideikommissherr auf Ribbeck und Bagow Hans Georg Karl Anton von Ribbeck (* 5. Juli 1880) im Mai 1944 verhaftet und 1945 im KZ Sachsenhausen ermordet.

Diesen Satz habe ich gelöscht. Und zwar aus folgendem Grund:

Hans Georg Karl Anton von Ribbeck wurde verhaftet und in einem KZ ermordet. Das will ich mal so annehmen, obwohl eine Belegstelle fehlt. Der von mir gelöschte Absatz stellt aber auf völlig anderes ab: Die gesamte Familie sei antifaschistisch gewesen, begründet wird das mit der Ermordung des genannten Herrn. Das ist aber völlig offen: Möglich wäre durchaus auch, dass andere Mitglieder der Familie faschistisch waren. Und daher die Enteignung den Bestimmungen alliierten Rechts genügten. Für diese Vermutung spricht zunächst einmal, dass eine Rückübertragung des Schlosses von Gerichts wegen nicht erfolgte.

Ich kann das alles nicht beurteilen. Ich bin nicht der Richter. Was ich allerdings beurteilen kann: Der bisherige Artikel hatte eine einseitige Tendenz. Dies insoweit, als das Behauptungen nicht mit Quellen belegt wurden. Markus-Wi 05:28, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 05:00, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten