Diskussion:Safiya Hussaini

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

ich möchte mich zu diesem teil des textes äußern:

Das Gericht schenkte Safiya Hussaini daraufhin keinen Glauben, da nach muslimischem Recht einer Frau nur dann geglaubt wird, wenn mindestens fünf Männer ihre Aussage bestätigen.[1]

1. ist in der angegebenen quelle die rede von vier männlichen augenzeugen und 2. sollte man bei solchen journalistischen aussagen über die scharia vorsichtig sein. ich kenne die islamsche rechtslage in solchen fällen anders. es müssen mind. vier zeugen den geschlechtsakt mit eigenen augen gesehen haben.

ziemlich schlampig und unprofessioneller artikel. (nicht signierter Beitrag von 78.34.195.204 (Diskussion) 01:56, 12. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Die "islamische Rechtslage" ist nach Quellenangaben wiedergeben. Ein solcher WP-Artikel kann nur wiedergeben, was in diversen Quellen widergegeben wird und keine eigene islamische Rechtsanalyse betreiben. Was die Einzelheiten der Schariah-Rechtssprechung betrifft, so ist diese, soweit mir bekannt, ohnehin lokal unterschiedlich.--Kmhkmh 02:08, 12. Mai 2010 (CEST)Beantworten



--Emmi2005 08:52, 1. Jul. 2010 (CEST) Von Vergewaltigung war nach Safiyas Aussage nie die Rede. Der Mann hatte ihr eine Heirat versprochen und sie war verliebt. Deshalb schlief sie viermal mit ihm. Außerdem wurde sie von Ihrem Bruder angezeigt. Daraufhin gab Yakubu alles zu und sollte nach der ersten Verhandlung Safiya heiraten. Dann riet ihm sein Bruder dazu alles abzustreiten. Der Prozess wurde neu aufgerollt und nun stand Safiya als Lügnerin da. Das Gericht ging davon aus, dass das Kind von einem anderen Mann wäre und sie wurde zur Steinigung verurteilt. Quelle: Ihr eigenes Buch! Vergewaltigung ist eine schreckliche und demütigende Sache, welche so manche Frau durchmachen muss. Damit sollte man nicht sensationshaschend umgehen. Der Hauptartikel wurde sehr schlecht recherchiert. --Emmi2005 08:51, 1. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Im Artikel steht genau das, was in den angegeben Quellen zu lesen ist/war.
Es ist durchaus denkbar, dass die Vergewaltigungsbehauptung lediglich eine Schutzbehauptung von ihr war, um dem Todesurteil wegen außerehelichem Sex zu entgehen, auf jeden Fall wurde in der halbwegs seriösen Presse von einem Vergewaltigungsvorwurf berichtet. Auch denkbar aber wohl eher unwahrscheinlich ist, dass der Vergewaltigungsvorwurf damals von der Presse erfunden wurde bzw. aufgrund einer fehlerhaften Recherche entstand.
Allerdings ist das alles spekulativ, Tatsache ist, dass in 4 verschiedenen seriösen Zeitschriften/Zeitungen (Welt, Spiegel, New York Times, Independent) jeweils von einer (angeblichen) Vergewaltigung die Rede ist und so wie es in diesen Quellen steht muss es auch im Artikel wiedergegeben werden.
Sofern es Quellen gibt, die überzeugend belegen, dass der Vergewaltigungsvorwurf ne existierte, kann man das natürlich im Artikel unter der entsprechenden Belege ändern. Allerdings geht das mMn. nicht ohne weiteres aufgrund einer nachträglichen Eigendarstellung durch Hussaini in ihrem Bich, da man im Normalfall einer (neutralen) Berichterstattung durch Dritte (Presse, Fachzeitschriften) der Vorzug zugeben ist (Sekundärquellen sind im Normalfall wichtiger als Primärquellen). Ändern würde sich das, wenn man eine weitere zuverlässige Sekundärquelle findet die Hussaini bestätigt und die anderen (älteren?) Sekundärquellen widerlegt. Ohne eine solche Sekundärquelle könnte man jedoch Hussaini spätere Eigendarstellung im Artikel zumindest zusätzlich erwähnen (BUch als Quelle referenzieren mit genauer seitenangabe und eventuell wörtlichem Zitat).
Auf keinen Fall jedoch darf man die Angaben im Text verändern und die alten Belege als Referenzen stehen lassen, denn das wäre dann eine falsche Quellenwiedergabe.
--Kmhkmh 09:45, 1. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 19:57, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten