Diskussion:Rundfunkübertragungsrechte

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

§31 GWB Bearbeiten

Der §31 GWB wurde 2005 aufgehoben.

Sportveranstaltung? Bearbeiten

Gibt es irgendeinen Beleg, dass sich der Begriff 'Rundfunkübertragungsrecht' auf Sportveranstaltungen begrenzt? Der Begriff ist sachneutral und hat inhaltlich gleiche Bedeutung bei anderen (Groß-)Veranstaltungen... --NB > ?! > +/- 08:51, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

  • Nach etwas Suche wurde das Thema klarer - schade, dass dies (nämlich die Abgrenzung zum Rundfunkübertragungsrecht nach Urheberrecht) nicht der Artikel geleistet hat. Ebenso fehlt der Beleg, dass dieses Lemma in irgendeiner Weise 'amtlich'/'allgemein' begründet wäre - die Literaturangaben haben andere Begriffe dafür und der Wortschatz kennt es gar nicht. Auch ist nach meinen Quellen der hier als zentral genannte §31 GWG inzwischen wieder abgeschafft, so dass eine Aktualisierung vonnöten wäre... --NB > ?! > +/- 23:00, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Aus der allg. QS Bearbeiten

Lemma im Wortschatz unbekannt, Thema wird in der Abgrenzung nicht deutlich, Rechtslage inzwischen wohl wieder geändert --NB > ?! > +/- 23:04, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

  • Artikel ist - vermutlich unbeabsichtigt - etwas einseitig.
  • Begriff "Fernsehübertragungsrechte" ist gebräuchlich, wird in der Rechtswissenschaft, auch vom BGH weitgehend ausschließlich hinsichtlich Fußball benutzt.
  • Begriff wurde bekannt durch Streitereien hinsichtlich von ursprünglich - an den DFB bzw. die Fußballiga - zahlenden TV-Sendern und anderen Sendern, die ebenfalls (sekundär) Fußballausschnitte zeigen wollten; Leo Kirch hat hier eine wichtige Rolle gespielt.
  • Neuerdings gab es Streit hinsichtlich der Rechte im Amateurfußball, sehr erhellend zu der ganzen Problematik ist http://www.telemedicus.info/article/806-Hartplatzhelden-Urteil-im-Volltext.html
  • Die Herleitung mittels Wettbewerbsrecht aus dem Artikel ist sehr zweifelhaft - bisher wurden die Rechte nämlich aus dem Hausrecht der Veranstalter hergeleitet, was im Artikel bisher lediglich als unscheinbares zusätzliches Element erwähnt wird.
  • Das Thema ist aber tatsächlich noch sehr im Fluss.
  • Wesentlich ist meiner Ansicht nach, dass deutlich wird, dass es hier um die, ggf. auch ausschnittsweise Fernseh- oder Rundfunkübertragungn eines Ereignisses geht, hinsichtlich derer die wirtschaftliche Position der Veranstalter geschützt wird- etwas vollkommen anderes ist die informatorische Berichterstattung in TV und Rundfunk über derartige Ereignisse, sie kann nämlich kaum beschränkt werden und ist nicht Gegenstand des Lemmas.

--Berlin-Jurist 09:45, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Nochmal zum Lemma selbst: Nb merkt zu Recht an, dass es weder juristisch, noch sprachlogisch einen Grund gäbe, das Lemma lediglich hinsichtlich Sportveranstaltungen zu verwenden. In der Praxis jedoch wurde der Begriff aber bisher nach meiner Beobachtung - die nicht vollständig sein muss - immer (nur) in Bezug auf Sport bzw. Fußball benutzt. Das ist insofern eine Zwickmühle, weil eine einseitige Begrenzung des Lemmas auf Sport durch uns Theoriefindung ist (materielle Frage, ob Lemma inhaltlich auch etwas anderes umfassen könnte oder nicht), während aber die verallgemeinerte - und logische - Benutzung des Lemmas Begriffsbildung sein könnte, da das Lemma hierzu zwar theoretisch passt, aber in der Praxis anscheinend noch nicht etabliert ist (formelle Frage).

Lösungsvorschlag: Der Artikel wird nach Fernsehübertragungsrechte verschoben, Rundfunkübertragungsrechte wird im Begriffsabsatz in die Aufzählung eingefügt und die Einleitung wie folgt ersetzt:

Fernsehübertragungsrechte ist ein Begriff, der derzeit hinsichtlich der Rechte eines Sportveranstalters an den Fernsehaufnahmen einer Sportveranstaltung benutzt wird. Diese Beschränkung auf Sportveranstaltung rührt daher, dass entsprechende Streitigkeiten aus anderen Gebieten noch nicht im gleichen Maß öffentlich wurden, so dass dort entsprechende Rechte noch nicht benannt werden mussten. Es bleibt offen, ob sich der - an sich allgemeine - Begriff zukünftig auch für die Bezeichnung von Rechten an Fernsehaufnahmen außerhalb des Sportbereichs durchsetzt.

Die inhaltlichen Schwächen des Restartikels müssen dann noch zusätzlich behoben werden, s.o.--Berlin-Jurist 12:05, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

  • Nach aktueller Internet-Suche wird 'Rundfunkübertragungsrechte' behördlicherseits auch für die Love-Parade verwendet, während im EU-Parlament bei allgemeiner Debatte explizit der Zusatz 'für Sportveranstaltungen' angefügt wird. Auch in der Rechtsliteratur wird es allgemein erwähnt (hier explizit mit dem Zusatz "bspw. für Sportveranstaltungen" versehen). Richtig ist, dass der überwiegende Teil der -deutschsprachigen- Veröffentlichungen sich mit dem Thema Sport auseinandersetzt (was aber in der gesellschaftlichen Bedeutung von Sportveranstaltungen und ihrer Zugänglichkeit liegen dürfte) - als WP-Artikel sollte man aber zuerst das Ganze (Rundfunkübertragungsrechte jeden Inhalts und jeder Rechtsbasis) und dann über Veranstaltungen auf Sport im Speziellen als (großem) Unterpunkt eingehen... --NB > ?! > +/- 12:40, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Von der QS Diskussionsseite (Wikipedia:Qualitätssicherung/31. Juli 2009) herverschoben und QS Recht informiert --Crazy1880 21:03, 16. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Dort aber leider unbearbeitet archiviert. --Kolja21 06:05, 17. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ändern auf Übertragungsrechte Bearbeiten

Vielleicht war das vor einigen Jahren noch nicht auf dem Schirm, aber inzwischen gelten Übertragungsrechte nicht nur für das Fernsehen oder den Rundfunk, sondern auch für Mobiltelefone und das Internet und das sind nunmal keine Fernseh- oder Rundfunk-Übertragungsrechte! Internet ist kein Rundfunk und es macht auch keinen Sinn, das Thema in drei Artikel mit Rundfunkübertragungsrechte, Mobilübertragungsrechte oder Internetübertragungsrechte aufzuspalten. Abgesehen von vereinzelten Schreibern, die verkürzt vom TV-Recht schreiben, verwendenden inzwischen alle relevanten Medien den Begriff Übertragungsrechte:

--93.135.101.180 08:01, 18. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 00:53, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten