Diskussion:Richtstätte bei Ohrensen

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Spurzem in Abschnitt Persönlichkeitsrechte
Der Artikel „Richtstätte bei Ohrensen“ wurde im Oktober 2022 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion wird voraussichtlich hier archiviert. Der Artikel wurde nicht auf der Hauptseite präsentiert.

Persönlichkeitsrechte

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Im Artikel heißt es: „Ein Nachfahre ist der Sänger und Autor Uwe Prink, der 2013 in Horneburg lebte.“ Unterstellt, dass es den Sänger Uwe Pink tatsächlich gibt, hätte ich Bedenken, ihn im Zusammenhang mit dem Mordfall als Nachfahren der Verurteilten zu nennen. Oder hat er seine Zustimmung gegeben? -- Lothar Spurzem (Diskussion) 14:47, 20. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Im Beleg dazu erzählt er gegenüber der Zeitung freigiebig über sich und seine berühmte Vorfahrin und stellt das auf seiner Internetseite ein. Wikipedia gibt das als bekanntes Wissen wieder, dazu braucht es keine Zustimmung des Genannten. --AxelHH (Diskussion) 16:57, 20. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Vollständige Namensnennug vielleicht doch zu direkt, habe es abgemildert. --AxelHH (Diskussion) 17:29, 20. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Andererseits: Wenn er sich selbst damit brüstet, soll es uns recht sein. Allerdings heißt es auch: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. ;-) Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 17:31, 20. Okt. 2022 (CEST)Beantworten