Diskussion:Richterbriefe

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Andropov in Abschnitt DDR

DDR

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der Teil über die DDR gehört in einen selbständigen oder in einen anderen Artikel, zum Beispiel nach Klassenjustiz, dann wäre auch eine Kategorisierung nach Kategorie:Recht (DDR) möglich. --Goesseln (Diskussion) 12:46, 12. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Nunja, es wäre ok, den Artikel unter dem Lemma "Richtebriefe" auf eben diese zu beschränken, also die gleichnamige NS-Publikation. Im Artikel Klassenjustiz geht es allerdings um Rechtstheorie und insbesondere die Funktion des Strafrechts. Der Abschnitt zur Justizsteuerung in der DDR im Artikel "Richterbriefe" beschäftigt sich dagegen mit dem Verhältnis von Politik und Recht (Gewaltenteilung) bzw. der Rechtswirklichkeit. Eine Einordnung in den Artikel DDR-Justiz fände ich passender. Den Abschnitt über die Situation in der Bundesrepublik könnte man dann zu Richter (Deutschland) verschieben.R2Dine (Diskussion) 18:07, 12. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Mir fällt der Artikel heute zum ersten Mal auf (Backlink von NSU-Prozess). Er behandelt ein wichtiges Thema, aber den Zuschnitt und die Machart des Artikels finde ich nicht gelungen, @R2Dine: Die Teile zur Justiz der DDR und der Bundesrepublik sind themenfremd, der erste Abschnitt zur Vereinnahmung der Justiz ist zu ausführlich als Einführung, der Abschnitt Bewertung ist, so weit ich das sehen kann, eigene Leistung von dir und damit original research. Der Artikel sollte auf den Lemmagegenstand fokussieren und die Kontexte knapp und mit Verweis auf die geeigneten Hauptartikel abhandeln. Ich unterstütze das gern, wenn du möchtest. Gruß, --Andropov (Diskussion) 08:57, 26. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Wie schon Goesseln geantwortet, kann ich mir eine Verschiebung der Abschnitte die DDR und die Bundesrepublik betreffend vorstellen. Das finde ich nach wie vor sinnvoll. Den Abschnitt zur Vereinnahmung der Justiz möchte ich nicht kürzen, da er zum historischen Verständnis nötig ist. Bewertung kann meinetwegen als persönliche Meinung raus. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:07, 26. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Da ich deine Beiträge zu diesem Artikel ohne Urheberrechtsverletzung nicht anderswohin verschieben kann, wäre ich dir dankbar, wenn du das selbst in die Hand nimmst. Ich schaue auch gern selbst mal, wie man die Richterbriefe konkret noch besser zu fassen bekommt. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 09:36, 26. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Hier lege ich erstmal ab: Ein paar ganz nützliche Seiten bei Gerhard Werle und hier Rainer Schröder 1988 zu NS-Urteilen des OLG Celle, in denen offenbar auch länger auf die Justizbriefe eingegangen wird. Siehe auch Lothar Gruchmann, Justiz im Dritten Reich 1933-1940, 1988, S. 1091 ff., und Hans Michelberger, Berichte aus der Justiz des Dritten Reiches, 1989, S. 273 ff. Und Sarah Schädler 2009 ab S. 180. --Andropov (Diskussion) 09:48, 26. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Der Artikel befasst sich jetzt nur noch mit den NS-Richterbriefen. Für eine weitere inhaltliche Bearbeitung fehlt mir heute die Zeit, ich verfolge Deine Anregungen aber weiter. R2Dine (Diskussion) 10:25, 26. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Vielen Dank schonmal, ich schaue auch mal weiter. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 10:27, 26. Mär. 2019 (CET)Beantworten