Zu technokratischer Ansatz

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An dem vorliegenden Artikel stört mich, dass die Bildung von Regionen ausschließlich als ein Vorgang betrachtet wird, der sich quasi von selbst vollzieht bzw. der von Wissenschaftlern, Verwaltungsbeamten und Politikern „gemanaged“ wird.

Vor meiner Änderung bildete das Stichwort „willkürlich“ in Abschnitt 3. einen Fremdkörper: Einerseits sind Definitionen, die Wissenschaftler vornehmen und die auf „Funden“ beruhen, nie „willkürlich“. Andererseits verweist die Kategorie „Willkür“ auf das Zusammenleben von Menschen: „Willkürlich“ werden solche Regelungen genannt, die ihre Geltung bloß der Macht der zur Regelung offiziell Befugten verdanken, denen aber eine tiefere Legitimation fehlt.

Was dem Artikel fehlt, ist ein Abschnitt zum Thema „Gebiets-Neugliederungen in demokratisch regierten Staaten“. --CorradoX, 18:24, 27. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Der gesamte Abschnitt 3. ist in gewisser Weise ein Fremdkörper: In allen anderen Abschnitten ist von einer gewissen Unverbindlichkeit der Begriffs „Region“ die Rede. Das trifft aber auf Gebilde wie die „Region Hannover“ sicherlich nicht zu: Diese ist die Nachfolgerin des Landkreises Hannover und der Stadt Hannover und hat damit denselben Status als Gebietskörperschaft wie z.B die Stadt Garbsen als Kommune in dieser Region. Dasselbe trifft auf die anderen Beispiele zu: Diskussionen wie die, ob man bestimmten Landkreisen erlauben soll, zwei Metropolregionen gleichzeitig anzugehören, sind bei Regionen des in Abschnitt 3. genannten Typs nicht möglich. So gehört jeder Quadratmeter des Staates Frankreich zu genau einer Region, und Gebiete ohne Regionszugehörigkeit gibt es in Frankreich nicht (wohl aber Gebiete, die keiner Metropolregion zugeordnet sind, wie es das auch in Deutschland gibt). --91.96.171.135, 18:38, 27. Jul. 2011 (CEST)

Gibt es eigentlich Belege dafür dass Verwaltungseinheiten wie die Regionen Schottlands, die Region Hannover oder die Städteregion Aachen durch Verwaltungsbeamte und Politiker ohne Rücksichtnahme auf die Meinung der Mehrheit der betroffenen Bürger, als Einheiten definiert wurden? Kann man die durch kulturelles, soziales und Wahlverhalten geäußerte abzuschätzende Mehrheitsmeinung nicht auch ohne Bürgerentscheid berücksichtigen? Auch eine Festlegung einer Region infolge einer Bürgerinitiative, Bürgerentscheides wäre für mich willkürlich. (Bürgerwillkür) --Diwas 19:48, 27. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Hier stellt sich die Frage, wie ein demokratie-kompatibles Verfahren auszusehen hat. Sicher ist, dass eine zeitlang Ruhe im Land herrscht, wenn die stimmberechtigte Bevölkerung selbst direktdemokratisch über eine strittige Frage entscheidet. Die bewährten Instrumentarien der repräsentativen Demokratie und des Rechtsstaats sind aber keineswegs zweite Wahl. In der repräsentativen Demokratie werden alle wichtigen Fragen von Abgeordneten entschieden, die demokratisch legitimiert sind. Wer sich in seinen Rechten verletzt fühlt, kann das zuständige Gericht anrufen, das dann in der Sache ein Urteil fällt. Das trifft im Prinzip auch auf die Bildung und Umgliederung von Gebieten zu.
Unabhängig von der Legitimationsfrage können und müssen selbstverständlich Wissenschaftler aller zuständigen Sparten (laut Artikel vor allem Geographen) wissenschaftlich untersuchen, ob es eine gute Idee ist, neue Regionen für bestimmte Zwecke zu gründen und (wenn ja), welche Gebiete diesen Regionen angehören sollen. --CorradoX, 9:33, 28. Jul. 2011 (CEST)

Wissenschaftliche Definitionen vs. Politische Entscheidungen

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Das Grundproblem des Artikels liegt darin, dass nicht zwischen zwei verschiedenen Formen sozialen Handelns unterschieden wird:

  1. Wissenschaftler suchen nach Antworten auf Fragen, die man eindeutig beantworten kann (z.B. die Frage, wo das norddeutsche Tiefland aufhört und die Mittelgebirgsregion anfängt), und grenzen entsprechend naturräumliche Einheiten/Regionen voneinander ab. Politiker sollten sich aus solchen Fragestellungen heraushalten.
  2. Politiker bestimmen, was gelten soll (z.B. ob es im Zuge der aktuellen Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern einen Landkreis Westmecklenburg oder die zwei Landkreise Nordwestmecklenburg und Südwestmecklenburg geben soll), und werden dabei von Gerichten und der Öffentlichkeit kontrolliert. Bestimmungsleistungen müssen Politikern überlassen werden, die sich dabei allerdings von Experten zuarbeiten lassen müssen.

Letztlich gehört alles, was in Abschnitt 3. zu lesen ist, der Kategorie 2 an.
Ob bzw. inwieweit Entscheidungen des Typs 2 „willkürlich“ sind, sollte in diesem Artikel am besten gar nicht erörtert werden. --CorradoX, 10:12, 28. Jul. 2011 (CEST)Beantworten