Diskussion:Reform des Werkstattsystems

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Corradox in Abschnitt Lemma

Lemma Bearbeiten

"Werkstattreform" findet sich bei Google nahezu nicht, bei Google Books habe ich eine Fundestelle gefunden. Das Lemma ist scheinbar WP:TF, der Inhalt sollte daher auf ein generisches Lemma wie Politische Diskussion über Arbeit in Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland ab 2019 oder so ähnlich verschoben werden.--Karsten11 (Diskussion) 18:25, 23. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Das Lemma ist vor allem neu. Meines Wissens wurde der beginnende Diskurs hierzu erstmals am 15. März 2023 in dieser Quelle als Sammelbegriff für alle aktuellen Bestrebungen zur Änderung der Verhältnisse in Werkstätten für behinderten Menschen benutzt („große[r] Themenkomplex „Werkstattreform“).
Die Diskussion über die vom BMAS in Auftrag gegebene, erst diesen Monat veröffentlichte Studie beginnt gerade erst. An ihr hat eine Vielzahl namhafter Wissenschaftler mitgewirkt. Bitte nicht so schnell den Verdacht aussprechen, da habe ein „Wichtigtuer“ (ich) sich wieder einmal „ein schönes Thema ausgedacht“. Genau das bedeutet im Kern „TF“. Eher würde ich den Vorwurf akzeptieren, dass ich zu schnell sei und mir anmaßte, selbst die wesentlichen Aussagen einer Studie von zentraler Bedeutung herauszuarbeiten, anstatt abzwarten, bis ich entsprechende Analysen aus „reputablen Quellen“ abschreiben kann.
Über eine bessere Formulierung des Lemmas müsste tatsächlich nachgedacht werden. Eine gute Vorlage ist in dem Artikel Takis Mehmet Ali zu finden: „Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts soll vor allem ein Gesetzentwurf für die Modernisierung der Werkstätten für behinderte Menschen erarbeitet werden.“ Modernisierung der Werkstätten für behinderte Menschen würde allerdings implizieren, dass implizit Aussagen wie die des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (wonach es sich bei den Behindertenwerkstätten „um eine Übergangserscheinung handeln [soll], bis der allgemeine Arbeitsmarkt durch entsprechende Förderung so inklusiv, offen und zugänglich gestaltet ist, dass er allen Menschen mit Behinderungen offen steht,“) als weltfremd und in der Praxis nicht umsetzbar bewertet würden.
Tatsächlich fordern nur „Hardcore-Menschenrechtler“ in Deutschland perspektivisch die Schließung aller Werkstätten. --CorradoX (Diskussion) 19:08, 23. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
"Das Lemma ist vor allem neu." ist eben das, was wir als (unerwünschte) Theorieetablierung bezeichnen. Wir brauchen etablierte Begriffe als Lemmata. Das ist nicht gegen Dich oder den Inhalt des Artikel gerichtet.--Karsten11 (Diskussion) 10:39, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Ein Konsens besteht darüber, dass die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten im Jahr 2019 die Bundesregierung aufgefordert hat, einen Änderungsprozess bezüglich der Institution „Werkstatt für behinderte Menschen“ in die Wege zu leiten, und dass die Bundesregierung daraufhin Wissenschaftlern vier Jahre (also bis 2023) Zeit gegeben hat, eine Studie zu erarbeiten, die möglichst alle relevanten Aspekte zum Thema enthalten soll. Diese Studie mit langem Vorlauf liegt jetzt, im September 2023, vor. Es ist abzusehen, dass sie das Standardwerk sein wird, an dem sich alle, die etwas zu den Themen „Werkstattlöhne“ und „Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ zu sagen haben, abarbeiten werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat damit bereits begonnen.
Die Relevanz des Darzustellenden steht also außer Frage. Bevor wir uns über ein passendes Lemma verständigen, müsste geklärt werden, ob wir uns in dem Artikel auf den Kern der Studie beschränken (Thema 1: Höhe und Zusammensetzung des Werkstattentgelts einschließlich der Fragen zum Arbeitnehmerstatus und zum Mindestlohn + Thema 2: Übergang vom Berufsbildungsbereich und dem Arbeitsbereich von WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt).
Eine erste Weiterung bestünde darin, auch andere Themen (am Rande) anzusprechen, die in der Studie des BMAS angesprochen werden, eine zweite Weiterung darin, die Diskussion vom 15. März 2023, in der der Begriff „Werkstattreform“ eine zentrale Rolle spielt, aufzugreifen.
Geklärt werden müsste auch, wie wir mit dem von der UN ins Spiel gebrachten „Abwicklungsdebatte“ umgehen. Mmn ist es nicht angebracht, den erklärten Willen betroffener Werkstatt-Beschäftigter zu ignorieren, indem man es ihnen unmöglich macht, in als „menschrechtswidrig“ definierten Arbeitsverhältnissen tätig zu bleiben, und zwar auch dann, wenn ihnen eine „Totalexklusion“ von der Teilhabe am Arbeitsleben droht.
Erst dann, wenn klar ist, was in diesem Artikel berücksichtigt werden soll und was nicht, ist es möglich, sich für „Suggestivformulierungen“ wie „Modernisierung der Werkstätten für behinderte Menschen“ zu entscheiden, obwohl es laut der UN für segregierende Einrichtungen aller Art langfristig keine Zukunft geben darf, unabhängig davon, was Betroffene bzw. deren rechtliche Vertreter (Angehörige und Betreuer) von dieser These halten. --CorradoX (Diskussion) 11:53, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Ein eigener Artikel zum Themenkomplex „Zukunft der Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland“ ist allein schon deshalb ratsam, weil der Hauptartikel Werkstatt für behinderte Menschen zu lang ist (und daneben zu viel Redundanz enthält). Der Hauptartikel sollte sich auf die Geschichte und die Gegenwart der WfbM beschränken und würde dadurch automatisch kürzer und damit lesbarer.
Nicht ratsam wäre es, die Ausführungen zur Studie des BMAS im Hauptartikel zu behandeln und ihn dadurch weiter aufzublähen. --91.97.53.109 12:01, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Inzwischen hat sich der Begriff „Reform des Werkstattsystem“ durch die entsprechende Benennung seines Gesetzgebungsprojekts durch das BMAS etabliert. --CorradoX (Diskussion) 10:42, 16. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Das Wort „Werkstattreform“ Bearbeiten

Wer das Suchwort „Werkstattreform“ in einer Suchmaschine eingibt, erhält ein merkwürdiges Ergebnis: Die meisten Treffer führen den Suchenden auf die richtige Spur, aber das Wort selbst ist oft durchgestrichen, weil es in der Quelle nicht vorkommt.
Und wieder hilft die Eingabe des Namens „Takis Mehmet Ali“ weiter. Dieser ist als Beauftragter der SPD-Fraktion für Belange von Menschen mit Behinderungen und ehemaliger Leiter einer WfbM offenbar eine Art „Vordenker“ innerhalb der SPD. Am 5. September ließ er auf „abgeordnetenwatch.de“ ([1]) das folgende Statement veröffentlichen:

„Mit einem Gesetzespaket mit Fokus auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, mit Schwerpunkt auf das Entgeltsystem und die bessere Übergangsgestaltung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, kann […] noch in dieser Legislaturperiode gerechnet werden.
Wie diese Reform [sic!] genau ausgestaltet sein wird und welchen Anpassungen die Werkstätten unterliegen werden, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht seriös beantwortet werden.“

Was bedeutet das Zitat für diesen Artikel? Die Praxis, „Reform + Attribut“ als Oberkategorie für die vorgeschlagenen und geplanten Maßnahmen zu benutzen, scheint sich einzubürgern, ebenso die Engführung der Begriffsanwendung auf das am Titel der BMAS-Studie erkennbare Doppelthema.
Am 30. Mai 2023 berichtete Dirk Fensterseifer von einer Konferenz der Werkstatträte in Berlin, die eine Woche vorher stattgefunden hatte ([2]). Der Berichterstatter sei hellhörig geworden, nachdem er gemerkt habe, dass alle Parteienvertreter auf der Konferenz die Begriffe „Werkstättengesetz“ und „Entgelt-Reform“ benutzt hätten. Wenn dies zutrifft, so wäre Fensterseifer einer der ersten Zeugen einer „Begriffsetablierung von oben“ geworden.
Wie gehen wir mit den sich erhärtenden Indizien dafür um, dass „Werkstattreform“ offenbar eine Art Oberbegriff für die sich etablierenden Begriffe „Werkstättengesetz“ und „Entgeltreform“ darstellt? --CorradoX (Diskussion) 18:48, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Vorschlag zum weiteren Verfahren Bearbeiten

  1. Das Lemma bleibt als Arbeitstitel erhalten (Provisorium).
  2. Der Inhalt des – wie auch immer auf Dauer zu benennenden – Artikels konzentriert sich auf die Diskussion zu den Themen „Entgeltreform“ und „Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt“ seit 2019.
  3. Die Auftragsarbeit für das BMAS bildet die Hauptquelle der Darstellung. Weitere Quellen können zum besseren Verständnis (in Maßen, außer im Abschnitt „Rezeption“!) ergänzt werden.
  4. Aussagen zur Legitimität der Angewiesenheit arbeitender Menschen mit Behinderung auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind wohl unvermeidlich. Das wird durch die letzte Einfügung (Positionierung der Diakonie Deutschland) deutlich. Geklärt werden müsste, wie weit der Rahmen der geplanten Änderungen berücksichtigt werden soll, nämlich erstens die generelle Abkehr vom Fürsorge-Paradigma im Umgang von Menschen mit Behinderung und zweitens die vorangegangenen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz. Vor dessen Verabschiedung beteuerten Politiker, dass es dazu beitragen solle, Menschen mit Behinderung aus dem „Sozialhilfe-Kontext“ zu lösen. --CorradoX (Diskussion) 12:06, 25. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

UN als „Buhmann“ Bearbeiten

Der Eindruck, Kämpfer für die Umsetzung des Art. 27 UN-BRK in die Praxis seien „rücksichtslose Zwangsbeglücker“, beruht auf einem fragwürdigen „Feindbild“. Deutlich wird das an der Geschichte des Art. 24 UN-BRK, in dem es um die Beschulung behinderter Kinder in Regelschulen geht. Der UN geht es bei beiden Artikeln darum, denen, die nach Inklusion streben, eine inklusive Beschulung bzw. (zeitlich anschließend) Arbeit auf einem inklusiven Arbeitsmarkt zu ermöglichen, nicht darum, ein flächendeckendes Verbot segregierender Institutionen herbeizuführen, die auf Akzeptanz unter Teilen Betroffener stoßen bzw. von ihnen ausdrücklich präferiert werden. --91.97.73.191 18:26, 25. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

„Fehlanreize“ Bearbeiten

In seinen „Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands“ ([3]) zeigte sich im Jahr 2015 der „Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der UN in Abschnitt 49b „besorgt“ über „finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern“.
Es müsste geklärt werden, welche finanziellen Leistungen nach dem deutschen Sozialrecht konkret nach Auffassung des Fachausschusses „Fehlanreize“ bilden. Genau diese zu beseitigen, wäre eine Aufgabe für Reformer. --CorradoX (Diskussion) 19:15, 30. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Im Kontext der damals in Angriff genommenen Gestaltung des Bundesteilhabegesetzes beschäftigte sich im September 2015 die Friedrich-Ebert-Stiftung ausführlich mir der „Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt“ ([4]). Auf Seite 13 ging sie in dem Kapitel „Aktuelle politische Anforderungen an eine Teilhabestrategie“ auf das Urteil des Staatenberichts vom Mai 2015 ein. Das oben stehende Zitat ist dort in der Formulierung: „Darüber hinaus äußert sich der UN-Ausschuss sehr kritisch zu den vermeintlichen Fehlanreizen der WfbM-gebundenen Sozialleistungen“ wiederzufinden.
Im Jahr 2023 ist das Zitat erneut zu finden, und zwar in Form einer Mitteilung von kobinet-nachrichten.org. Anlass ist die Ausgabe von 5 Milliarden € in WfbM im Jahr 2021 aus Staatsmitteln in Werkstätten. Ottmar Miles-Paul schreibt zwar nicht expressis verbis, dass er diese Ausgabe für einen „Fehlanreiz“ im Sinne des Zitats aus dem Jahr 2015 hält, aber das Foto mit dem gesenkten Daumen in Verbindung mit dem Zitat legt diesen Eindruck nahe. --91.97.55.231 10:42, 1. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Ich hoffe, Miles-Paul ([5]) ist nicht der Ansicht, dass jeder Cent, den eine WfbM erhält, ein Cent zu viel sei. Bei einer plötzlichen Einstellung aller staatlichen Zuwendungen an WfbM würden alle Werkstätten abrupt insolvent. Die Folge wäre eine sofortige „Total-Exklusion“ der meisten Beschäftigten vom Arbeitsleben.
Vermutlich meint er, dass die Mittel die Werkstätten erhalten, per saldo mit der Zahl der bei ihnen Beschäftigten und der Zahl der noch bestehenden Werkstätten zurückgehen müssten. --CorradoX (Diskussion) 11:44, 2. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Es gibt ein besseres Zitat, das zeigt, was konsequente Kämpfer für die Menschenrechte auf Bildung und auf Arbeit zum Thema „Werkstattfinanzierung“ meinen:
„Es dürfen […] nur noch so viele staatliche Mittel in Sondersysteme fließen, wie unbedingt nötig sind, um eine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen während der Transformationsphase zu einem UN-BRK-konformen, das heißt inklusiven, Zustand zu verhindern (UN, Committee on the Rights of Persons with Disabilities, 2016, S. 40). Bestandsinteressen von Trägern oder Dienstleistern oder sonstige Strukturinteressen sind dagegen als solche kein menschenrechtlich legitimer Finanzierungsgrund.“ 
Quelle: Ruth Enggruber, Frank Neises, Andreas Oehme, Leander Palleit, Wolfgang Schröer, Frank Tillmann (Hrsg.): Übergang zwischen Schule und Beruf neu denken: Für ein inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive. Mai 2021, S. 7). --91.97.72.41 10:32, 9. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Lemma II Bearbeiten

Dieter Basener spricht hier von einer „Reform des Systems der beruflichen Teilhabe“. Dieses Lemma entspräche wohl am ehesten der Aufgabe, die sich tatsächlich stellt, wenn man konsequent in Kategorien der Menschenrechte denkt. Das Problem: eine derartige Agenda steht nicht auf der politischen Tagesordnung, und Baseners „Visionen“ sind von einer ungewöhnlich großen Reichweite.
Tatsächlich zur Debatte steht das, was am Anfang der Diskussion zu diesem Artikel als erster Rotlink ins Auge springt. Unsere Aufgabe bestünde darin, eine elegantere Formulierung zu finden, die Aussagen in maßvollem Umfang zum Kontext der Aufgabenstellung durch die Bundesregierung im Jahr 2019 nicht rigoros ausschließt. „Bremsen“ wie im Fall „Inklusionsbetrieb“ können maßlose Weiterungen des Kernthemas verhindern. --CorradoX (Diskussion) 17:46, 2. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Die Empfehlung, dass Wikipedianer sich nicht mit „eigentlich fälligen Hausaufgaben“ befassen sollten, wird durch den Beitrag von Tobias Bernasconi bestätigt. Das Problem fängt bereits mit dem richtigen „Labeling“ der Personen an, die nach § 219 Abs. 2 SGB IX als „nicht werkstattfähig“ gelten. Dass das damit verbundene besondere Ausmaß von Exklusion ein „No Go“ ist, liegt auf der Hand. Aber welche Form der Inklusion ist bei diesem Personenkreis überhaupt möglich? Muss nicht doch, wie Bernasconi es empfiehlt, der Begriff „Arbeit“ in Art. 27 UN-BRV öfter durch den Begriff „Tätigkeit“ ersetzt werden, als es Reformwilligen lieb ist, verbunden mit einer Rehabilitation des Schutzgedankens? Der durch diese Fragen notwendig entstehende Streit könnte verhindern, dass noch in dieser Legislaturperiode ein umfassendes Gesetzespaket verabschiedet werden kann.
Es hilft nichts: Wir sollten uns an das im Titel der Studie vorgebene „Korsett“ halten, sonst können wir die Hoffnung auf ein griffiges Lemma für diesen Artikel begraben. --CorradoX (Diskussion) 12:33, 4. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

„Neigung“ und „Eignung“ Bearbeiten

Als Antwort auf die Frage, wie man mit dem Konklikt zwischen den (vermeintlich) „unrealistischen“ Wünschen eines nicht voll geschäftsfähigen Menschen (die Rolle von Betreuern fehlt noch in diesem Artikel! Gerade die von der BA durch ihre fachliche Weisung exkludierten Personen stehen überwiegend unter Betreuung – zumeist wegen mindestens „mittelschwerer geistiger Behinderung“ –) und der Eignung für die Wunschtätigkeit umgehen sollte, ist in § 1631a BGB zu lesen:
„In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufs nehmen die Eltern insbesondere auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht. Bestehen Zweifel, so soll der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden.“
Der Grundsatz: „Nichts über uns ohne uns!“, den sich die Behindertenbewegung auf die Fahne geschrieben hat, wurde also vom Gesetzgeber schon vor Jahrzehnten sogar auf die sensible Eltern-Kind-Beziehung angewandt. „Du bist ungeeignet für deine Wunschtätigkeit und basta!“ – Im Fall nicht behinderter Jugendlicher wird diese autoritäre Einstellung schon lange nicht mehr vom Staat toleriert.
In diesem Artikel müsste geklärt werden, ob bzw. inwieweit das Urteil „nicht geeignet“ ausreicht, um Menschen im Zeitalter der Geltung der UN-BRK in Deutschland weiterhin vom allgemeinen Arbeitsmarkt gegen deren Willen fernhalten zu können. --CorradoX (Diskussion) 11:52, 8. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Laut dem Bericht von 53grad-nord.com (letzter Link unter „Weblinks“) soll Corinna Rüffer, die Behindertenbeauftragte der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, das Verhalten der Bundesagentur für Arbeit mit den Worten kommentiert haben: „Die sind ehrlich gesagt ganz froh, wenn sie die Leute nach dem BBB [= Berufsbildungsbereich von WfbM] nach zwei Jahren als Kostenträger los sind und wissen, die bleiben in der Werkstatt als dauerhaft erwerbsgeminderte Personen, um die sich keiner außerhalb der Werkstatt mehr so richtig kümmert.“ --91.97.48.188 18:33, 8. Okt. 2023 (CEST)Beantworten