Diskussion:Radio Weser.TV

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von H7 in Abschnitt „Öffentlich-rechtlich“

„Öffentlich-rechtlich“ Bearbeiten

Gibt es für die hier behauptete Rechtsform eine Quelle? Der Verein tritt jedenfalls privatrechtlich auf. Öffentlich-rechtlich waren allenfalls die früheren Offenen Kanäle. Der Sender schreibt selbst, im Niedersächsischen Landesrundfunkgesetz (2001, NMedienG) sei „die bis dahin gültige Unterscheidung zwischen den sogenannten Nichtkommerziellen Lokalsendern (NKLs) und den Offenen Kanälen (OKs) aufgehoben und beide Varianten verschmolzen zum sogenannten Bürgerrundfunk“ (Quelle). Für „nichtkommerziell“ und „gemeinnützig“ (Quelle NLM) gibt es viele denkbare Rechtsformen, gGmbH, e.V. und vielleicht noch andere mehr. Mit öffentlich-rechtlich hat das noch nichts zu tun. Ein privater Veranstalter wird auch nicht dadurch öffentlich-rechtlich, indem er Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (der NLM) übernimmt. Also: Falls die behauptete Rechtsform stimmt, bitte belegen, andernfalls ist es ein privater Rundfunksender. --H7 (Diskussion) 16:53, 10. Jun. 2014 (CEST)Beantworten