Diskussion:Römerbrunnen (Bad Vilbel)

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hasenläufer in Abschnitt „Heilquelle“ und „gemeinnützige Quelle“

„Heilquelle“ und „gemeinnützige Quelle“ Bearbeiten

Mit dieser Änderung habe ich „Heilquelle“ durch „gemeinnützige Quelle“ ersetzt. Bedeutet „gemeinnützige Quelle“ gleichzeitig „Heilquelle“? Ein ähnlicher Fall im Artikel Gerolsteiner Brunnen, dort heißt es:

„1953 erklärte das rheinland-pfälzische Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten, dass es sich bei Gerolsteiner Sprudel um eine gemeinnützige Quelle handelt. Damit erhielten die Mineralquellen nach rheinland-pfälzischem Wasserrecht den Status staatlich anerkannter Heilquellen.“

Soweit also die Rechtslage in Rheinland-Pfalz. Gilt Ähnliches auch in Hessen? --Hasenläufer (Diskussion) 21:29, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten