Diskussion:Präsident des Bundesrates (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rob951 in Abschnitt Protokollarische Stellung

Aufgaben Bearbeiten

Wäre es nicht auch prima, wenn man erführe, was der B. eigentlich so macht? Bis jetzt steht hier ja hauptsächlich, wie er bestimmt wird.

Nochmal zur protokollarischen Stellung Bearbeiten

Der zuvor (unten) gegebene Link ist tot.

Auf der Seite Protokollarische Rangordnung, auf die der Artikel in der Passage "nach der protokollarischen Staatspraxis steht er jedoch an vierter Stelle" verweist, wird auf http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_9540/DE/struktur/organisation/praesident/praesident-node.html verlinkt. Dort heißt es:

"Eine verbindliche Festlegung der protokollarischen Platzordnung gibt es jedoch in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Deshalb ist offen, wie die höchsten Repräsentanten der Verfassungsorgane Bundesrat, Deutscher Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht nach dem protokollarisch unstreitig höchsten Repräsentanten, dem Bundespräsidenten, rangieren."

Bitte die Behauptung belegen, oder Seite ändern!

protokollarische Stellung Bearbeiten

"In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine offizielle Rangliste, welche die innerstaatliche Rangordnung verbindlich festlegt. Die Anwendung starrer Rangordnungen würde der Vielfalt staatlicher Veranstaltungen nicht gerecht werden. Im übrigen verfügen auch andere große Nationen nicht über offizielle Ranglisten. Hinsichtlich der Rangfolge der Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes hat sich jedoch im Laufe der Zeit folgende Staatspraxis herausgebildet:

   * Bundespräsidentin oder Bundespräsident
   * Präsidentin oder Präsident des Deutschen Bundestages
   * Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler
   * Präsidentin oder Präsident des Bundesrates
   * Präsidentin oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts "

Quelle: http://www.bund.de/nn_168142/Content/Hintergrund/Protokoll/Rang-und-Titulierung/Protokollarische-Rangfragen/Protokollarische-Rangfragen-knoten.html__nnn=true --Berlin-Jurist 16:02, 11. Feb 2005 (CET)

(Deutscher) Bundesrat Bearbeiten

Das Grundgesetz kennt nicht den "Deutschen Bundesrat" sondern nur den "Bundesrat" (Art. 50). Ich ändere entsprechend.--Ulula 22:53, 4. Aug 2005 (CEST)

Flaggenregelung einfügen? Bearbeiten

Vorschlag: „Der Bundesratspräsident führt die Bundesdienstflagge in der Größe 30 × 30 cm, seine Vertreter in der Größe 25 × 25 cm.[1]“ --Matt1971 10:34, 10. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Weiterer Weblink? Bearbeiten

Vorschlag: Präsidentschaft des Bundesrates --Matt1971 10:34, 10. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Lemma "Deutscher Bundesrat" vs. "Bundesrat (Deutschland)" Bearbeiten

Die Verschiebung erfolgte mit der Begründung Name analog zu Präsident des Deutschen Bundestages. Allerdings heißt der Bundestag offiziell auch "Deutscher Bundestag", der Bundesrat hingegen nur "Bundesrat", nicht Deutscher Bundesrat. Mein Vorschlag daher: Rückverschiebung auf Präsident des Bundesrates (Deutschland), oder alternativ Präsident des deutschen Bundesrates (deutsch klein als Hinweis dass es sich nicht um einen Eigennamen handelt). Gruß --Rapober 22:23, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Jede Lösung, die keine Klammer benötigt, ist eindeutig vorzuziehen. Gruß axpdeHallo! 17:40, 26. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Kann ich das als Votum für Präsident des deutschen Bundesrates auffassen? Das berechtigte Argument für ein klammerfreies Lemma spricht gegen die einfache Rückverschiebung. Danke + Gruß --Rapober 18:37, 26. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Yep, darfste! :) axpdeHallo! 19:24, 26. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Amt des Bundesratspräsidenten ruht? Bearbeiten

Im Artikel wurde durch Ruhri66 eingefügt, dass das Amt des Bundesratspräsidenten derzeit ruhe, da dieser den zugetretenen Bundespräsidenten vertreten müsse. Gibt es für diese Aussage einen Beleg? Meines Erachtens ist Böhrnsen noch immer Bundesratspräsident, der zusätzlich die Befugnisse des Bundespräsidenten übernommen hat. Gruß --Rapober 17:54, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Zustimmung. Ruhri66 hat keinen Beleg geliefert und nach Aufgaben der Vizepräsidenten sieht es auch nicht gerade danach aus. Böhrnsen ist ja nicht "verhindert". Folglich habe ich den Passus wieder entfernt. --188.96.233.207 17:13, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Einverstanden. Falls wir beide irren, kann ja unter Angabe einer Referenz die Aussage wieder im Artikel aufgenommen werden. Gruß --Rapober 17:28, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Doch, soweit ich weiß ist Böhrnsen "verhindert". Es gibt zwar im Moment keinen Bundespräsidenten, aber Böhrnsen übernimmt dessen Aufgaben. Und so pflanzt sich das im Bundesrat fort. Böhrnsen bleibt Bundesratspräsident, aber die Aufgaben des Bundesratspräsidenten werden von Müller und Rüttgers wahrgenommen. So geschrieben hier: http://www.welt.de/die-welt/politik/article7866260/Wer-folgt-Horst-Koehler-nach.html (ganz unten) und hier: http://www.bild.de/BILD/regional/duesseldorf/dpa/2010/06/03/ruettgers-leitet-naechste-bundesratssitzung.html Damit denke ich hat Ruhri66 ganz klar recht. --Intimidator 20:28, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Habe mich gerade auch noch mal belesen. Wie Du richtig sagst, ist Böhrnsen "verhindert" (siehe bspw. [2]), das passt auch zum Grundsatz der Inkompatibilität. Ob das jedoch gleichzusetzen ist mit "Amt ruht", das kann ich nicht sagen. Wer kann helfen? Danke + Gruß --Rapober 20:38, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Der Abschnitt "Vertretung des Bundesratspräsidenten" ist eine gute Ergänzung. Interessant wäre noch, ob die Bestimmung der Vizepräsidenten ebenfalls auf der Königsteiner Vereinbarung basiert, denn eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es meines Wissens nicht. Oder doch? Gruß --Rapober 20:45, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Schade eigentlich, dass man jetzt anscheinend schon ein Jurastudium benötigt, um Wikipedia-Artikel schreiben zu können. Die Frage, ob das Amt des Bundesratspräsidenten nun ruht oder ob er lediglich verhindert ist, ist auf jeden Fall eine juristische Spitzfindigkeit. Das Ergebnis ist zumindest dasselbe: Bundesratspräsident Böhrnsen darf sein Amt eine Zeitlang nicht ausüben. Aber nun gut, sprechen wir also vom "Verhindertsein". Angesichts des aktuellen Falls sollte das aber explizit im Artikel erwähnt werden. Ich habe, der aktuellen Sprachregelung folgend, einen Absatz hinzugefügt. -- Ruhri66 08:47, 10. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Soweit ich weiß Vorgänger und Nachfolger laut Königsteiner Vereinbarung. Gesetzeslink hab ich jetzt keinen, aber ich suche nochmal. --Intimidator 21:20, 3. Jun. 2010 (CEST) Aber aus dieser http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_9022/DE/organe-mitglieder/praesident/kuenftige/kuenftige-inhalt.html Tabelle geht es defacto hervor. Gruß --Intimidator 21:22, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Irrtümlich wird in dem Artikel davon ausgegangen, dass Der Bundesratspräsident solange kein Bundespräsident im Amt ist dauerhaft "verhindert" ist. Eine Verhinderung liegt nur vor wenn er aktiv die Vertretung des Bundespräsidenten wahrnimmt. Also auf einer Veranstaltung o.ä. als Vertreter des Bundespräsidenten ist oder eine Aufgabe des Bundespräsidenten wahrnimmt. Somit muss stets unterschieden werden in welcher Funktion er welche Tätigkeit ausübt. (26.8.2010) (nicht signierter Beitrag von 141.90.9.62 (Diskussion) 09:07, 26. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

"Wahl"? Bearbeiten

Auf der Hauptseite steht, Hannelore Kraft sei als erste Frau zur Bundesratspräsidentin gewählt worden. Auch der vom Auf-der-Hauptseite-Einfüger als Quelle verwendete Stern schreibt etwas von einer einstimmigen Wahl. Das hat mich gewundert, ging ich doch bisher immer davon aus, der Präsident des Bundesrates werde nicht gewählt, sondern rücke ganz automatisch ins Amt nach. Kann das vllt. mal noch jemand hier im Artikel verdeutlichen? --slg 21:40, 15. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Der Bundespräsident wird gewählt! Nach Artikel 52 des Grundgesetzes wählt der Bundesrat seinen Päsidenten auf ein Jahr. Hier im Artikel steht zwar, dass turnusgemäß der Vorsitz des Bundesrates und damit die Tätigkeit als Präsident von den Ministerpräsidenten übernommen wird und das nach der Vereinbarung auch bereits bestimmt ist wer es wird, es ist halt eine etwas eigene Art von Wahl. --Boldewyn 09:00, 16. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Danke! Beruht demnach der turnusmäßige Wechsel der Präsidentschaft gar nicht auf einer verfassungsmäßigen Grundlage, sondern einfach auf der Königsteiner Vereinbarung zwischen den Ländern? Und die im GG vorgesehene Wahl ist durch diese Vereinbarung einfach ein Akt der Akklamation durch die Ländervertreter geworden? Der Artikel Königsteiner Vereinbarung ist ja noch sehr kurz und unbequellt; ein bisschen was zu den geschichtlichen Grundlagen (in beiden Artikeln) wäre nicht schlecht. --slg 18:38, 16. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Na aber dennoch ist es ja dann keine Wahl wenn schon vorher feststeht wer das Amt übernehmen soll. Interessant wäre dabei ob alle bisherigen B.präsidenten einstimmig "gewählt" wurden. Denn wenn nicht (also wenn es tatsächlich eine freie Wahl ist) würde das ja die Königsteiner Vereinbarung verletzen. (nicht signierter Beitrag von 78.53.199.169 (Diskussion) 17:37, 17. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten
Ist trotz Vereinbarung von Königstein trotzdem eine Wahl. Dass es sich trotz üblicher Einstimmigkeit um eine Wahl handelt, ist m.E. auch aus dem Umstand ablesbar, dass ohne den formellen Zustimmungsakt im Bundesrat der Wechsel nicht zustande kommen würde. --N.Eschenhagen 23:43, 13. Jan. 2011 (CET)Beantworten
imho ist das ungefähr so wie mit vielen Parteivorsitzenden: gibt es genau einen Kandidaten, ist es eine Wahl, gibt es zwei oder mehr, ist es eine Kampfkandidatur. Formell und damit enzyklopädisch ist es eine Wahl, vom praktischen Ansatz nur grad "nicht so wichtig" -- P.oppenia (Diskussion) 14:48, 13. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Amt oder Person? Bearbeiten

Der Vizepräsident ist der Vorgänger des Bundesratspräsidenten. Aber bezieht sich das auf den Ministerpräsidenten des jeweiligen Bundeslandes, oder auf die betreffende Person? Wenn Müller plötzlich durch einen neuen saarländischen MP ersetzt werden würde, wäre Müller dann noch der Vizepräsident? --Steve80a 21:10, 18. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Der Turnus bezieht sich auf das Amt: Genau wie beim Amtsende eines als Bundesratspräsident amtierenden Ministerpräsidenten (Rücktritt, Wahl eines neuen MPs, …) findet eine Nachwahl statt (§ 5 Abs. 2 Geschäftsordnung des Bundesrats). -- mc005 01:33, 19. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Lemma Bearbeiten

Das gegenwärtige Lemma ist eindeutig falsch und TF, weil die amtliche Bezeichnung Präsident des Bundesrates lautet. Es müsste eine Verschiebung erfolgen. Da auf dem richtigen Lemma (Präsident des Bundesrates (Deutschland)) eine WL liegt, ist mir das aber zu mühselig. Vielleicht hat ja jemand anderes Lust und übernimmt das. Gert Lauken 16:02, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Unbeschadet der Tatsache, dass du die amtliche Bezeichnung korrekt genannt hast, würde ich jedoch nicht gleich von Theoriefindung ausgehen oder schreiben, dass das Lemma falsch wäre, denn dieses Lemma muss nicht amtlichen Vorgaben entsprechen. Zudem ist hier das Attribut „deutsch“ (etwa im Gegensatz zu „Deutscher Bundestag“) ja absichtlich kleingeschrieben. Das Lemma ist im hiesigen Fall also mehr beschreibender Natur. --Benatrevqre …?! 20:11, 10. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Nunmehr verschoben nach Präsident des Bundesrates (Deutschland), vgl. auch Bundesrat (Deutschland)--Lutheraner (Diskussion) 19:46, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Bild Stephan Weil Bearbeiten

Da Weil nun neuer BRP ist sollte man auch das Bild ersetzen.--Cvb3 (Diskussion) 13:41, 1. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Jawohl, ich habe das aktualisiert. Gruß -- Felix König 15:37, 1. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Amtierender und 2. Stellvertreter eine Person? Bearbeiten

Wie kann das denn sein? Amtierend ist Weil, 1. Stellv. Seehofer, 2. Stellv. wieder Weil?! Müsste ja theoretisch ein Sachse sein, aber wer habe ich nicht herausfinden können... (nicht signierter Beitrag von 141.55.126.69 (Diskussion) 6. Nov. 2013, 17:32 bzw. 17:33)

Danke für Hinweis! Das war natürlich Murks, da wurden bei der Aktualisierung die beiden Vizepräsidenten. 1. Vizepräsident ist der Vorgänger des Präsidenten, also Kretschmann, 2. Vizepräsident ist der voraussichtliche Nachfolger, also Bouffier. Ich habe das gemäß der Homepage des Bundesrates nun korrigiert bzw. aktualisiert. Gruß -- Felix König 18:04, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Wahl während der Amtszeit Bearbeiten

Was geschieht, wenn während der Amtsperiode im Land des Bundesratspräsidenten eine Landtagswahl stattfindet und ein Regierungswechsel erfolgt? Für Nordrhein-Westfalen z. B. ist das Jahr 2026/27 vorgesehen. Im Jahr 2027 wird aber auch regulär Landtagswahl sein. Was passiert in einem solchen Fall? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 14:34, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Gute Frage. Da der Bundesratspräsident Mitglied des Bundesrats sein muss, dürfte ein im Land abgewählter Ministerpräsident das Amt verlieren. Wenn er nicht mehr in der Landesregierung ist, wird er auch kein Bundesratsmitglied mehr sein. Ziko (Diskussion) 18:11, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Nachtrag: Steht schon drin, suche unter "Dreimal kam es bisher zum Wechsel eines Bundesratspräsidenten in einem laufenden Geschäftsjahr". Ziko (Diskussion) 18:16, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Wahl oder Ernennung? Bearbeiten

Zum Bundesratspräsidenten wird der Regierungschef des Landes gewählt, welches die Präsidentschaft im Bundesrat innehat. Wie soll das gehen? Entweder etwas ist ein Wahl dann kann sich mindestens eine zweite Person zur Wahl stellen oder es steht vorher fest wer BRP wird, dann ist es keine Wahl sondern eine Ernennung. Vermutlich ist gemeint, dass de facto feststeht wer BRP wird, de jure aber gewählt wird. Dann muss das aber auch so aus dem Artikel hervorgehen. Absprachen kann man auch brechen. --2A02:908:C31:B780:9980:15E:DF87:7906 17:03, 18. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Protokollarische Stellung Bearbeiten

Habe den Wortlaut über die protokollarische Stellung mal angepasst. Deutschland führt keine klare protokollarische Rangstellung, dies kam aus der bisherigen Formulierung nicht hervor. Meine Neuformulierung klingt noch etwas holprig, vielleicht findet da jemand bessere Worte. Rob951 (Diskussion) 15:09, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten