Diskussion:Pränatales Abstammungsgutachten

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 109.43.51.56 in Abschnitt Situation außerhalb Deutschlands

Allgemeines zu Abstammungsgutachten (DNA-Analyse) Bearbeiten

Der folgende Text ist im Artikel zu lesen:

"Als Untersuchungsmaterial des möglichen Vaters kann eine Speichel- oder Blutprobe verwendet werden. Erfolgt die Entnahme des Speichels z.B. durch einen Arzt und wird die Identität der Person anhand des Ausweises überprüft und dokumentiert, so gilt dies als Identitätsnachweis vor Gericht. Ein heimlich durchgeführter pränataler Vaterschaftstest mit Hilfe von Haarproben, benutzten Taschentüchern o. ä. verstösst gegen die Persönlichkeitsrechte der untersuchten Person und wird z.B. von deutschen Gericht en nicht anerkannt (siehe dazu Gendiagnostikgesetz)."

Wie kann es denn dazu kommen, dass ein solcher Schwachsinn publiziert wird? Wie entimmt man denn dem ungeborenen Kind eine Haarprobe oder wie putzt man diesem die Nase. Das würde mich echt mal interessieren! Denn hier handelt es sich ja wohl doch um einen pränatalen Vaterschaftstest, für Dummies: um einen Test vor der Geburt.

Für Dummies: Es geht bei den Haarproben und Taschentüchern um den VATER, lol.
Anmerkung: Es gibt hier Unstimmigkeiten. Im Artikel über Vaterschaftstests Ist vermerkt, dass es NICHT in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Es ist demnach dem Vater erlaubt OHNE Einstimmung des Kindes/der Kindsmutter als gesetzlichen Vertreter einen Vaterschaftstest durchzuführen. Dieser wird vor Gericht nicht anerkannt. Gemäß der Gleicheit vor dem Gesetz sollte dies also auch der Mutter möglich sein.
Anmerkung2: Der Artikel ist trotzdem ungenau geschrieben; ich bin auch über oben genanntes Problem gestolpert, als ich den Artikel gelesen habe.
Alle diese hier nicht sinnvollen Informationen sind aus diesem Artikel entfernt und finden sich in aktuell gültiger Fassung in Abstammungsgutachten (DNA-Analyse). --Juliabackhausen 02:11, 22. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Gendiagnostik-Gesetz Bearbeiten

Seit dem 1. Februar 2010 gibt es ein neues Gesetz in Deutschland. Bitte nicht aktuelle Versionen entfernen und wieder zurückverweisen auf Versionen von 2009. Obiger Text ist damit auch überholt!!

Pränatale Tests z.B. sind verboten und nur noch bei Straftaten erlbaubt. Damit ist auch die Diskussion bzgl. Haarproben obsolut. Auch die Diskussion über die Zustimmung ist durch das neue Gesetz geregelt. Ohne Zustimmung geht es nicht. (nicht signierter Beitrag von Schatzl (Diskussion | Beiträge) 11:32, 14. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Aktuell gültige Variante eingebaut. --Juliabackhausen 02:11, 22. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Das gilt nur für Deutschland, darum macht auch Confidence (Wien) in Österreich gutes Geld, denn es ist nicht verboten, den Test im Ausland durchführen zu lassen. Wobei die das Blut auch nur weiterleiten in die USA zu Natera. --217.224.202.142 14:01, 2. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Artikel um nichtinvasiven Test ergänzt Bearbeiten

Scheint eine neue Methode auf dem Markt zu sein: http://www.confidence.at/index.php?test_vor_der_geburt --Alfred Klose (Diskussion) 01:13, 12. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 22:21, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Situation außerhalb Deutschlands Bearbeiten

Es ist nur die deutsche Rechtslage beschrieben. Ein Verweis auf Länder, in denen es allgemein legal ist oder die Situation in AT/CH sollte mMn noch beschrieben werden. --109.43.51.56 11:21, 11. Aug. 2022 (CEST)Beantworten