Diskussion:Personenschutz

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 165.225.73.33 in Abschnitt Drängler

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Die Artikel Personenschutz und Leibwache haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Leibwache einige Textpassagen übernommen und in Personenschutz eingefügt.

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Darian (Diskussion) 16:41, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

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-- DuesenBot 08:30, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

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-- DuesenBot 13:29, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Inhalt Bearbeiten

Wo soll denn nun der moderne Bodyguard abgehandelt werden, hier? Dann aber ein paar Takte dazu oder woanders (Bodyguard (Beruf) o.ä.)? Ich hab jetzt mal die iw rein gesetzt. Ich denke, daß es unbedingt einen extra Artikel geben sollte. Apokalypse 13:12, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Zeugenschutz Bearbeiten

 
Zeugenschutz bei Gericht

fehlt hier noch, ein paar Sätze würden schon reichen. --84.56.39.185 00:45, 3. Nov. 2007 (CET)Beantworten







Privater Personenschutz Bearbeiten

Zweiter Abschnitt Satz 5: "Der hierbei betriebene Aufwand könnte sowohl logistisch, als auch finanziell von keinem privaten Personenschutzunternehmen erbracht werden"

Dies ist eindeutig falsch: Es gibt sicherlich große Personenschutz-Unternehmen die diesen Aufwand bewältigen können.

Wenn es sie noch nicht gibt wäre es jedoch mit dem Einsatz an benötigten Fachkräften möglich und Finanziell auch, dies wäre ja nur eine Frage des Geldes bei allein 109 Milliardären davon allein 63 Multimilliardären (Manager Magazin Spezial 2008) in Deutschland, könnte solch einer die Kosten sicherlich stemmen.

Im Ausland findet dies ja auch Statt man erwähne nur die Mehrzahl der russischen Oligarchen oder so manchen US-Multimilliadär.

Image-Frage Bearbeiten

„Im privaten Personenschutz liegen selten akute Bedrohungslagen vor, Begleitschutz dient oft dem Image.“
Das mag in Deutschland zutreffen, aber wer sich z.B. in gewissen Regionen z.B. Brasiliens oder Südafrikas, in denen Gewaltverbrechen an der Tagesordnung sind, als wohlhabende Person herumtreibt, mag doch recht akuter Bedrohung ausgesetzt zu sein. Kann das also gestrichen werden? --Chricho ¹ 19:20, 24. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Seit 24 Feb. keine Reaktion, außerdem nicht belegbar und m.E. zu verallgemeinert, habe es mal probehalber mit einer vorsichtigeren Formulierung vesucht, die auch mit einbezieht, dass auch wenn keine akute Gefährdungslage vorliegt bei Promis ab einem gewissen Bekantheitsgrad und/oder bei Veranstaltungen mit bestimmten Personen im Mittelpunkt und glecihzeitiger "Massenhysterie" immer eine gewisse Restgefahr besteht, dass jemand grundlos austickt und in irgendeiner Form auf den Promi losgeht. --Gag101 (Diskussion) (22:16, 22. Okt. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Die "Leibgarde", was hier schon recht gut angesprochen wurde, geht eigentlich bis in die Bronzezeit zurück, wird in einzelnen, Filmen, Cesar von mir aus auch Cleopatra oft gut dargestellt.

Das sind dann die "Herrschaften", welche entweder am Burgtor, auch direkt bei dem Adel das Speer quergestellt haben, mussten allerdings im äußersten, auch mit in dem Kampf ziehen.

Zudem gibt es nicht nur den Bewaffneten Personenschutz, wie es der eine oder andere schon Festgestellt haben wird, den wer sich mit dem Gesetz auskennt, den muss man diese Vorgehensweise nicht erklären.

Am Anfang der Beschreibung zu finden, das der Ausdruck Bodyguard aus dem Anglizismus "übertragen" wird, Er kommt aus dem Internationalen, da es bei anderen Nationen so etwas nicht gibt, man vereinfacht es sich dort.

Wer sich in der Weltsprache, ein bisschen auskennt weis es, auch wenn die Medien anders auffassen oder entsprechend Personen, welche mal in der Öffentlichkeit stehen, es wohl oder übel für Ihr Ego angeben, hierbei sind Wir uns alle einig.

Es kommt auch nicht darauf an, wie groß oder Breit derjenige ist, sondern wie gut die Auffassung, also die Erkenntniss ist

Diesen Absatz unter den Bereich Privater Personenschutz: habe ich mir mal "reingezogen", Ganzheitlicher Personenschutz umfasst aber auch Objektschutz, sei es auch in der Verhältnismäßigkeit, ist es "andersrum" Erst der Objekt- und dann der Personenschutz.

Oder auch der Satz, der Wesentliche Unterschied zwischen behördlichen und privatem Personenschutz, Im Privaten Personenschutz liegen selten akute Bedrohungslagen vor, Begleitschutz, dient dem Subjektiven Sicherheitsempfinden.

... Das Diese Ganze Geschichte, schon nach dem Deutschem Gesetz nicht hinhaut, leuchtet vielleicht ein, den es steht ja nun keiner von dem Behörden da und gibt die hierfür benötigten Waffenscheine nach Sympathie raus.

Was den Bereich der "Stars", angeht, wobei man es weit ausholen kann, ist hierbei der Personenschutz auf den Paragraphen des Persönlichkeitsrecht bezogen, worauf ich schon einmal eingegangen bin und es auch schon eine Anekdote von einem Hamburger Anwalt gegeben hat.

Es ist zwar Recht anschaulich und auch nach eigenem Verständnis aufgebaut, allerdings hätte man sich bei denn Gefährdungsstufen: hierzu als Beispiel von 1-3, mit den "Zusatzklauseln",...schenken können, denn so welche Sätze, für sich gibt es nicht.

Auch Diesen etwas Eigenartigen Satz: Auch bei Gefährdungsstufe 1 wird meist zur Eigenverantwortung angehalten, Staatlicher Personenschutz für Privatpersonen ist sehr selten, auch ein Herr Herrhausen wurde angehalten Persönliche Sicherheit zu nehmen,...was Dieser Bekannter- weise nicht getan hat.

Wohlgemerkt, sind Sicherheitsmaßnahmen eine Frage der Vorerkenntnisse und der daraus durchgeführten Maßnahmen, das kann mit der Bekanntschaft ( Prominenz ) aber auch mit den Entscheidungen zu tun haben.

Als Tipp, ob Dieser beherzigt wird,...ist jedem selber überlassen, soll jeder Polizist ob von Bund oder Land, Feldjäger auch Sicherheitsfachkraft etc., eine Kaufmännische Schulung/ Ausbildung haben. --165.225.72.54 21:36, 2. Nov. 2018 (CET)Gruß BanjoBeantworten

Drängler Bearbeiten

Wie schon im Artikel beschrieben muss man bei Personenschützer unterscheiden zwischen Personenschützer staatlicher Institutionen, wie dem BKA und zivilen Personenschützern wie zum Beispiel von der secruitas (oder wie der Laden richtig heißt). Gerade die zivilen Personenschützer werben mit der geringen Bewegungseinschränkung beim Personenschutz. Faktisch soll es das Wegschieben von fremden Personen bewerben was aber ein Straftatbestand (Körperverletzung) und ein Eingriff in die Personenfreizügigkeit (also ein Grundrecht) ist. Kein Zivilist darf einen anderen aus purer Lust oder weil es seine Arbeit sein soll einfach so abdrängen. Das wäre ein tätlicher Angriff. Zu einer geschützten Person hinzugehen und sich in den Weg zu stellen stellt noch kein Handlungszwang nach den "Jedermannsrechten" dar. Das ist eigentlich auch Bestandteil der Ausbildung. Man darf nur das Leben des Schützlings verteidigen, nicht aber sein Ego. Der Eindruck wird aber leider häufig durch das BKA und andere Polizisten, die sich in Zivil ohne Hoheitsabzeichen "verstecken" fehlgeleitet, was zu sehr vielen Rechtsverletzungen führt, weil falsche Vorstellung von Personenschützern im Allgemeinen entstehen. Auch die Personenschützer des BKA dürfen sich nicht so rüpelhaft benehmen wie sie sich oft genug geben. Denn dazu muss es einen Bannbereich geben, durch den ein Polizist ohne richterliche Anordnung die Personenfreizügigkeit anderer einschränken darf. Dieser muss aber gekennzeichnet sein! Hoheitsrechte sind streng reglementiert. Nur wird eine Überschreitung der Hoheitsrechte selten angezeigt und noch viel seltener verurteilt (Stichwort Polizeigewalt). Der Artikel könnte etwas genauer bei seinen Umschreibungen sein. Deshalb der Anstoß. Es fehlt auch die Kritik (falsches Bild usw.). 2019 (nicht signierter Beitrag von 2A02:810A:8A80:4CD8:70E5:A7E2:10BF:BB25 (Diskussion) 00:16, 4. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Wenn man sich den Bereich einmal anschaut,... scheint die Auffassung von dem Schreiber des Artikels, darauf hinaus zu laufen,... das die Herrschaften, welche für den Personenschutz eingesetzt sind.

Dann ein Kreuz wie ein Holzpfähler haben, den Ganzen Tag irgendwelche Fitness -Übungen nebst Kampfsport machen.. und Gelegentlich am rumballern sind,.. man muss schon enttäuschen,.. Denn Diese Auffassung gibt der Bereich für Aufgaben,.. in den Absätzen, Sie sind zumeist mit Schusswaffen und Kommunikationsmitteln ausgestattet und im Nahkampf ausgebildet,.. gibt dieser Absatz wieder.

Selbstverständlich sollen die Kräfte Fit bleiben,... ist aber leider nicht die Hauptsache.

Dann der Nächste Absatz.. und zudem als Skurrile Erklärung,...sind mehrere Personenschützer tätig, sind sie auch im persönlichen Umfeld der Schutzperson tätig,.. Was ist bei dem Schreiber das Persönliche Umfeld,.. bzw. wann geht es los??

Und das Nächste,... die Hauptaufgabe ist das rechtzeitige Erkennen und verhindern von Gefahren,.. für das Erste korrekt,.. nur gibt es auch den Schutz von Persönlichen Umfeld,.. also das Persönlichkeitsrecht.

Was den Satz mit dem Frühzeitigen erkennen angeht,.. fängt es für den außenstehenden recht "unspektakulär", mit den Vorab - Ermittlungen an,.. was mit in die Analyse einfließt.

Zum Schreiber und auch Beschwerer von 4.Juli betrifft,... ist das Ganze eher eine Persönliche Rechtsauffassung... und die Herrschaften dürften entsprechende Informationen haben,.. da so reagiert wird,.. zumal sind solche Leute nicht da,.. um die Persönliche "Vorstellungskraft" oder "Moralvorstellung" durchzusetzen.

.. Weil der eine oder andere es schöner findet, ..sondern wie erwähnt,.. im Bereich der Aufgabe.

Ebenfalls unter dem Bereich,... Privater Personenschutz.. zu finden,.. hierzu die "Personenschutz - Grundausbildung",... worauf bezieht der Schreiber denn das???

Wobei es wohlgemerkt auch Uninteressant ist,... wie vermögend die zu Sichernde Person erscheint.--165.225.73.33 19:29, 22. Mai 2020 (CEST) Gruß BanjoBeantworten