Diskussion:Oppositionsführer

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Mirmok12 in Abschnitt Oppositionsführerschaft einer Partei

Folgenleiste Bearbeiten

Ich bin gegen die Folgenleiste in den Artikeln zu den jeweiligen Oppositionsführern. Normalerweise sind für so etwas Navigationsleisten üblich, die Folgenleiste zerhaut das ganze Layout und drängt sich in den Vordergrund, und das bei einer Relevanz, die ich für doch eher gering halte. --Abe Lincoln 13:46, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Dem schließe ich mich an. Es wird dadurch dem Begriff "Oppositionsführer" eine Bedeutung beigegeben, die er in der täglichen Praxis und auch rechtlich in aller Regel nicht hat. --TMFS 13:53, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Auch wenn mir die Frage eigentlich egal ist (wichtig ist mir nur die einheitliche Handhabung, bei allen rein oder bei allen raus), noch ein Argument sowohl gegen Oppositionsführer-Navi als auch gegen die Folgenleiste: Im Gegensatz zu einigen Landesverfassungen kennt das Grundgesetz weder den Begriff der Opposition noch den des Oppositionsführers. Es handelt sich also um kein offizielles Amt, sondern lediglich um den Sprachgebrauch für den Vorsitzenden der größten nicht an der Bundesregierung beteiligten Fraktion des deutschen Bundestages. Insofern hat der Artikel über den Begriff - weil weit verbreitet - eine Berechtigung und es ist auch sinnvoll in den Personenartikeln drauf hinzuweisen, aber die Berechtigung für ein verbindendes Steuerelement (und nichts anders sind Navis und Folgeleisten ist eher grenzwertig. --Mogelzahn 14:03, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Haben diesen Artikel nun auch entsprechend meiner obigen Einlassung ergänzt. --Mogelzahn 14:17, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Die Ergänzung ist sicher sinnvoll, ich hatte auch schon Zweifel, ob dies wirklich ein offizieller Ausdruck ist. Herrscht jetzt auch Konsens, dass die Folgenleiste aus den Artikeln raus kann? --Abe Lincoln 16:15, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich würde Benutzer:N.Eschenhagen noch einen Tag Zeit geben (ist ja nicht jeder ständig online). Wenn sich dann nichts getan hat, kannst Du sie (aber bitte bei allen Betroffenen) herausnehmen. --Mogelzahn 22:04, 21. Jun. 2007 (CEST) Und wie gesagt: In SH und HH z.B. ist das ein ganz offizielles Amt, aber eben auf Bundesebene nicht.Beantworten
Habe es rausgenommen. --Abe Lincoln 15:04, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Hallihallo, sorry, dass ich mich jetzt erst melde- ich habe eben erst die Debatte entdeckt:-)Ich habe zwar den Artikel zum Thema "Oppostionsführer" geschrieben. In Bezug auf die Folgeleiste bin ich leidenschaftslos- selbst habe ich sie nicht entworfen. Ich habe sie nur vervollständigt, nachdem mr auffiel, dass sie bei einigen Oppositionsführern auftauchte und bei manchen nicht. MIr soll's recht sein, wenn sie nicht auftaucht, aber ich denke, es sollte halt einheitlich sein (entweder bei allen betroffenen Artikeln drinne oder bei gar keinem).
Gruß, N.Eschenhagen
Benutzer:Unexplainable hat die Folgenleiste überall eingefügt... --Abe Lincoln 19:48, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich sehe den Begriff als einen von bestimmten Medien instrumentalisierten Kunstbegriff, um einen Herrn Westerwelle größer aussehen zu lassen als dieser ist; etwa in den sog. Sommerinterviews der letzten Jahre. Hätte dieser Begriff irgendeine Relevanz (so wie Bundeskanzler), müsste man auch dieses "Amt" wählen lassen, und zwar von allen Mitgliedern der Oppositionsparteien. Ich kann garantieren, dass es in diesem Fall nie einen sog. Oppositionsführer Westerwelle gegeben hätte. Somit liegt Wikipedia hier grundsätzlich falsch! - walterkoppe@yahoo.de, 21.09.2009 (nicht signierter Beitrag von 84.152.100.89 (Diskussion | Beiträge) 08:20, 21. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Dass es kein offizielles Amt ist, heißt noch nicht das es nicht relevant ist, sofern es im allgemeinen Sprachgebrauch häufig verwendet wird.

Man könnte aber die Frage stellen, ob die im Artikel beschriebene Bedeutung (Vorsitzende jener Fraktion bezeichnet, die die meisten Abgeordneten stellt, ohne an der Regierung beteiligt zu sein) wirklich die ist, die im allgemeinen Sprachgebrauch überwiegt.

Bei einer ersten Suche habe ich auf Anhieb diesen Stern-Artikel gefunden, in dem es heißt:

Die Oppositionsführer Westerwelle, Trittin und Lafontaine...

und diesen N24-Artikel, in dem es heißt

FDP-Parteichef Westerwelle bekräftigte in einem Dreikampf der Oppositionsführer ...

und diesen Rundschau-Artikel, in dem es heißt

FDP-Chef Guido Westerwelle, der sich gerne Oppositionsführer nennt und bald eine andere Anrede hören möchte, ...

(Hervorhebung von mir)

Man müsste wohl im Artikel erwähnen, dass nicht wenige den Begriff anders definieren oder gar ablehnen. --Abe Lincoln 09:12, 21. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Frauenanteil Bearbeiten

Ramona Pop aus Berlin wird nicht im Text genannt, daher sinds 3 Oppositionsführerinnen. (nicht signierter Beitrag von 178.203.177.171 (Diskussion) 20:52, 2. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Es tut mir leid, aber ich finde den Frauenanteil hier nicht eines Abschnittes würdig. "Dies entspricht einem Frauenanteil von 18,75 Prozent in der Oppositionsführung der 16 Landesparlamente der Bundesrepublik. Verglichen mit dem Anteil weiblicher Abgeordneter in den Landesparlamenten von durchschnittlich gut 30 Prozent sind Frauen in dieser Position deutlich unterrepräsentiert." Welchen Sinn hat es bitte, unter den Oppositionsführern aller 16 Bundesländer, also bei Posten, die nicht wirklich vergleichbar sind, einen Prozentsatz der Frauen auszurechnen, um diesen dann mit dem Anteil weiblicher Abgeordneter zu vergleichen, was nun wirklich einem Vergleich von Granatäpfeln mit Quecksilberthermometern gleichkommt? Welche Bewandtnis hat es, dass Frauen mit 18,75 Prozent in der Position des Oppositionsführers unterrepräsentiert sind? (BTW: Bei den Regierungschefs der Länder sind es 12,5 %.) Für mich sind das Zahlenspielereien ohne Wert, die etwas zeigen sollen, was in der Politik (zu Recht) keinen interessiert. -- Felix König 14:32, 29. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Danke für die Entfernung. -- Felix König 16:37, 22. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Oppositionsführerschaft einer Partei Bearbeiten

In letzter Zeil liest man, neben der gängigen Bedeutung des Begriffs, auch davon, dass die AfD in Hessen und/oder Bayern „Oppositionsführerin“[1] werde oder die „Oppositionsführerschaft übernehmen“[2] werde. Hierzu habe ich diese Frage auf Wikipedia:Auskunft gestellt. ◅ SebastianHelm (Diskussion) 13:02, 11. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Der Begriff "Oppositionsführer" wird im politischen System der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere von Journalisten) völlig überbewertet. Er entstammt ursprünglich dem Westminster-System, das eine klassische Trennung von Regierung und Opposition beinhaltet. Mit der Realität in deutschen Parlamenten der Gegenwart hat das kaum noch etwas zu tun. Im Grunde reduziert sich das Recht der Oppositionsführerschaft auf das Recht der ersten Antwort auf Redebeiträge der regierenden Koalition und meistens auch auf den Anspruch auf den Vorsitz im Haushaltsausschuss des jeweiligen Parlaments. --Koschi73 (Diskussion) 17:39, 22. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Man sollte hier nicht unterstützen, was keine Rechtsgrundlage hat, aber zum Zweck der Begriffsetablierung im politischen Raum bewusst verbreitet wird. Eine Oppositionsführerschaft gibt es in keinem deutschen Parlament und außerhalb erst recht nicht; im Landtag von Schleswig-Holstein bezeichnet Oppositionsführer das Amt einer Einzelperson und nicht die Fraktion, aus deren Vorsitz sich das Amt ableitet. Ansonsten: Wo keine Rechtsgrundlage besteht, gibt es auch keinen Anspruch, sondern nur eine Anmaßung, sich auf einen vermeintlichen Anspruch zu berufen. An sich gehörte der Artikel weitgehend zusammengestrichen, denn die grundsätzlichen Ausführungen im Abschnitt "Deutschland" werden durch die nachfolgende Tabelle bzw. Farborgie völlig überlagert. --Lexberlin (Diskussion) 19:04, 22. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Grundsätzlich stimme ich dir zu. Allerdings kann ich den Halbsatz "im Landtag von Schleswig-Holstein bezeichnet Oppositionsführer das Amt einer Einzelperson und nicht die Fraktion" nicht nachvollziehen. Artikel 18 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein lautet: "Die oder der Vorsitzende der stärksten die Regierung nicht tragenden Fraktion ist die Oppositionsführerin oder der Oppositionsführer." --Koschi73 (Diskussion) 04:45, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Das bestätigt doch den Satz. Es geht um die Einzelperson, nicht um die gesamte Fraktion. --Mirmok12 (Diskussion) 10:55, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten