Diskussion:Oldtimer/Archiv/1

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Arilou in Abschnitt "Autoveteran"

Oldtimer in der Schweiz

1)

gelten Automobile je nach Kanton ab 25 oder 30 Jahren als Veteranen. Unter einer steuerlich begünstigten Veteranenzulassung können je nach Kanton bis zu fünf oder zehn Fahrzeuge eingelöst sein, der Fahrer darf jedoch nicht mehr als 5.000 km pro Jahr mit einem solchen Fahrzeug zurücklegen.

2)

Veteranenfahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen, müssen nur alle fünf Jahre im Verkehrsprüfzentrum (Strassenverkehrsamt) zur Fahrzeugkontrolle (ansonsten alle 2 Jahre).

3)

Fahrer von Autoveteranen sind nur dann dazu verpflichtet, Sicherheitsgurte anzulegen, wenn ihr Fahrzeug nach Mai 1972 (Einführung des Gurtenobligatoriums) ihre in Verkehr gesetzt wurden. Sind jedoch Gurte montiert, müssen diese auch angelegt werden.

Nun die Frage:

Gehört Punkt 2 und 3 zu der Einleitung (Absatz) "In der Schweiz"? Ansonsten sollte man es übersichtlicher gestalten, denn Punkt 3 könnte ebenso zu Deutschland gehören, ich finde es auf jedenfall so zu unübersichtlich. Sollten wirklich alle Punkte zu "In der Schweiz" gehören so sollte bei der Gurtpflicht nochmal die SCHWEIZ bei schreiben.

Also ich muss dir bezüglich der Übersichtlichkeit auch Recht geben und möchte den Verfasser bitten, den Text detaillierter bezüglich der Länderzuordnung zu verfassen (in Deutschland muss ein Pkw zum Beispiel 30 Jahre alt sein, um als Oldtimer zugelassen zu werden)--Holli63 19:56, 9. Jan 2005 (CET)

Die Regelung in der Schweiz hat die widersinnige Konsequenz, dass erhaltenswerte, gebrauchsfähige Originalsubstanz "wegrestauriert" werden muss damit ein Fahrzeug als "Veteran" (so die offizielle Bezeichnung) überhaupt zugelassen werden kann.--Chief tin cloud (Diskussion) 18:16, 5. Feb. 2013 (CET)
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Frage an die TüV-Experten zur Gurtpflicht in Deutschland:

Meiner Kenntnis nach braucht nur ein Fahrzeug mit einer Erstzulassung nach dem 01.01.1974 mit vorderen Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Mein Opel Kadett B mit Erstzulassung August 1973 hat keine Gurte, jedoch wäre vorn eine Möglichkeit zum Einbau vorhanden(aber ohne Kopfstütze wollte ich auch keine Gurte). Komme auch so jedesmal durch den TüV. Wenn Ihr zustimmt würde ich den Text diesbezüglich ändern(Mai 1972 wäre dann nicht ganz richtig). Ich habe doch noch nie etwas in Wikipedia eingegeben und will mal üben.

Mein lieber Junge Holli63, übe bitte neben Wiki - herzlich willkommen - auch mal Sicheres Verhalten. Ist das Ernst, heute noch ohne Gurte herumzuschroten, mit dem Argument "original, also ohne Gurt" ? Befreist du dann auch die Gemeinschaft aller Versicherten davon, Dir den Rollstuhl, die Morphine und die Reha bezahlen zu sollen, wenn dann doch mal was passiert ist?
Das war das Allererste, was ich mit einem Freund in einen originalen Käfer von 1962 nachrüstete: Gurte. Auch wenn man da Löcher bohren und mit Gewindeplatten wieder verschließen mußte. Das halte ich definitiv NICHT für einen Fehler an der "Orgenahlität".
Vorschlag: "spätere" Sitze MIT integrierter Kopfstütze, oder ein guter Autosattler, der Führungen für KS einbaut, oder gleich die Recaros. Und die "orgenahlen" Sitze einlagern, UND flinkest die GURTE!!! einbauen. Manno.., das darf doch echt nicht mehr wahr sein, hier ein Gurtweglassen noch zu lesen.. .
Freundlichen Oldtimer-Gruß (Käfer Bj.75, Honda CB 750 Four F2 BJ. 78, 3x NSU Quickly (Bj. 54, 59, 64) zum Nachdenken über "original" versus Sicherheit,
Hallo lieber BerndB, auf jedem Fall hast du tolle Fahrzeuge. Ich gebe dir zu 99 % schon vorab Recht. Die Todesfälle bei Verkehrsunfällen sind garantiert gesunken. Mir ging es bei dem Beitrag nicht darum, etwas gegen den Gurt zu schreiben, sondern darum, wie es halt mit der Gurtpflicht in Deutschland aussieht(wer verpflichtet ist..). Ist die Chance auf einen Rollstuhl nach Verkehrsunfall durch Einführung der Gurtpflicht nicht gestiegen? Ich kann vollkommen falsch liegen und will mich da auch nicht festlegen. Wäre eigentlich ein interessantes Thema: Auswirkungen des Gurtes empirisch belegt. Freundliche Grüße (BMW R90/6 von 75, Kadett B von 73 und Golf mit Gurten, die ich auch anlege) --Holli63 20:31, 10. Jan 2005 (CET)


Hallo guter Holli63, na dann sind wir uns ja einig. :-)) (Übrigens ist Dein Fuhrpark auch nicht von schlechten Eltern, eine R90/6 oder ähnliche/S fehlt in meiner Sammlung... ;-)) Freundlichen Gruß, und ein Sorry für den anranzigen Ton, BerndB 18:05, 31. Jan 2005 (CET)
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"Autoveteran"

Es ist ja lobenswert, einen Begriff, der strenggenommen ein Scheinanglizismus darstellt, als solchen zu entlarven. Bei Handy ist es auch kein Problem, stattdessen den ebenfalls eingebürgerten Begriff Mobiltelefon zu benutzen. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Wikipedia, deutsche Begriffe, die absolut unüblich und weitgehend unbekannt sind als Lemmata zu etablieren. Die Wikipedia soll Wissen beschreiben, nicht Wissen schaffen. Ich empfehle den Anhängern des Begriffes "Autoveteran", durch geeignete Veröffentlichungen dafür zu sorgen, dass der Begriff Verbreitung findet. Sollte bei vereinzelten Benutzern dennoch das Bedürfnis bestehen, "Autoveteran" als Bezeichnung des eigentlichen Artikels zu verwenden, bitte ich darum, diesbezüglich ein Meinungsbild zu starten. Von bisherigen Meinungsbildern ist die Anlage eines nahezu als "Kunstbegriff" zu bezeichnendem Lemma nicht gedeckt.--Berlin-Jurist 06:36, 18. Apr 2005 (CEST)

Schließe mich, einem Meinungsbild vorgreifend, an. Hätte beim Begriff "Autoveteran" nicht gewußt, ob es sich nun um einen alten Automobilkonstrukteur der vorvorigen Jahrhundertwende, einen legendären Rennfahrer oder vielleicht auch um einen Oldtimer handelt. --Tsui 07:00, 18. Apr 2005 (CEST)
Ich würde eher sagen, dass der Begriff Oldtimer das Wort Autoveteran verdrängt hat, denn in den 60- und 70 er Jahren war er zumindest in Ö ein durchaus verwendeter Begriff. Das zeigt auch dass der ÖAMTC einen Veteranenklub hatte siehe ([1]). Im Gesetz werden sie in Ö als historische Fahrzeuge bezeichnet. --gruß K@rl 07:47, 18. Apr 2005 (CEST)
Danke. Wusste ich nicht (offenbar knapp zu jung und zu Auto-desinteressiert). Aber wenn "Oldtimer" auch nicht aus dem echten Englisch kommt - woher stammt der Begriff nun eigentlich? --Tsui 07:54, 18. Apr 2005 (CEST)
Kann ich ehrlich gesagt auch nicht beantworten, aber es wird ähnlich dem Handy sein, dass im Englischen auch nicht gibt. --K@rl 10:29, 18. Apr 2005 (CEST)

Im Duden steht "Autoveteran" jedenfalls nicht, Oldtimer dagegen sehr wohl und zwar ohne Hinweis auf auf einen synonymen Begriff.--Berlin-Jurist 10:35, 18. Apr 2005 (CEST)

Beim ADAC spricht man aber auch von Veteranen [2] --K@rl 13:09, 18. Apr 2005 (CEST)
OK, Veteran ist im Artikel ergänzt.--Berlin-Jurist 13:24, 18. Apr 2005 (CEST)
Veteran ist ja auch ein früher genutzter Begriff für einen Oldtimer, aber nicht Autoveteran. Ein Autoveteran ist eine ältere Person, die schon seit Jahrzehnten Auto fährt. Hier mal ein Pressebericht, der den Begriff verdeutlicht:
Bad Salzuflen (AP) Ein 90-jähriger Autofahrer hat im lippischen Bad Salzuflen vergeblich auf seine «eingebaute Vorfahrt» gepocht. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, war der Autoveteran am Dienstagabend auf eine stark befahren Hauptstraße eingebogen, ohne die Vorfahrt zu beachten. Trotz einer Vollbremsung prallte deshalb eine Autofahrerin in den Wagen des Rentners. Der 90-Jährige zeigte jedoch keinerlei Schuldbewusstsein. Als die Polizei erschien, bestand er darauf, er habe er seit Jahrzehnten einen Führerschein und müsse an dieser Stelle nicht warten. Im übrigen sei die Frau ihm ja in die Seite gefahren und nicht er ihr! Der Führerschein des uneinsichtigen Seniors wurde daraufhin gegen dessen ausdrücklichen Protest sichergestellt. Das Führen von Autos wurde ihm ausdrücklich untersagt. --Wikisearcher 01:45, 19. Apr 2005 (CEST)
Hier Veteran wird das übrigens erklärt, entfernt vergleichbar mit der Bezeichnung Kriegsveteran. --Wikisearcher 02:02, 19. Apr 2005 (CEST)
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Begriffe

In Anlehung an www.die-oldtimer-garage.de habe ich die Begriffe ergänzt und konkretisiert.--Berlin-Jurist 12:37, 18. Apr 2005 (CEST)

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"Rundhauber"

Tut mir leid, mein Foto aus diesem Artikel wieder entfernen zu müssen. Das gezeigte Löschfahrzeug ist aber Baujahr Mitte der 1980er und somit noch kein Oldtimer gemäß straßenverkehrsrechtlicher Definition. Das Baumuster (der Fahrzeugtyp) an sich ist natürlich schon bedeutend älter, der Bund ist aber erst sehr spät darauf gekommen, ihn für die Feuerwehren zu kaufen. Hamburger 14:08, 4. Mai 2005 (CEST)

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Zustandsnoten erweitert

Hallo an alle!

Ich habe gerade die Zustandsnoten ein wenig erweitert, indem ich die Definitionen eingefügt habe. Frage: Zuvor war dort eine "Note 6" eingetragen. M.E. ist diese Note nicht geläufig (Classic Data z.B. liefert nur bis Note 5 Werte). Kennt die Note 6 jemand und kann eine Definition liefern. --Guido Bockamp 14:49, 29. Mai 2005 (CEST)

Du kannst die Quelle, auf deren Basis ich u.a. auch die Note 6 in den Artikel eingefügt habe, auf der Seite unter "Fragen und Antworten" nachlesen, auf die ich oben im Abschnitt Begriffe verlinkt habe. Da ich selber vom Thema wenig Ahnung habe, kannst du das gerne entfernt lassen, wenn du meinst, dich damit gut auszukennen und die Angaben der Quelle für fehlerhaft oder nicht allgemein gebräuchlich hälst.--Berlin-Jurist 21:30, 29. Mai 2005 (CEST)
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Pflicht zur Abgasuntersuchung lt. deutscher StVZO

Liebe Gemeinde,

der Paragraph 47a der Straßenverkehrszulassungsordnung schreibt in Absatz 1 vor:

(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

1. Kraftfahrzeuge mit

   a)  Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges
       Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte
       Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem
       1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind; 
   b)  Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine
       bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben
       oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

...

Also im Klartext: Pflicht zur AU für Benziner ab 01.07.1969, für Diesel ab 01.01.1977.

Gültig ist das Datum der ersten Zulassung wie im Fahrzeugbrief/-Schein vermerkt.

Wäre nett, wenn einer dies im Text ergänzen würde.

Schönen Gruß aus Franken

Plong

erledigt.
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Motorräder

Diese Seite sollte mal überarbeitet werden.Es fehlen komplett die Motorräder.

Wie werden die Motorräder bewertet zb. Scheunenfund?

Müllerchen 18:00, 16. September 2005 (CET)

Der Artikel Oldtimer (Motorrad) ist noch nicht vorhanden. Den kann jeder selbst anlegen und dann den Artikel Oldtimer nach Oldtimer (Auto) verschieben. Dann muß nur der Oberbegriff Oldtimer mit Inhalt gefüllt werden und auf Oldtimer (Motorrad) und Oldtimer (Auto) verweisen.
Nur mal als Beispiel ;-) --Wikisearcher 05:41, 17. Sep 2005 (CEST)
Aus diesem 9 Jahre alten Beitrag ist sicherlich keine weitere Artikelverbesserung zu erwarten; somit:
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Definition "Oldtimer"

Die ersten beiden Zeilen widersprechen doch ziemlich den weiter unten angeführten Definitionen;

Da heißt es in den ersten Zeilen: Der Begriff Oldtimer, Oldie, oder auch Veteran bezeichnet ein gut erhaltenes und gepflegtes Auto oder Motorrad, das älter als 30 Jahre ist. Oldtimer sind zumeist Sammlerstücke.

Während weiter unten aus den Zustandsnoten von 1-5 klar ersichtlich ist daß ein Oldtimer nicht zwangsläufig Note 2 oder besser haben muß ("gut erhalten und geplfegt")um als Oldtimer zu gelten.

Die Argumentation die rein gesetzliche Definition als geltend für den deutschen Sprachgebrauch zu machen wäre Unsinn da sich diese ausschließlich auf des Alters wegen Steuerbegünstigte Fahrzeuge bezieht und eine exakte Altersgrenze vorgibt, was beim Oldtimer - wie ebenfalls im Text erwähnt - nicht der Fall ist.

Die Beschreibung "zumeist Sammlerstücke" würde ich ebenfalls eher gegen ein "oft Sammlerstücke" tauschen, da Fahrzeuge im ehem.Westen zwar einen so schnellen Produktzyklus durchlaufen daß von alten Exemplaren (auch wegen der vielen Konkurrenzprodukte die den Markt aufteilen) oft nur noch wenige existieren die dann entsprechend eher Sammlerstücke als Gebrauchsfahrzeuge sind - das ist im ehem.Osten, auch in weiten Teilen Osteuropas aber nicht der Fall. Vom Trabant 601, MZ ES, MZ ETS, Simson Schwalbe und anderen Fahrzeugen wurden derart viele Fahrzeuge gebaut (Produktzyklus oft Jahrzehnte und Monopolprodukt) daß diese trotz oft recht hohen Alters immernoch zu hunderten oder tausenden zugelassen sind und von Nichtsammlern als Gebrauchsfahrzeug mit besonderem Flair benutzt werden. Gerade diese Art Nutzung eines Oldtimers hält jene aber lebendig.

Kommt in der Einleitung so nicht mehr vor, somit:
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Abschaffung des Youngtimers 07 Kennzeichen

"Mit Beginn des nächsten Jahres wird allen Fahrzeugen die weniger als 30 Jahre alt sind per behördlicher Verordnung die Möglichkeit entzogen, die 07er Wechselkennzeichen zu benutzen. Bereits bestehende 07er Nummernschilder für Youngtimer können nach Ablauf nicht mehr verlängert werden. In der am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossenen Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), wird in §2 Nr. 22 ein Oldtimer generell als ein Auto definiert, das mindestens 30 Jahre alt ist. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft."

Das gibts doch gar nicht?! Wurde das still und heimlich von der Regierung durchgesetzt? Und was mache ich nächstes Jahr mit meinen Youngtimers, die teuer normal anmelden nur um ein paar Mal im Jahr zu einem Treffen damit zu fahren ???

Es gibt eventuell noch einen Bestandschutz für die Youngtimer, die schon mit einem 07 Kennzeichen fahren. Ist aber noch nicht abgesegnet.

Auszug aus einer DEUVET Mitteilung:

Bestehende Rote 07-Kennzeichen: Unbefristete Rote 07-Kennzeichen bleiben dem Oldtimerbesitzer erhalten. Leider werden in manchen Zulassungsbezirken Rote 07-Kennzeichen nur befristet zugeteilt. Hier besteht mit Ablauf der Befristung kein Anspruch auf erneute Zuteilung des Kennzeichens, wenn das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges noch keine 30 Jahre zurückliegt.

Der DEUVET arbeitet daran über den Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung eine Weitergeltung, d.h. unbefristete Verlängerung Roter 07-Kennzeichen, auch für Fahrzeuge zu erreichen, die das neue Einstiegsalter von 30 Jahren noch nicht erreicht haben. Die Gespräche hierzu mit den Bundesländern laufen aktuell. Huhu 18:16, 22. März 2006 (CEST)

Zitat aus dem Artikel:"In der am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossenen Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), wird in §2 Nr. 22 ein Oldtimer generell als ein Auto definiert, das mindestens 30 Jahre alt ist. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft."
Wann war der vergangene Freitag? --80.140.83.221 16:34, 15. Apr 2006 (CEST)

Ist ja echt eine Sauerei was die da abziehen. Die sollten es wenigstens zukünftig so regeln das Fahrzeuge die noch nicht 30 Jahre alt, aber nur noch in geringer Stückzahl existieren oder gar gebaut wurden (unter 10.000) trotzdem ein Oldtimer Kennzeichen bekommen können.

Das ist ja wirklich Mist. Es gab so viel Proteste und Widerstand und dennoch gibt es nun keine Rettung für Youngtimer mehr. Ich seh´s schon kommen, dass die Youngtimer bald von den Straßen verschwunden sein werden. :-( Dabei sind das doch so schöne Fahrzeuge... --Siku-Sammler 23:20, 20. Jan. 2007 (CET)
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VW Typ 2

Hallo

Das Bild von dem VW Bus Typ 2 Feuerwehr, ist das nicht ein Typ 1? Auch auf der Seite VW Bus ist das gleiche Bild als T1 betitelt.

Gruß Michael

 
Sehr aufmerksam. Natürlich ist das im Artikel ein T1. Der T2 sieht so aus (siehe rechts). --C-C-Baxter 11:34, 3. Jan. 2007 (CET) (zur Verdeutlichung des gemeinten nachträglich abgeändert --C-C-Baxter 10:03, 21. Jan. 2007 (CET))

"Sehr aufmerksam" Danke, aber mein Vater sammelt die Dinger (als Modelle) schon länger als ich existiere, da fällt das einem auf. Hätte ja aber auch sein können, das ich die beiden Versionen verkehrt herum im Gedächtnis habe. Gruß Michael

Das Bild rechts zeigt keinen T1, sondern einen T2. Die Unterschiede der beiden kannst du an der Front erkennen. Auch im Artikel steht das Bild unter dem Abschnitt des T2. --Siku-Sammler 23:28, 20. Jan. 2007 (CET)
Ja, genau. Das im Artikel ist ein T1 und das hier rechts ein T2. So weit waren wir auch schon ;-) --C-C-Baxter 10:03, 21. Jan. 2007 (CET)
Genaugenommen handelt es sich um einen T2a (der T2b hat viereckige Blinker oben neben den Schlitzen unter der Windschutzscheibe) --Toftof 23:40, 29. Aug. 2007 (CEST)
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Youngtimer

Hallo, ich finde Youngtimer wirklich schön und war darüber erstaunt, dass es nur einen Redirect und keinen Artikel über sie gibt. Daher habe ich eben einen darüber angelegt. Bitte schaut mal vorbei, baut ihn gegebenfalls aus oder korrigiert ihn, falls notwendig. --Siku-Sammler 23:23, 20. Jan. 2007 (CET)

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Realistische Angaben

Hi,

ich habe einmal die Angaben zur H Zulassung in Deutschland auf einen realistischen Wert gesetzt. Nachzulesen in dieser Anfrage an die Bundesregierung: http://dip.bundestag.de/btd/16/038/1603858.pdf

Beste Grüße

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Bildwarnung

Die unten genannten Bilder, die in diesem Artikel verwendet werden, sind auf Commons gelöscht oder zur Löschung vorgeschlagen worden. Bitte entferne die Bilder gegebenenfalls aus dem Artikel oder beteilige dich an der betreffenden Diskussion auf Commons. Diese Nachricht wurde automatisch von CommonsTicker erzeugt.

Nominating image for deletion (diff);

-- DuesenBot 03:29, 7. Mär. 2007 (CET)

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Bilder

Ich hab in Tallinn einige Bilder gemacht, ist davon irgendwas interesant? http://www.eberswalde.biz/galerie/thumbnails.php?album=92 --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:15, 28. Jun. 2007 (CEST)

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Zustandsnoten

Was mir bei den Zustandsnoten nicht gefiel ist der Bezug zur HU. Mit der Definition müßte ein 2er entweder jedes Jahr zur HU (und dem sind wir ja nochmal entkommen, entsprechende Bestrebungen gab es ja), und ein Sahnestück ohne HU ein 4er. In Holland gäbe es dann mit dieser Definition auch gar keine 3er, da die jedes Jahr zum APK müssen, von Ländern ohne HU mal ganz zu schweigen. Ich würde ja die vollständige Classic Data Definition hier hinterlegen, aber das klappt glaube ich mit dem Urheberrecht nicht so richtig. HU ist m.E. nur gut, um a) ein Auto zulassen zu können, b) bei einer Verkehrskontrolle keinen Ärger mit den Ordnungshütern zu kriegen und c) beim Verkauf einen besseren Preis zu bekommen. Ich habe mir deshalb erlaubt, die Zeilen mit der HU erstmal auszukommentieren. --Toftof 00:03, 30. Aug. 2007 (CEST)

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Umbenennung respektive Verschiebung nach 'Oldtimer (Automobil)' ?

Ich stelle einfach einmal den Kontext zur Diskussion, ob der Artikel 'Oldtimer' verschoben werden sollte; Und zwar nach 'Oldtimer (Automobil)'.

Sodenn könnte eine Begriffsklärung unter 'Oldtimer' erstellt werden, worauf auf die Bezeichnung für Kraftfahrzeuge eingegangen wird.

Ich bin bei der Suche nach dem Spiel Oldtimer (jenes unter Amiga und PC) auf das Thema gestoßen, und fände es angebracht, eine Begriffserklärung zu erstellen, die unter anderem auf das Spiel verweist. Nicht zwangsläufig, um dem Spiel gerecht zu werden, sondern vor allem der Definition halber. Ich weiß nur nicht, ob die hier Anwesenden meine Meinung teilen, nachdem der Begriff als solches einer Begriffsklärung gerecht wird, fände dies jedoch nur konsequent.

Ich habe (übergangsweise) einen Verweis oben eingefügt, um auch auf das Spiel zu zeigen.

Eigentlich hatte ich vor, den Artikel wie erwähnt nach 'Oldtimer (Automobil)' zu verschieben, gleichzeitig eine Begriffsklärung unter 'Oldtimer' zu erstellen und standardmäßig wieder auf 'Oldtimer', unter der dann aktuellen Bezeichnung 'Oldtimer (Automobil)' per Redirect zu verweisen.

Wollte das hier nur vorher diskutiert wissen, deshalb dieser Abschnitt in den Diskussionen.

Ich bin der bescheidenen Meinung, das der Bekanntheitsgrad von dem Spiel dieser Änderung gerecht werden würde, da es wohl eine große Anzahl von Leuten gibt, die dieses Spiel kennen - aber primär vor allem aus Gründen der Übersichtlichkeit - es wäre nur konsequent.


Was denkt Ihr ?

Auf weiterhin freie wie objektive Information !


In diesem Sinne

Smart 00:59, 22. Feb. 2009 (CET)

(Scheint zwar nichts passiert zu sein, aber:)
Wenn schon, dann WP:BKL II.
Aber für's erste:
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Klassifizierung nach Baujahr

Im Bereich der Klassifizierung nach Baujahr wird die Bezeichnung "Wirtschaftswunder" sowohl als offizielle als auch als inoffizielle Klasse aufgeführt. was ist denn nun richtig? m*

-- 86.32.247.140 17:26, 4. Apr. 2009 (CEST)

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Mindestzustand für Oldtimer?

Neulich hat jemand (nicht ich) im Artikel geschrieben, dass nur alte Autos in gutem Zustand als Oldtimer bezeichnet werden. Diese Änderung wurde revertiert. Demnach darf also auch ein >= 30 Jahre altes Auto, das noch als Gebrauchsauto dient und an dem immer nur so viel gemacht wurde, um es über die HUs zu bringen und das entsprechend verbraucht aussieht, als "Oldtimer" bezeichnet werden? --Axel1963 13:21, 16. Jun. 2010 (CEST)

Die Frage ist ob es dann ein "H"-Kennzeichen erhält, oder in zu schlechtem Zustand dazu ist. Zum Oldtimer wird das Fahrzeug durchs Alter, egal ob durchrostet oder nicht...--lisander 16:04, 16. Jun. 2010 (CEST)
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Baustein Belege

Hallo, ich habe den von Tempi gesetzten Baustein "Belege fehlen" wieder entfernt, weil jeglicher Hinweis fehlt welche Belege denn fehlen bzw. welche konkreten Aussagen im Artikel unbelegt wären. Wenn etwas fehlt, darf das gerne konkret benannt werden. Aber pauschal über alles gesetzte Bausteine helfen nicht.Dances with Waves (Diskussion) 09:26, 5. Nov. 2012 (CET)

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