Diskussion:Mietshaus

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Kulturkritik in Abschnitt nahe an Theoriefindung

Mietshaus Bearbeiten

Sollte nicht eher die Schreibweise Miethaus propagiert werden? Auch unter Berücksichtigung von Wortklang und der Nähe zum Deppen-S, so wie der leichten Verwechselbarkeit mit dem Mietz-Haus (kleines Haus für Katzen). -- Guettler 12:01, 29. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

In Deutschland heißt es übrigens auch "mietZINS". --onze77.130.187.67 10:28, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wie alt sind diese zins-/mietshäuser eigentlich?

 
Das ist ein Mietzhaus
Natürlich sollten wir hier die korrekte Schreibweise präferieren. Verschieben und Redirekt umdrehen. --Marcela   19:42, 3. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Umsatzsteuer Bearbeiten

In Österreich wird die Ust auch auf Wohnungsmeiten erhoben. Das sollte irgendwo im Artikel erwähnt werden. --MrBurns 03:14, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Aber nur 10% bei Wohnungen, 20% bei Geschäften, ebenso Mobilar und Garage. Bei Kleinbesitzern mit geringem Umsatz auch gar keine (da freut sich der Banken- und Versicherungssektor, weil der hat keine USt-Rückerstattung), außer sie beantragen die Regelbesteuerung. Letzteres bietet Vorteile, weil man sich dann die MWSt von Investitionen zurückholen kann. [1] (wenn auch älter, aber im Grunde gilt es.)
Wird in DE gar keine USt verrechnet? Aha, anscheinend nicht. Nur bei Stellplätzen und als Option bei Vermietung von Unternehmern an Unternehmern. [2] --Franz (Fg68at) 14:01, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Stimmt nicht ganz, daß das nur bei Kleinunternehmern so wäre, daß Banken & Versicherungen sich über die USt-Freiheit freuen.... Gewerbliche Vermietung ist in Österreich grundsätzlich ust-frei, also genau umgedreht wie in Deutschland. Allerdings mit Optionsmöglichkeit auf 20%, wovon fast alle Vorsteuerberechtigten Gebrauch machen. Die Kleinunternehmerregelung gilt dagegen auch für Wohnungen. Firmian (Diskussion) 15:28, 24. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Mietshaus Bearbeiten

Ein selten schlechter Artikel in Form, Inhalt und Ausführung. Ich erspare mir Einzelheiten - wer die nicht sieht, dem könnte ich es auch nicht auf die Schnelle beipuhlen. Wenn die bisherigen Autoren sich nicht noch mal an eine Überarbeitung machen, werde ich das erledigen. Danke und Gruß -- ––JÄhh 05:03, 12. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Lemmafrage Bearbeiten

(kopiert von hier)

{{löschen}} bitte freimachen für Verschiebung von Mietshaus oder gleich selbst verschieben.(Redir. umdrehen) --Marcela   16:11, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Einspruch: Laut Duden aktueller Stand heißt es Mietshaus, der Eintrag Miethaus verweist auf Mietshaus. Gruß, SiechFred 16:19, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten
 
Das ist ein Mietzhaus
Über die Reformrechtschreibung kann man nur den Kopf schütteln. --Marcela   16:22, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten
161000 treffer bei google für das deutsche mietshaus gegen 63900 google-treffer für das österreichische miethaus (2,5:1). daher eindeutig für das lemma Mietshaus. -- Jbergner 17:26, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Im neuen Online-Duden gibt es kein Miethaus. "österreichisches Miethaus" ist kurios, weil eigentlich ist das Fugen-s eine eher österreichische Domäne. Nochmal nachgeschaut, und es besteht anscheinend Länderweise ein Singular/Plural-Unterschied und ein historischer:
Bezeichnung D A CH LI Welt Book -1930 Book 1931-
"Miethaus" 1.050.000 1.560.000 45'800 125 3.390.000 2.650 5.170
"Mietshaus" 1.390.000 293.000 170'000 583 2.580.000 1.830 21.100
"Miethäuser" 358.000 108.000 6'610 49 604.000 2.500 4.530
"Mietshäuser" 234.000 6.530 2'660 241 237.000 2.330 11.500
"Miethäusern" 156.000 64.600 8'570 9 238.000 1.590 2.380
"Mietshäusern" 321.000 10.200 7'690 141 484.000 1.720 7.270
Google Ngram Miethaus, Mietshaus 1890-20008: Zuerst gleichauf gewinnt nach 1935 das "s" die Oberhand, was sich ab 1970/80 verstärkt. Ja ab 1935 genau. Im Plural gewinnt das "s" erst ~ 1955 [3]. Plural mit "n" gewinnt das "s" erst ab 1960 [4].
--Franz (Fg68at) 15:11, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Anlegerwohnung Bearbeiten

Wieso leitet "Anlegerwohnung" hierher? Sollte man nicht den Begriff hier kurz erklären, und dass er nur in Österreich gebräuchlich ist?--Sajoch (Diskussion) 10:49, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Ist das identisch mit der Einliegerwohnung aus Deutschland? --Marcela   11:31, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Bin selbst kein Österreicher, aber soweit ich verstanden habe, sind das Wohnungen die als Investition angesehen werden und langfristig vermietet werden, sozusagen als "Geldanlage". Hat also nichts mit den ähnlich lautenden Begriffen "Einlieger" oder "Anlieger" zu tun.--Sajoch (Diskussion) 13:39, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Österreich Bearbeiten

Vom Sprachgefühl würde ich unter einem Zinshaus auch eher ein gründerzeitliches Gebäude verstehen, aber ist das irgendwo geregelt, daß das von der Vollanwendung des MRG abhängt? Mietzins zahlt man ja auch in einem 2015 errichteten Gebäude. Firmian (Diskussion) 14:47, 24. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

nahe an Theoriefindung Bearbeiten

Ich sehe den Artikel problematisch, weil er in seiner relativen Ausführlichkeit den Eindruck erweckt, als sei Mietshaus ein klar definierter Begriff, z. B. steuerrechtlich oder baurechtlich, was er aber meines Wissens nicht ist. Tatsächlich hat er umgangssprachlichen Charakter und meint zumeist ein Mehrfamilienwohnhaus, dessen einzelne Wohneinheiten in der Rechtsform eines Mietverhältnisses vom Eigentümer dem jeweiligen Bewohner zur Verfügung gestellt werden. Einerseits sind für ein Mehrfamilienwohnhaus auch andere Rechtsverhältnisse möglich (z. B. Eigentumswohnungen), andereseits kann man auch andere Arten von Gebäuden mieten bzw. vermieten (Einfamilienhäuser, Garagen, Bürogebäude, Kioske...). Eigentlich würde ich mir von diesem Artikel wünschen, dass er knapp erklärt, in welchen Zusammenhängen der Begriff verwendet wird, und ansonsten auf entsprechende „handfestere“ WP-Artikel verweist. --91.33.166.135 16:10, 1. Feb. 2019 (CET)Beantworten

das sind sehr spezielle Fragen in Deutschland. --Kulturkritik (Diskussion) 15:18, 3. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

mutwilliger Leerstand Bearbeiten

und/oder mutwilliges Verkommen-Lassen (so wie hier (zeit.de) ) sollte imo im Lemma thzematisiert werden. --Neun-x (Diskussion) 05:30, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten