Diskussion:Marktrecht (historisch)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von H005 in Abschnitt Verschiebung

Welcher Heinrich IV. soll das 1016 gewesen sein? Der Name Heinrich ist im Mittelalter ziemlich häufig... -- Tobnu 09:24, 5. Jun 2006 (CEST)

Marktfriede

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Der Begriff sollte näher erläutert werden. -- PhB 23:44, 24. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Marktrecht

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Laut dem Eintrag "Liste der Herrscher namens Heinrich" sollte es sich um Kaiser Heinrich II (1014-1024) handeln - den man hier wohl auch besser so genannt hätte, da 1016 in seine Regierungszeit als Kaiser fällt. Als Heinrich IV war er vorher schon König (Herzog?) von Bayern.

Die Zahl 1016 als 'Geburtsjahr' des Marktrechts indes kann nicht stimmen: schon 965 etwa erhielten beispielsweise Bremen und Magdeburg das Marktrecht; Kaiserslautern erhielt es, wenn ich das richtig ergoogelt habe, bereits vor 1225 Jahren etc., es muß also älter sein. Möglich, daß schon Karl der Große es eingeführt hat. Mehr habe ich vorläufig nicht herausgefunden. Mein zwölfbändiger Brockhaus definiert den Begriff lediglich, nennt aber kein Datum der Einführung des M.

Gruß, Christoph

„Markt“ als Ortsbezeichnung

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Gehört der Sub-Artikel „Markt als Ortsbezeichnung“ wirklich unter die Hauptüberschrift „Marktrecht“? Meines Erachtens wäre er im Artikel „Markt“ besser aufgehoben. Viele Grüße, Torsten


Markt als Ortsbezeichnung

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Der Teil stammt vom Link "Know-Library". Er ist nicht weiter belegt, ist aber recht plausibel. Allerdings stimme ich mit Torsten überein und würde den Teil lieber weglassen. Was sollen wir damit machen? Den ersten Teil habe ich anhand von Literatur überarbeitet. Diese erste Verleihung des Marktrechtes ist noch etwas unklar, es ist allerdings eine sehr frühe, wenn man die Stadtentwicklung im Mittelalter betrachtet. Ich will mich darum noch bemühen. --Goldi64 16:58, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten


Endergebnis

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Habe mich doch entschlossen, den Artikel gewissermaßen abzuschließen, unter Berücksichtigung aller Einwände! --Goldi64 17:42, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Marktzoll

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Wurde dieser nicht nur auf die Waren bezogen, und nicht wie hier geschrieben, auf alle Marktbesucher?

Im großen Meyer steht zwar "Marktbesucher", damit sind wohl aber doch die Verkäufer gemeint, wie man hier

http://books.google.de/books?id=9YNRAAAAMAAJ&pg=PA229&lpg=PA229&dq=marktzoll&source=web&ots=kYPxPkFJV7&sig=2RAM9hqBA8DIXtulHLiQBJ_so3c&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=5&ct=result nachlesen kann!--Goldi64 23:39, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Marktflecken in Deutschland

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Das z.B. bei Sa-Anh ist eigentlich überflüssig, denn es sind genau die 3 Aufgeführten. --178.25.207.69 20:37, 10. Mai 2011 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 21:03, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Verschiebung

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Nur ein Hinweis auf Diskussion:Marktrecht#Verschiebung mit der Bitte um Beteiligung dort, falls gewünscht/erforderlich. -- H005 (Diskussion) 19:48, 27. Apr. 2021 (CEST)Beantworten