Diskussion:Marke (Recht)/Archiv

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von HH58 in Abschnitt Unvollständiger Satz

Marken-Klassen

Es fehlt mir noch ein Hinweis auf die verschiedenen Klassifizierungssysteme (Wien, Nizza, ....). Im Zusammenhang mit Marken sicherlich erwähnenswert. [[Benutzer:ahatzis|Anastasios]] 17:53, 8. Feb 2006 (CET)

Der Link auf die Klassen beim DPMA ist ungültig. Die Nizza-Klassen lautet http://www.dpma.de/docs/service/klassifikationen/nizza/nizza9_tei1.pdf (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 137.226.176.154 (DiskussionBeiträge) 17:22, 10. Apr. 2008 (CEST))

Was ist denn mit ©??? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.144.51.115 (DiskussionBeiträge) 8:44, 19. Apr. 2008 (CEST))

Gemeinschaftsmarke

Es fehlt auf dieser Seite jeder Hinweis auf die Wirksamkeit einer Gemeinschaftsmarke in Deutschland. Wass haltet Ihr davon? --Godendorff 14:24, 17. Jan 2006 (CET)


Es heißt im letzten Absatz so schön: ...wäre Alexander Deichsel zu nennen.

Ist er nun zu nennen oder nicht? Der Konjunktiv scheint mir hier unangebracht.

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Klaus Stein (DiskussionBeiträge) 18:28, 9. Nov. 2004 (CET))

TM oder C

Was ist der Unterschied dieser beiden Kürzel und wann muss ich welches verwende? Heißt es z.B. Microsoft Word(c) oder Microsoft Word (tm)? DiV, Flominator 18:42, 19. Mai 2005 (CEST)

(c) steht für Copyright, dazu gibt es auch ein eigenes Zeichen. MS WORD ist natürlich als komplexe Software vom Urheberrecht (so und nicht anders heisst das hierzulande, was in anderen, von uns ganz verschiedenen Rechtsordnungen als Copyright bezeichnet wird und es sollte niemand auf die Idee kommen, in Deutschland vom Copyright zu sprechen, sonst kriegt er schweren Ärger mit Benutzer:Historiograf) automatisch (also ohne irgendeine Anmeldung oder Eintragung) geschützt. Zugleich ist MS WORD auch eine eingetragene Marke (Trademark = TM). Das eine hat mit dem anderen nix zu tun, wird hier aber nur zu gern durcheinandergeworfen, weil es die Lieblingsbeschäftigung von Wikipedianern ist, im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ein stabiles Achtelswissen beizubehalten und sich von irgendwelchen Artikeln oder Diskussionsseiten ja nicht belehren zu lassen oder gar mal ins WWW zu gucken. --Historiograf 00:38, 24. Mai 2005 (CEST)

Genau der, auf den ich gewartet hatte. Dankeschön und noch weiter: Wenn ich jetzt also einen Text (kein WP) schreibe und es dort erwähne, was klatsche ich dann dahinter? C, TM, beides oder nichts? DiV & N8, --Flominator 00:40, 24. Mai 2005 (CEST)
Kommt auf den Text drauf an. Es gibt viele Texte, in denen gar nichts erforderlich ist. Nötig wäre allenfalls TM --Historiograf 02:54, 24. Mai 2005 (CEST)
Wovon hängt es ab, ob es nötig ist? --Flominator 13:40, 24. Mai 2005 (CEST)

EOD. Wenn es nicht um die Wikipedia geht, ist dies das falsche Forum. Du willst nicht schreiben, was du vorhast und ich möchte dir nicht mehr helfen. Punkt. --Historiograf 15:31, 24. Mai 2005 (CEST)

Hab ich dach Recht verstanden, für bedarf es keinen offiziellen Eintrag( Demnach ist "kostenlos") -- 83.78.166.7 15:49, 21. Apr 2006 (CEST)

Ich kann mir vorstellen, dass die Frage von allgemeinem Interesse ist. Vielleicht sollte in dem Artikel kurz erwähnt werden, ob Warenzeichen in Deutschland hinter einem Markennamen stehen müssen. --85.181.105.41 00:17, 21. Dez 2005 (CET)

Auf der offiziellen DPMA Seite steht ganz klar geschrieben: Das Zeichen ™ (für „Trademark") hat dagegen seinen rechtlichen Hintergrund im anglo-amerikanischen Rechtsraum. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 195.39.226.70 (DiskussionBeiträge) 14:06, 9. Jan. 2006 (CEST))

Genau, ™ sollte nur verwendung finden, wenn die Marke als Trademark (Amerika) eingetragen ist. Für Europäische Marken gilt analog ®. Grundsätzlich sollte immer die vom jeweiligen Markenregister vorgeschriebene Kennzeichnung verwendet werden. Alles andere ist mindestens als Täuschung zu werten. © hat damit gar nix zu tun. In der Schweiz scheint es noch anders geregelt zu sein. [1]
Muß nicht eine (Wort)Marke als solche gekennzeichnet sein, wenn sie hier erwähnt wird?
Müßte dann nicht auch am Ende jedes Artikels (wegen GFDL Artikelweise), oder zumindest an einer Stelle verlinkt eine Liste stehen, welche die Marken und die entsprechenden Inhaber aufführt? --84.190.127.13 13:12, 14. Feb 2006 (CET)
Die Rechtsprechung ist hier nicht eindeutig. Auf Basis des Wettbewerbsrechts hat das LG München in der Angabe (TM) eine Irreführung gesehen, das LG Essen hat in einem ähnlichen Fall gerade keine Irreführung gesehen. Für die Praxis heißt das, besser (R), aber nur, wenn die Marke auch eingetragen und das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist. Eine weitere Frage hat sich ergeben, ob ein Markeninhaber auch Waren, für die die Marke nicht eingetragen ist, mit (R) kennzeichnen darf. Hier hat das LG München entschieden, daß dies möglich ist, sofern die Marke auch für geschützte Waren entsprechend - mit (R) - verwendet wird. -- PAss. Martin Steinmetz 15:17, 14. Feb 2006 (CET)
Wozu ist dann noch das Urheberrecht? Eigentlich schützt doch dieses auch schon... (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 83.78.166.7 (DiskussionBeiträge) 15:11, 21. Apr. 2006 (CEST))
Nein, Urheberrecht schützt einen bestimmten (Text-)Artikel oder eine Graphik. Eine Marke schützt -ganz grob gesagt - die Verwendung eines Zeichens zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung. Auch die Schutzvorraussetzungen sind ja grundverschieden. --PAss. Martin Steinmetz 14:05, 10. Dez. 2006 (CET)

TM wird für noch nicht eingetragene Marken verwendet. Quellen: http://en.wikipedia.org/wiki/Trademark#Terminology_and_symbols , International Trademark Association http://www.inta.org/index.php?option=com_simplefaq&task=display&Itemid=60&catid=284&page=1&getcontent=1#FAQ73 ---- 03:43, 26. Feb. 2007 (CET)

Gesetzliche Grundlagen

Hi. Ich wollte nicht so vorlaut sein und gleich Vorlage:Deutschlandlastig einfügen, aber die Bezugnahmen auf MarkenG sollten jedesmal eindeutig als deutsches MarkenG eingetragen werden. (Ich weiß, es ist erwünscht, mutig zu sein, aber ich kenne mich nicht mit der ges. Grundlage in AT/CH aus.) -- Fleasoft 10:12, 28. Jul 2005 (CEST)

Das MarkenG ist ja im Wesentlichen die Umsetzung der MarkenRiLi. Österreich muss das als EG-Mitglied auch so umgesetzt haben. Für die Schweiz kann ich keine Aussage treffen. --Godendorff 14:23, 17. Jan 2006 (CET)

(P) in der Musik

Auf CDs sieht man auch öfter mal (auch zusätzlich zum (c)) ein eingekringeltes P: (P). Ich habe bisher in Wikipedia noch nichts darüber gefunden, gehört aber evtl. auch in diesen Artikel, oder? --84.135.45.211 20:49, 23. Jan 2006 (CET)

Das (c) meint das Copyright an den Songs, schützt also den "kompositorischen Akt", das (p) hingegen schützt die Produzentenrechte (da die Produktion im Studio mit erheblichem Aufwand und Fachwissen verbunden ist und somit als schützenswerte geistige Urheberleistung gewertet wird). (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 88.73.73.39 (DiskussionBeiträge) 06:56, 25. Apr. 2006 (CEST))

Grausam

Ich werde demnächst grausam sein und den Artikel etwas "aufräumen", d.h. neu strukturieren. Ich versuche dabei - soweit ich das kann - die Vorschläge in dieser Diskussion mit einzuarbeiten. Bitte meldet euch, wenn ich euch zu weit gehe... -- PAss. Martin Steinmetz 23:04, 24. Jan 2006 (CET)

sei mutig! --Historiograf 23:29, 24. Jan 2006 (CET)

Prüfung auf „absolute Schutzhindernisse“ beim DPMA

Was ich aus dem Artikel nicht entnehmen kann: gibt es eine Möglichkeit für Unbeteiligte, diese Prüfung anzufechten? Beispiel: Die Rutenfestkommission Ravensburg hat sich das Wort "Rutenfest" als Wortmarke eintragen lassen. Das halte ich für absolut unzulässig (den Begriff und das Fest gibt es seit dem 16. Jahrhundert, und er bezeichnet ein von der ganzen Stadt inclusive Privatleuten gefeiertes Fest, nicht nur irgendeinen ofiziell veranstalteten Rummel mit Festzug und Biergarten. Außerdem gibt es noch mehr Fest im süddeutschen Raum, die so heißen). Was könnte man gegen so etwas machen? Wenn ich jetzt z. B. gerne ein T-Shirt "Rutenfest 2006" mit irgendeinem lustigen Spruch drucken will (alternativ: auch verkaufen) will, hab ja auch kein älteres Markenrecht. Bei "WM 2006" dürfte ja ein ähnliches Problem bestanden haben. Die Vorgehensweise wird mir aus dem Artikel leider nicht klar. --AndreasPraefcke ¿! 12:49, 17. Mai 2006 (CEST)

Als alter Ravensburger werde ich da vielleicht noch was dazu schreiben... --PAss. Martin Steinmetz 13:55, 26. Mai 2006 (CEST)

Und was verletzt ein Markenrecht ?

Der Artikel erklärt ganz gut, woher die Bezeichnung kommt und wie man eine Marke eintragen lassen kann, aber ich hab' leider nichts dazu gefunden, was denn nun eine Verletzung der Marke ist: Darf ich mein Produkt so nennen, wie jemand der die Marke eingetragen hat (ziemlich sicher nicht), darf ich erwähnen, dass ich das mit der Marke gekenzeichnete Produkt verwende ... (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 212.42.230.204 (DiskussionBeiträge) 20:31, 14. Jul. 2006 (CEST))

Das ist im Abschnitt "Rechte aus der Marke" zu finden. Dieser ist aber - zugegeben - etwas kurz geraten und vieleicht auch noch nicht ganz laienverständlich. Wenn ich Zeit hab, kümmer ich mich drum. Und: Bitte immer Zeitstempel verwenden!! --PAss. Martin Steinmetz 19:02, 8. Okt 2006 (CEST)

Was bedeutet WZG?

der Artikel WZG ist ein Redirect auf diesen Artikel hier. Da ich nach WZG gesucht habe und damit den Fächerverbund Welt-Zeit-Gesellschaft an baden-württembergischen Hauptschulen meinte, würde mich interessieren, was in dem Zusammenhang hier damit gemeint ist, vielleicht muss da ja mittelfristig auch mal an eine Begriffsklärung gedacht werden. **Louis Bafrance 16:49, 13. Nov. 2006 (CET)

Warenzeichengesetz --Andrsvoss 18:15, 13. Nov. 2006 (CET)

DAX

Hier scheint es Diskussionsbedarf zu geben :-) Zum einen hatte ich das Wort "DAX" vorangestellt, da das Beispiel auf DAX abzielt und zum anderen hatte ich die W/DL schlagwortartig ergänzt. Dies hat den Sinn, daß jemand, der sich für Markenrecht interessiert immer gegenwärtig haben sollte, daß eine Marke immer zu einer W/DL gehört. Boxerfan: Die Behauptung, "Der Hinweis zum Dax hatte nichts mit einer Doppelstrategie zu tun" steht ohne Beleg im Raum. Die Vermutung, auf diese Weise "Deutsche Börse" als Marke zu "pushen", liegt aber aufgrund der schwachen Kennzeichnungskraft der Marke nahe. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von PA Martin Steinmetz (DiskussionBeiträge) 20:44, 5. Jan. 2007 (CET))

Der Satz "Damit verdeutlicht sie permanent, dass der DAX markenrechtlich geschützt ist und kann so gegen unautorisierte Verwendungen der Marke vorgehen." scheint mir etwas unglücklich und rechtlich äusserst unschaft. Er suggeriert, daß man immer auf die Marke hinweisen müßte um gegen unautorisierte Verwendungen vorzugehen, was schlicht falsch ist.

Also wenn sich bis nächste Woche keiner rührt, dann ändere ich das wieder... --PA Martin Steinmetz 11:08, 6. Jan. 2007 (CET)

Danke PA Martin Steinmetz für den Hinweis auf der Diskussionsseite. Ich gebe gerne ein paar weitere Infos: Die rechtliche Problematik beim DAX war die, dass in Frage stand, was da eigentlich geschützt werden kann. Die Motivation für den Schutz war wirtschaftlicher Natur. Viele andere Finanzinstrumente (bspws. DAX-Optionen) basieren auf dem Index.
Zurück zur Schutzmöglichkeit: Einerseits gibt es die Daten, die aus dem An- und Verkauf von Wertpapieren generiert werden. Andererseits setzt die Deutsche Börse (bzw. Frankfurter Wertpapierbörse) fest, welche Gesellschaften im DAX aufgenommen werden und wie die Berechnung des Index selbst erfolgt. Man entschloss sich dann, die Berechnung (Formel) in Kombination mit dem Wort DAX zu schützen. Dies war jedoch nur möglich - so die Aussagen der Juristen - wenn permanent darauf hingewiesen wird, dass es sich beim DAX um ein eingetragenes Produkt handelt. Daher dieser Hinweis. Und er wird auch von Beziehern des DAX', bspws. XYZ-Bank gibt ein DAX-Sparbuch heraus - an ihre Kunden weiter gegeben. Du schreibst, dass dies falsch sei. Das mag sein, aber die Börse wurde so beraten. Ich bin kein Jurist - doch Marken können zu Gattungsbegriffen oder Begriffen des allgemeinen Sprachgebrauches abrutschen (siehe Sony & Walkman). Dies sollte verhindert werden, da für Laien nicht erkennbar sei, dass es überhaupt einen "Eigentümer" für einen Index geben könne.
Jeder kann natürlich die Formel benutzen, und einen Index berechnen, darf ihn dann aber - ohne Zustimmung der Deutschen Börse AG - nicht DAX nennen.
Ich hoffe, die Infos helfen weiter. Ansonsten kann man das Beispiel DAX vielleicht einfach rausnehmen. Nur eine "Doppelstrategie" war nie Bestandteil der damaligen Motivation. Sie würde auch keinen Sinn machen, da die Deutsche Börse kommunikationsstrategisch nie in die "Breite" kommunizieren wollte (eher B2B).Boxerfan 19:22, 6. Jan. 2007 (CET)
Danke Boxerfan für die prompte Reaktion! Natürlich ist Markenschutz immer eine wirtschaftliche Sache, sonst würde keiner dafür Geld ausgeben. Rechtlich ist die Sache prinzipiell ganz einfach im Detail aber doch komplex: DAX ist geschützt für:
"Datenverarbeitungsprogramme im Zusammenhang mit Börsen- und Finanzdienstleistungen Druckereierzeugnisse, Veröffentlichungen (Schriften); Systematisierung und Zusammenstellen von Informationen und Daten in einer Computer-Datenbank; Finanzwesen, insbesondere Dienstleistungen einer Börse, einer elektronischen Börse; Dienstleistungen einer Bank, eines Clearinghauses sowie eines Börsen- und/oder Finanzmaklers; Börsenkursnotierungen; Ermittlung, Berechnung und Veröffentlichung von Indizes im Zusammenhang mit börsennotierten Wertpapieren und Terminkontrakten; Telekommunikationsdienstleistungen, nämlich Empfang, Speichern und Übertragen von Informationen und Daten mittels elektronischer Übertragung; Erstellen und Aktualisieren von Datenverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Datenbanken im Zusammenhang mit Börsen- und Finanzdienstleistungen; Vermietung von Zugriffszeiten auf Datenbanken und Computernetzwerke."
Da DAX aber - aufgrund seiner langen Tradition und seines singulären Status - von den Verkehrskreisen nur schwach als Herkunftshinweis verstanden wird, müssen die Verkehrskreise quasi "eingebläut" bekommen, daß DAX eine Marke ist, daß also der DAX ein "Produkt" aus einem bestimmten "Herstellungsbetrieb" ist. Das ist der gleiche Grund, warum Ferero damit wirbt, daß Nutella nicht irgendeine Nuß-Nugat-Creme ist. Ein solches permanentes Hinweisen ist nur nicht bei allen Marken notwendig, sondern nur bei Marken, die der Gefahr ausgesetzt sind, zum Gattungsbegriff abzurutschen. Aufgrund der umfangreichen Produktpalette von DAX-Produkten, insbesondere aus anderen Häusern besteht hier natürlich ein hohes Risiko. Es ist also in diesem Falle schon richtig, daß permanent darauf hingewiesen wird, daß DAX eine Marke ist, aber eben nicht immer (also nicht bei anderen Marken), wie dies m.E. durch den Satz suggeriert wird. Aufgrund der Komplexität des "Schutzes auf einen Index" halte ich es insgesamt für etwas unglücklich, gerade diesen als Beispiel zu verwenden. Ihr seid also m E. keinesfalls falsch beraten worden, es geht mir nur darum, daß mir die von Dir gewählte Formulierung erklärungsbedürftig schien. Ich hab so eine Idee für eine kleine Änderung, kannst Du damit leben ?? Ich will in jedem Falle, daß es drinbleibt, da es ein positives Beispiel ist, wie durch entsprechendes Verhalten des Markeninhabers ein verkommen zum Gattungsbegriff verhindert werden kann.
Lustig in diesem Zusammenhang ist auch der Werbespot von Ferero mit dem Satz "Neu, von Kinder". Die haben "Kinder" nur als Wort-Bildmarke bekommen, da "Kinder" für Schokolade natürlich eine Bestimmungsangabe darstellt. Jetzt versuchen sie, über eine Verkehrsdurchsetzung es doch noch als Wortmarke zu bekommen... (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von PA Martin Steinmetz (DiskussionBeiträge) 15:27, 7. Jan. 2007 (CET))
Gruß, --PA Martin Steinmetz 15:18, 7. Jan. 2007 (CET)
Perfekt  :-)) Boxerfan 23:42, 7. Jan. 2007 (CET)

Marke (Sinn)

Es wird ganz viel über Marken in Wikipedia geschrieben. Handelsmarken Wort/Bildmarken, rechtliches Sicht. Ein wenig zerfleddert, so mein persönlicher Eindruck. Ich würde gerne einen neuen Artikel anlegen und die Definition über die Sinn von Marken zentral niederlegen. Man könnte dann in den verschiedenen Spezialartikeln diese Passagen streichen und auf den neuen Artikel verweisen. Wir vermeiden Redundanzen erleichtern die Pflege. Gibt es dagegen Einwände? Boxerfan 21:04, 16. Jan. 2007 (CET) War zu schnell. Markenartikel beschreibt es sehr gut. Boxerfan 21:23, 16. Jan. 2007 (CET)

Also, es gibt des Artikel Marke ganz allgemein. Dann gibts den Artikel Marke (Rechtsschutz), der die rechtlichen Definitionen und das Markenrecht beinhalten sollte. Insgesamt gebe ich Dir recht, derzeit ist alles ein bißchen zerfleddert. M. E. gehört bei dem ganzen "Wort-/Bildmarken usw. Kram" einfach auf diesen Artikel verwiesen und dieser dafür noch ein wenig besser sortiert und teilweise ergänzt. Aber ich habe auch nur zwei Hände, mit denen ich - ganz nebenher - auch noch Geld verdienen muß ;-(... Aber mach nur, ich pfeif Dich notfalls zurück ;-) --PA Martin Steinmetz 22:02, 18. Jan. 2007 (CET)

® =welche Bedeutung

Mir ist vollkommen klar was das R Kennzeichnet es geht mir um einen Begriff. Für welches Wort steht das R? ist es eine Abkürzung wenn ja, für welches Wort? oder ist es bloß ein willkürlich ergriffener Buchstabe? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.141.186.58 (DiskussionBeiträge) 20:32, 25. Feb. 2007)

Das R im Kreis stammt aus der Praxis des Markenamts der Vereinigten Staaten (USPTO). Das „R“ steht für “registered” oder “Registration”. --Andrsvoss 22:14, 25. Feb. 2007 (CET)

Claims schutzwürdig?

Inwiefern sind Slogans schutzfähig? Immer öfter sieht man hinter Slogans das TM-Zeichen; erstmals aufgefallen war mir das beim ehem. DB-Slogan leading to results™. Gilt das Markenrecht auch für solche hooks, werden Werbesprüche beim Patentamt registriert? -- Webverbesserer 13:40, 24. Jun. 2007 (CEST)

Ja, der Schutz ist möglich. Wortmarken können auch aus mehreren WOrten oder (kurzen) Sätzen bestehen. bsp: "Geiz ist geil" usw. . Es ist allerdings §8, Abs. 2 zu beachten, demnach Marken nicht eingetragen werden, 1. denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,

2. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,

3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,

4. die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen, [oder]

5. die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Abelzabel (DiskussionBeiträge) 20:04, 26. Sep. 2007 (CEST))

(Verständnisfrage)

Sehe ich das jetzt richtig: Internationale Registrierung ist ein Bündel nationaler Registrierungen, die von Genf vergeben werden? 149.225.64.113 16:44, 18. Aug. 2009 (CEST)

Die Auskunft ist hier.---<(kmk)>- 18:18, 18. Aug. 2009 (CEST)

Geschmacksmuster

Hallo. Gehört die Seite Geschmackmuster nicht auch hier her? Auch Titelschutz fehlt. LG --Genom-X 19:18, 4. Jun. 2008 (CEST)

Der frühere Titelschutz gem. § 16 UWG a.F. ist heute § 5 MarkenG. Gravenreuth 14:09, 3. Feb. 2010 (CET)

Marken im Ostblock

Gab es in den kommunistischen Ländern eigentlich auch Marken? Andauernd hörte man früher bei allen möglichen ostdeutschen Erzeugnissen "Marke DDR". Das kann natürlich auch ein Scherz gewesen sein - so ähnlich wie bei "Marke Eigenbau". (nicht signierter Beitrag von 80.141.222.139 (Diskussion | Beiträge) 16:53, 12. Nov. 2009 (CET))

Natürlich hatte die DDR ein Markensystem. Alle Staaten des früherern Ostblocks sind z. B. Mitgliedstaaten des Madrider Markenabkommen, sodass für sie auch Internalional registerierte Marken z.B. für Nordkorea möglich sind (im Gegensatz zu den meisten afrikanischen und südamerikanischen Staaten). Gravenreuth 14:11, 3. Feb. 2010 (CET)

Was bedeutet (U)?

Ich habe heute auf einer US-amerikanischen Lebensmittelpackung neben ® auch noch ein eingekreistes U gesehen. Weiß jemand, was das bedeutet? --RokerHRO 18:50, 24. Jun 2006 (CEST)

Dieses „Ⓤ“ kannte ich bisher nur von manchen Lebensmittelverpackungen aus hiesigen Supermärkten mit türkischen Spezialitäten. Anscheinend ist es ein „koscher“-Zeichen, das von der Orthodox Union vergeben wird. --91.54.96.230 12:59, 11. Dez. 2010 (CET)

Verlust des Markenschutzes bei Begriffsmonopolen

Gibt es dafür weitere Beispiele, speziell in Deutschland? --Suricata 21:37, 11. Okt 2005 (CEST)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!


--Zwobot 13:10, 19. Jan 2006 (CET)

Anleitung für Beachtung von Markenrechten

Eine Anregung für einen weiteren Abschnitt im Text: Mir ist (als ausgewiesenem Nicht-Experten :-) nicht klar, wie ich eigentlich die Markenrechte eines anderen beachte! Beispielsweise wird ja oft auch bei wissenschaftlichen Arbeiten ein (c) oder (TM) an die entsprechende Marke angehängt ... Ist das unbedingt nötig? Oder reicht ein Satz "Die Rechte an in diesem Text verwendeten Marken und Warenzeichen werden beachtet"? Oder brauch mich Markenrecht in allgemeinen Texten überhaupt nicht interessieren?

--195.4.213.104 17:21, 7. Mai 2006 (CEST)

Genmarke

Die Genmarke ist doch völliger Quatsch; ich kenne nur Genmarker... --PA Martin Steinmetz 23:24, 4. Jan. 2007 (CET)

Bildwarnung

Die unten genannten Bilder, die in diesem Artikel verwendet werden, sind auf Commons gelöscht oder zur Löschung vorgeschlagen worden. Bitte entferne die Bilder gegebenenfalls aus dem Artikel oder beteilige dich an der betreffenden Diskussion auf Commons. Diese Nachricht wurde automatisch von CommonsTicker erzeugt.

copyright violation, see [[Commons:Licensing]];

-- DuesenBot 00:34, 5. Jul. 2007 (CEST)

®

Sollte nicht genauer erklärt werden, was ® bedeutet. Irgendwo stand bei der Sache mit dem Tum-Logo, dass es in Deutschland gar kein ® gibt, weshalb für eine der Vorlagen zur Logokennzeichnung ein M vorgeschlagen wurde. --Jarlhelm 03:58, 22. Mär. 2008 (CET)

Sinnhaftigkeit der Tabelle

Hat die Tabelle mit Satzzeichen/SOnstige Zeichen/Rechenzeichen irgendeinen tieferen Sinn? (nicht signierter Beitrag von 89.196.58.21 (Diskussion | Beiträge) 17:12, 9. Apr. 2008 (CEST))

Nein. Entfernt. --212.202.71.111 20:45, 9. Apr. 2008 (CEST)

Lemma

Das bisherige Lemma Marke (Rechtsschutz) war irreführend, da Rechtsschutz ein feststehender Begriff ist, der nichts mit dem Markenrecht zu tun hat.

Ich habe den Artikel daher nach Marke (Recht) verschoben, wobei der Zusatz in Klammern das Fachgebiet angibt, in das der Artikel fällt. Evtl. wäre stattdessen auch Marke (Schutzrecht) denkbar, also mit dem Klammerzusatz als Erläuterung des Lemmas statt der Fachbereichsangabe?

Nun verweisen allerdings noch Unmengen an Links nach Marke (Rechtsschutz). Gibt es einen Weg, die automatisch umzubiegen? Die indirekten Verweise (Weiterleitungen) habe ich bereits angepasst. --PM3 12:28, 1. Jul. 2008 (CEST)

Interwiki synchronization

Hello,

I am trying to clean up the interwiki of this article. Please see the discussion:

Your comments are welcome. --Amir E. Aharoni 16:21, 22. Okt. 2008 (CEST)

Beispiel

Anfang März 2012 wurde Michael Wendler verklagt, nicht mehr unter dem Titel „Der Wendler“ auftreten zu dürfen. Der weniger bekannte Sänger Frank Wendler aus dem Ruhrgebiet hatte sich bereits 2008 die Rechte an der Marke „Der Wendler“ sichern lassen und forderte, nachdem Michael Wendler ihm zuvor die Verwendung der Bezeichnung „Der Wendler“ untersagen wollte, nun seinerseits für Michael Wendler ein Auftrittsverbot unter diesem Namen. Das Gericht entschied, dass trotz der eingetragenen Namensrechte für Frank Wendler, beide unter diesem Namen auftreten dürften, da Michael Wendler bereits seit 1998 unter diesem Namen erfolgreich ist und es keinerlei Verwechslung zwischen den beiden Sängern gebe.<ref name="ntv">Urteil im Künstlernamen-Streit „Wendler“ darf Namen behalten. Abgerufen am 14. März 2012.</ref><ref name="SPON 14.03.12">Streit um Künstlernamen: Den Wendler darf es zweimal geben. Abgerufen am 14. März 2012.</ref>

In den Artikel ? --Neun-x (Diskussion) 00:34, 20. Okt. 2012 (CEST)

Deutsche Sprache, schwere Sprache

„Nun erweitert ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.”

Was ist mit dieser Aneinanderreihung von Worten gemeint; wie kann sie zu einem vollständigen Satz ausgebaut werden?

--134.245.229.114 20:16, 16. Jul. 2013 (CEST)

Fehler bei Grundsätzen und Beispielen - "Post" ist eine Marke

Dazu gab es eine Entscheidung des Bundespatentgerichts: Bundespatentgericht - Aufhebung des Beschlusses betreffend die angeordnete Löschung der Marke "Post". Könnte jemand "Post" als Beispiel für verlorenen Markenschutz bitte aus dem Artikel entfernen? Vielen Dank! --Anja (Deutsche Post DHL) (Diskussion) 11:33, 2. Sep. 2013 (CEST)

Unvollständiger Satz

"Nun erweitert ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden." - ja, aber wen oder was erweitert das Zeichen denn nun ? --HH58 (Diskussion) 01:58, 27. Nov. 2013 (CET)