Diskussion:Maßnahme (Recht)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 37.138.37.240 in Abschnitt Bilder im Artikel
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Verwaltungsakt Bearbeiten

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Die Legaldefinition beschreibt eine Maßnahme als Obermenge von Verfügung und Entscheidung. Ob eine Entscheidung mit dem oder gegen den Willen es Betroffenen gefällt wird, ist mE unerheblich, um eine Maßnahme als solche zu qualifizieren.
Stellt man darauf ab, dass eine Maßnahme nur eine Maßnahme ist, wenn der Betroffene nicht einwilligt, würde das dazu führen, dass entsprechend der Legaldefinition eines Verwaltungsaktes, jeder begünstigende Verwaltungsakt, insbesondere in diesem Sinne jene, die einem Antrag folgen, keine Verwaltungsakte mehr im Sinne des § 35 VwVfG darstellten, da diese keine Maßnahme mehr beinhalten.
Der hier in diesem Artikel beschriebene Begriff stellt vielmehr einen Eingriff dar, der ja korrekterweise auch mehrfach verwendet worden ist.
Eine Maßnahme im rechtlichen Sinne ist mE jede Handlung die einen Erklärungswert für sich beanspruchen kann, also einen Regelungscharakter hat, dabei ist nicht auszuschließen, dass die Maßnahme zeitlich kongruent mit dem darauf fußenden Realakt erfolgt. Das ist beispielsweise beim Abschleppen der Fall, wo die behördlichen Entscheidung "Das Auto muss hier weg" und die Ersatzvornahme zusammenfallen.
Das Abschleppbeispiel kann im Übrigen auch mit Willen des Betroffenen erfolgen, wenn der Fahrer nach einem Unfall sein Fahrzeug auch von der Straße in der Werkstatt haben möchte.
Dieser Regelungscharakter kann dabei, wie im Abschleppbeispiel, der Handlung auch immanent (aber erkennbar!) sein und muss nicht explizit genannt werden, wie das bei einer Entscheidung der Fall wäre. Der Maßnahmebegriff würde genau dann wegfallen, der Verwaltungsakt also wegen Fehlens einer Maßnahme keinen Verwaltungsakt mehr darstellen, wenn diesem ein Regelungscharakter (Wortlaut: Verfügung, Entscheidung) fehlen würde, oder dieser so verschwommen ist, dass dieser nicht mehr erkennbar ist (Bsp: ...wenn Sie denn bitte so freundlich wären, in Zukunft dieses oder jenes zu tun... im krassen Gegensatz zu: ... fordere ich Sie auf, in Zukunft dieses oder jenes zu tun...)
Ich würde mich über eine rege Diskussion freuen...
Grüße, Alexander (ohne Datum signierter Beitrag von Afisch (Diskussion | Beiträge) 6.3.2007, 11:59 (MEZ))

Das ist der übliche Zirkelschluß (oder nach neuer Schlecht.. ähm.. Rechtschreibung Zirkelschluss1!11) nein die Zirkelschlüßße mit denen auch diese Roboter [..] beim sogenannten jobcenter1!11 [..] solche Verwaltungsakte versuchen rechtzufertigen [..] [Beitrag nachträglich selbst gekürzt]; .. momentmal, da hab ich mich wohl etwas verrannt. Also ich denke wir sollten uns hier wirklich nur um die Abhandlung (oder den Artikel™1!11) nebenan kümmern, und nicht jeden erdenklichen Einzelfall besprechen (oder diskutieren), der mit der Abhandlung nebenan eigentlich nichts mehr zu tun hat. MfG, 92.225.91.192, am 20.3.2015, 09:23 (MEZ)

Bitte belegen Bearbeiten

... wie man sieht, brauchen Diskussionen manchmal etwas... ich habe einen Quelle-Baustein ergänzt, könnte dem Artikel auch nicht schaden. Plehn 22:59, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ein potentieller Ladendieb [..] Bearbeiten

Servus, ich hab keine Ahnung wie das hier funktioniert mit den Diskussionen. Möchte aber etwas zum folgenden Text loswerden:
"Ein potentieller Ladendieb wird in einem Kaufhaus von einem Ladendetektiv festgehalten, bis die Polizei eintrifft. Um seine Unschuld zu beweisen, bittet er nun explizit von sich aus..."
Durch das hinzuziehen der Polizei durch den Ladendetektiv besteht hier sowieso der Anfangsverdacht einer Straftat (Diebstahl). Somit ist die Durchsuchung beim Verdächtigen gem. § 102 StPO auf jeden Fall rechtmäßig. Ob die Person das will oder nicht! Damit fällt das Fallbeispiel aus.
Grüße Markus (nicht signierter Beitrag von Masumi (Diskussion | Beiträge), am 21.12.2011, 03:15 (MEZ))

Kein Problem, unter Hilfe:Diskussion ist das Gröbste beschrieben. Ansonsten kannst du dich auch beim sogenannten Mentorenprogramm anmelden, wenn du möchtest. Sei aber bitte auch du so nett, und beschränke dich auf das Wesentliche, da es keinen Sinn macht, jeden x-beliebigen Einzalfall hier zu besprechen (siehe auch Wikipedia:Keine Rechtsberatung oder was die Wikipedia nicht ist oder {{Rechtshinweis}}). MfG, 92.225.91.192, am 20.3.2015, 09:01 (MEZ)

Hab das Beispiel nun entfernt, da es – mit „ein kein Eingriff“ – widersprüchlich war. -- 92.225.91.192, am 20.3.2015, 09:09 (MEZ)

Bilder im Artikel Bearbeiten

Wieso werden Bilder aus den USA verwendet, wenn der Artikel die Rechtssituation in Deutschland behandelt? --37.138.37.240 00:23, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten