Diskussion:Liste Schweizer Schriftsteller

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Laehnemann in Abschnitt EW zum Kriterium „Schweizer“

Ich finde, bei allen Namen sollten Geburts- (und allenfalls Sterbejahr) angefügt werden. insilentio 11:19, 11. Apr 2005 (CEST)

Finde ich auch. Deshalb gibts jetzt schonmal eine Tabelle. --Summi 03:15, 12. Apr 2005 (CEST)

EW zum Kriterium „Schweizer“ Bearbeiten

Was mit dem Begriff „Schweizer“ gemeint ist, steht im verlinkten Artikel. Wenn wir das hier anders festsetzen wollten, müssten wir uns erst darauf einigen. Die Kriterien des Schweizerischen Literaturfonds sind wohl kaum allgemeingültig. Davon abgesehen wird es hier nicht besonders gern gesehen, wenn der Eindruck entsteht, dass jemand eine nahestehende Person oder deren Werke in möglichst vielen Artikeln und Listen unterbringen will. --Bosta (Diskussion) 10:52, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Hallo Bosta. (1) Wenn ich das richtig sehe, geht es hier um Angelika Overath, die von Laehnemann in die Liste eingetragen werden möchte. (2) Ich nehme an, dir ist schon bewusst, dass «Schweizer» auch eine Ableitung auf -er von «Schweiz» sein kann und nicht immer zwingend mit dem Bürgerrecht verknüpft ist. Nicht überall, wo «Schweizer» drauf steht, ist ein Schweizer Pass drin. Das gilt bei Schweizer Pass, Schweizer Hitparade, Schweizer Hochdeutsch und vielen andern bis zum Schweizer-Käse-Modell. (3) Ich sehe nicht, was da bei Schweizer Literatur anders sein sollte. (4) Bis heute stand umseitig «Dies ist eine Liste mit Verfassern literarischer Werke aus der Schweiz […]», bis du heute den Satz geändert hast: «Dies ist eine Liste mit Schweizer Verfassern literarischer Werke […].» Ich sehe nicht, dass diese Einengung auf einem Konsens beruht. (5) Angelika Overath hat für die Schweizer Literatur wahrscheinlich mehr geleistet als manche andere, die hier eingetragen sind – aber eben, das Bürgerrecht fehlt. Da scheinen beispielsweise Irena Brežná, Tim Krohn, Heinrich Zschokke, aber auch ein Christian Kracht mehr Glück zu haben, in dieser Liste aufscheinen zu dürfen. In einigen Fällen fehlt bislang in den entsprechenden Artikeln ein Nachweis des Schweizer Passes. Von «Schweizer» gemäss deiner Auslegung wirst du auch bei Pamphilus Gengenbach schwerlich sprechen können. Deine Auslegung scheint mir zu kurz zu greifen. (6) Als kurzfristige Lösung schlage ich vor, Angelika Overath hier in die Unterliste «Liste Schweizer Schriftsteller#Autoren der rätoromanischen Schweiz» einzutragen, allenfalls mit einer kurzen zusätzlichen Bemerkung, wie dies ja auch bei der «Liste rätoromanischer Schriftsteller» möglich war. Längerfristig müsste man sich einigen, ob «Schweizer Autoren» zwingend den Schweizer Pass benötigen. (Übrigens: Müsste man bei Doppelbürgern angeben, ab wann jemand das Schweizer Bürgerrecht besitzt und welche Werke somit per definitionem nicht zur Schweizer Literatur gezählt werden dürfen?) Oder reicht ein jahrzehntelanges Wirken und Schaffen in der Schweiz? Dieses Kriterium könnte präzisiert werden. --B.A.Enz (Diskussion) 19:15, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Nachtrag: Da ich einen «Schweizerischen Literaturfonds» nicht kenne (weil es ihn wohl gar nicht gibt), kann ich auch nichts zur Allgemeingültigkeit der von Bosta erwähnten Kriterien sagen. Aber schweizerische Literaturpreise (auch auf kantonaler Ebene) könnten schon einen starken Hinweis bieten. Overath wurde mit dem Bündner Literaturpreis ausgezeichnet, und das sollte eigentlich reichen. --B.A.Enz (Diskussion) 22:04, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Bisher war das auf dieser Liste aber immer anders gemeint (und meines Wissens noch nie bestritten), darum meine Ergänzung im Sinne einer Verdeutlichung in der Einleitung. Wenn wir "Schweizer" als "in der Schweiz lebend" verstehen wollten, dann müssten wir das auch deutlich machen. Nur: welches Kriterium soll dann ausschlaggebend sein: die Länge des Aufenthalts in der Schweiz, der Gewinn eines Literaturpreises oder die Mitgliedschaft im AdS? Was jemand "für die Schweizer Literatur geleistet" hat: wie soll man das messen? Hat nicht Schiller vielleicht mehr "geleistet" als Frau Overath? Gewiss mag die Differenzierung nach Staatsangehörigkeit im 21. Jahrhundert überholt erscheinen – gerade im kulturellen Bereich –, aber sie wird halt nun mal gemacht, und Wikipedia macht sie mit, indem möglichst jede Person danach kategorisiert wird. Vergleichbare Listen sind ja auf der Liste bekannter Schweizer Personen zu finden. --Bosta (Diskussion) 04:34, 1. Mär. 2024 (CET)Beantworten
(1) «immer anders gemeint»: ? Vor 19 Jahren stand da zunächst: «einige der bekanntesten Autoren und Autorinnen der Schweiz». Was bisher gemeint war, ist aufgrund der bisherigen Formulierung nicht eindeutig, siehe oben unter Punkt (4). Was du, Bosta, als einzelner Benutzer mit grossem Anteil und grossem Verdienst an dieser Liste, in den letzten 17 Jahren gemeint hast, ist den anderen nicht zugänglich.
(2) Wenn ich mir umseitig die Abschnittsüberschriften anschaue (konkret im strittigen Fall: «Autoren der deutschen Schweiz» und «Autoren der rätoromanischen Schweiz»), käme ich nie auf die Idee, eine Verknüpfung mit dem Bürgerrecht sei zwingend.
(3) Der Gewinn eines relevanten Literaturpreises für Leute ohne Schweizer Bürgerrecht könnte ein unkompliziertes, praktikables Kriterium sein, vor allem wenn über den entsprechenden Literaturpreis bereits ein Wikikpedia-Artikel besteht. Für die Vergabe solcher Preise oder Stipendien gelten in der Regel ebenfalls Kriterien, die oft eine Wohnsitzdauer einschliessen.
(4) Zur Frage bzgl. Angelika Overath & Bündner Literaturpreis lese ich bei SRF: «Vergeben wird die Auszeichnung für besondere Verdienste um die Literatur Graubündens.» Und: Overath «bekomme den Preis in Anerkennung ihres langjährigen und kontinuierlichen literarischen Wirkens und der Auseinandersetzung mit den Eigenheiten der romanischen und der bündnerischen Sprache, teilte die Stiftung Bündner Literaturpreis […] mit.» Relevanz für die rätoromanische Literatur ist Overath nicht abzusprechen. Siehe auch meinen Vorschlag einer kurzfristigen Lösung oben unter (6). --B.A.Enz (Diskussion) 14:26, 1. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Da unsere Diskussion anscheinend niemand sonst interessiert, können wir diese hier beenden. Über Personen, die weder in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind, noch eingebürgert wurden, muss dann halt im Einzelfall entschieden werden. Um des Friedens willen bin ich mit Deinem Vorschlag einverstanden, sie als im Engadin wohnhafte Preisträgerin unter „Autoren der rätoromanischen Schweiz“ einzutragen (sie steht im übrigen längst auf der Liste rätoromanischer Schriftsteller). --Bosta (Diskussion) 03:59, 2. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Übrigens hat Angelika Overath Schweizer Bürgerrecht seit Jahren, d.h. doppelte Staatsangehörigkeit --Laehnemann (Diskussion) 00:14, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten