Diskussion:Liechtensteinischer Rundfunk

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von H7 in Abschnitt Rundfunkgesetz

Rundfunkgesetz Bearbeiten

Soweit ich das verstehe, ist der Vergleich des LRF mit dem schweizerischen bzw. österreichischen Modell nicht ganz zutreffend, obwohl der Sender selbst diesen Vergleich anstellt. Wenn überhaupt, scheint mir das liechtensteinische Gesetz eher dem ORF-Gesetz zu ähneln als mit der gesetzlichen Vorgabe eines schweizerischen "Service public". Dieser Begriff taucht im Rundfunkgesetz im Übrigen gar nicht auf und die Kontrolle über die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die gesetzlich definierten Gremien ähnelt auch eher der Darstellung im ORF-Gesetz als den Vereinsstatuten des SRF nach den Vorgaben des Service public. Außerdem wird der Rundfunk zwar öffentlich-rechtlich geführt, ist aber im Gegensatz zu ORF und SRG im staatlichen Eigentum. Es war mir deshalb ein Anliegen, die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach der offiziellen Quelle zu ergänzen, was zumindest teilweise auch eine Korrektur bedeutet. Ich hoffe es ist gelungen. Im Quelltext steht "schweizbezogen", allerdings werden im Gesetz selbst keine Guillemets verwendet. Ich bitte um Korrektur, falls ich sie falsch gesetzt habe. --H7 (Diskussion) 18:52, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten

PS: Nachdem ich noch zur Rundfunkgebühr recherchiert habe, wird mir auch der Vergleich mit dem schweizer "Service public" klar. Ich bau das mal noch ein, damit der Zusammenhang klar wird. --H7 (Diskussion) 22:05, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten