Diskussion:Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
Abkürzung LVR an Bundestraßen
BearbeitenIm Bereich des LVR sind an den Strassen Leitpfosten angebracht, die eine gruene Kappe tragen. Was hat es damit auf sich? Ist der LVR in irgendeiner Weise auch fuer Strassen zustaendig? 134.91.141.39 14:26, 1. Sep. 2008 (CEST)
Antwort: Bis Ende des Jahres 2000 waren die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe auch für den Straßenbau im jeweiligen Landesteil zuständig. Seit dem 01.01.2001 wird diese Aufgabe vom Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen wahrgenommen. Bei den Leitpfosten dürfte es sich daher um solche handeln, die vor dem Jahr 2001 aufgestellt wurden. (nicht signierter Beitrag von 195.202.51.7 (Diskussion) 10:17, 6. Feb. 2014 (CET))
Anzahl der Museen
BearbeitenBei der Angabe der Museen müsste bitte die Zählung vereinheitlicht werden und dann die Zahl korrigiert: Im LWL werden die Standorte des Industriemuseums einzeln gezählt, beim LVR nicht. --Chriz1978 (Diskussion) 10:42, 30. Mai 2018 (CEST)
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.im.nrw.de/vm/doks/Koalitionsvereinbarung.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
Hoheit
BearbeitenGebietshoheit ist die Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt, also die Herrschaft. Wenn ein Landschaftsverband sich durch Umlagen finanziert und einen eigenen Haushalt hat, dann hat er Finanzhoheit. Darf er Personal verbeamten, dann hat er Personalhoheit. Also kann ein Landschaftsverband durchaus Hoheitsrechte in einem Gebiet haben, auch wenn er keine Gebietshoheit hat. Richtig? --134.94.52.77 09:00, 10. Jan. 2024 (CET)