Kurzschuljahr

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"Im Zuge dieser Maßnahme machten auch zwei Schülerjahrgänge im Jahr 1966 ihr Abitur, der erste Jahrgang im Frühling, der nächste im Herbst (am Ende des ersten Kurzschuljahres)." Wir gehörten im Jahr 1966 zum ersten Kurzschuljahr in Hessen und legten das Abitur Anfang November ab. Der oben zitierte Satz aus dem Artikel "Kurzschuljahr" kann m.E. so nicht stimmen.HÜGünni (11:59, 22. Jul 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Kurzschuljahr

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Durchführung der Kurzschuljahre in Hessen, 20. Dezember 1965

In Hessen wird, wie in anderen Bundesländern, der Schuljahresbeginn in den Spätsommer verlegt, so dass es notwendig wird, Kurzschuljahre einzuschieben. Aufgrund eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz von 1948 begann das Schuljahr bisher auch in Hessen an Ostern. Zur Anpassung an die Regelungen in den europäischen Nachbarländern und in Bayern wurde im Hamburger Abkommen vom 28. Oktober 1964 vereinbart, den Schuljahresbeginn einheitlich auf den 1. August festzusetzen und zugleich die Schulpflicht von acht auf neun Jahre zu verlängern. Die Anpassung wird in den Jahren 1966/67 vorgenommen.

Mit der (Ersten) Verordnung zur Überleitung des Schuljahresbeginns vom 26. November 1965 wird das Schuljahr 1966/67 auf die Zeit vom 1. April 1966 bis zum 31. Juli 1967 festgesetzt, umfasst also 16 Monate. Mit der "Zweiten Verordnung zur Überleitung des Schuljahresbeginns" vom 20. Dezember 1965 wird dieses verlängerte Schuljahr 1966/67 auf 2 Kurzschuljahre aufgeteilt. Demnach beginnt das Schuljahr 1966 am 1. April 1966 und endet am 30. November 1966 (acht Monate). Das Schuljahr 1966/67 beginnt am 1. Dezember 1966 und endet am 31. Juli 1967 (ebenfalls acht Monate). Danach beginnt das Schuljahr auch in Hessen jeweils am 1. August. (OV)aus:http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/xsrec/current/9/sn/edb?q=YToxOntzOjM6Im9ydCI7czo2OiJCYXllcm4iO30= (nicht signierter Beitrag von HÜGünni (Diskussion | Beiträge) 11:59, 22. Jul 2016 (CEST))

Richtigstellung der Behauptungen im Hauptartikel zu der Schuljahresumstellung in Hamburg

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Die Bemerkungen zur Schuljahresumstellung in der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechen nicht der Wahrheit. Hamburg hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Schuljahre der aktiven Schüler in den Klassen 1 bis 10 nicht umgestellt. Wer also (wie ich) noch zu Ostern eingeschult war, behielt sein Schuljahr, jeweils von den Osterferien bis zu den nächsten Osterferien, bei. Die letzte Einschulung zu Ostern fand im Jahr 1966 statt. Der nächste Jahrgang (regelmäßig der Geburtsjahrgang 1960) wurde erst nach den Sommerferien 1967 eingeschult. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern fanden in der zweiten Jahreshälfte 1966 keine Einschulungen statt.

Allerdings wurden dann nach nahezu sechs Jahren in 1972 die bis dahin bestehenden vier Zeugnistermine (Ende Januar, zu den Osterferien, zu den Sommerferien, zu den Herbstferien) zu zwei Zeugnisterminen (Ende Januar, zu den Sommerferien) zusammengelegt. Für die bis Ostern 1966 eingeschulten Schüler lief von da an das Schuljahr vom 1. Februar bis zum 31. Januar, für die ab Sommer 1967 eingeschulten Schüler lief das Schuljahr weiterhin jeweils vom Ende der Sommerferien bis zu den nächsten Sommerferien.

Auch wurde die 11. Klasse auf ein halbes Jahr verkürzt. Somit waren Hamburgs Oberschüler nicht schlechter gestellt als die Schüler anderer Bundesländer, vorausgesetzt, sie mußten kein Schuljahr wiederholen, die Rückstufung in einen ab 1967 eingeschulten Jahrgang hatte einen Zeitverlust von zwei Jahren zur Folge, Beispiel: Einschulung April 1966, kein Sitzenbleiben => Abitur im Juni 1978 (Schulzeit 12 Jahre und 2 Monate), einmal Sitzenbleiben => Abitur im Sommer 1980 (Schulzeit 14 Jahre).

Wer mir nicht glauben möchte, sei auf den im Hauptartikel unter Anm. 4 angeführten Artikel "Wie im Krieg", Der Spiegel 18/1966 vom 25.04.1966, verwiesen. Im übrigen können meine Ausführungen jederzeit durch Einsicht in meine Schulzeugnisse belegt werden. Auch dürften im Hamburger Staatsarchiv genügend Unterlagen vorhanden sein, die die Richtigkeit meiner Ausführungen beweisen. Nicht zuletzt sei auf diverse Zeitzeugen hingewiesen. Schließlich war ich in den 60iger- und 70iger-Jahren alles andere als der einzige Schüler Hamburgs.