Diskussion:Kreis Eslohe

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von S.Didam in Abschnitt Existenzberechtigung zweifelhaft

Existenzberechtigung zweifelhaft Bearbeiten

Wäre es nicht besser, den Artikelinhalt bei Kreis Meschede unterzubringen? Hier steht ja, der Kreis wurde nur umbenannt, trotz kleinerer Gebietsänderungen ist eine Kontinuität anscheinend vorhanden. --Ratziputz 20:06, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

@S.Didam: Hier solltest du als Ersteller einen Kommentar zu dem Vorschlag abgeben. Ich bin übrigens auch der Ansicht, dass der Kreis Meschede aus der Umbenennung des Kreis Eslohe entstanden ist und das mit einer Weiterleitung und einer gemeinsamen Darstellung im Artikel zum Kreis Meschede das besser beschrieben werden kann. Siehe auch Diskussion:Kreis_Meschede. --SteveK ?! 19:05, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Aus meiner Sicht ist es sinnvoll dies separat darzustellen (s.a. verfälschende Geschichtsdarstellung). Es gab einen Kreis Eslohe. Dieser hatte auch zunächst seinen Sitz in Eslohe. Zudem gab es im Kreis Eslohe zwischenzeitlich Grenzänderungen. Rechtsnachfolger wurde der Kreis Meschede. --S.Didam (Diskussion) 19:54, 4. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Eine Rechtsnachfolge im kommunalrechtlichen Sinne tritt nur ein, wenn eine Gebietskörperschaft aufgelöst und eine neue gebildet und als deren Rechtsnachfolger bestimmt wurde. Dies ist hier ausweislich der Quelle (Amtsblatt) nicht der Fall, vielmehr handelte es sich um eine einfache Umbenennung der Gebietskörperschaft, was wiederum für eine Zusammenlegung der Artikel spricht. --Dk0704 (Diskussion) 08:22, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Kann sein. Der Kreis wurde jedoch nicht nur umbenannt. Im Jahr 1819 wurde die Kreisgliederung des Regierungsbezirks neu gestaltet. Warum wurde Eslohe zum Drehpunkt des Kreises und nicht Meschede? Wieso fand man in Eslohe keine Räumlichkeiten? Welche politischen Kräfte waren an der Verlegung beteiligt? ... usw. Das spricht u.a. gegen eine Zusammenlegung der Artikel. --S.Didam (Diskussion) 15:44, 26. Sep. 2015 (CEST)Beantworten