Diskussion:Kompaktat (Recht)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

„das Wort Gottes frei verkündet werden, jedoch nur durch von den kirchlichen Ordinarien bestellte Priester.“

Frei meint hierbei auch in der Muttersprache der Gläubigen, oder? Bitte ggf. ergänzen! (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 88.73.195.224 (DiskussionBeiträge) 18:46, 2. Nov. 2008 (CET)) Beantworten

4. Punkt bei Prager Kompaktaten

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der letzte Punkt der Prager Kompaktaten: "die Kirche sowie ihre Geistlichen (ausgenommen Mönche) Kirchengut besitzen, dessen Aneignung durch andere als Kirchenraub verfolgt wurde." ist nicht klar formuliert, da im ersten Teil des Satzes das Verb fehlt. Irritation: dürfen sie nun Kirchgut besitzen und verwalten oder in Armut leben???? (nicht signierter Beitrag von 94.223.220.193 (Diskussion) 12:28, 10. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Was soll da unklar sein? Da steht doch eindeutig, dass die Kirche sowie ihre Geistlichen Kirchengut besitzen durften. Nur Mönche durften keines besitzen. Wer den Besitzern (Kirche oder Geistliche) etwas wegnahm, beging Kirchenraub. Grüße --Aloiswuest 17:05, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich sehe auch keine Unklarheit. --Schelm 22:53, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 23:15, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten