Diskussion:Klaus Quirini

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Hyperdieter in Abschnitt Verbandstätigkeit

Deutschland ist nicht die Welt

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Erste Disco der Welt? Wenn ich im englischen Wiki schau stehen da ganz andere Infos.

http://en.wikipedia.org/wiki/Disc_jockey

Der Begriff Discothek stammt definitiv nicht aus Deutschland: Le terme discothèque semble provenir du nom d'un club situé, en 1941, rue de la Huchette à Paris, à une adresse inconnue. Le concept moderne de discothèque a cependant été inventé un peu plus tard, et ailleurs : en 1953, alors qu'elle travaillait au Whisky à Gogo à Paris, Régine a décidé de peindre les lumières de toutes les couleurs, de les animer à la main, et de remplacer le juke-box par un double tourne-disque pouvant diffuser la musique de façon ininterrompue, et surtout sous son contrôle.

http://fr.wikipedia.org/wiki/Bo%C3%AEte_de_nuit

Kurz gesagt: Erste Disco 1953 in Paris, nicht 1959 in Aachen. -- 91.50.202.243 22:51, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

stimmt. in Diskothek steht es mittlerweile auch ausführlich in de:, nur hier hab' ich den zweiten Halbsatz verpasst. -- southpark 23:01, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Die erste...

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Im Artikel zum Scotch Club steht - Stand heute -, er sei wahrscheinlich die erste Disco Deutschlands gewesen; hier steht, er sei sogar sicher die erste der Welt gewesen. Sofern das ein Widerspruch ist: Kann den jemand auflösen?--Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 17:28, 17. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Siehe Diskussionsabsatz eins drüber. Hier ist die Selbstdarstellung stärker bzw. unkontrollierter als im Scotch Club. -- southpark 19:48, 17. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Verbandstätigkeit

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Im Artikel steht: Klaus Quirini leitete als Vorstandsvorsitzender die Rechtsabteilung des Verbandes Deutscher Musikschaffender. Das erscheint mir unplausibel. Ein Vorstandsvorsitzender leitet einen Konzern und keinen Verein, zudem ist dieser halt auch Chef der Organisation und nicht irgendeiner Abteilung. Leiter der Rechtsabteilung würde zudem in der Regel ja ein rechtswissenschaftliches Studium (i.d.R. Volljurist) voraussetzen, das bislang nicht erwähnt ist. Zudem ist der Abschnitt unbequellt. --Hyperdieter (Diskussion) 11:26, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Volljurist scheint aber zuzutreffen, die genaue Funktion wäre aber noch zu klären: [1]. --Hyperdieter (Diskussion) 11:37, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Hab das jetzt mal belegt umformuliert. --Hyperdieter (Diskussion) 01:33, 22. Mär. 2023 (CET)Beantworten