Diskussion:Kinderfreibetrag
Schlichtungsanfrage
BearbeitenUm die Editwar zwischen ESTE und mir beizulegen, habe ich eine Schlichtungsanfrage gestellt: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Bitte_um_Schlichtung_in_Sache_Editwar_bei__.22Kinderfreibetrag.22_und__.22Realsplitting.22 (nicht signierter Beitrag von Rin67630 (Diskussion | Beiträge) 16:04, 20. Mär. 2007 (CET))
Wirkung von Freibeträge
BearbeitenDie Behauptung von EST wurde gelöscht, Begründung: In EStG wird klar definiert, dass der Familienlastenausgleich immer durch den Freibetrag erfolgt. Der Freibetrag wird wiederum über Kindergeld abgedeckt, der Rest dient der Forderung der Familie. (nicht signierter Beitrag von Rin67630 (Diskussion | Beiträge) 07:14, 8. Mär. 2007 (CET))
Kinderfreibetrag und Solidaritätszuschlag
BearbeitenWeil ein Kinderfreibetrag immer in dem Steuerbescheid angesetzt wird, ist die ursprüngliche Formulierung von ESTE nicht haltbar. (nicht signierter Beitrag von Rin67630 (Diskussion | Beiträge) 07:14, 8. Mär. 2007 (CET))