Diskussion:Kehrmonopol

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Fonero in Abschnitt Wirklich nur in Deutschland?

Einschränkung des Grundrechtes Bearbeiten

"In diesem Paragrafen wird sogar ausdrücklich auf eine Einschränkung des Art. 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) in diesem Fall hingewiesen"

Dass bei einer Einschränkung eines Grundrechtes durch Gesetz diese explizit genannt wird, ist keineswegs eine Spezialität dieses Gesetzes. Gemäß Art. 19 I 2 GG ist dies sogar zwingend vorgeschrieben. Werde den Satz daher bei mangelndem Widerspruch streichen, da es keine Besonderheit ist.

Zeitsprünge Bearbeiten

Bei den ganzen "Das Gesetz wurde/hat/wird/" kann ich aus dem Artikel nicht entnehmen, was nun eigentlich galt oder gilt:

"Erstmals einheitlich wurde 1935 .... Das bis 2012 auslaufende Gesetz unterteilte Deutschland in 8000 Kehrbezirke" widerspricht "Heute ist die gesetzliche Grundlage dafür das Schornsteinfegergesetz von 1969" Das Gesetz von 1935 kann also nicht 2012 auslaufen, wenn es schon 1969 geändert wurde. Hat das Gesetz von 1935 oder das von 1969 800 Kehrbezirke gehabt, oder waren es immer gleichviele?

"Das Gesetz wird abgelöst" Wann?

"Ab sofort werden" Jetzt? Oder sofort ab 2012?

"Auch werden die Kehrbezirke nun alle 7 Jahre neu ausgeschrieben"


Werden ausgeschrieben? Oder werden ausgeschrieben werden, nämlich ab 2012? --87.180.19.188 01:59, 3. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Fehlerhafte Links Bearbeiten

Einzelnachweis 1 http://www.wdr.de/tv/westpol/beitrag/2005/02/20050206_schornsteinfeger.jhtml ist nicht mehr aktiv Ebenso 2 http://www.mdr.de/escher/833517.html und 9 http://www.n-tv.de/Auf_deutschen_Daechern_Konkurrenz_fuer_Schlotfeger/270620085716/986154.html -- Lsky 08:34, 1. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis, ist erledigt. --h-stt !? 10:12, 2. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Wirklich nur in Deutschland? Bearbeiten

Ist die Aussage in Absatz 1 (ausschließlich in Deutschland geltende Sonderrecht per Gesetz von Schornsteinfegern bezeichnet) wirklich korrekt? Siehe dazu folgenden Artikel : http://www.schornsteinfeger-maengel.de/images/Briefe/handwerk_eu.pdf

Marco77 14:41, 17. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe den Link im Text unter Weblinks eingefügt. Wäre schön, wenn der Text aus dem Link auch noch in den Artikel eingearbeitet wird. Am besten, wenn auch noch zusätzliche Quellen erwähnt werden würden.
Außerdem habe ich das Wort "ausschließlich" entfernt.
--Dasichs (Diskussion) 15:45, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Zur Situation in der Schweiz: https://www.srf.ch/news/schweiz/ohne-monopol-ins-2021-auch-berner-und-thurgauer-kaminfeger-werden-freie-unternehmer --Fonero (Diskussion) 11:03, 2. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Heutige Situation Bearbeiten

In diesem Abschnitt wird § 1 Absatz 3 SchfG zitiert. Ich habe mir den aktuellen Gesetzestext angesehen und die §§ 1 und 2 SchfG sind weggefallen. (nicht signierter Beitrag von 91.65.167.174 (Diskussion) 17:50, 23. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Ist überholt, ich habe es entfernt. Danke für den Hinweis. --h-stt !? 14:32, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Überarbeitung Bearbeiten

So, der 1. Januar 2013 ist vorbei, das Kehrmonopol größtenteils gefallen. Jetzt müsste der Artikel noch überarbeitet werden. --H.A. (Diskussion) 21:21, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Fehlende Belege im Abschnitt 'Kritik' Bearbeiten

Welche Belege sollten noch beigebracht werden, um die Warnmarkierung zu entfernen? Wäre doch schade, wenn dieser Wettbewerbsverzerrende Sachverhalt durch Löschung im Verborgenen bleibt. (nicht signierter Beitrag von 91.51.182.50 (Diskussion) 09:02, 23. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Wikipedia:Belege. Grüße --h-stt !? 17:41, 28. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Hallo h-stt, warum löschen Sie diesen Abschnitt? Sie machen es sich zu einfach. Werden Sie deutlich und ich suche nach Belegen. Vielen Dank! Grüße --87.152.79.180 19:56, 28. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Dein Text ist deine persönliche Spekulation darüber wie du die Situation des Schornsteinfegerhandwerks siehst. Du interpretierst Gesetze, machst deine eigenen Rechnungen auf und willst damit etwas nachweisen. Das ist in der Wikipedia vollkommen fehl am platze. Wir interpretieren hier nicht selbst, sondern greifen nur das auf, was bereits anderswo in reputablen Veröffentlichungen gesagt wurde. Lies dazu bitte die Richtlinien WP:Belege und WP:TF. Wenn du diese Richtlinien und diesen Stil nicht akzeptieren kannst oder willst, bist du in einer Enzyklopädie und der Wikipedia flacsh. Grüße --h-stt !? 13:03, 3. Mär. 2014 (CET)Beantworten