Diskussion:Körperverletzung (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:CC:E742:B200:64C5:153D:9E2E:C58F in Abschnitt Passivrauchen

Rechtfertigungsgründe Bearbeiten

Hier wird der chirurgische Eingriff bei vorliegender Einwilligung des Patienten aufgezählt. Was ist aber mit Eingriffen, die durch Behörden (Staatsanwaltschaft) angeordnet werden und ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgen? Das sollte noch mit rein. (Beispiel: Blutentnahme nach Trunkenheitsfahrt.) --Yavoto 11:57, 9. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Unverständlicher Satz Bearbeiten

Der Satz "Der BGH dürfte sich aber nicht streng dieser rechtsgutsbezogenen Betrachtungsweise zuordnen lassen." ist unverständlich. Was soll es heißen, daß ein Gericht "zugeordnet" wird? Ist das Fachsprache, die nur Juristen verstehen, oder eine schlechte Formulierung? Unverständlich ist der Satz auch, weil im Satz vorher dargelegt wird, daß der BGH in einer Entscheidung eine entsprechende Betrachtungsweise vorgenommen hat.

Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt. --Yavoto 11:57, 9. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Totschlag / Körperverletzung mit Todesfolge Bearbeiten

Ich habe den Unterschied zwischen Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge noch nicht ganz verstanden. Geht es um die Tötungsabsicht? Vielen Dank, Docvalium 02:56, 19. Jan 2006 (CET)

Wenn Du Absicht durch den juristischen Tötungsvorsatz ersetzt, kommt es recht gut hin. -- Tobnu 03:07, 19. Jan 2006 (CET)
Danke. --Docvalium 15:15, 20. Jan 2006 (CET)


Hallo,

ich hatte vor 10 Tagen eine Messerstichverletzung. Ein Angestellter eines Veranstaltungsortes hat einem Gast ein Messer abgenommen. Ich habe das nicht gesehen und war genau in dem Momenz hinter ihm als er das Messer mit der Klinge nach hinten hielt. Das Messer steckte daraufhin in meinem Unterschenkel ich wurde genäht ( 5 cm). Wenn ich ihn jetzt Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ist er Vorbestraft. Nätürlich werde ich den Veranstalter auf Schadensersatz verklagen. Muss ich für die Schadensersatzklage bei der Polizei unbedingt vorsprechen??

Wenn Du auf Schadensersatz klagen willst, wirst Du wohl eh einen Anwalt brauchen. Am besten, wenn Du das mit dem besprichst. --Docvalium 12:31, 15. Sep 2006 (CEST)

Vielen Dank für die Antwort:)

So wie das geschildert war, würde ich nicht von Vorsatz ausgehen. Höchstens eine fahrlässige Körperverletzung käme da in Betracht, aber auch das ist in so einer Situation zweifelhaft, da sich mir nicht erschließt, dass der Angestellte in dem konkreten Moment denken musste, dass jemand verletzt würde. Er hat dem Gast das Messer abgenommen und in dem Moment stolperst du in das Messer, das der Angestellte in der Hand hat. Das hört sich eher nach einem Unfall als nach Fahrlässigkeit an. --Constructor 05:55, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Schlägerei in der Schule Bearbeiten

Guten Tag. also vor paar tagen war bei uns inner schule eine drängelerei und da wurde ein schüler schüler mehrfach aus spaß aufem kopf gehauen und gestreichelt. daraufhin drehte sich der schüler um und haute dem jungen hinter sich aufem arm, bauch und schulter. der gab ihm darauf hin ne kopfnuss. jetzt ist die nase gebrochen und wird operiert. ist das nicht normaler weise notwehr? und was ist mit den anderen beteiligten die ihm aufen kopf gehauen haben aus spaß und ihn gestreichelt und gedrängelt haben?? (nicht signierter Beitrag von OOSERHANOo (Diskussion | Beiträge) )

Wikipedia ist eigentlich kein Ort für derartige Fragen. Hierfür gibt es Foren oder gar kompetente Rechtsauskünfte von Rechtsanwälten oder Gerichten (Amtstage).
Dennoch hier die Antwort auf deine Frage: Die Kopfnuss war eigentlich eine Körperverletzung und daher strafbar. Es ist jedoch zu prüfen ob eine Notwehrsituation vorlag und die Kopfnuss daher nicht strafbar war. Dies ist gegeben wenn der Junge den anderen Jungen angreift. In deinem Fall kommt es würde ich sagen darauf an wie sehr der Junge den anderen Jungen auf Arm, Bauch und Schulter geschlagen hat. Blosses kindisches leichtes Stupsen, Stossen oder um sich schlagen würde ich eher nicht als ausreichend erachten. Das Drängeln, Streicheln oder leichte auf den Kopf hauen der anderen Schüler ist zwar moralisch verwerflich, aber für sich nicht gerichtlich strafbar. Auch dann nicht, wenn wie in deinem Fall die Situation eine Körperverletzung zu Folge hat --Caijiao 00:13, 23. Dez. 2006 (CET)Beantworten
"mehrfach aus spaß aufem kopf gehauen und gestreichelt" und "gab ihm darauf hin ne kopfnuss" sind Straftat. "und was ist mit den anderen beteiligten die ihm aufen kopf gehauen haben aus spaß und ihn gestreichelt und gedrängelt haben??" auch Straftat. Körperverletzung und sexuelle Nötigung. Die Reaktion des Gemobbten dürfte recht eindeutig Notwehr gewesen sein. Die Mobber sind einfach widerwärtiger Abschaum. Man kann ihnen für die Zukunft nur alles Schlechte wünschen. --2003:CC:E742:B200:64C5:153D:9E2E:C58F 19:10, 31. Mär. 2022 (CEST)Beantworten

Fahrlässige Tötung / Körperverletzung mit Todesfolge Bearbeiten

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge? Hat es etwas damit zu tun, ob für den Täter vorhersehbar war, dass die Verletzung zum Tode führen würde? Unvorhersehbar wäre das z. B., wenn jemand es gerade so eben nicht geschafft hat, mit dem Auto vor einem Fußgänger zum Stehen zu kommen, und ihn mit so geringer Geschwindigkeit angefahren hat, dass normalerweise nur ein paar blaue Flecken zu erwarten gewesen wären, aber leider der Fußgänger vor Schreck einen Herzanfall bekommen hat und gestorben ist. -- Irene1949 17:38, 13. Jan. 2008 (CET)Beantworten

der unterschied liegt zwischen dem delikt mit fahrlässigkeit und vorsatz. der klassische autounfall ist immer fahrlässige tötung. ich wollte net, war aber viel zu schnell und hab ihn dann erwischt zum beispiel. das andere delikt setzt den vorsatz voraus. ich wollte ihn verletzen, habe es auch getan und daran ist er gestorben. lediglich den tod wollte ich nicht. ist mir sozusagen während dem verletzen passiert. das ist auch der unterschied zum mord, wo jemand so lange verletzt wird, bis er stirbt, und das dann auch gewollt war. --KulacFragen? 17:54, 13. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Schönen Dank :-) -- Irene1949 00:00, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Körperverletzung mit Erwähnung "[...] rechtfertigender Notstand vorliegt [...]" Bearbeiten

Dies muss korrigiert werden, da u.U. missverständlich!

Eine Arzt kann, welcher eine bewusstlose Person behandelt, durch gerechtfertigten Notstand entschuldigt sein, weil z.B. eine unmittelbare und gegenwärtige Lebensgefahr für seinen Patienten besteht wenn er nicht behandelt.

Problem:

Ein Arzt will eine Dritte Person retten, dazu benötigt er umgehend eine bestimmte Blutgruppe, welche aber nicht im Krankenhaus vorrätig ist. Ein weiterer Patient in diesem Krankenhaus verfügt über diese Blutgruppe. Der Arzt entscheidet sich nun, diesen Patienten dazu zu zwingen, eine Blutspende abzugeben um mit diesem Blut das Leben des anderen zu retten.

Darf der Arzt das?

Obwohl "lediglich" der Einstich einer Kanüle in die Vene des Unterarms des Patienten notwendig wäre um das benötigte Blut zu entnehmen, verstößt diese Handlung des Arztes gegen das Rechtsgut "der körperliche Unversehrtheit einer Person". Kann sich nun der Arzt auf einen gerechtfertigten Notstand berufen?

§ 34 StGB - Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Problem:

"... das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt." Hier überwiegt nicht das Rechtsgut "Leben". Leben und [die der körperliche Unversehrtheit] Leib, sind gleichwertig. Das bedrohte Leben des Patienten A überwiegt somit also nicht die körperliche Unversehrtheit des Patienten B.

Somit darf der Arzt den Patienten nicht zu einer Blutspende zwingen. Dies wäre auch rechtlich gesehen fatal, wenn dies legitimiert wäre. So könnte bei dem Fehlen einer Niere, der Arzt eine Organentnahme anordnen, um das Leben eines anderen zu retten, weil ein gesunder Mensch über zwei Nieren verfügt.

Dies sollte in dieser Themtik unbedingt genauer ausgearbeitet werden.

Empfehle aus diesem Grund die Änderung des geschützten Satzes in:

[...]

eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt und das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

[...]

Notwehr Bearbeiten

Die Stelle Eine körperliche Misshandlung ist jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden [...] beeinträchtigt. scheint mit missverständlich. Was ist angemessen? Was ist unangemessen? Hier fehlen entsprechende Belege wie Urteile o.ä. So ist das eher ein Nullsatz. --Gerhard Atze 11:30, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ja, das ist so. Normativ. Wie immer. Jura halt. Viel gesagt und Luftschlösser gepredigt... --AHK 20:25, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Passivrauchen Bearbeiten

Zigarettenpackungen tragen die Aufschrift "Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu." Kann hieraus fahrlässige Körperverletzung abgeleitet werden?

Nein, siehe bspw. [1]. Bayernparteiler 10:35, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Nein, weil der Körper vom Passivrauchen nicht verletzt wird. (Abstrakte Veränderungen in den gesundheitlichen Statistiken, und allenfalls das ist mit den Gefahren des Passivrauchens gemeint - wobei fürs Passivrauchen auch das strittig ist - sind nicht Verletzung im Rechtssinn.) Allenfalls beim Passivrauchen in geschlossenen Räumen fahrlässige Sachbeschädigung, weil nachher die Kleidung stinkt. Doch ist das ein Bagatellfall, weil man sie wieder waschen kann.--217.251.70.66 15:34, 4. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Doch. Unfreiwillige Lungen-Schädigung durch Dritte ist ja wohl eindeutig Körperverletzung. Schade, dass der Helmut-Schmidt-Link nicht mehr funktioniert. Vermutlich hätte da auch bloß gestanden, dass seine Opfer sich freiwillig der Körperverletzung ausgesetzt hätten... --2003:CC:E742:B200:64C5:153D:9E2E:C58F 19:14, 31. Mär. 2022 (CEST)Beantworten

Situation in Österreich Bearbeiten

M.E. nimmt die Darstellung der rechtl. Lage in Österreich erheblich zu viel Raum ein, insbesondere, da ca. die Hälfte der Abschnitte sich hiermit beschäftigt und das Inhaltsverzeichnis entsprechend von diesem Thema dominiert wird; das Gros der Leser des Artikels dürfte indes an der Rechtslage nach dem deutschen StGB interressiert sein. Habe noch nicht so viel Erfahrung mit derartigen Artikeln, daher die Frage: Kann man die Ausführungen zu Österreich nicht entweder in einen eigenen Artikel packen oder zumindest zu einer Überschrift zusammenfassen? -- toblu [?!] 14:58, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Blaues Auge Bearbeiten

Wenn jemand von einem anderen ein "Blaues Auge" geschlagen bekommt, ist das dann Körperverletzung oder nur Tätlichkeit? (nicht signierter Beitrag von 62.203.23.38 (Diskussion | Beiträge) 16:41, 21. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Die Tätlichkeit als Straftatbestand gibt's m. W. im deutschen Recht nicht. Laut Wikipedia aber im schweizerischen. Lowenthusio 16:58, 1. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Allerdings gibt es in D die Beleidigung, die auch durch eine Tätlichkeit begangen werden kann (§ 185 StGB). Ein "blaues Auge" dürfte aber schon Körperverletzung sein.--Giebenrath 13:25, 24. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Wo beginnt Körperverletzung? Bearbeiten

Es wäre auch eine Abgrenzung der einfachen Körperverletzung "nach unten" ein guter Beitrag für diesen Artikel. Man (d.h. ein Jurist, was ich nicht bin) könnte z.B. Fälle erwähnen, wo es strittig war oder noch ist, ob bereits eine Körperverletzung vorliegt. z.B.: ist es schon KV, wenn ich jemandem absichtlich auf den Fuß trete? -- 92.229.233.168 18:13, 12. Mai 2010 (CEST)Beantworten

So doof es klingt: Es kommt drauf an: Körperverletzung ist ein Erfolgs- und kein Tätigkeitsdelikt. Deshalb sind die Folgen wichtig: ist das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder wirdein krankhafter Zustand hervorgerufen? Nur dann ist der Tritt auf den Fuß tatbestandsmäßig für § 223 StGB. Das zu den Beispielen. Bei der Vielzahl von Grenzfällen wird schon erkennbar, dass Juristerei doch gar keine präzise Wissenschaft ist... --AHK 20:24, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Körperverletzung im Amt Bearbeiten

Diesen Absatz hättet ihr euch schenken können. Die gibt es nämlich nicht. Wenn ein Polizist einen krankenhausreif schlägt wird es nur in seltenen Fällen zur Anklage kommen aber so gut wie nie zur Verurteilung. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.--91.9.200.127 21:24, 13. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Polizeigewalt braucht dringend eigenen Artikel Bearbeiten

Hallo liebe Wikipedia, das ist ja wohl ein Scherz, Polizeigewalt mit Körperverletzung im Amt gleichzusetzen. Polizeigewalt muss dringend als ausführlicher Artikel gestaltet werden, dokumentarische Grundlagen gibt es von amnesty-berichten bis zum (in Österreich) ZARA-Rassismus Report und ähnliches genügend.

Polizeigewalt geht über die suggerierte "verfehlte" und "vereinzelte" Körperverletzung im Amt durch ihren systematischen und auch bewussten Einsatz, bspw. wie 2001 gegen DemonstrantInnen (und Priester, ReporterInnen) in Genua, hinaus.

Auch der tagtägliche Amtsmissbrauch / die Befugnisüberschreitung der Polizei sollte enzyklopädisch kommentiert werden. (Quellen? Falter Artikel zuhauf) (nicht signierter Beitrag von 85.124.37.254 (Diskussion) 01:49, 29. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Ja, die Weiterleitung von "Polizeigewalt" auf "Körperverletzung im Amt" ist Unsinn, schließlich ist "Polizeigewalt" in geschätzten 98 % aller Fälle nichts anderes als völlig legitime Staatsgewalt. Wenn du aber meinst, es sollte ein entsprechender Artikel geschaffen werden, dann sei mutig und schreib ihn. Und bewahre uns vor dem Binnen-I. --Pvanderloewen 04:41, 29. Okt. 2010 (CEST)--Pvanderloewen 04:41, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Artikel fragwürdig Bearbeiten

Z.B. die dass ärztliche Behandlungen Körperverletzungen seien, und das noch ganz plakativ am Anfang. Und die Aussagen über Schmerzen. --Itu 19:11, 18. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Wenn er dir fragwürdig erscheint, korrigiere ihn: Wikipedia:Sei_mutig :-). Nur bitte die Belege/Quellenangaben nicht vergessen. Sleske 10:54, 19. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Schwere und gefährliche Körperverletzung? Bearbeiten

Worauf wird befunden, wenn die Bedigungen für eine schwere und für eine gefährliche Körperverletzung gleichzeitig beide erfüllt sind? Bitte ergänzen. -- 92.230.210.95 18:17, 5. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Ich kann nur als Laie sprechen, aber soweit ich weiß, kann man durchaus wegen mehrere Delikte angeklagt werden. Also würde man vermutlich einfach auf "schwere und gefährliche Körperverletzung" befunden. Sleske (Diskussion) 12:16, 9. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Das ist eine Frage der Tatmehrheit bzw. Tateinheit und somit Teil des AT. --93.135.45.1 13:11, 9. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Siehe dazu unter anderem: Schwere Körperverletzung (Deutschland)#Gesetzeskonkurrenzen. Gruß – CherryX sprich! 19:10, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Polizist verurteilt Bearbeiten

http://www.stern.de/tv/prozess-um-polizeigewalt-kein-einsehen-trotz-verurteilung-2055512.html

Ein Polizist brach Teresa Z. Nasenbein und Augenhöhle. Sie brachte die Prügelattacke zur Anzeige. Wie die Polizei mit derartigen Übergriffen umgeht, bleibt fragwürdig.

Auch nach dem Urteil entschuldigt der Polizist sich nicht (offenbar kein Einsehen). Der damalige Münchner Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer (seit Juli 2013 Bayerischer Landespolizeipräsident) nahm seien Beamten verbal sogar noch in Schutz (siehe stern.de). Prof. Joachim Kersten (Polizeihochschule Münster) bezeichnet das als 'keinen Einzelfall'.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/pruegelopfer-teresa-z-staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-gegen-polizisten-1.1677155

Wo thematisieren wir diesen Themenkomplex ? (den es in anderen LÄndern übrigens auch gibt) --Neun-x (Diskussion) 18:50, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Um ehrlich zu sein weiß ich gerade nicht, welcher Themenkomplex gemeint ist. Gruß – CherryX sprich! 19:07, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Körperverletzung Bearbeiten

Ich hab eine frage ob Beleidigung auch eine Körperverletzung ist ? (nicht signierter Beitrag von 188.103.219.241 (Diskussion) 20:42, 19. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Bitte beachte:Artikeldiskussionsseiten sind nicht für allgemeine Auskünfte zu Wikipedia oder anderen Themen gedacht - siehe WP:DISK. Stelle diese Frage daher bitte auf einer der unter WP:DISK angegebenen geeigneteren Seiten.Sleske (Diskussion) 10:32, 20. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Das ist durchaus eine berechtigte Frage.
Antwort: In der Regel sind Beleidigungen keine Körperverletzung, in besonders schweren Fällen wie z.B. Mobbing dagegen schon, insbesondere dann, wenn dies zu einer Gesundheitsschädigung wie einer Posttraumatische Belastungsstörung führt. --RPI (Diskussion) 16:18, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Es kann wenn überhaupt nur darum gehen, ob eine Handlung zugleich Körperverletzung und Beleidigung sein kann. Und das ist selbstverständlich möglich, bspw. bei einer Ohrfeige, die zugleich körperliche Misshandlung und Ausdruck der Missachtung sein kann. Beleidigung und Körperverletzung stehen dann zueinander in Tateinheit. Eine andere Frage ist, ob eine Körperverletzung rein verbal erfolgen kann. Verbale Äußerungen haben grdsl. keine körperlichen Folgen und sind daher keine Körperverletzung. Wenn allerdings infolge einer psychischen Beeinträchtigung ein somatisch objektivierbarer pathologischer Zustand eintritt, kann eine Gesundheitsschädigung vorliegen (s. Fischer, StGB, § 223 Rn. 12).--Pvanderloewen (Diskussion) 18:18, 15. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Gefährliche Körperverletzung Bearbeiten

Offen bleibt bisher, ob Gefährliche Körperverletzung ein Offizialdelikt ist oder nicht. --Diwas (Diskussion) 17:14, 13. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Ja, sie ist ein Offizialdelikt. Unter "Besonderheiten" ist nachzulesen, daß nur die einfache und die fahrlässige KV Antragsdelikte sind.--Giebenrath (Diskussion) 20:39, 4. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Danke für die Antwort. Im Abschnitt Besonderheiten ist im Zusammenhang mit Offizial- vs. Antragsdelikt kein nur zu lesen. Der Leser kann nicht sicher davon ausgehen, dass die Aufzählung abschließend ist. Besser wäre eine konkrete belegte Angabe direkt im Abschnitt Gefährliche Körperverletzung. Oder man nimmt die entsprechende Information auch aus dem Abschnitt Schwere Körperverletzung heraus und stellt das Thema im Abschnitt Besonderheiten vollständig dar. Grüße --Diwas (Diskussion) 21:29, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Ich habe es jetzt mal in Gefährliche Körperverletzung nachgetragen.--Giebenrath (Diskussion) 17:51, 15. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Schwangere Bearbeiten

Eine Frage, die der Artikel nicht beantwortet, ist, ob jedes Verhalten einer Schwangeren, sofern sie nicht ihre Schwangerschaft abbrechen lässt (= Problematik des § 218 StGB), nicht als strafbare Körperverletzung zu Lasten ihres ungeborenen Kindes bewertet werden darf.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zumindest urteilt: „Rauchen in der Schwangerschaft ist Körperverletzung am ungeborenen Kind.“ ([2])
Ist es abwegig, sich vorzustellen, dass in naher Zukunft dem moralischen Urteil ein Straftatbestand folgt? --CorradoX (Diskussion) 11:33, 27. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

zu Körperletzung im Amt Bearbeiten

Ein interessantes Urteil ist folgendes: ein Polizist, der Notrufe nicht ernst genug nimmt, wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt veruteilt.[3][4][5] Ich denke es wäre lohnenswert das in den Artikel einzubauen, wobei es aber m.E. noch besser wäre zuerst den Abschnitt nach Körperletzung im Amt auszulagern, denn es gibt mehr darüber zu schreiben als bislang zu lesen ist. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 21:12, 5. Apr. 2017 (CEST)Beantworten