Diskussion:Jens Beutel

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2001:16B8:2AE3:1B00:E0CC:9FD4:CEC9:CDC4 in Abschnitt Tod
Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.

"1968 begann Jens Beutel, der seine Gymnasialzeit im nordhessischen Fritzlar 1966 mit dem Abitur abgeschlossen..." 1968 ist hier nicht korrekt. Wahrscheinlich 1958? MfG -- 88.69.244.153 21:42, 4. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Wahrscheinlich 1958!-- Symposiarch 23:02, 4. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Erstaunlich, was man mit einer einfachen Suchmaschinenrecherche alles herausfinden - und einarbeiten - kann! --Webverbesserer 09:01, 1. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Da steht, dass er 1966 seinen zweijährigen Wehrdienst versah. M.W. gab es s.Zt. nur den 18-monatigen Wehrdienst, es ist zu vermuten, dass er Zeitsoldat war. (hopman --95.222.94.28 11:28, 1. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Drei Einzelnachweise

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für den einen Fakt, dass Beutel zurücktritt!? Mann kann es auch übertreiben, bin dafür das rauszunehmen. --212.65.1.102 08:58, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ehrverletzende Einträge in Blogs

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Wir sollten auf jeden Fall dafür sorgen, dass sich keine ehrverletzenden Einträge weder in Artikeln, Diskussionen noch sonst wo bei Wikipedia befinden. Der BGH hat vor kurzem entschieden, dass bei in Deutsch abgefassten Texten das deutsche Recht gilt (AZ: Bundesgerichtshof VI ZR 93/10). So wie ich es sehe, muss etliches aus dem Artikel entfernt werden. --GFHund 10:35, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Was denn? Bitte konkret. Ich habe bei rascher Durchsicht keinen Blog (als Link oder Beleg) gefunden, sondern nur seriöse Zeitungen. --84.130.168.28 10:59, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Praktisch das gesamte Kapitel Ermittlungsverfahren (mit Ausnahme seines angekündigten Rücktritts). Es handelt sich nicht darum, was Andere schreiben (das ist deren Problem), sondern der Wikipedia-Artikel selbst ist ein Blog. --GFHund 11:08, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Mit der unbegründeten Behauptung, es handele sich bei dem Wikipedia-Artikel um ein Blog, kann vermutlich nicht nur ich nichts anfangen. Was ist an dem Abschnitt "Ermittlungsverfahren" nicht belegt oder gemäß WP:BIO oder Urteilen des BGH oder anderen Gründen zu beanstanden? --84.130.168.28 11:20, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Den zweifelhaften Beleg mit einem Artikel eines unbekannten Autors bei OnlinePresse.info habe ich ausgetauscht. --84.130.168.28 11:26, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Die einseitige Wiedergabe eines der Belege habe ich versucht zu korrigieren. --84.130.168.28 11:54, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Sämtliche Wikipedia-Artikel und -Diskussionen sind Blogs, nicht speziell der Artikel zu Beutel. Im Münchner Merkur wurde auf der Titelseite die BGH-Entscheidung vor kurzem ausführlich erläutert. Zum Beispiel darf der Sedlmayr-Mörder in Deutschland gegen Namensnennung klagen, was bisher nicht möglich war. Wenn Du Zeitungsartikel liest, steht dort fast immer Namen wurden geändert. Das Problem ist, dass der Zusammenhang zwischen Straftat und einem konkreten Namen nicht offenkundig sein darf. Wir sollten deshalb gewissenhafter arbeiten. Denn was nutzt es uns, wenn Wikepedia gesperrt wird. Für unsere deutschen Texte gilt das deutsche Recht, auch wenn in anderen Ländern die Regeln nicht so streng sind. Zum Thema Ehrverletzende Einträge in Blogs siehe auch. (nicht signierter Beitrag von GFHund (Diskussion | Beiträge) 12:21, 2. Nov. 2011‎ (CET)) Beantworten

Gut, dann sollte das auch nicht speziell hier, sondern zum Beispiel auf WD:BIO diskutiert werden. Ich hinterlasse dort einen Hinweis. Die unter [1] zitierten Leitlinien des BGH-Urteils betreffen m.E. diesen Artikel bis jetzt nicht, da niemand eine konkrete Rechtsverletzung beanstandet hat. Ich sehe mangels einer nicht nachweislich wahren Behauptung auch keine Ehrverletzung. Der Sedlmayr-Fall ist meines Wissens ganz anders gelagert, da geht es nicht um Ehrverletzung, sondern um die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse auf Information und dem auf Resozialisierung des Täters. Im vorliegenden Fall dürfte insbesondere § 188 zu beachten sein. --84.130.168.28 14:11, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich lege Wert auf die Feststellung, dass es in der Wikipedia keinen "Host-Provider" gibt, der deutschem Recht unterliegt. Der BGH kann das noch so oft behaupten es wird ihm nicht gelingen, ein diesbezügliches Urteil rechtskräftig in San Francisco zustellen zu lassen. Die Wikipedia, auch die deutschsprachige Wikipedia unterliegen in juristischer Hinsicht nur US-Recht. Aber wir als Autoren sitzen in Deutschland und müssen uns an deutsches Recht halten.
Im konkreten Fall ist das unproblematisch, da das öffentliche Interesse an der Rechtstreue eines Politikes in gehobener Funktion Vorrang gegenüber seinem Persönlichkeitsrecht hat. Jedenfalls soweit konkrete Vorwürfe mit Belegen aus seriösen Medien erhoben werden. Im Artikel zum Zeitpunkt steht nichts, was die Recht Beutels verletzen würde. Grüße --h-stt !? 18:10, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Das heute ein Bild mit Beutel in Verbindung mit Weingläsern auftaucht finde ich schon nachgetreten. Schließlich geht es bei der Ruanda Affäre um das nicht Bezahlen von drei Glas Wein.--Symposiarch 20:54, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Unabhängig vom konkreten Fall, doch weil es mehrfach angesprochen wurde: Es ist noch etwas komplizierter. Denn nicht alle deutschen Text unterliegen - wenn überhaupt - dem deutschen Recht. Hier ist deutschsprachige und nicht deutsche WP. Nicht alle Autoren sitzen in Deutschland, nicht alle Artikel behandeln (ausschließlich) deutsche Belange und Personen. Siehe Autoren aus und Lemmas zu D-A-CH und im Weiteren auch Liechtenstein, Luxemburg, Belgien und von wo ggf. noch jemand in der deWP deutschsprachig editiert. Anders und drastisch gesagt: Mir als Österreicherin kann der BGH gar nix vorschreiben. Das alles ganz abgesehen davon, ob nicht sowieso US-Recht gilt (was auch nicht in allen Fällen das Gelbe vom Ei wäre, wo etwas zwar im europäischen Raum zulässig ist, in den USA aber nicht). jm2c. --Elisabeth 04:20, 4. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ob in Deutsch oder von deutschen Benutzern ist nicht das eigentliche Problem, sondern erstens gehören ehrverletzende Einträge nicht in Wikipedia-Artikel, und zweitens wird im Zweifelsfall Google verklagt, die Texte zu sperren. Auch sollten wir es uns verkneifen, Bundesrichter in ihrer Ehre zu verletzen.--GFHund 06:29, 4. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Wir sollten allerdings auch vermeiden, allgemein Kritik oder gar abweichende Meinungen als Ehrverletzung zu bezeichnen. --84.130.171.212 08:43, 4. Nov. 2011 (CET)Beantworten
GFHund, mal abgesehen davon, dass du diese Diskussion an falscher Stelle angeleiert hast, weil - deinem Eingangsstatement entsprechend - dies ein Metathema betrifft und nicht per se die WP:BIO, auf deren Artikeldisk wir hier sind:
  • "Ob in Deutsch oder von deutschen Benutzern ist nicht das eigentliche Problem," ist insofern das "Problem", weil gerade du es warst, der es aufgeworfen hat mit "Für unsere deutschen Texte gilt das deutsche Recht, auch wenn in anderen Ländern die Regeln nicht so streng sind." -- Dagegen habe ich argumentiert, weil die Unterstellung, dass die deutschen Texte [der de:WP] automatisch deutschem Recht unterliegen würden, schlichtweg falsch ist. Genauso falsch, wie die Meinung, alle deWP-Autoren würden automatisch deutschem Recht unterliegen, da nunmal nicht alle deWP-Autoren von Rechnern hinter deutschen IPs editieren.
  • "Auch sollten wir es uns verkneifen, Bundesrichter in ihrer Ehre zu verletzen." Wer tat dies? Ich nicht und, soweit überblickbar, sonst auch niemand. Die Zuständigkeit des BGH anzuzweifeln, ist doch keine Verletzung der Ehre eines (einzelnen) Bundesrichters, ja (noch) nicht einmal des BGH als die Institution "Hohes Gericht".
  • Das "eigentliche Problem", dass "ehrverletzende Einträge nicht in Wikipedia-Artikel [gehören]", ist kein Problem, auch nicht eigentlich, sondern eine Selbstverständlichkeit. Ganz bewusst hatte ich ich in meinem Beitrag oberhalb dazu nichts geschrieben, weil ich mich nur zu dem Thema deutsche Sprache / deutsches Recht äußern wollte. Aber bitte, wenns denn sein soll: Was ehrverletzende Einträge sind, ist relativ: Was der einen Person ehrverletzend, ist es der anderen nicht zwangsläufig ebenso. Was heute nicht ehrverletzend ist, kann es übermorgen sein (siehe zur obigen Problematik der vergangenen Zeit seit einer Straftat). Umgekehrt wäre auch denkbar, dass ein Eintrag heute ehrverletzend wäre, übermorgen aber nicht mehr (z.B. weil heute gerade mal irgendwo eine Randnotiz, übermorgen aber von allgemeinem Interesse großflächig darüber berichtet wird, weil z.B. ein Historiker es aus den Tiefen der Geschichte ausgegraben hat).
  • Ad Google: Was hat Google mit Wikipedia zu tun? Google kann (freiwillig oder gerichtlich gezwungen) die Verlinkung auf eine WP-Seite sperren. Damit ist aber doch nicht die WP-Seite per se weg.
--Elisabeth 22:11, 4. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Tod

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Und kein e Infos über die tragischen Umstände seines Todes ?? (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:2AE3:1B00:E0CC:9FD4:CEC9:CDC4 (Diskussion) 17:56, 16. Mai 2021 (CEST))Beantworten