Diskussion:Jean François de Guise

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Engelbaet in Abschnitt Vandalismus: Belege usw.

Geburtsort Bearbeiten

Wieso soll das so, wie derzeit im Artikel, falsch sein?--Engelbaet (Diskussion) 09:23, 17. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

@Hstefaniak: Der Artikel ist derzeit gesperrt. Du hast nun Gelegenheit, hier die Gründe für deine Änderungswünsche anzugeben und uns von deren Richtigkeit zu überzeugen. Bitte beachte auch die von einem unbekannten IP-Benutzer gestartete Diskussion in der Musikredaktion. Falls es sich bei dem Artikel in der MZ tatsächlich um eine Zeitungs-Ente handeln sollte, gibt es doch wahrscheinlich auch eine offizielle Richtigstellung, die du zitieren kannst. Wenn es eine solche nicht gibt, der Geburtsort aber wirklich falsch sein sollte, gibt es immer noch den Weg über das Support-Team, denen Du eine Kopie der Geburtsurkunde oder ähnliches schicken kannst. Die würden das dann hier vermerken. Ansonsten müssen wir uns hier nach den öffentlich zugänglichen Quellen (Belegen) richten. Viele Grüße, --Rodomonte (Diskussion) 14:03, 17. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Klammerfehler Bearbeiten

Bitte korrigieren. Girus (Diskussion) 11:28, 19. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Vandalismus: Belege usw. Bearbeiten

Im Artikel wurde der belegte Geburtsort und der zugehörige Beleg einfach gestrichen. Bereits weiter oben wurde zur Diskussion hierzu aufgefordert. Was soll das, bei einer URV-Bereinigung diese Belege und anhand ihrer gewonnene Erkenntnis einfach rauszuwerfen? Hier war nun ein nicht belegbarer Geburtsort eingetragen, nämlich eine politische Einheit Lothringen, die in dem Land, dessen Bürger der Komponist angeblich ist, überhaupt nicht existiert. --Engelbaet (Diskussion) 09:33, 1. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Ein Teil der Erkenntnisse ist nun wieder nachgetragen.--Engelbaet (Diskussion) 10:28, 1. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Das Werkeverzeichnis ist wohl auch falsch? Hierfür gibt es sogar ausreidend Belege. Übrigens, srlbst wenn der Geburtsort stimmen würde, legt das Ausländetrecht in Deutschland fest, wer welche Staatsbürgerschaft erhält. Oder hat bsw. jedes türkische Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft? Ihr solltet einmal das BGB zur Hand nehmen, ehe ihr dummes Zeug schreubt. Auch die Region Lothringen (Lorraine) ist schon seit etwa 1000 Jahre ecistent und ist nur kein Département. Nanche Leute sind bspw.im Allgäu oder im Rheinland geboren. Diese Regionen existieren dann für euch Schmalspur-Autoren wohl ebenso wenig. Leute, Leute, Leute, habt ihr eigentlich sonst noch Probleme? Lothringer Verlag (Diskussion) 16:41, 18. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Das Werkeverzeichnis ist einer administrativen Löschung wegen WP:URV zum Opfer gefallen; diese wäre vermeidbar gewesen, wenn hier nicht regelwidrig Texte eingestellt worden wären, die urheberrechtlich geschützt sind. Im Übrigen ist alles besser als ein Breitspur-Autor zu sein.-- Engelbaet (Diskussion) 16:51, 18. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
@Hstefaniak: Die Löschung hätte auch durch eine Textfreigabe abgewendet werden können, aber alle diesbezüglichen Hinweise hattest du ja leider bislang ignoriert. Im Übrigen liegt Dessau nunmal nicht in Lothringen, für den Geburtsort kann also nur eine von beiden Angaben stimmen. Dass die Staatsbürgerschaft nicht vom Geburtsort abhängt, ist eine Binsenweisheit und wahrscheinlich jedem hier klar. --FordPrefect42 (Diskussion)