Diskussion:Inklusiver Arbeitsmarkt

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Corradox in Abschnitt Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023

TF Bearbeiten

In diesem Artikel wird eine ganze Reihe von Vermutungen als gesichertes Wissen ausgegeben. Besonders auffällig ist das bei Interpretationen, etwa hier: "Hintergrund seiner Aussage ist die Absicht, den Personenkreis, der sich rechtswirksam auf die UN-Konvention berufen können soll, in Grenzen zu halten, indem er „bloß beeinträchtigte“, aber nicht von einer hinreichend gravierenden Behinderung betroffene Menschen auf ihre Pflicht zur Eigenverantwortung verweist. Nach dieser Logik muss die Gruppe der Menschen mit Behinderung trennscharf markiert sein, und es muss bei jedem dieser Menschen offiziell der individuelle Grad der Behinderung festgestellt werden, aus dem das Ausmaß von Geld- und/oder Sachleistungen für den „schwerbehinderten“ Menschen abgeleitet werden kann, die ihm zustehen (sollen)." Das ist mitnichten der Hintergrund seiner Aussage, würde ich behaupten. der Hintergrund ist vielmehr, dass Masuch die Voraussetzung der Fähigkeit zu einem Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit nicht für vereinbar hält mit der BRK. Aber behaupten hin, behaupten her, diese Interpretation ist nicht belegt und müsste gestrichen werden. Es ist TF in Reinkultur. Dieser Zug fällt im Artikel an zahlreichen Stellen auf. --Mautpreller (Diskussion) 23:03, 22. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Deine Rüge wird durch den Namensartikel Peter Masuch gestützt: Masuch ist demnach seit seinem 18. Lebensjahr Mitglied der SPD und auch in der Gewerkschaft ver.di sowie in der „Lebenshilfe Deutschland“ aktiv. Die ihm nachgesagte Haltung wäre nur dann plausibel, wenn man ihm noch 2016 eine Sympathie für das Schröder-Blair-Papier samt des darin angepriesenen Neoliberalismus („Eigenverantwortung“ als eines der am häufigsten benutzten Schlagworte) nachweisen könnte. Eine entsprechende Beweisführung ist im Text nirgendwo zu finden.
Ich bedauere es, Peter Masuch gründlich missverstanden zu haben. --CorradoX (Diskussion) 12:26, 5. Jul. 2023 (CEST) Beantworten
Im Text müsste die Haltung: „Die Einhaltung der Schuldenbremse ist wichtiger, als die Vorgaben der UN zu erfüllen.“ detaillierter dargestellt werden, und ihre tatsächlichen Fürsprecher müssten vorgestellt werden. --91.97.48.145 11:27, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ja. Besonders auffallend hier: "In solchen Fällen muss eine Abwägung zwischen dem menschenrechtliche Aspekt des durch die UN-Behindertenrechtskonvention garantierten „Rechts auf Arbeit“ und dem Aspekt der Belastbarkeit des Sozialstaats vorgenommen werden." Kein Beleg und alles andere als selbstverständlich. Wer meint das? Es fällt doch auch auf, dass auf der einen Seite ein "menschenrechtlicher Aspekt" einer unmittelbar gültigen internationalen Konvention steht, auf der anderen Seite eine politische Parole, die nirgends rechtlich kodifiziert ist (Belastbarkeit des Sozialstaats).
Ähnliches gilt für den Abschnitt "Fehlanreize". Es gibt keinerlei Beleg für den gesamten zweiten Absatz, hier handelt es sich wohl um die Meinung des Autors. Der erste Absatz ist belegt, behandelt aber nicht "Fehlanreize".
Es gibt die Auffassung, dass es sich generell um einen ein „Fehlanreiz“ handele, wenn man hinreichend produktiven Menschen im erwerbsfähigen Alter erlaubt oder ihnen sogar nahelegt, ausschließlich von Transferleistungen zu leben, anstatt einer ihnen gemäßen Arbeit nachzugehen. Eben deshalb soll auch das früher begrüßte Instrument der Frühverrentung weniger attraktiv gemacht werden. Konzepte wie das des „bedingungslosen Grundeinkommens“ beruhen allerdings nicht auf dieser Auffassung. Derartige Gedankengänge detailliert auszuführen, würde allerdings den Rahmen dieses Artikels sprengen. Deshalb war es richtig, den Aspekt zu streichen. --CorradoX (Diskussion) 12:26, 5. Jul. 2023 (CEST) Beantworten
Was Interpretationen angeht, ist auch der letzte Abschnitt problematisch. So wird das Zitat von Mario Schreiner doch recht selektiv geschnitten. Schreiner kritisiert die WfbM, gerade weil sie eben nicht die Forderungen der BRK erfüllen und von der Politik oft als alternativlos angesehen werden, dies aber nicht sind. Er hält sie dennoch für nötig, aber für stark reformbedürftig. --Mautpreller (Diskussion) 18:02, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Im Grunde genommen fehlen an den beanstandeten Stellen Hinweise auf Quellen. Eine äußerst ergiebige Quelle zur Beantwortung der Frage, wodurch man in der politischen Praxis mit Menschenrechten Argumentierende bislang wirkungsvoll „auflaufen lassen“ konnte, enthält z. B. die Dissertation von Annika Wiese. Aber natürlich hast du mit deiner Anmerkung recht, es sei eigentlich nicht zulässig, den Geltungsanspruch von Menschenrechten zu relativieren (obwohl das durch die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Praxis, auch in demokratischen Ländern, ständig geschieht). --CorradoX (Diskussion) 12:06, 5. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Umgang mit dem Artikel Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt Bearbeiten

Auf den ersten Blick enthält der Artikel eine hervorragende Darstellung, wie Passungsprobleme zwischen den (verbliebenen) Fähigkeiten eines Menschen mit Behinderung und den Anforderungen gelöst werden können, die ein konkreter Arbeitsplatz an eine Person mit sich bringt, die diesen Arbeitplatz besetzen soll.
Allerdings ging es bereits vor 2007 (letzte im Artikeltext genannte Jahresangabe) im Text – anders als der BA im Jahr 2021 – nicht darum, die Exklusion von Menschen mit Behinderung (vor allem durch Verwendung des Etiketts „werkstattbedürftig“) zu begründen, sondern darum, zu einer besseren „Passung“ zu gelangen, ohne dass die Kategorie der Eignung unberücksichtigt bliebe. Insofern ist die Darstellung des Konzepts IMBA trotz des Fehlens neuerer Quellen nicht veraltet.
Dennoch zögere ich, Lesern den Artikel per Link zur Vertiefung des im Abschnitt „Werkstätten für behinderte Menschen“ in diesem Artikel anzubieten, da mir nicht klar ist, ob die Benutzung des Wortfeldes „Integration“ nicht doch darauf hindeutet, dass das Konzept IMBA veraltet ist. --CorradoX (Diskussion) 10:49, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

@ Corradox: Nicht nur der aktuelle Einzelnachweis 5, sondern auch deine Rechercheergebnisse zu dem Artikel IMBA zeigen, dass wir auch in diesem Artikel stärker den Blick in Richtung Österreich lenken sollten. Dort scheint man in Sachen Inklusiver Arbeitsmarkt deutlich weiter zu sein als in Deutschland. Den Aspekt „Integration oder Inklusion?“ können wir wohl als irrelevant werten (vgl. Quendels Lavieren bei der Benutzung der Begriffe im Jahr 2021).
Der interessanteste Befund: Im österreichischen Gartenbau werden sogar Menschen beschäftigt, die vorher einer Beschäftigungstherapie nachgegangen sind. → Wie ist das mit der Diagnose „Werkstattbedürftigkeit“ in Deutschland zu vereinbaren? --91.97.56.119 12:23, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 Bearbeiten

Im Text müsste die Haltung: „Die Einhaltung der Schuldenbremse ist wichtiger, als die Vorgaben der UN zu erfüllen.“ detaillierter dargestellt werden, und ihre tatsächlichen Fürsprecher müssten vorgestellt werden. --91.97.48.145 11:27, 23. Jun. 2023 (CEST)

Aktuell wird wohl niemand die Berechtigung dieses Appells bezweifeln. Dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil betont, dass Ausnahmen vom Gebot, einen ausgeglichenen Staatshaushalt herzustellen, nur in Notsituationen zulässig sind und dass diese Jahr für Jahr neu festgestellt werden müssen, unterstreicht den Verfassungsrang der Schuldenbremse. Zur Erreichung des Ziels „ausgeglichener Haushalt“ sind massive Eingriffe in Menschenrechte unvermeidlich. Dass für ihn Kürzungen im Sozialbereich kein Tabu sind, hat der Vorsitzende der CDU mehrfach in den Medien verdeutlicht.
Fazit: Alles, was auf das Ergebnis: „Mehr Ausgaben der öffentlichen Hand für…“ hinausläuft, hat im Moment nur dann gewisse Erfolgschancen, wenn es sich um Investitionen handelt, vor allem zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und zur Abmilderung des Klimawandels.
Es besteht der begründete Verdachte, dass etliche Aussagen im Text deshalb „wie Seifenblasen geplatzt sind“, auch wenn das so noch kaum jemand gemerkt hat. --CorradoX (Diskussion) 09:26, 23. Nov. 2023 (CET)Beantworten