Diskussion:Informationsstand

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Die angebliche zusätzliche Auflage für Infostände, "So dürfen sie etwa eine gewisse Maximalfläche nicht überschreiten, Passanten dürfen nicht aktiv in Gespräche verwickelt werden und das Informationsmaterial darf nur am Stand selbst ausgegeben werden", ist in den beiden letzten Punkten unsinnig. Wie unmittelbar davor beschrieben, ist es gerade der primäre Zweck solcher Infostände, Passanten (aktiv) in Gespräche zu verwickeln. Und um das Informationsmaterial ohne Stand zu verteilen, braucht man normalerweise gar keine Genehmigung. Das kann also nicht ausgeschlossen werden. Der Link zu der Quelle, aus der diese Informationen stammen sollen, führt zu einer Fehlermeldung. Vielleicht wurde die Seite entfernt, weil sie falsche Informationen verbreitet hat:). Ich lösche diese Sachen samt falscher Quellenangabe daher.--Friedel (Diskussion) 12:33, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ich habe die Löschung rückgängig gemacht. Nur weil ein Link nicht mehr erreichbar ist, heißt das nicht, dass die mit ihm belegte Aussage nicht mehr haltbar ist. Wer etwa in Hannover 2010 einen Informationsstand betreiben wollte, musste sich an die o.g. Auflagen halten.-- Alt * 12:46, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 07:57, 22. Jan. 2016 (CET)Beantworten