Diskussion:Heumilch (Begriffsklärung)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Marcus Beyer in Abschnitt EU-weit geschützte Bezeichnung

EU-weit geschützte Bezeichnung

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Fehlt ein Artikel zu Heumilch im Sinne der EU-weit geschützten Bezeichnung? Siehe etwa lebensmittelklarheit.de --Marcus Beyer (Diskussion) 09:35, 30. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Was fehlt dir denn, was im Artikel zur Marke noch nicht steht oder was soll deiner Meinung nach noch einen weiteren Artikel eigenständig enzyklopädisch relevant machen, denn es müsste ja ein Lemma mit eigenständiger enzyklopädischer Relevanz sein? Ich glaube nicht, dass das geht, denn Milch(-marke), Markenschutz und Verein als Markeninhaber gehören ja thematisch zusammen. Und falls wider Erwarten doch etwas fehlt, was hindert dich, das im bestehenden Artikel nachzutragen? --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 21:44, 30. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Ehrlich gesagt finde ich deine Rückfrage und Argumentation befremdlich. Irgendeine Marke kann doch nicht enzyklopädisch relevanter sein als ein rechtlich geschützter Begriff. Es ist schon seltsam genug, dass diese Marke existieren darf. Schließlich kann ich auch nicht eine Marke „Saft“ eintragen lassen. Es geht ja darum, dass in der EU bestimmte Richtlinien (im Wesentlichen artgerechte Ernährung) eingehalten werden müssen, wenn man den Begriff Heumilch für die eigenen Produkte verwenden will. Auch fände ich interessant, inwiefern sich die Produkte von anderen unterscheiden, etwa von den Fettsäuren her usw. Ich jedenfalls konsumiere diverse Heumilch-Produkte unterschiedlicher Hersteller. Und anscheinend haben diese alle nichts mit der in Österreich eingetragenen Marke zutun. Auch gibt es verschiedene andere diesbezügliche Marken, die schließlich auch keinen Artikel haben, wie etwa „Demeter HeuMilch Bauern“. --Marcus Beyer (Diskussion) 21:52, 1. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Doch, selbstverständlich haben die alle etwas mit der eingetragenen Marke zu tun. Weil das alles Lizenznehmer derselben Marke sind. Und es handelt sich hier nicht um die Marke eines Herstellers, sondern um eine lizenzierbare Vertriebsmarke, die jedem Hersteller zur Verfügung steht, der bereit ist, nach dessen Richtlinien zu produzieren und für die Marke Geld zu bezahlen. Es ist auch nicht so, dass die EU selbst etwas geschützt hätte. Die Marke selbst ist vom Verein Heumilch eingetragen (und damit EU-weit geschützt worden). Nur zum Vergleich: Du nennst „Demeter HeuMilch Bauern“. Sowohl Demeter (mehrere Artikel für den internationalen aber auch regionalen Verband) als auch Heumilch (Marke) haben Artikel bei uns, die einzelnen Bauern natürlich nicht. Und wer nach den "Heumilch"-Regularien produziert, hat eben auch eine Garantiert traditionelle Spezialität. Auch den Artikel haben wir. Die jeweiligen Vertreiber (z.B. die genannten Rewe Group, Spar, Lidl und Hofer etc.....) brauchen dann eigene Artikel bei uns und haben je nach Relevanz auch Artikel. Darüber hinaus sehe ich momentan nichts, was eigenständig relevant ist. Heumilch ist Heumilch, dass die Bezeichnung geschützt ist und dass das EU-weit so ist, steht ja schon im Artikel. Entweder habe ich nicht verstanden was du meinst oder du hast mich nicht verstanden (oder du hast vielleicht den Artikel bei Lebensmittelklarheit missverstanden). Jedenfalls wüsste ich nicht, worüber man noch einen weiteren Artikel anlegen sollte. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 13:42, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Oha, das hatte ich tatsächlich völlig missverstanden. Vielen Dank für die Richtigstellung! --Marcus Beyer (Diskussion) 21:06, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten