Diskussion:Henry Sumner Maine

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Nachfrage

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 22:45, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Nachfrage Bearbeiten

Leider kann ich es nicht anhand des Buches Ancient Law selbst prüfen. Aber dieser Satz scheint mir eine einzelbelegpflichtige Aussage zu enthalten: Maines Auffassung der rechtsgeschichtlichen Entwicklung wird gekennzeichnet durch das Schlagwort From status to contract („Vom Status zum Kontrakt“), also von der mittelalterlichen Ständegesellschaft zur liberalen bürgerlichen Gesellschaft. Ich meine die Schlussfolgerung. Bei ->Uwe Wesel, Geschichte des Rechts (Rn. 47) lese ich das archaisch interpretiert. Am Anfang stehe die aggregation of families, diese abgelöst durch die collection of individuals. Der Mensch (mit Geburt) lebte im „Status“ über die Solidarität der Verwandtschaft, die den einzelnen an den Produktionsmitteln teilhaben lässt. Am Ende handhabte er durch freie Entscheidung „Verträge“, sodass zunehmend Gemeinschaftseigentum an Privateigentum gefallen sei. Gruppen zerfielen letztlich und der Staat entstand. Der Weg in diese Freiheit habe die Unterwerfung unter die patria potestas abgelöst, womit wir im römischen Recht sind. Ausdrücklich werden die Römer als Auslöser dieses Willensbildungsprozesses hervorgehoben. Wieso bezieht sich die Schlussfolgerung dann auf einen Prozess, der aus der mittelalterlichen Ständegesellschaft herrührte? Bitte belegen. --Stephan Klage (Diskussion) 17:46, 11. Jun. 2020 (CEST)Beantworten