Diskussion:Heimaufsicht

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

die für die Heimaufsicht über Behinderteneinrichtungen zuständige Landesbehörde heißt seit geraumer Zeit "Landesamt für Soziales,Jugend und Familie. --""""

Heime für Minderjährige Bearbeiten

Offenbar gibt es in einigen Ländern eine besondere Zuständigkeit für die Aufsicht in Heimen für Minderjährige (z.B in BW KVJS-Landesjugendamt). Diese Aspekte fehlen im Artikel. (nicht signierter Beitrag von 212.65.1.102 (Diskussion) 17:18, 14. Jul 2015 (CEST))

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 16:29, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten