Diskussion:Grundverkehrsgesetz (Österreich)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Hi,

müsste es in der Überschrift dannn nicht lauten Die österreichischen Grundverkehrsgesetze/Landesgesetze (meine das E am schluss) lg --Christian Grims 12:51, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten

hi,
naja es gibt viele grundverkehrsgesetze aber pro bundesland dann eines... je nachdem wie man sich das denkt
denk ich ;-)
aber wenn du's besser findest kannst es auch gerne ändern
lg --peto0903 15:52, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Ja, das ist wohl in der Tat Ansichtssache. Falsch ist keine der beiden Versionen. --Bahrmatt 11:56, 12. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Grundverkehrsgesetz und Grundverkehrskommission (Österreich)

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Der Grundverkehr in Österreich unterliegt, abhängig vom jeweiligen betreffenden Bundesland, dem jeweils regional zuständigem Grundverkehrsgesetz; dieses regelt den Grundverkehr zwischen Inländern, EU-Bürgern und EU-Ausländern. Für bestimmte Rechtsgeschäfte mit besonders gewidmeten Grundstücken entscheidet die Grundverkehrsbehörde, ob ein Rechtsgeschäft zulässig ist oder unter bestimmten Auflagen genehmigt wird. Oftmals entscheidet eine sogenannte Grundverkehrskommission mit Ihren Mitgliedern, ob das Rechtsgeschäft genehmigt wird oder nicht.

Ich hoffe ich bin in der Richtigen Abteilung gelandet, das Portal Recht verweist für den Biometrischen Reisepass auf Naturwissenschaft und Technik, aber ich denke ein Rechtsthema ist eventuell hier noch besser aufgehoben. Ich würde mich, insbesondere auch wenn möchtlich, über rechtlich/inhaltliche Vorschläge zur Verbesserung freuen. Vielen Dank --peto0903 22:30, 27. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Nach wochenlanger stille aus dem Review genommen, falls sich noch Vorschläge ergeben.

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GiftBot (Diskussion) 00:43, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten