Diskussion:Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Verzettelung in Abschnitt Wiederholt grundlos entfernte Informationen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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nicht amtlich

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Es ist bei Wikipedia allgemein üblich, dass nicht amtliche Titel und Abkürzungen von Gesetzes mit dem Klammerzusatz nicht amtlich gekennzeichnet werden. Der Klammerzusatz keine amtliche Abkürzung ist unüblich und ich bitte deshalb um Begründung, warum dieser unübliche Zusatz (wieder) hinzugefügt wurde. --Forevermore (Diskussion) 19:21, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Was bei Wikipedia unüblich ist, ist außerhalb der Wikipedia noch lange nicht unüblich. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris   19:34, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Wenn das ein Argument sein soll (ich weiß es ehrlich gesagt nicht, vielleicht ist es auch nur eine Meinung), dann ist es kein gutes Argument, denn wir sind hier bei der Wikipedia und nicht irgendwo anders. --Forevermore (Diskussion) 19:48, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die Wikipedia sollte also keine außerhalb der Wikipedia üblichen Formulierungen verwenden? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris   19:57, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

3M: Leute - habt ihr keinen anderen Probleme? "Nicht-amtlich" ist ausreichend. Schaut euch mal lieber den Abschnitt "Historie" an. Wer hat denn das geschrieben? Sind wir hier auf der Realschule? --Opihuck 21:38, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

3M: +1, und wie! Und dann noch beide eine VM über diesen Quatsch loslassen, meine Fresse. Aus dem Abschnitt werde ich nicht schlau, was will mir der sagen? Da passt ja irgendwie gar nichts, oder? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 21:45, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Abschnitt Historie

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@Quaestio Iuris: Ich bitte dich, diesen Text nicht mehr aufrecht zu erhalten. Er enthält nur breit getretene Belanglosigkeiten, die in dieser Form auch noch falsch dargestellt werden: Gesetze werden nicht von der Bundesregierung, sondern vom Bundespräsidenten ausgefertigt (Art. 82 Abs. 1 GG). Alle wichtigen Informationen stehen im Kasten. Sei deshalb so gut, und lösch den Abschnitt selbst. Danke. --Opihuck 11:39, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Das Komma ist falsch, es muss hinter „ausgefertigt“ entfernt und hinter das Datum gesetzt werden. Dann wäre der Inhalt nicht mehr falsch. --Andrea014 (Diskussion) 11:48, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Mach's weg, das war ein Versuch, in diesen tendenziell superfluiden Bandwurmsatz wenigstens noch den tatsächlichen souverän, der das beschlossen hat, unterzubringen, da gehen Kommas schon mal daneben  Vorlage:Smiley/Wartung/;)  Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:52, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Nee! Mach ich nicht! Männer unter sich... Außerdem meinte ich nicht einen Kommafehler in Deinem Text, sondern im Original. Gruß --Andrea014 (Diskussion) 11:56, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ach so, ich fragte mich schon, was da genau wie besser würde durch eine Kommaversetzung. In der Historie, wenn sie denn tatsächlich rein sollte, fehlte schlicht der wichtigste Teil, nämlich der Beschluss durch den Souverän, da stand nur das rein technische Veröffentlichen drin. Vermutlich sollte da, wenn es schon bleibt, auch noch die einhergehenden Debatten ein wenig eingebaut werden, aber dazu kenne ich mich zu wenig aus. Das, was da jetzt steht, konnte anhand der vorhandenen Quellen leicht verbessert werden. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:00, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Service an euch beide: Das Gesetz war nicht zustimmungsbedürftig, daher konnte der Bundesrat es auch nicht genehmigen. Der Satz im Text ist falsch. Der Bundesrat hat nur beschlossen, den Vermittlungsausschuss nach Art. 77 Abs. 2 GG nicht anzurufen. Gesetze werden nicht von der Bundesregierung, sondern vom Bundespräsidenten ausgefertigt. Auch der Satz ist nach wie vor falsch. Auch das Datum des Gesetzesbeschlusses ist falsch. Die abschließende dritte Lesung war in der 164. Sitzung am 14. April 2016. --Opihuck 12:22, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Der Bundesrat hat folgendes beschlossen

„Der Bundesrat hat in seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. April 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen“

Also hat er wohl doch dem Gesetz zugestimmt, oder zumindest nicht widersprochen, er war jedenfalls involviert. Wen das juristisch besser zu formulieren geht, nur zu, ich bin Ing, Buchstabenexegese liegt mir nicht, der Sinn muss passen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:34, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
(BK) Nein, er hat dem Gesetz nicht zugestimmt, weil das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig war. Die Nichtanrufung des Vermittlungsausschusses ist ein Massenvorgang ohne jegliche enzyklopädische Relevanz. Aber du hast es auf den Punkt gebracht: Geschrieben wurde der Text von Nichtjuristen. Vielleicht sollten diese einmal auf das Wort eines Volljuristen und eines Mitglieds des Portals/Recht hören. --Opihuck 12:41, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
(BK) @Opihuck: Solange es nachher noch OMA-tauglich ist, und nicht in unlesbarem Juristenkauderwelsch verfasst, nur zu. Für mich ist der Abschnitt hier drüber ein gutes Beispiel für wahnsinnigen Juristenunfug, niemand mit normalem Denkvermögen würde sich um diese merkbefreite Lappalie scheren, geschweige denn streiten. In den Abschnitt gehört imho in normaler Prosa die Historie der Gesetzesentstehung rein, also: Wie lange war das im Bundestag? Gab es viele Änderungen zum Originalentwurf? Wurde es in der (ver-)öffentlich(t)en Meinung diskutiert? Hat der BR zähneknirschend oder mit Elan keine Einwände erhoben? Usw. usf. Aber dazu weiß ich wenig, zumindest in der veröffentlichten Meinung war es also augenscheinlich eher unter ferner liefen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:51, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Danke Opihuck. Aber ich beziehe mich nur auf das Original von Quaestio Iuris und dort steht nichts von „genehmigen“. Und würde der Kommafehler im Original behoben, sähe es auch nicht mehr so aus, als hätte die Bundesregierung „ausgefertigt“. Gruß --Andrea014 (Diskussion) 12:38, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
@Sänger: Das, was du schreibst, kann man alles machen, z. T. steht es ja auch bereits im Artikel (z. B. BR-Entschließung). Das, was gegenwärtig aber unter Historie steht, sind subalterne Eckdaten, die jedes Gesetz hat und deren wichtigste bereits im Kasten stehen. In Artikeln über Gesetze ist es üblich, in einem kurzen Satz zu sagen, wann die Urfassung in Kraft getreten ist. Mehr wird nicht angegeben, da belanglos. Wer was wann ausgefertigt hat (noch dazu mit Blaulinks), liegt tief unter der enzyklopädischen Relevanz. Der verbleibende Rest ist verzichtbar. Ich hoffe hier auf Einsicht bei Quaestio Iuris, ansonsten ist der Artikel ja ganz o. k. --Opihuck 13:01, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Jau, der lange Absatz der Einleitung gehört eigentlich hier hinein, der Kritikabsatz auch, das Namedropping kann getrost raus. Dann als Überschrift statt Historie Entstehungsgeschichte o.ä., und gut ist. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 13:09, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Überarbeitung des Artikels

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Der Artikel ist jetzt gesperrt. Ich habe hier: Benutzer:Forevermore/Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen eine Arbeitskopie angelegt, die zu einer abgestimmten Artikelversion ausgebaut werden soll. Einige Änderungen habe ich bereits vorgenommen. Folgende Punkte sollten noch geklärt werden:

  1. Kategorien: Derzeit sind es doch ziemlich viele. Ist das so richtig?
  2. Historie: siehe oben
  3. Zudem sollte man die Inhalte des zur Löschung vorgeschlagenen Artikels Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen zumindest teilweise in den Artikel übernehmen.

--Forevermore (Diskussion) 11:33, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Kategorien

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Zu den Kategorien darf ich folgendes vorschlagen:

a) Unbedingt gestrichen werden muss die Kategorie:Wirtschaftsstrafrecht. Hierbei handelt es sich um eine Unterkategorie der Kategorie:Recht nach Thema, also um eine rechtsvergleichenden Artikeln vorbehaltene Kategorie. Ein Artikel über eine nationale Rechtsquelle ist aber per se nicht rechtsvergleichend.

b) Weiter zu streichen ist die Kategorie:Strafgesetzbuch (Deutschland), weil auch diese als Unterkategorie der Kategorie:Strafrecht in den Kategorienstrang Recht nach Thema führt.

c) Grenzwertig sind die Unterkategorien der Kategorie:Rechtsordnung, also die Kategorie:Strafrecht (Deutschland), Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht (Deutschland), Kategorie:Sozialrecht (Deutschland) und Kategorie:Medizinrecht (Deutschland). Bislang sagt der Artikel (außer zum Strafrecht) hier nur aus, dass an den entsprechenden Gesetzen irgendwelche Änderungen vorgenommen wurden, ohne dies weiter auszuführen. Das reicht mir als Anlass für eine Kategorisierung nicht aus. Persönlich würde ich auch die Kategorie:Strafrecht (Deutschland) streichen, weil die eingeführten Tatbestände in eigenen Artikeln darzustellen sein werden. Ein Artikel über ein Gesetz behandelt eben dieses Gesetz und nicht seinen Inhalt.

(dazwischengequetscht) Bezüglich deiner letzten Aussage möchte ich dir widersprechen. Ein Artikel über ein Gesetz behandelt meines Erachtens stets auch seinen Inhalt. In diesem Fall heißt das für mich, dass die neuen Straftatbestände kurz dargestellt werden sollten. Deshalb gehört der Artikel auch in die Kategorie:Strafrecht (Deutschland). --Forevermore (Diskussion) 18:39, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

d) Die Kategorien nach der Kategorie:Recht im Kontext sollten wenigstens bis zu einer Überarbeitung dieser Kategorie selbst bestehen bleiben, weil der Artikel nur so vernünftig in den Themenbereich "Gesundheit" eingehängt werden kann.

e) Die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) ist offenkundig zutreffend gesetzt.

-- Stechlin (Diskussion) 11:47, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Fassung 7. September 2016

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Der Artikel wurde von mir überarbeitet. Ich bitte alle Interessenten, sich die aktuelle Fassung auf Benutzer:Forevermore/Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen anzuschauen, zu kommentieren, zu überarbeiten und zu verbessern. Die überarbeitete und abgestimmte Fassung möchte ich in den Artikelnamensraum kopieren, sobald die Artikelsperrung aufgehoben ist. --Forevermore (Diskussion) 19:05, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Sehr gute Arbeit, was du da geleistet hast, mein Respekt! Kann von mir aus sofort als deutliche Verbesserung in den Artikelnamensraum übernommen werden. --Opihuck 19:31, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Sieht auf den ersten Blick nach einer deutlichen Verbesserung aus. Müssen die beiden Rotlinks im Text sein? Meinst Du, da werden noch Artikel, zwei verschiedene gar, zu geschrieben? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 19:55, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
In meinem grenzenlosen Optimismus bin ich davon ausgegangen, dass zu jedem deutschen Straftatbestand ein Artikel besteht. Aus der Liste der Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches kann man aber ersehen, dass es noch einige weiße Flecken / rote Links gibt. Aus dem Artikelentwurf habe ich die Rotlinks wieder herausgenommen, letztendlich auch deshalb, weil ich nicht glaube, dass zu diesen Tatbeständen in naher Zukunft eigene Artikel entstehen. --Forevermore (Diskussion) 13:25, 11. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Literaturhinweise nicht aktuell

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Die Literaturhinweise auf

„Rainer Frank, Sebastian T. Vogel: Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen – symbolisch und (un)gut. In: Anwaltsblatt. Nr. 2, Februar 2016, S. 94–100 (anwaltverein.de [PDF; abgerufen am 7. September 2016]). Michael Kubiciel: Die Straftatbestände gegen die Korruption im Gesundheitswesen: verfassungskonform, kriminalpolitisch angemessen und effektiv? In: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung. Nr. 1, 2016, S. 1–11 (arge-medizinrecht.de [PDF; abgerufen am 7. September 2016]).“

sollten gestrichen werden, denn die Aufsätze beziehen sich auf eine Vorversion im Gesetzgebungsverfahren, aber nicht auf das aktuelle Gesetz. (nicht signierter Beitrag von Isokratez (Diskussion | Beiträge) 15:53, 20. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Wiederholt grundlos entfernte Informationen

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Gemäß → 

dieser und → dieser administrativen Entscheidung, ergeht hiermit an die Benutzer „Kein Einstein“ und „Verzettelung“ die Aufforderung zur Diskussion.

Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris  11:24, 6. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Du hast doch offensichtlich ein Anliegen, dass du wenn wohl konstruktiv und nachvollziehbar vorbringen möchtest... "Wiederholt grundlos entfernte Informationen" findet man bei diesem Zurücksetzen auf einen 1 1/2 Jahre alten Artikelstand (-8.492) und dem nachfolgenden einseitige EW-RV vor. --Verzettelung (Diskussion) 18:44, 6. Mär. 2018 (CET)Beantworten